Sehr sehenswertes Video „Sag ja zur AUVA“ des AUVA-Zentralbetriebsrats!

Wir Betriebsrätinnen und Betriebsräte der AUVA sehen die derzeitige Entwicklung unserer Anstalt sehr kritisch.

Viele Bereiche erfahren Veränderungen, die oft weder für die Beschäftigten noch für die Versicherten und für uns Betriebsräte nachvollziehbar sind.

Mit diesem Video (einfach in eines der Bilder klicken) wollen wir zum Ausdruck bringen, dass wir voll und ganz und mit ganzem Herzen hinter unserer AUVA und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen!

Für den Erhalt der AUVA in all ihren vier Säulen, zum Wohle unserer Versicherten und Beschäftigten: Dafür kämpfen wir und werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass Reformen nur zu Verbesserungen aller Beteiligten führen können!

Kurier: Der „langsame Tod“ des Böhler-Spitals!

Kritik an Krankenhaus-Struktur. Mitarbeiter des Böhler-Spitals protestieren gegen die Leistungskürzungen im traditionsreichen Unfallkrankenhaus – die AUVA verteidigt die Umstrukturierungen
Wien wächst. 2027 wird die Bundeshauptstadt zur Zwei-Millionen-Metropole werden. Doch die Zahl der Krankenhausbetten wird sinken – zumindest an einzelnen Standorten.

Treffen wird es allen voran ein besonders prominentes Krankenhaus: Das Lorenz-Böhler-Spital in der Brigittenau, seit vielen Jahrzehnten Synonym für erstklassige Versorgung von Unfallverletzungen. Damit könnte es bald vorbei sein, befürchtet die Belegschaft. Grund: Die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) hat, wie berichtet, vor drei Jahren das Böhler und das Krankenhaus Meidling zu einem Traumazentrum fusioniert. Die Unfallchirurgie soll plangemäß in Meidling gebündelt werden, das Böhler zu „Wiens größer Ambulanz“ umgewandelt werden.

Weiters soll es in dem Spital im 20. Bezirk Beobachtungs-, Pflege- und Remobilisationsbetten geben. Darüber hinaus sollen beide AUVA-Häuser künftig eng mit den Wiener Gemeindespitälern kooperieren. Die Detailplanung soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, sagt Richard Gauss, Geschäftsführer des Wiener Gesundheitsfonds, zum KURIER, der seitens der Stadt in der Reform involviert ist.

Heftiger Protest
Gar nicht einverstanden ist die Belegschaft des Böhler-Spitals. Von einem „langsamen Tod“ des Traditionshauses ist intern und gegenüber dem KURIER die Rede. Belege dafür gab es zuletzt viele, beklagen sie: Die Zahl der Intensivbetten wurde von zehn auf sechs reduziert, die Zahl der Anästhesisten halbiert, was eine Versorgung von „frischverletzten Patienten kaum mehr möglich“ mache. Auch geplante Operationen könnten nur mehr „nach monatelangen Wartezeiten“ durchgeführt werden, kritisieren die Mitarbeiter, die eine massive Benachteiligung zugunsten des zweiten Standortes in Meidling orten. Das zeige auch die Sperre des Schockraums, die von Samstag bis Dienstag verordnet wurde. Die Patienten wurden ins UKH Meidling weitergeleitet, heißt es in einem Schreiben, das dem KURIER vorliegt.

Seitens der AUVA verweist man auf personelle Engpässe, die in den vergangenen Monaten aufgrund von Langzeit-Krankenständen und Pensionierungen aufgetreten seien. „Dieser konnte mittlerweile aber behoben werden. Die Versorgung der Patienten war zu jedem Zeitpunkt gewährleistet“, sagt eine Sprecherin. Die während der Corona-Krise verschobenen Operationen würde man nun sukzessive nachholen.

Gleichzeitig verteidigt sie die Umstrukturierung: „Mit dem Traumazentrum Wien geht die AUVA den Weg einer modernen, integrierten Unfallversorgung“, sagt die Sprecherin. „Die Versorgung der Patienten in beiden Häusern wird aufeinander abgestimmt weiterentwickelt.“

Auch seitens der Stadt Wien will man nichts von einem Aus des Böhler-Spitals wissen: „Es ist ein Fixstarter im Wiener Gesundheitswesen, das als bettenführendes Haus erhalten bleiben muss“, betont Gauss. Er will auch keine Indizien dafür erkennen, dass man das seitens der AUVA anders sehen würde.

Aufgaben bündeln
Gleichzeitig betont er die Notwendigkeit von Umstrukturierungen: Die Bündelung bestimmter Aufgaben an einem Standort soll für höhere Fallzahlen, damit einhergehend mehr Routine und letztlich mehr Qualität sorgen.

Dass im Zuge der Neuverteilung der Aufgaben die Bedeutung und die Expertise des renommierten Böhler-Spitals verloren geht, fürchtet er nicht. „Es wäre zu hinterfragen, was an einem akutgeriatrischen Schwerpunkt schlechter sein soll als an einem unfallchirurgischen“, so Gauss. Entscheidend sei vielmehr, dass in Summe die unfallchirurgische Versorgung der Stadt Wien nicht gefährdet sei.
(Information gesehen im Kurier, 14.07.2020)

AK OÖ. kritisiert die AUVA – Versehrtenrente erst nach Hürdenlauf?

Zermürbender Hürden­lauf vom Arbeits­unfall bis zur Versehrten­rente: AK kritisiert Umgang der AUVA mit Versicherten 
Wer wegen eines Arbeitsunfalls in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine Versehrtenrente. Diese wird von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zuerkannt. In letzter Zeit werden allerdings Arbeitsunfälle trotz klarer Sachlage oft nicht anerkannt und Verfahren unnötig in die Länge gezogen.

„Für viele Versicherte wird der Antrag auf die zustehende Leistung zu einem zermürbenden Hürdenlauf“, beklagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Er fordert die Entscheidungsträger/-innen in der AUVA auf, diese fragwürdigen Praktiken zu unterbinden.

Versehrten­rente für schwere Fälle
Bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) sind rund 3,2 Millionen Arbeitnehmer/-innen versichert. Die AUVA ist verpflichtet, den Versicherten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die ihnen rechtlich zustehenden Leistungen zu gewähren. Je nach Schwere der körperlichen Schädigung kommen verschiedene Leistungen in Betracht: Unfallheilbehandlung, berufliche oder soziale Maßnahmen, Beistellung von Körperersatzstücken, orthopädische Behelfe. In besonders schweren Fällen sowie im Todesfall werden auch Geldleistungen, wie etwa die Versehrtenrente, gewährt.

AUVA-Bescheide: jeder zehnte an­ge­fochten
Im Jahr 2018 erließ die AUVA knapp 4.400 Bescheide. Gegen 492 davon wurde Klage erhoben. Rund 120 dieser Klagen wurden von der Arbeiterkammer Oberösterreich eingebracht – zumeist ging es dabei um die Anerkennung von Arbeitsunfällen oder die Zuerkennung einer Versehrtenrente. Wie viele Versicherte sich nicht gegen ablehnende Bescheide gewehrt haben, lässt sich kaum abschätzen.

Arbeits­unfall – was fällt darunter?
Oftmals scheitern Klagen bereits an der Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall. Die AUVA vertritt hier die Meinung, dass es sich um sogenannte „Anlageschäden“ handle. Das heißt konkret, dass nicht der Arbeitsunfall als Ursache für nachhaltige körperliche Beeinträchtigungen anerkannt wird, weil angebliche „Vorerkrankungen“ die Schäden oder das Leiden „begünstigt“ haben. In der gerichtlichen Praxis wird ein Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt, wenn das Gutachten zu der Erkenntnis kommt, dass der Schaden auch ohne den Arbeitsunfall innerhalb eines Jahres eingetreten wäre.

Dazu kommt, dass die AUVA trotz eindeutiger Gutachten zugunsten der Versicherten immer wieder Anträge auf Gutachtensergänzungen oder Gutachtenserörterungen stellt. Dadurch werden die Verfahren teils empfindlich in die Länge gezogen. „Für die Betroffenen ist das oftmals äußerst zermürbend. Kein Wunder, dass viele das Handtuch werfen und aufgeben“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

AUVA ver­zögert Ver­fahren
Einen besonders ärgerlichen Verfahrensverlauf erlebte eine diplomierte Krankenpflegerin einer OP-Station, die von einem Frischoperierten schwer verletzt worden war. Die AUVA gewährte ihr keine Versehrtenrente und bestritt im Laufe des Klagsverfahrens sogar, dass die Verletzung vom Arbeitsunfall stammte. Auf Basis eines unfallchirurgischen Gutachtens sprach das Gericht der Klägerin eine Versehrtenrente zu. Damit war das Verfahren aber noch immer nicht beendet, denn die AUVA ging gegen das Urteil in Berufung. Letztlich bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Linz nach 2-jähriger Verfahrensdauer das Urteil vollinhaltlich. Sogar das OLG empfand die Vorgehensweise der AUVA als „verfahrensverzögernd“.

Warum nicht seriös und korrekt?
„Die AUVA ist gesetzlich dazu verpflichtet, korrekt und seriös zu beurteilen, ob Rechtsansprüche vorliegen, und die zustehenden Leistungen auszuzahlen. Sie ist aber nicht dazu angehalten, eindeutige Verfahrensergebnisse zu ignorieren und dadurch Verfahren zulasten der Versicherten in die Länge zu ziehen“, sagt der AK-Präsident. Er fordert die Entscheidungsträger/-innen in der AUVA auf, derartige Praktiken zu unterbinden, Arbeitsunfälle als solche anzuerkennen sowie eindeutige Gutachten und unzweifelhafte Gerichtsurteile zu akzeptieren.

Da diese Praktiken eng mit den Budgetkürzungen durch die türkis-blaue Bundesregierung zusammenhängen, fordert die AK den Gesetzgeber auf, der AUVA wieder ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, den Beitragssatz zur Unfallversicherung wieder auf mindestens 1,4 Prozent der Beitragsgrundlage zu erhöhen, die Einsparungen bei der AUVA wieder zurückzunehmen und den Personalstand der AUVA nicht weiter zu senken.
(Information der AK OÖ., 18.06.2020)

Betriebsrats-Information zum neuen Regierungsprogramm!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Österreich hat im letzten Jahr gewählt und seit ein paar Tagen haben wir eine neue Bundesregierung. Das letzte Regierungsprogramm von Türkis/Blau hatte massive Auswirkungen auf die Zukunft der AUVA. Aus diesem Grund haben wir auch das neue Regierungsprogramm durchforstet und wollen Euch über die wichtigsten Punkte, die die AUVA betreffen, informieren:

Ein kurzer Rückblick:
Das alte Regierungsprogramm Türkis/Blau 2018 sah für die AUVA eine „Lohnnebenkostensenkung um 500 Millionen Euro (Absenkung des Unfallversicherungsbeitrags auf 0,8 %)“ vor, wobei bei „Nichterfolg Überführung der AUVA in bestehende Sozialversicherungsträger“ angedroht wurde. Unter diesem massiven politischen Druck wurde damals von der AUVA der Vorstandsbeschluss vom August 2018 beschlossen – damals mit dem Argument, dass man derzeit nur so das Überleben der AUVA sicherstellen könne.

Im aktuellen Regierungsprogramm findet sich keine derartige Androhung einer Zerschlagung oder einer drastischen Beitragssenkung. Vielmehr findet sich der folgende Passus: „Weiterentwicklung der Aufgaben der AUVA unter Berücksichtigung von Vorsorge, Gesundheit und Pflege“ (Seite 245 des Regierungsprogrammes).

Auch mit dem neuen Sozialminister Rudolf Anschober dürfen wir wieder auf eine vernünftige, an den Fakten orientierte Zusammenarbeit hoffen. Die Agenden der Prävention werden möglicherweise zu Arbeitsministerin Christine Aschbacher wandern; die genaue Ressortverteilung wird an diesem Freitag im Parlament beschlossen.

Diese Änderungen im Regierungsprogramm und in den Personen sind für den Betriebsrat jedenfalls ein Anlass für vorsichtigen Optimismus. So wie die AUVA auf massivste Sparforderungen und die Drohung im letzten Regierungsprogramm reagiert hat, muss sie nun auch auf neue politische Gegebenheiten und das neue Regierungsprogramm reagieren.

Aufgrund des bisherigen politischen Drucks wurden in den Verwaltungsbereichen viele Posten nicht oder nur reduziert nachbesetzt. Besonders in den Leistungsabteilungen hat dies zu einer besonders hohen Arbeitsbelastung geführt und in einigen Bereichen zu Recht massiven Unmut ausgelöst.
Seit zwei Jahren stehen unzählige Gerüchte über Personaleinsparungen und Zusammenlegungen im Raum und führen zu Verunsicherung und Belastung. Nur dank der engagierten, kompetenten Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte die Arbeit für die Versicherten in einer langen Phase der Ungewissheit fortgesetzt werden.

Nun hat Österreich gewählt, ein neues Regierungsprogramm wurde präsentiert, und demnach plant die neue Regierung keine massiven Einsparungen oder gar eine Zerschlagung, sondern eine Weiterentwicklung der Aufgaben der AUVA.

Unter diesen neuen Voraussetzungen erwarten wir eine Abkehr von bisherigen Personaleinsparplänen, um die AUVA für eine derartige Weiterentwicklung auch personell zukunftsfit zu machen.

Die politischen Rahmenbedingungen haben sich massiv verändert – nun haben die entsprechenden Gremien der AUVA die Verantwortung, auf die neuen politischen Rahmenbedingungen zu reagieren und die AUVA im Sinne ihrer Versicherten und Mitarbeiter für die Herausforderungen in der Zukunft zu stärken!
(Information der Betriebsräte AUVA Landesstelle Linz und Unfallkrankenhaus Linz)

AUVA-Zentralbetriebsrat: Gedanken zum Jahreswechsel!

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
Nach dem ereignisreichen Jahr 2018, der öffentlichen Debatte um die AUVA und die gesamte Umstrukturierung der Sozialversicherung, starteten 2019 erste gravierende Veränderungen. Die Vorgaben zu den Änderungen finden sich in einem Gesetz, welches nicht unumstritten ist und zurzeit auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüft wird.

So ist in diesem Gesetz beschrieben, dass die AUVA ihre UKH’s und Rehabilitationszentren ab 2020 in einer Betreibergesellschaft verwalten muss. Auch die Struktur der neuen Selbstverwaltung ist dort geregelt, ebenso, dass Selbständige und Beschäftigte im Bergbau künftig nicht mehr bei der AUVA unfallversichert sind.

Der Beschluss des Vorstandes vom August 2018 beschreibt weitere Aufgaben. Ob Personalabbau in der Verwaltung, die Frage, ob AUVAsicher ein Teil der AUVA bleibt, die Zusammenlegung von Hauptstelle und Landesstelle Wien oder Änderungen in der Abteilungsstruktur – Themen über Themen, an denen derzeit gearbeitet wird und welche uns sicher noch über Jahre beschäftigen. Zusätzlich brachte das Jahr 2019 noch personelle Neubesetzungen in der Selbstverwaltung, der Generaldirektion und eine neue Strukturierung der Verantwortungsbereiche.

Dass die Versicherten weiterhin so gut behandelt werden wie bisher, dass Leistungen in der Prävention, der Unfallheilbehandlung, der Rehabilitation, bei den Entschädigungen und natürlich auch bei den internen Supportleistungen in der gewohnt hohen Qualität erbracht werden, wird da schon fast als selbstverständlich vorausgesetzt, ist es aber keinesfalls. Ihre Tätigkeit zum Wohle der Versicherten und Patienten war es, die große Teile der Öffentlichkeit dazu brachte, sich für den Erhalt der AUVA auszusprechen.

Wir sehen, dass der Arbeitsdruck in den letzten Monaten enorm gestiegen ist, und befürchten, dass dieser auch noch weiter steigen wird. Weniger Menschen müssen die gleiche Arbeitsmenge bewältigen und zusätzlich noch Kapazitäten für interne Umstrukturierungen bereitstellen. Vielfach ist derzeit nicht absehbar, wie die Tätigkeit in Zukunft aussehen wird und ob Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Ausscheiden aus der AUVA nachbesetzt werden oder deren Arbeit auf die Verbleibenden aufgeteilt wird.

Die nächsten Monate werden zeigen, ob die AUVA durch politische Entscheidungen wieder in den Fokus rückt – Stichwort Pflegeversicherung – Stichwort Beitragssenkung.

Viele Ungewissheiten, die derzeit noch nicht absehbar sind. Eines ist jedoch gewiss: Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte der AUVA werden alles dafür tun, Sie in Ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Sorgen und Anliegen mit diesen zu besprechen und die betriebsrätliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, viel Glück und Gesundheit für das Jahr 2020. Uns allen wünsche ich viel Freude und Erfolg bei der Arbeit in unserer AUVA.
Mit kollegialen Grüßen
Erik Lenz, Vorsitzender des AUVA-Zentralbetriebsrates

Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats November 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir übermitteln Euch eine aktuelle Mitarbeiter-Information des Zentralbetriebsrats der AUVA. Dieses Mal geht es vor allem um folgende Themen:

  • Bisherige Ergebnisse der Kollektivvertrags-Verhandlungen
  • Reform der AUVA – REFA, Verwaltungs-GmbH
  • Sozialfonds – Klagen – Betriebsvereinbarungen
  • Motivation – Bitte nicht zerstören!

Hier geht’s weiter zur Mitarbeiter-Information (ist nur innerhalb der AUVA aufrufbar):
Mitarbeiter-Information des AUVA-ZBR

ZBR-Sonder-Newsletter: Fragen und Antworten der Parteien zur AUVA!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Beiliegend ein Newsletter der anderen Art! Da uns in wenigen Wochen eine Nationalratswahl ins Haus steht, hat der Zentralbetriebsrat der AUVA alle österreichweit antretenden Parteien ersucht, einige Fragen zur AUVA zu beantworten. Es freut uns, dass sieben von acht Parteien diesem Ersuchen nachgekommen sind. Lediglich von der FPÖ erhielten wir (trotz einer Erinnerung von uns) keine Antworten auf die Fragen.

Nachstehend finden Sie die Originalantworten der Parteien auf unsere Online-Umfrage. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang sehr herzlich bei der GPA-djp bedanken, die uns durch ein Online-Befragungstool unterstützte.

Mit spätsommerlichen Grüßen, Erik Lenz

Hier geht’s weiter: Fragen und Antworten zur AUVA 

AUVA-Zentralbetriebsrat: Gedanken zum Jahreswechsel!

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
2018 war ein Jahr, das wir wahrscheinlich alle nicht so schnell vergessen werden. Nachdem sich kurz vor Jahresbeginn die Regierung konstituiert hat, war klar, dass die AUVA eine besondere Rolle im Regierungsprogramm spielt.

Sparvorhaben und die Gefahr der Zerschlagung standen im Raum und die Mitglieder des Zentralbetriebsrates machten sich umgehend an die Arbeit. Als Anfang April die Sozialministerin die Öffentlichkeit davon informierte, dass sie die AUVA wohl zerschlagen müsse, wussten wir noch nicht genau, was in den folgenden Monaten auf uns zukommen sollte.

Aber wir nahmen die Herausforderung an und begannen sofort, mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen unsere Beschäftigten und die Zivilgesellschaft zu informieren und wir konnten breite Teile der Öffentlichkeit auf unsere Seite bringen.

In dieser Zeit zeigte sich auch, wie gut unser Zentralbetriebsrat organisiert war und ist. Zusammenarbeit, gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Strukturen waren für unsere Tätigkeit im Zentralbetriebsrat unerlässlich. Sie zu gestalten, war ein Verdienst meines Vorgängers, Wolfgang Gratzer, aber natürlich auch aller Mitglieder im Zentralbetriebsrat und aller Betriebsratsvorsitzenden.

Die Geschlossenheit, aber auch das beharrliche Engagement aller Betriebsrätinnen und Betriebsräte und vieler Kolleginnen und Kollegen hat letztendlich die Regierung dazu gebracht, das Weiterbestehen der AUVA zuzusagen. Darauf können wir stolz sein.

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für Ihre Unterstützung und das positive Feedback, das wir für unsere Tätigkeit erhielten, im Namen aller Betriebsrätinnen und Betriebsräte bedanken.

Der Beschluss, den die AUVA im August gefällt hat, wird wohl die Hauptthemen für das Jahr 2019 vorgeben. Ob etwa die Ausgliederung der Einrichtungen in eine GmbH, das Weiterbestehen von AUVAsicher als ein Teil unserer Prävention oder die beschlossenen Personaleinsparungen in der Verwaltung: Wir werden alles tun, um das Beste für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA herauszuholen. Und wir lassen uns dabei nicht einschüchtern, auch wenn dies von mancher Seite versucht wird.

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen aller Menschen im Betrieb wahrzunehmen, zu fördern und einen Interessenausgleich zum Wohl der Beschäftigten und des Betriebes herzustellen. Und das wird auch im kommenden Jahr unser Hauptziel sein. Bei der Gestaltung  der Organisation genauso wie bei der Suche nach individuellen Lösungen. Dabei ist uns keine Aufgabe zu groß, aber auch kein Problem zu klein.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, viel Glück und Gesundheit für das Jahr 2019. Uns allen wünsche ich Freude und Erfolg bei der Arbeit in unserer AUVA!

Mit kollegialen Grüßen
Erik Lenz, Vorsitzender des AUVA-Zentralbetriebsrates

Aktuelle Betriebsrats-Information zur AUVA: Rückblick und Ausblick

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Aus gegebenem Anlass möchte ich zu den Geschehnissen rund um die AUVA in den letzten Wochen, den Vorstandsbeschluss und zur Zukunft Stellung beziehen:

Rückblick
In den vergangenen Monaten stand die Zukunft der AUVA tatsächlich auf dem Spiel. Dieser Befund ist eigentlich unglaublich, weil die AUVA als einer der besten Unfallversicherungsträger der Welt gilt und eine hervorragende Erfolgsbilanz aufweisen kann.
Aus der ganzen Welt kommen Delegationen nach Österreich, um von der AUVA zu lernen. Der Angriff auf die AUVA war zu keinem Zeitpunkt sachlich gerechtfertigt.

Und dennoch lässt sich der Angriff der Bundesregierung und der Sozialministerin wie folgt zusammenfassen: „Entweder die AUVA spart weitere 40 % ein, oder sie wird zerschlagen!“

Protest
Der Widerstand seitens der Belegschaft und des Betriebsrates war größer, als die Bundesregierung erwartet hatte. Die Aktionen (z.B. Sternmarsch, Demontagekonzert, 220.000 Unterschriften, tausende Medienberichte) sind bekannt, darüber hinaus wurden von uns zahlreiche Kontakte zu Medien, Politikern, Interessensvertretern und Unternehmern aufgebaut und genutzt.

Eine wichtige Taktik der Bundesregierung ist die „message control“, also die Kontrolle darüber, was wann in welchen Medien berichtet wird. Bei der AUVA ist ihr die message control gründlich entglitten, die Sozialministerin wurde vom Protest getrieben, und statt regieren war reagieren angesagt.

Am 13. August zog die Regierung die Handbremse: Seit Monaten hat der Betriebsrat angekündigt, an genau diesem Tag einen AUVA-weiten Protesttag („Sperrtag“) zu veranstalten. In allen wichtigen Medien wurde das Demontagekonzert und der Protesttag angekündigt.

Der Protesttag wurde von einer eilig einberufenen Pressekonferenz der Sozialministerin gestört: Gemeinsam mit Obmann Dr. Ofner wurde verkündet, dass die AUVA gerettet sei. Der 13. August war freilich nicht zufällig gewählt – eigentlich ist es ja völlig sinnlos, über einen Beschluss zu berichten, den es noch gar nicht gibt. Man wollte aber dem Protesttag des Betriebsrates zuvorkommen, ihm den Wind aus den Segeln nehmen, die Bevölkerung beruhigen und die Kontrolle über die Berichterstattung wieder übernehmen.

Hier geht’s weiter zum Vorstandsbeschluss und zum Ausblick in die Zukunft! Read more

AUVA-Unfallkrankenhäuser: Betriebsrat befürchtet Privatisierung

Am Dienstag wird der AUVA-Vorstand über die Sparmaßnahmen in Höhe von rund 430 Mio. Euro abstimmen.

Laut einem Entwurf soll der operative Betrieb der Unfallkrankenhäuser durch eine 100-prozentige Tochter erfolgen, kritisiert der Betriebsrat.

In einem Entwurf des Vorschlages, der dem ORF vorliegt, heißt es: „Der operative Betrieb der Krankenanstalten soll durch eine 100%-Tochter der AUVA erfolgen, wobei die Krankenanstalten weiterhin im alleinigen Eigentum der AUVA stehen sollen“.

Für den Betriebsrat des Lorenz Böhler-Spitals, Manfred Rabensteiner, ist damit klar eine Privatisierung gemeint. Denn „was soll dann eine hundertprozentige Tochtergesellschaft bedeuten? Das ist die Vorbereitung, zur Privatisierung und dann eigentlich mit den UKHs wie vorgehabt, das UKH Lorenz Böhler und UKH Kalwang, eventuell zu schließen“, so Rabensteiner gegenüber Radio Wien.

Betriebsrat: „Gleiche Arbeit für weniger Lohn“
Für neue Mitarbeiter bringe das auch einen anderen Kollektivvertrag, kritisiert der Betriebsrat. „Dann haben wir folgendes Problem, dass die einen in der Dienstordnung drinnen sind, die anderen im Kollektivvertrag für Privatangestellte, der an und für sich etwas schlechter gestellt ist, das heißt, gleiche Arbeit, gleicher Stress, für weniger Lohn“, so Rabensteiner.

Damit gebe es zwar nicht unmittelbar, aber auf lange Sicht, sehr wohl Einsparungen bei den Beschäftigten, was von der Regierung bisher stets zurückgewiesen wurde. Dass es für bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Änderungskündigungen geben wird, kann sich zwar auch der Betriebsrat nur bedingt vorstellen, aber „wenn es eine Gefährdung der Mitarbeiter gibt, sprich Änderungskündigungen, Veränderungen des Kollektivvertrages, sehen wir uns gezwungen, die Kampfmaßnahmen in vollem Umfang auszuschöpfen“. Gemeint sind damit Streiks in ganz Österreich.

AUVA verneint Privatisierung
In der AUVA verneint man eine Privatisierung. Eine GmbH werde zu hundert Prozent im Eigentum der AUVA sein und auch bleiben. Dass es künftig für neue Mitarbeiter eine andere Gehaltsstruktur geben wird, räumt man aber sehr wohl ein. Weiters heißt es, dass man derzeit an zwei Varianten arbeite, die durchaus heftig diskutiert würden.

Und auch aus dem Büro der zuständigen Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) heißt es auf Anfrage, dass eine Privatisierung nicht im Raum stehe. Die Ministerin hatte am Montag ein Reformkonzept mit AUVA-Obmann Anton Ofner und ÖVP-Klubchef August Wöginger vorgestellt. Das Papier muss noch am 21. August vom AUVA-Vorstand beschlossen werden.

Von den ursprünglich geforderten 500 Millionen soll die AUVA nun rund 430 Mio. Euro einsparen. Davon sollen 135 Mio. in der Verwaltung und durch Kooperationen hereingebracht werden und 295 Mio. Euro aus Querfinanzierungen von versicherungsfremden Leistungen, die die AUVA derzeit erbringt, wurde bei der Pressekonferenz erläutert – mehr dazu in news.ORF.at.
(Information gesehen auf orf.at, 17.08.2018)

PS:
Der Antrag von AUVA-Obmann für den Vorstand am 21.08.2018 wurde gestern auch zur Gänze in der Zeitschrift News veröffentlicht und somit spricht nichts dagegen, ihn für Interessierte auch hier zu veröffentlichen:
VOS-Antrag 21.08._Version OFNER KHK

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