Überwachung am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt und was nicht?

Barbara Lavaud von der GPA-Kompetenz hat mit Clara Fritsch von Arbeit & Technik ein Interview geführt
Darf ein Unternehmen seine Mitarbeiter*innen über­wachen? Was fällt an meinem Arbeitsplatz unter die Privatsphäre? Kann ich mich wehren, wenn mein Chef eine Videokamera installiert? Die Kompetenz möchte gerne wissen, was zulässig ist und was nicht und hat für Arbeit & Technik ein paar Fragen von Beschäftigten gesammelt.

  • Mein Chef  wollte neulich mein Diensthandy kontrollieren, um zu sehen, ob ich es privat nutze – darf er das?
  • Darf ich an meinem Arbeitsplatz überhaupt privat telefonieren, mailen oder im Internet surfen?
  • Wie weit darf Kontrolle im Betrieb gehen? Wo liegen die Grenzen?
  • Meine Kollegin aus der EDV-Abteilung hat mir erzählt, dass sie die privaten E-Mails eines Kollegen gelesen hat. Ist das in Ordnung?
  • Dürfen dienstliche Telefongespräche abgehört werden?
  • Darf mein Vorgesetzter meinen Aufenthaltsort bei Dienstfahrten überwachen?
  • Stichwort Privatsphäre: Was muss ich meiner Arbeitgeberin über mich sagen?
  • Darf mein Arbeitgeber am Arbeitsplatz Videokameras installieren?
  • Wie weit darf mich meine Chefin im Krankenstand kontrollieren?
  • Habe ich das Recht zu erfahren, was kontrolliert wird?
  • Wie kann ich mich gegen rechtswidrige Überwachung wehren?

Zu allen Antworten und zum ganzen Artikel geht’s hier entlang: Überwachung am Arbeitsplatz

Datenschutz: Verdacht auf schwere Mängel in der AUVA!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Aus aktuellem Anlass möchte ich zu den Pressemeldungen (Nach ZackZack-Recherchen: AUVA bespitzelt hunderte Mitarbeiter – zackzack.at) bezüglich schwerer Mängel der AUVA im Umgang mit dem Datenschutz Stellung nehmen und Sie informieren.

Ich kann leider den Bericht nicht dementieren, die vermuteten Verletzungen des Briefgeheimnisses sind unter anderem Ergebnisse einer Recherche von Betriebsräten. Ich möchte aber auch dazu sagen, dass diese schweren Anschuldigungen Thema genauerer Untersuchungen sein werden und sich wohl erst dann herausstellt, ob es die vermuteten Verletzungen der Persönlichkeitsrechte tatsächlich gegeben hat.

Aus aktueller Sicht hat es den Anschein, dass die AUVA bei der Suche nach jemandem, der ein internes Dokument an die Öffentlichkeit gegeben hätte, in überschießender Weise in der EDV die E-Mail Accounts aller MitarbeiterInnen durchsucht hätte und das in einem über Monate dauernden Zeitraum.

Damit besteht der Verdacht, dass alle KollegInnen und damit Sie alle gewissermaßen unter den Generalverdacht des Geheimnisverrats gestellt und ihnen die Begehung einer Straftat unterstellt wurde.

Ob und in wie weit sich die AUVA dabei Daten angeeignet hat, kann ich nicht sagen.

Aus Sicht der Mitarbeitervertretung fordere ich hier volle und lückenlose Aufklärung und möchte betonen, dass selbstverständlich bis zu dieser Aufklärung die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten gilt.

Ich werde Sie über weitere Schritte informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Erik Lenz, Zentralbetriebsratsvorsitzender

Mitarbeiter-Information des Zentralbetriebsrats Juli 2012

ZBRV Gratzer WolfgangIn dieser ZBR-Information geht es u. a. um:

  • Krankenversicherung für Selbständige, durch die AUVA finanziert
  • EDV-Schlichtungskommission
  • Standortdiskussionen in einigen UKH’s
  • AUVA-Change – wenig Beteiligung in den UKH’s
  • Zeiterfassung

Diese Info ist wieder sehr informativ und umfangreich – Rückmeldungen, ob’s kürzer besser wäre oder ob der Umfang so passt, sind erwünscht.
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Neues aus dem Zentralbetriebsrat – August 2011

AUVALiebe Kolleginnen und Kollegen!

Dies ist die zweite Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrates im heurigen Jahr.

Einmal pro Quartal wird der ZBR in dieser Art informieren. Es ist eine umfangreiche Mitteilung, ist aber dafür hier in diesem Blog jederzeit – auch von zu Hause aus – nachlesbar.

Heute geht es um:

  • Budget der AUVA
  • EDV-Schlichtungskommission
  • Sozialfonds-Richtlinien
  • Gesund alt werden im Beruf
  • Kettenverträge
  • Nachbesetzungen bei Schwangerschaft
  • Belohnungs-Betriebsvereinbarung
  • Telearbeit in der AUVA
  • Bildungs-Betriebsvereinbarung
  • Cook & Chill
  • Vorbereitungen für die Herbstlohnrunde
  • ZBR-Spendenaktion für Somalia

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Videokameras, Mitlesen von E-Mails und Leistungskontrolle: So wird überwacht

Überwachung

Der technische Fortschritt hat es möglich gemacht: Arbeitgeber können ihre Bediensteten am Arbeitsplatz und außerhalb fast lückenlos überwachen. Aber nicht alles ist erlaubt.

Stechuhr und Tragen eines Firmenausweises
Entscheidend ist die Intensität der Kontrolle. Kontrollen wie etwa eine Zutrittskontrolle bei Betreten des Arbeitsorts (Stechuhr) oder die Pflicht zum Tragen eines Firmenausweises auf dem Firmengelände werden im Allgemeinen die Menschenwürde nicht berühren. Sie bedürfen daher nicht unbedingt der Regelung durch eine Betriebsvereinbarung.

Überwachen mit Videokameras
Das Interesse des Arbeitgebers an der Kontrolle ist gegen das Interesse des/der Arbeitnehmers/-in abzuwägen. So wird etwa ein berücksichtigungswürdiges Interesse des Arbeitgebers daran bestehen, den Schalterraum einer Bank durch Videokameras zu überwachen. Hier steht ja nicht die Beobachtung der Bediensteten im Vordergrund. Anders sieht es hingegen aus, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung von im internen Bereich tätigen Arbeitnehmern/-innen durch Kameras beobachten will.

Seit dem 1.1.2010 stellt das Datenschutzgesetz klar, dass Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle verboten ist.

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Beim Surfen am Arbeitsplatz baden gegangen?

Übersicht über Gerichtsurteile zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien am Arbeitsplatz

SurfenDie Internet-Nutzung am Arbeitsplatz wird von einer gefährlichen Brandung umspült.

Wann darf ein Arbeitnehmer welche Seiten ansurfen und wer sieht die dabei entstehenden Log-Files? Ist Surfen ein Entlassungsgrund?

In Österreich gibt es kaum Rechtsprechung zum Thema ArbeitnehmerInnen-Datenschutz im WorldWideWeb.

Ein paar wenige Menschen haben sich in den letzten Jahren dazu vor ein Gericht gewagt.

Wie das Urteil dann ergeht, erfahrt Ihr, wenn Ihr weiterlest.
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Bitte sagen Sie jetzt nichts!

Nicht sprechen!

Manche Anliegen der ArbeitgeberInnen zur Datenerfassung sind ja berechtigt, gesetzlich vorgesehen und durchaus sinnvoll.

Zur Lohnverrechnung gehört eine Arbeitszeitaufzeichnung samt Überstunden.  Zu einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge gehört eine Erfassung, wo genau die Probleme liegen – eine solche Erfassung ist allerdings anonym durchzuführen.

Vorgesetzte wollen aber oft personenbezogene Daten, die sie nichts angehen. Soweit die Seite der ArbeitgeberInnen.
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Ich seh, ich seh, was Du nicht siehst!

Das ist der Titel eines ganz neuen Folders der GPA-DJP.

Folder TitelseiteDieser eignet sich hervorragend als Einstieg ins Thema betrieblicher Datenschutz. Er enthält die drei Grundprinzipien der Verwendung von Mitarbeiter-Daten, Rechte und Unrechtes seitens der Arbeitgeber und auch was Einzelne tun können, wird in dem Folder kurz angerissen.

Das gute Stück zum Nachlesen: Datenschutz im Betrieb.

 

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Datenschutz im Betrieb

Immer mehr Arbeitgeber sammeln immer mehr Daten von MitarbeiterInnen in immer mehr und technisch ausgefeilten Systemen (z. B. Personal-informationssysteme, Systeme zur Erfassung von Betriebsdaten, Ortungssysteme in Fahrzeugen, Videokontrollen, Chips mit kombinierter Zutritts-, Zeiterfassungs-, Ausweis- und Zahlungsfunktion, etc.). In den Systemen ist auch Höchstpersönliches der Beschäftigten festgehalten.

Der/die Vorgesetzte kann durch eine Verknüpfung der vorhandenen Daten einiges über seine MitarbeiterInnen herausfinden – und daraus (falsche) Schlüsse ziehen. Wer suchet, der findet – auch das, wonach ursprünglich gar nicht gesucht wurde.

In Österreich ist nur eines von drei technischen Systemen in einer Betriebsvereinbarung geregelt, wie eine Studie von AK und FORBA ergeben hat. Nur ein Bruchteil der vorhandenen Betriebsvereinbarungen wird auch kontrolliert. Damit sind dem Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet.
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