Sozialfonds-Zuschüsse Aus-/Weiterbildung und Kinderunterbringung 2026!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch für das heurige Jahr 2026 können wieder Anträge bezüglich Sozialfonds-Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” und „mehrtägige Schulveranstaltungen“ gestellt werden.

Diese Anträge können Mitarbeiter:innen stellen, die vor dem 1.7. des laufenden Jahres in die AUVA eingetreten sind.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2026 verwenden!

„Kinderunterbringung“ steuerfreier Zuschuss (bis maximal € 2.000,- pro Kind/ pro Jahr):
Hierfür ist zusätzlich das Formular L35 des Finanzamtes zu verwenden – hier der Link: L 35 – Erklärung zur Berücksichtigung eines steuerfreien Zuschusses für Kinderbetreuungskosten
Bitte die Details in den Richtlinien unbedingt beachten.

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die bis Ende des Jahres und nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden.
Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Abschluss der Veranstaltung nachgereicht werden.

Die Anträge können ab sofort im BR-Sekretariat persönlich und vollständig abgegeben werden – Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 8.00 bis 13.00 Uhr.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Mittwoch, der 02. Dezember 2026!
Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können nicht berücksichtigt werden!

Sozialfonds-Zuschüsse Aus-/Weiterbildung und Kinderunterbringung 2025!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch für das heurige Jahr 2025 können wieder Anträge bezüglich Sozialfonds-Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” und „mehrtägige Schulveranstaltungen“ gestellt werden.

Diese Anträge können Mitarbeiter:innen stellen, die vor dem 1.7. des laufenden Jahres in die AUVA eingetreten sind.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2025 verwenden!

„Kinderunterbringung“ steuerfreier Zuschuss (bis maximal € 2.000,- pro Kind/ pro Jahr):
Hierfür ist zusätzlich das Formular L35 des Finanzamtes zu verwenden – hier der Link: L 35 – Erklärung zur Berücksichtigung eines steuerfreien Zuschusses für Kinderbetreuungskosten
Es werden monatlich alle Zahlungsbestätigungen/ Kontoauszüge benötigt, weitere Details in den Richtlinien.

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden.
Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Die Anträge können ab sofort im BR-Sekretariat persönlich abgegeben werden. (Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 8.00 bis 13.00 Uhr).

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Montag, der 01. Dezember 2025!
Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Sozialfonds-Zuschüsse Aus-/Weiterbildung und Kinderunterbringung 2024!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch für das heurige Jahr 2024 können wieder Anträge bezüglich Sozialfonds-Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” und „mehrtägige Schulveranstaltungen“ gestellt werden.

Diese Anträge können Mitarbeiter:innen stellen, die vor dem 1.7. des laufenden Jahres in die AUVA eingetreten sind.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2024 verwenden!

NEU – „Kinderunterbringung“ steuerfreier Zuschuss (bis maximal € 2.000,- pro Kind/ pro Jahr):
Hierfür ist das neue Formular L35 des Finanzamtes zu verwenden.
Es werden monatlich alle Rechnungen und Zahlungsbestätigungen/ Kontoauszüge benötigt, weitere Details in den Richtlinien.

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden.
Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Die Anträge können ab sofort im BR-Sekretariat persönlich abgegeben werden. (Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 8.00 bis 13.00 Uhr).

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Montag, der 02. Dezember 2024!
Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Weitere Informationen siehe hier: Sozialfondsrichtlinien (2024)

Sozialfonds-Zuschüsse Aus-/Weiterbildung und Kinderunterbringung 2023!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch für das heurige Jahr 2023 können wieder Anträge bezüglich Sozialfonds-Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2023 verwenden – eventuell auf den Abteilungen noch vorhandene alte Formulare bitte entsorgen!

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden.
Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 01. Dezember 2023!
 Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Ergänzung:
Die Richtlinien zum Sozialfonds 2023 wurden in einer Dienstanweisung niedergeschrieben, nach der wir uns richten müssen. Änderungen für heuer betreffen einen strengeren dienstlichen Bezug der Weiterbildung und die Verpflichtung, nur die neuen Formulare zu verwenden.

Weitere Informationen siehe hier: Sozialfondsrichtlinien 2023

Sozialfonds-Anträge 2021: Aus-/Weiterbildung sowie Kinderunterbringung!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch heuer können Sozialfonds-Anträge bezüglich Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2021 verwenden – eventuell auf den Abteilungen noch vorhandene alte Formulare bitte entsorgen!

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden. Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 03. Dezember 2021!  Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Sozialfonds-Anträge 2020: Aus- und Weiterbildung + Kinderunterbringung!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch heuer können Sozialfonds-Anträge bezüglich Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2020 verwenden – eventuell noch vorhandene alte Formulare bitte entsorgen.

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden. Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 04. Dezember 2020!  Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Sozialfonds-Anträge Kinderunterbringung & Aus- und Weiterbildung stellen!

Es ist wieder soweit!
Auch heuer können Sozialfonds-Anträge bezüglich Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier: Über die Änderung der Richtlinien bzw. Erhöhung der Leistungen haben wir schon informiert, siehe auch nochmals unten.
Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare verwenden – eventuell noch vorhandene alte Formulare bitte entsorgen.

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden. Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 29. November 2019!  Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Weitere Informationen siehe hier:
Sozialfonds 2019 – Deutliche Erhöhung der Leistungen

Sozialfonds-Anträge für 2019: Deutliche Erhöhung der Leistungen!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Es freut mich, Sie heute über Beschlüsse des Sozialfondskomitees bzw. des Zentralbetriebsrats informieren zu können, die für das Jahr 2019 in einigen Bereichen höhere Leistungen aus dem Sozialfonds vorsehen.

Aus- und Weiterbildung:
Die maximalen Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung steigen von 900 Euro auf 950 Euro!

Kinderunterbringung:
Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Zuschüsse zur Kinderunterbringung, bei denen wir besonderen Wert auf die soziale Staffelung gelegt haben.

Bisher lagen die Kinderzuschüsse bei einem Familieneinkommen bis maximal 5.000 Euro pro Monat bei 180 Euro monatlich. Diese Einkommensgrenze wird nun ab 2019 auf 5.250 angehoben, und der Zuschuss von 180 Euro auf 200 Euro erhöht, eine Erhöhung um über 11%.

Bei einem Familieneinkommen zwischen 5.001 und 6.000 Euro werden bisher 120 Euro an Zuschuss geleistet. Künftig wird im Bereich zwischen 5.251 und 6.500 Euro ein Zuschuss von 130 Euro monatlich geleistet, das entspricht einer Erhöhung von 8,33%.

Bei einem Familieneinkommen über 6.000 Euro gibt es bisher einen Zuschuss von 70 Euro monatlich, ab 2019 wird dieser 75 Euro betragen, das ist eine Steigerung um 7,14 %. Allerdings wird die Grenze des Familieneinkommens, ab der der geringste Zuschussbetrag ausbezahlt wird, von 6.000 Euro auf 6.500 Euro angehoben.

Zusammengefasst sehen die Verbesserungen bei den Zuschüssen zur Kinderunterbringung folgendermaßen aus:

Familien mit einem geringeren Familieneinkommen haben nicht weniger Bedarf an Kinderbetreuung als solche, deren Einkommen höher ist. Sie sind daher mit den anfallenden Kosten stärker belastet als besserverdienende Haushalte. Die soziale Staffelung und die überproportionale Erhöhung für die unteren Einkommensbereiche tragen dieser Tatsache Rechnung, weshalb ich mich besonders darüber freue, dass wir zu dieser Einigung gekommen sind.

Für Gemeinschaftsveranstaltungen werden im Jahr 2020 die Zuschüsse von 105 Euro auf 110 Euro pro Jahr und Person erhöht und an die Körperschaften überwiesen.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich ganz herzlich bei der Selbstverwaltung und der Generaldirektion der AUVA bedanken. Ohne die zuerkannten Budgets wäre diese für viele Kolleginnen und Kollegen wichtige finanzielle Unterstützung nicht möglich.

Für den Zentralbetriebsrat
Erik Lenz

Sozialfonds-Anträge 2018: Aus- und Weiterbildung & Kinderunterbringung!

Es ist wieder soweit!
Auch heuer können Sozialfonds-Anträge bezüglich Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Die Richtlinien sind bis auf einige kleine technische Änderungen annähernd gleich gegenüber dem Vorjahr. Wichtig jedoch: Bitte jedoch nur die neuen (= geänderten) Formulare verwenden – eventuell noch vorhandene alte Formulare bitte entsorgen.

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden. Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 30. November 2018!  Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Sozialfond-Anträge 2015: Kinderunterbringung sowie Aus- und Weiterbildung

Wichtige Information

Es ist wieder soweit!
Auch heuer können Anträge bezüglich “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Formulare haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

j-Laufwerk

Die Richtlinien sind ähnlich gegenüber dem Vorjahr – bitte jedoch nur die neuen (geänderten) Formulare verwenden – eventuell noch vorhandene alte Formulare bitte vernichten.

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt die Anträge gestellt werden. Fehlende Teilnahmebestätigungen, etc. werden dann nach der Veranstaltung nachgereicht.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 27. November 2015!
Es ist also genug Zeit vorhanden – zu spät eingelangte Anträge können wir nicht nachschicken!

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