Original-Niemetz-Schwedenbombenverkauf Jänner 2014 im UKH Linz

Schwedenbomben Manja SwedyDie Firma Niemetz hat sich gemeldet und bietet wieder Schwedenbomben zum Verkauf an – noch zu den alten Preisen, denn ab Februar wird die Ausschussware wieder teurer werden!

Verkauft wird dieses Mal:
a) eine Schachtel mit 20 Stück Schwedenbomben zum Preis von € 4,50 (Original-Qualität, keine Ausschussware)
b) eine Schachtel mit 40 Stück Schwedenbomben-Ausschussware (d.h., leicht beschädigt oder verformt, aber sonst 1. Qualität) zum Preis von € 5,50
c) Manja und Swedy zum Preis von je € 1,50 pro Packung

Termin:
Dienstag, 21. Jänner 2014, in der Zeit von 11 bis 12 Uhr, wie immer im Eingangsbereich zwischen AUVA-Landesstelle und UKH Linz.

Einladung zum 2. Linzer AUVA-UKH-Tischtennisturnier

Tischtennis 2

Wir laden alle Profispieler, Hobbyballkünstler und Interessenten recht herzlich zum 2. Linzer AUVA-UKH-Tischtennisturnier ein.

Wann und Wo?
Freitag, 14. Februar 2014, 15.30 Uhr, Freizeitraum der Landesstelle, U1.13

Anmeldungen/Spielmodus:
Anmeldungen werden ab sofort von Klaus Wintersberger (klaus.wintersberger@auva.at, Tel. 8378) entgegengenommen.
Anmeldeschluss ist der 03. Februar 2014.

Nach welchem Spielmodus gespielt wird, entscheidet sich, so wie im letzten Jahr, sobald die Anzahl der Teilnehmer bekannt ist. Für das leibliche Wohl der Turnierteilnehmer ist gesorgt. Es werden Getränke und eine kleine Jause zur Stärkung bereit stehen.

Tischtennisschläger mögen bitte selbst mitgebracht werden. Sofern jemand keinen Schläger besitzt, kann – unter vorheriger Rücksprache – ein solcher bei Klaus Wintersberger ausgeborgt werden.

Für die Bestplatzierten winken wieder tolle Geld- bzw. Sachpreise!
Wir freuen uns auf ein spannendes und sportliches sowie faires Turnier!

"Firmen müssen mehr für Ältere tun!"

Ältere Arbeitnehmer

Arbeitsmarktpolitische Vorhaben im Koalitionsprogramm rasch angehen
„Die Arbeitsmarktdaten von Ende Dezember 2013 zeigen, dass die Hauptproblemfelder nach wie vor die gleichen sind“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, zu den präsentierten Daten. „Vor allem bei älteren Beschäftigten, bei Frauen und im Bereich der Lehrstellen müssen die Unternehmen viel stärker in die Pflicht genommen werden.“

Die im Koalitionsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zur Aufwertung der Lehre, zur Förderung der Beschäftigung von Frauen und von Älteren begrüße der ÖGB daher. Achitz: „Wir werden darauf drängen, dass diese Pläne rasch in die Tat umgesetzt werden. Es nutzt den jungen Arbeitslosen nämlich gar nichts, dass wir hinter Deutschland die zweitniedrigste Arbeitslosenrate bei Jugendlichen haben.
Und es ist ja gut und schön und unbestritten, dass das faktische Pensionsantrittsalter steigen soll – der Anstieg von 23 Prozent bei älteren Arbeitslosen macht aber einmal mehr deutlich, dass es ohne ein Bonus-Malus-System nicht gehen wird.“

„Dass die Zahl der arbeitslosen 15- bis 19-Jährigen leicht zurückgeht, ist erfreulich, es ist allerdings bedenklich, dass die heimischen Unternehmen derzeit um 12,7 % weniger Lehrstellen anbieten als im Vorjahr“, sagt Achitz. „Es ist inakzeptabel, dass sich die Unternehmen zurücklehnen, dem Staat die Lehrlingsausbildung und damit auch die Kosten dafür überlassen und am Ende von den ausgebildeten Fachkräften profitieren. Das ist nicht die Idee der dualen Ausbildung, die die Unternehmer bei Reisen durch Europa gerne in den Himmel loben.“

Der ÖGB fordert:

  • Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf EU-Niveau.
  • Unternehmen, die zu wenig ältere Menschen beschäftigen, müssen einen Malus zahlen.
  • Wirkungsvoller Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen. – Eine Fachkräftemilliarde, die durch den Beitrag der Unternehmen in einer Höhe von einem Prozent der Jahresbruttolohnsumme finanziert wird. Daraus werden Lehrlingsausbildung und Weiterbildung gefördert sowie Qualitätssicherung und überbetriebliche Ausbildung finanziert. – Ausländische Bildungsabschlüsse müssen leichter und schneller anerkannt werden.
  • Mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung sollen künftig monatlich aliquot Sonderzahlungen ausgezahlt werden, um in der Höhe mit der Ausgleichszulage gleichzuziehen.
  • Arbeitgeber müssen einen Euro pro Überstunde einzahlen, je zur Hälfte an das AMS und ins Gesundheitssystem.

(Information des ÖGB, 02.01.2014)

Auch 2014: Wir besuchen das Linzer Kellertheater

Kellertheater 1

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch in dieser Saison besuchen wir wieder das Linzer Kellertheater.

Zeit und Ort:
Freitag, 07. Februar 2014,um 19.30 Uhr, Kellertheater, Linz-Hauptplatz.

Anmeldung und Kosten:
Ein Angehöriger kann mitgenommen werden. Die Kosten für die Mitarbeiterkarte übernimmt der BR, der Preis der Angehörigenkarte beträgt € 30,–. Die Anmeldung ist ab sofort möglich, sollte jedoch aus organisatorischen Gründen bis spätestens 31. Jänner 2014 erfolgen.

Details zum Programm und zum Linzer Kellertheater allgemein gibt’s hier:
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Neuerungen für Arbeitnehmer und Konsumenten 2014

AK-Logo-neu

Manches neu macht das Jahr 2014 für Arbeitnehmer/-innen und Konsumenten/-innen.
Zu Verbesserungen kommt es zum Beispiel rund ums Kinderbetreuungsgeld, für pflegende Angehörige, erkrankte Beschäftigte, Arbeiter/-innen in Katastrophenfällen und durch die Verbraucherrechterichtlinie der EU, die Konsumenten/-innen unter anderem vor einigen Kostenfallen schützen soll.

Insbesondere für Internetnutzer bringt die Verbraucherrechterichtlinie der EU besseren Schutz:
Auf einer Schaltfläche muss der Anbieter den Konsumenten/-innen deutlich anzeigen, dass das Anklicken Kosten verursacht. Weiterer Vorteil der Richtlinie: Das Rücktrittsrecht bei Verträgen im Fernabsatz (also zum Beispiel Verkäufe über Internet oder Telefon) und bei Haustürgeschäften wird einheitlich geregelt, die Konsumenten/-innen können 14 Tage von solchen Geschäften zurücktreten. Besseren Schutz für Verbraucher/-innen gibt es ab spätestens 13. Dezember 2014 auch bei der Lebensmittelkennzeichnung. Beim Frischfleisch muss draufstehen, wo das Tier aufgewachsen ist, und Lebensmittelimitate müssen als solche ausgewiesen werden.

Änderungen bei den Sozialwerten
Einige Neuerungen gibt es auch bei den Sozialwerten: Die Höchstbeitragsgrundlage, bis zu deren Höhe Sozialversicherung zu zahlen ist, erhöht sich auf 4530 Euro brutto monatliches Entgelt (2013: 4.440 Euro), die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 395,31 Euro monatlich bzw. 30,35 Euro täglich (2013: 386,80 Euro monatlich bzw. 29,70 Euro täglich), die Rezeptgebühr steigt um 10 Cent auf 5,40 Euro pro Medikament und das höchstmögliche Arbeitslosengelt erhöht sich auf 48,02 Euro täglich (2013: 47,19).

Kinderbetreuungsgeld
Zu Änderungen kommt es beim Kinderbetreuungsgeld. Ab 1. Jänner 2014 haben Eltern die Möglichkeit, ihre gewählte Kinderbetreuungsgeldvariante innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung (dabei ist das Datum des tatsächlichen Einlangens entscheidend) beim Krankenversicherungsträger einmal zu ändern. Wichtige Info für berufstätige Eltern: Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld erhöht sich auf 6400 € pro Kalenderjahr.

Pflegekarenz und -teilzeit
Pflegende Arbeitnehmer/-innen haben ab 1. Jänner 2014 die Möglichkeit, mit ihrem Arbeitgeber/ ihrer Arbeitgeberin eine Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit für eine Dauer von einem bis drei Monaten zu vereinbaren. Damit wurde endlich eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer umgesetzt. Zur finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer/-innen wird im Bundespflegegeldgesetz ein Pflegekarenzgeld als Einkommensersatz festsetzt. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Berufstätige stehen unter massivem Druck, wenn sie neben der Arbeit Angehörige pflegen müssen. Es war höchste Zeit, dass sie Zeit und Geld für die Betreuung bekommen, die oft sehr belastend ist.“

Da die Gewährung von Pflegekarenzgeld voraussetzt, dass zu pflegende Angehörige Pflegegeld beziehen, ist es notwendig, dass die Pflegegeldverfahren beschleunigt werden. Der Entscheidungsträger muss ab 1. Jänner 2014 das Verfahren auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes grundsätzlich binnen zwei Wochen abschließen, wenn ein Angehöriger erklärt, eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen zu wollen. Bislang betrug die durchschnittliche Dauer des Pflegegeldverfahrens rund 58 Tage.

Krankenstand und Krankengeldanspruch
Auch erkrankte Arbeitnehmer/-innen sind ab dem Neujahrstag 2014 finanziell besser abgesichert. Krankenversicherungsträger müssen künftig Beschäftigte im Krankenstand sechs Wochen vor Ablauf der Höchstdauer des Krankengeldanspruchs über den bevorstehenden Wegfall informieren. Beantragt die/ der Versicherte in der Folge eine Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit (Pension), müssen die Pensionsversicherungsträger künftig alle Vorkehrungen treffen, damit die erforderlichen Begutachtungen innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen werden können – so können mögliche Leistungslücken vermieden werden.
(Information der AK OÖ., 29.12.2013)

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