Die Gewerkschaft GPA – Wer wir sind!

Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) ist eine überparteiliche Interessenvertretung mit freiwilliger Mitgliedschaft. 

Gemeinsam mit anderen Gewerkschaften des ÖGB vertreten wir die Interessen von ArbeitnehmerInnen, atypisch Beschäftigten, Lehrlingen, KarenzgeldbezieherInnen, Studierenden, Schülerinnen und PensionistInnen.

Die GPA sichert die Einkommen von hunderttausend Beschäftigten. Sie ist bei betrieblichen Konflikten zur Stelle und sorgt für die Aus- und Weiterbildung von über 10.000 BetriebsrätInnen. Die GPA setzt sich auch für den Erhalt und die Verbesserung unseres Sozial- und Gesundheitssystems ein.

Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die Gewerkschaft und leisten einen wichtigen Beitrag für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung!

Ihr Kollektivvertrag
Das Verhandeln von Kollektivverträgen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gewerkschaften. Eine Arbeit, die Ihnen direkt zugutekommt, denn Ihr Kollektivvertrag bestimmt maßgeblich die Entwicklung Ihres Gehaltes/Lohnes.
Die meisten Gehaltserhöhungen werden durch bessere Kollektivverträge bewirkt. Auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld sind Ansprüche aus dem Kollektivvertrag. Jährlich schließt die GPA etwa 160 Kollektivverträge ab.

Recht bekommen
Als Mitglied können Sie bei rechtlichen Problemen an Ihrem Arbeitsplatz mit einem starken Partner an Ihrer Seite rechnen – von der Rechtsberatung bei Fragen über das Arbeitsrecht bis zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.
Die GPA erkämpft rund 108 Millionen Euro pro Jahr für ihre Mitglieder!

Rechtsberatung
Fragen wie „Stimmt mein Gehalt/Lohn?“ oder „Wie ist meine Arbeitszeit?“ und „Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?“, aber auch „Ist mein All-in-Vertrag fair?“ werden von den ExpertInnen der GPA verständlich beantwortet.

Rechtsschutz
Er gilt für alle Rechtsstreitigkeiten, die unmittelbar mit Ihrer Arbeit zusammenhängen und keinen gewerkschaftlichen Grundsätzen widersprechen. Bei Bedarf wird Ihnen kostenlos ein/e RechtsvertreterIn zur Verfügung gestellt, werden Gerichtsgebühren und Barauslagen ersetzt oder gegnerische Prozesskosten zur Gänze übernommen.
(Gültig bei Nachweis einer Mitgliedschaft von mindestens 6 Monaten Dauer und entsprechender Beitragsleistung).

GPA Berufsschutz
Als Mitglied der GPA profitieren Sie von einer einzigartigen Form der beruflichen Sicherheit und Vorsorge.

Berufshaftplichtversicherung:
Versicherungsschutz bis zu 100.000 Euro, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit fahrlässig Personen- oder Sachschäden verursachen (ausg. gegenüber Dienstgeber).

Berufsrechtsschutzversicherung:
Versicherungsschutz bis zu 20.000 Euro, wenn Sie Schadenersatzansprüche wegen Schäden, die Sie in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erlitten haben, geltend machen.

Hilfe auch bei Mobbing:
Die Versicherung übernimmt jährlich Kosten bis zu je 350 Euro für anwaltliche und psychologische Beratung, wenn Sie von Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen sind.

Unterstützung bekommen
Viele ArbeitnehmerInnen bekommen wirtschaftliche Veränderungen oft negativ zu spüren. Die Gewerkschaft ist auch in Notsituationen für ihre Mitglieder da:

  • Arbeitslosenunterstützung und außerordentliche Unterstützungen bei unverschuldeten Notlagen
  • Anerkennungsbeiträge für Maturaabschluss im 2. Bildungsweg und Studienberechtigungsprüfung
  • Streik- und Aussperrungsunterstützung
  • Beratung in Pensionsfragen
  • Kontakt zu Sozialversicherungen bei komplizierten Krankheits-, Unfalls- und Pensionsproblemen

Information
KOMPETENZ – das GPA-Mitgliedermagazin bringt regelmäßige Topinformationen direkt zu Ihnen nach Hause.

http://www.gpa.at– die GPA-Website bietet Mitgliedern laufend aktuelle Themen aus der Arbeitswelt.

Service
Die Mitglieder-CARD garantiert Ihnen umfassendes Service und kompetente Beratung in allen Fragen rund um das Thema Arbeit. Auch in der Freizeit können Mitglieder der GPA dank der CARD auf das Service ihrer Gewerkschaft zählen.
Die Vorteile der CARD:

  • Ermäßigung bei kulturellen Veranstaltungen
  • Günstigerer Zugang zu Freizeit- und Sporteinrichtungen
  • Besonders preiswerte Angebote für den Urlaub

 

www.gpa.at/mitglied-werden
mailto: service@gpa.at
Servicecenter: 050301-301



 

Mitglied sein kostet mich?

Du zahlst maximal 1% deines Bruttoeinkommens oder deines Bruttolehrlingseinkommens. Wir stehen für Fairness. Deswegen hängt die Höhe des Mitgliedsbeitrags vom Einkommen ab. Normalerweise ist der monatliche Mitgliedsbeitrag 1 Prozent des Bruttoeinkommens.

Du musst im Jahr 2024 maximal 38,70 € im Monat zahlen. (Wir freuen uns aber natürlich, wenn Du freiwillig mehr beiträgst 😉 ) Der maximale Beitrag wird jedes Jahr angepasst. Bestimmte Gruppen zahlen noch weniger:

Monatliche Fixbeiträge:
Arbeitslose, Zweitmitgliedschaft, unbezahlte Freistellung, vorzeitiger Mutterschutz EUR 1,80/Monat
geringfügig Beschäftigte EUR 2,-/Monat
Präsenzdiener, Zivildiener, KindergeldbezieherInnen ohne Vormitgliedschaft EUR 1,80/Monat

Jährliche Fixbeiträge:
SchülerInnen, StudentInnen EUR 12,-/Jahr. PensionistInnen EUR 60,-/Jahr

Sonstige Beiträge:
Für atypisch Beschäftigte, WerkvertragsnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen, Crowd-workerInnen sowie Freie JournalistInnen mit Presseausweis beträgt der monatliche Beitrag 1 % des Bruttogehalts, mindestens jedoch EUR 10,-/Monat. JournalistInnen in Pension mit Presseausweis EUR 10,-/Monat.

Beitragspflichtig – monatliche regelmäßige Bezüge wie:
  • Gehalt/Lohn/Lehrlingseinkommen
  • Leistungszulagen, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Treuezulagen, Bildschirmzulagen
  • Prämien/Provisionen
  • Kündigungs- und Urlaubsentschädigung
  • vermindertes/r Gehalt/Lohn bei Teilkarenz & Gleitpension
  • vermindertes/r Gehalt/Lohn bei Altersteilzeit
  • Altersteilzeitgeld vom AMS
Nicht beitragspflichtig:
  • Überstunden (auch Pauschalien)
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Aufwandsentschädigungen
  • Mankogelder
  • Bauzulagen
  • Trennungsgelder
  • Bilanzgelder
  • Remunerationen
  • Naturalbezüge
  • Geldablösen von Naturalbezügen

Zeiten, in denen Du keinen Beitrag zahlen musst:
(werden als Mitgliedschaft angerechnet, wenn Du davor mindestens 6 Monate Mitglied warst)

  • Gesetzlicher Mutterschutz
  • Elternkarenzurlaub im gesetzlichen bzw. betrieblichen Ausmaß
  • Krankheit ohne Gehaltsbezug
  • Präsenz- bzw. Zivildienst
Das gilt auch für:
  • Entwicklungshilfe
  • Bildungskarenz
  • Familienhospizkarenz (bei völliger Freistellung)

Kann ich den Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen?
Du kannst den Mitgliedsbeitrag in voller Höhe von der Lohnsteuer absetzen. Er wirkt daher steuermindernd. Wird der Mitgliedsbeitrag direkt vom Gehalt einbehalten, so wird die Steuerminderung bereits bei Deiner Gehaltsverrechnung berücksichtigt.

Wenn Du den Mitgliedsbeitrag per Lastschrift bezahlst, bekommst Du von uns eine Bestätigung über alle bezahlten Mitgliedsbeiträge. Das ist eine Bestätigung fürs Finanzamt. Diese brauchst Du, wenn Du die Arbeitnehmerveranlagung machst.
Wie zahle ich die Mitgliedschaft?
Ganz ohne Stress: Entweder indem der Beitrag direkt von deinem Gehalt/Lohn/ Lehrlingseinkommen abgezogen wird. Oder indem Du einen automatischen Bankeinzug einrichtest. Dein Mitgliedsbeitrag wird dann monatlich überwiesen.
Alle Details zu beiden Zahlungsmethoden findest Du, während Du dein Mitgliedsformular ausfüllst.
Wie kann ich mich anmelden?
Du kannst unsere Online-Anmeldung ausfüllen: https://secure.gewerkschaften-online.at/usermanagement/www.gpa-djp.at/register/newmember.go?type=gpa
Du kannst die pdf Mitgliedsanmeldung ausfüllen und sie uns per Post zuschicken. Du kannst die pdf- Mitgliedsanmeldung ausfüllen, sie einscannen und uns per Mail schicken. Du kannst in Deiner nächstgelegenen Gewerkschaft GPA vorbeischauen und die Anmeldung vor Ort machen.

Erfährt mein Chef, dass ich Gewerkschaftsmitglied bin?
Nein, wir schützen deine Daten selbstverständlich.
Du willst, dass dein Mitgliedsbeitrag direkt von deinem Gehalt abgezogen wird? Kein Problem – dann erfährt aber die Buchhaltung Deines Betriebs davon. Du willst das nicht? Du kannst stattdessen auch per Bankeinzug zahlen.
Wie lange gilt die Mitgliedschaft?
Du bist in jedem Monat Mitglied, in dem Du Deinen Mitgliedsbeitrag bezahlst. Wenn Du nicht mehr dabei sein willst, schickst Du uns einfach eine schriftliche Kündigung per Mail oder per Post. Je länger Du dabei bist, desto mehr Vorteile genießt Du als Gewerkschaft GPA-Mitglied. Nach 6 Monaten Mitgliedschaft aktivieren wir zum Beispiel deinen vollen Rechtsschutz.
Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Du kannst deine Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Dazu schickst Du ein formloses Mail an service@gpa.at. Du zahlst dann ab dem Folgemonat keinen Mitgliedsbeitrag mehr.

Wenn Du möchtest, kannst du uns, nachdem Du deine Mitgliedschaft beendet hast, auch ein Löschbegehren schicken. Wir löschen dann Deine Daten aus unserem System.

Was ist, wenn sich an meiner Arbeitssituation etwas ändert?
Dann schreibst Du uns in einem formlosen Mail an service@gpa.at, was sich verändert. Das ist wichtig, damit Du einen Mitgliedsbeitrag zahlst, der auch Deinem aktuellen Einkommen entspricht. Verständige uns deshalb:

  • Wenn Du deinen Job/die Branche wechselst und nicht sicher bist, ob die Gewerkschaft GPA noch für Dich zuständig ist
  • Wenn Du deine Pension antrittst
  • Wenn Du deine Arbeit verlierst.
  • Wenn Du im gesetzlichen Mutterschutz bist.
  • Wenn Du im Elternkarenzurlaub im gesetzlichen bzw. betrieblichen Ausmaß bist
  • Wenn Du krank bist und kein Gehalt beziehst
  • Wenn Du im Präsenz- bzw. Zivildienst bist
  • Wenn Du Entwicklungshilfe leistest
  • Wenn Du in Bildungskarenz bist
  • Wenn Du in Familienhospizkarenz bist (bei völliger Freistellung)