Dienstverhinderung
Der/die Mitarbeiter/in darf ohne Bewilligung vom Dienst nicht fernbleiben, es sei denn, dass er/sie erkrankt, verunglückt oder durch andere wichtige, seine/ihre Person betreffende Gründe an der Dienstleistung verhindert ist.

Bei angezeigtem und nachgewiesenem Eintritt folgender Ereignisse ist dem Angestellten ohne Schmälerung des monatlichen Entgeltes Freizeit zu gewähren, und zwar:

1. im Ausmaß von je zwei Werktagen
a) bei eigener Eheschließung (bzw. Begründung einer eingetragenen Partnerschaft) oder der der Kinder
b) bei Niederkunft der Ehegattin, Lebensgefährtin oder eingetragener Partnerin
c) bei Wohnungswechsel
d) bei Ableben der Ehegattin (des Ehegatten), der Lebensgefährtin (des Lebensgefährten), der eingetragenen Partnerin (des eingetragenen Partners), der Kinder, der Schwiegerkinder, der Eltern, der Stief-, Adoptiv-, Groß- oder Schwiegereltern, der Geschwister

2. im Ausmaß eines Werktages anlässlich eines Dienstjubiläums

3. ausschließlich lt. DO.A, DO.B oder DO.C



Zuwendungen bei Dienstjubiläum
Dem/der Mitarbeiter/In gebührt aus Anlass eines Dienstjubiläums eine Zuwendung, und zwar

1. nach Vollendung von 25 Dienstjahren: im Ausmaß eines Monatsbezuges

2. nach Vollendung von 34 Dienstjahren – bei Angestellten mit abgeschlossenem Diplom- oder Doktoratsstudium im Sinne des UG, die in eine Gehaltsgruppe E bis G eingereiht sind, von 29 – Dienstjahren im Ausmaß von eineinhalb Monatsbezügen für MA, die nach dem 1.1.2011 eingetreten sind bzw. im Ausmaß von zwei Monatsbezügen für MA, die vor dem 1.1.2011 eingetreten sind.

3. nach Vollendung von 39 Dienstjahren – bei Angestellten mit abgeschlossenem Diplom- oder Doktoratsstudium im Sinne des UG, die in eine Gehaltsgruppe E bis G eingereiht sind, von 34 Dienstjahren – im Ausmaß von eineinhalb Monatsbezügen für MA, die vor dem 1.1.2011 eingetreten sind bzw. im Ausmaß von zwei Monatsbezügen für MA, die nach dem 1.1.2011 eingetreten sind.

Neu ab 01. Jänner 2024:
Ab Jänner 2024 kann die Zuwendung bei einem Dienstjubiläum auf Antrag in eine Dienstfreistellung unter Fortzahlung der Bezüge umgewandelt werden.
Für jeden Monatsbezug gebühren 22 aufeinanderfolgende Freizeittage (bei einer 5 Arbeitstage/Woche), wobei die Freizeit innerhalb von 12 Monaten ab Jubiläums-Stichtag in einem Stück zu verbrauchen ist. Eine schriftliche Vereinbarung ist erforderlich.

Der Antrag ist spätestens drei Monate vor dem Dienstjubiläums-Stichtag zu stellen. Die Abt. HRM erarbeitet dzt. einen Workflow und ein entsprechendes Formular für die Beantragung.



Abfertigung (neues Recht)

Abfertigungsansprüche ab 1. Jänner 2003
Die AUVA zahlt einen laufenden Beitrag in der Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgelts an die Mitarbeitervorsorgekasse UNIQA.

Die Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) hat für jeden ArbeitnehmerIn ein individuelles Konto eingerichtet, auf dem die laufenden Beiträge und der Veranlagungserfolg gutgeschrieben werden. Deinen aktuellen „Abfertigung-Neu-Kontostand“ bekommst Du schriftlich einmal jährlich von der Mitarbeiter-vorsorgekasse übermittelt.
Die Abfertigung NEU kann nicht mehr verfallen!

Abfertigung (altes Recht)
Diese wird bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach bestimmten Kriterien ausbezahlt:

ab 3 Jahren das zweifache Monatsgehalt
ab 5 Jahren das dreifache Monatsgehalt
ab 10 Jahren das vierfache Monatsgehalt
ab 15 Jahren das sechsfache Monatsgehalt
ab 20 Jahren das neunfache Monatsgehalt
ab 25 Jahren das zwölffache Monatsgehalt



Kinderzulage
Anspruch auf Kinderzulage besteht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für jedes der nachstehend aufgezählten Kinder, für das Familienbeihilfe nach dem FLAG bezogen wird:
1. Kinder
2. Wahlkinder
3. Stiefkinder
4. Pflegekinder

Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind € 39,64 (Wert von 2021) monatlich und wird jährlich um die entsprechende Jahresinflationsrate erhöht.



Sterbegeld
Wird das Dienstverhältnis durch den Tod der/des Angestellten gelöst und hat dieses länger als drei Jahre gedauert oder stirbt eine Pensionistin (ein Pensionist), gebührt den Hinterbliebenen ein Sterbegeld, und zwar in folgender Reihenfolge:
1. der Witwe (dem Witwer) bei aufrechter Ehe bzw. dem/der eingetragenen PartnerIn bei aufrechter eingetragener Partnerschaft.
2. den Kindern.



Gehaltsvorschüsse
MitarbeiterInnen, die seit mindestens drei Jahren in einem aufrechten, unbefristeten Dienstverhältnis zur AUVA stehen, können folgende Gehaltsvorschüsse gewährt werden.

Alle Details dazu siehe im BR-Ordner im J-Laufwerk oder auch hier:
Gehaltsvorschüsse Richtlinien 2022
Gehaltsvorschüsse – Informationsblatt



Bildschirmbrillen
MitarbeiterInnen, die an einem Bildschirmarbeitsplatz beschäftigt sind, werden gegen Vorlage der entsprechenden Unterlagen für die Anschaffung einer Bildschirmbrille folgende Beträge ersetzt:

Für Einstärkengläser bis zu € 140,–
Für Zweistärkengläser bis zu € 183,–
Für Dreistärkengläser bis zu € 227,–

Die Antragstellung erfolgt jedoch nicht beim Betriebsrat, sondern in der Verwaltungsleitung.
Dienstanweisung Bildschirmbrillen



Zusatzpension
Für MitarbeiterInnen, die zuletzt nach dem 31. Dezember 1995 in den Dienst eines österreichischen SV-Trägers eingetreten sind, wurde eine eigene Pensionskasse für die Sozialversicherung gegründet.

In die Pensionskasse sind 0,85 % des monatlichen Bruttoeinkommens bis zur Höchstbeitragsgrundlage und 4,5 % für Gehaltsbestandsteile über der Höchstbeitragsgrundlage zu entrichten. Die AUVA muss ebenfalls Beiträge in der gleichen Höhe in die Pensionskasse für die MitarbeiterInnen einzahlen.

Genauere Informationen, vor allem über das Leistungsrecht, findet Ihr  im Kollektivvertrag über die Pensionskassenzusage für die Dienstnehmer der österreichischen Sozialversicherungsträger.



Bezugsumwandlung
Für die MitarbeiterInnen der AUVA besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Zukunftssicherung für Arbeitnehmer eine freiwillige Bezugsumwandlung gemäß § 3(1) 15a EStG abzuschließen. Dabei fließen max. € 25,– vom Bruttogehalt in ein Ansparprodukt für die Altersvorsorge.

Der große Vorteil der Bezugsumwandlung liegt darin, dass dieser Betrag nicht der Lohnsteuer unterliegt und möglichst gewinnbringend angelegt wird.

Eine Bezugsumwandlung kann mit folgenden Instituten abgeschlossen werden (hier liegt eine Rahmenvereinbarung zwischen AUVA und dem Versicherungsunternehmen vor):
Sparkassen Versicherung, BAWAG Versicherung, Raiffeisen Versicherung, Wüstenrot Versicherung, österreichische Beamtenversicherung, Uniqa Versicherung, Grazer Wechselseitige, Generali, Wiener Städtische, Merkur Versicherung, Nürnberger Versicherung, OÖ. Versicherung, Zürich Versicherung, Allianz Versicherung, Finance Life.



Urlaub

Dem Angestellten gebührt für jedes Kalenderjahr ein ununterbrochener Erholungsurlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt nach einer anrechenbaren Dienstzeit (§ 14 Do. A) von

weniger als 20 Jahren: 30 Werktage,
20 Jahren 32 Werktage,
25 Jahren 36 Werktage.

In dem Kalenderjahr, in das die Vollendung einer Dienstzeit fällt, die zu einem höheren Urlaubsanspruch führt, besteht bereits der höhere Urlaubsanspruch.


 

Fahrtkostenzuschuss
Es kann ein Zuschuss zu den Fahrtkosten beantragt werden: wenn sich die Wohnung außerhalb des Dienstortes befindet und die Wegstrecke mehr als 3 km beträgt; wenn diese Wegstrecke an den Arbeitstagen regelmäßig zurückgelegt wird; wenn die notwendigen Fahrtauslagen für das billigste öffentliche Verkehrsmittel den Eigenanteil (€ 365,–) übersteigen.
Falls dies zutrifft, Antragsformular ausfüllen und in der Personalstelle abgeben, inklusive Ausdruck des Pendlerrechners.

Hinweis:
Bis zu 12 km ergibt das Ergebnis der Berechnung des Fahrtkostenzuschusses keinen positiven Betrag, da der Eigenanteil von € 365,– den Zuschuss übersteigt.

Formular Antrag Fahrtkostenzuschuss