ÖGB: „Lass Dich nicht anlügen: Deine Pension ist sicher!“

Die staatlichen Pensionen gehen sich aus. Jene, die das Gegenteil behaupten, wollen vor allem private Versicherungen an den Mann und die Frau bringen und Argumente für eine Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters liefern.
„Explodierende Ausgaben” hier, ein „Pensionsloch” dort – so sprechen Neoliberale schon seit Jahrzehnten. Aber ist unser Pensionssystem wirklich in Gefahr? Die gute Nachricht ist: Das österreichische Pensionssystem ist sicher, und das auch noch in vielen Jahrzehnten. Obwohl sich der Anteil der Bevölkerung über 65 Jahren stark erhöhen wird, wird sich laut dem aktuellen EU-Alterungs-Report 2021 der Anteil der Pensionsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) nur um einen halben Prozentpunkt von 13,8 Prozent (2016) auf 14,3 Prozent (2070) erhöhen.

Trotzdem müssen wir aufpassen. Denn Österreich darf nicht so werden wie Deutschland – dort wurde die neoliberale Phrasendrescherei nämlich in die Tat umgesetzt, was wiederum zur Folge hatte, dass es in Deutschlang wesentlich schwieriger als in Österreich ist, allein mit einer Pension der Pensionsversicherung die Armutsrisikogrenze zu überschreiten.

Bundesmittel als wichtiger sozialer Ausgleich
Dabei wäre genug für alle da. Die Bundesmittel sind nämlich kein „Loch”, wie Neoliberale betonen, sondern ein wesentliches Element der sozialen Gestaltung des öffentlichen Pensionssystems, und das seit jeher. Mit den Bundesmitteln werden wichtige Maßnahmen, wie beispielsweise Rehabilitationsmaßnahmen und Hinterbliebenenpensionen sowie die Pensionsbeiträge für Kinderziehungszeiten, Zeiten des Kranken- und Wochengeldbezuges, des Präsenz- und Zivildienstes und die Ausgaben für die „Mindestpensionen“ (=Ausgleichszulagen) finanziert.

Infobox Bundesmittel
– Der größte Teil der Bundesmittel entfällt auf den Bundesbeitrag, der aus der Ausfallshaftung und der Partnerleistung besteht. 

– Mit der Partnerleistung werden die niedrigeren Beitragssätze für Bauern/Bäuerinnen und Selbstständige subventioniert (Aufstockung auf das Niveau der Pensionsbeiträge der Unselbständigen).

– Mit der Ausfallshaftung wird die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben der Pensionsversicherung abgedeckt.

– Der Bundesbeitrag sichert eine breite Finanzierungsbasis und finanziert auch wichtige soziale Maßnahmen wie beispielsweise Rehabilitationsmaßnahmen mit.

– Die gesamten Bundesmittel setzen sich zusammen aus dem oben angeführten Bundesbeitrag und den Pensionsbeiträgen für Kinderziehungszeiten, Zeiten des Kranken- und Wochengeldbezuges, des Präsenz- und Zivildienstes und die Ausgaben für die „Mindestpensionen“ (=Ausgleichszulagen).

– Der Bundesbeitrag und die Bundesmittel werden aus Steuermitteln finanziert.

Seit den 70er-Jahren stabil
Man muss sich das vor Augen führen: Seit den 1970er-Jahren sind die Bundesmittel gemessen an der Höhe der Wirtschaftsleistung trotz Schwankungen stabil geblieben. Das bedeutet: Es kam zwar zu kleineren Aufs und Abs, aber langfristig gesehen lagen die Werte für die gesamten Bundesmittel, die aus dem Budget an die gesetzliche Pensionsversicherung (Pensionen der ArbeitnehmerInnen, Selbständigen und Bauern bzw. Bäuerinnen) überwiesen wurden, zwischen 2,2 Prozent und 3,4 Prozent. Auch der aktuelle Wert von 3 Prozent liegt – trotz Coronakrise – in diesem Rahmen.

Bauern und Selbstständige profitieren stark
Die Höhe des Bundesbeitrags ist je nach Gruppe der Versicherten sehr unterschiedlich: Während die ArbeitnehmerInnen ihre Pensionen zum allergrößten Teil selbst durch entsprechende Beiträge zahlen, werden bei den Selbständigen mehr als die Hälfte (50,9 %) und bei den Bauern mehr als drei Viertel (76,9 %) durch den Bundesbeitrag und somit aus Steuermitteln abgedeckt. Mit anderen Worten: Vor allem Bauern, Bäuerinnen und Selbstständige profitieren in großem Ausmaß vom Bundesbeitrag, während ArbeitnehmerInnen ihre Pensionen weitgehend selbst finanzieren.

Die ArbeitnehmerInnen finanzieren sich ihre Pensionen zum größten Teil durch entsprechende Beiträge selbst, bei den Pensionen der Selbständigen werden mehr als die Hälfte (50,9%) und bei den Bauern mehr als Dreiviertel (76,9%) durch Steuern, den sogenannten Bundesbeitrag, abgedeckt.
Quelle: Pensionskommission 2020, DV (2021) endgültige GE 2020. 

Neoliberale Lügen
Wenn also die Rede davon ist, dass die Pensionen sich nicht ausgehen, dann ist das nichts anderes als eine Lüge. Sie soll Menschen in Angst versetzen und dazu führen, dass mehr Privatversicherungen abgeschlossen werden – damit stiehlt sich der Staat aus der Verantwortung und die Privat-Versicherer werden reicher. Zudem wird der Boden geschaffen, um das gesetzliche Pensionsantrittsalter immer weiter nach oben zu schrauben. Das darf nicht eintreten, denn die Pensionen sind finanzierbar.
(Information des ÖGB, 25.11.2021)

Private Pensions­kassen mit über 500 Millionen Euro Ve­ranlagungsverlust!

AK OÖ. kritisiert Pensionsschock zu Weihnachten
Heuer müssen die knapp eine Million Kunden der österreichischen Pensions­kassen bisher Veranlagungsverluste von mehr als einer halben Milliarde hinnehmen!

In der Ver­gangenheit haben Veranlagungsverluste schon mehrmals zu nach­folgenden Kürzungen von Zusatzpensionen geführt. „Wieder zeigt sich, dass private Pensionsversicherungen, die das Geld auf den schwankenden Finanzmärkten anlegen, keinesfalls eine Alternative zum sicheren öffentlichen Pensions­system sind. Menschen im Ruhestand müssen auf eine stabile Pension und Schutz vor Altersarmut vertrauen können. Das kann nur unser staatliches Pensionssystem bieten. Es ist unverantwortlich, Pensionen einem derart hohen Schwankungsrisiko auszusetzen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Versicherte tragen Risiko allein
Im ersten Quartal 2020 schockten die Betreiber der Pensionskassen ihre Kunden/-innen sogar mit einem Rekord­verlust von 2,5 Milliarden Euro in nur 3 Monaten. Bis Ende September wurde dieser zwar wieder verringert, beträgt aber immer noch mehr als eine halbe Milliarde Euro. Das Risiko der großen Schwankungen auf den Finanzmärkten tragen ausschließlich die Versicherten. Sie müssen die Verluste mit niedrigeren Pensionen bezahlen. Die gewinnorientierten Privat­betreiber der Pensionskassen bleiben von den Veranlagungsverlusten vollkommen verschont. Sie machen auch in Jahren, die für die Versicherten hohe Verluste bringen, Gewinne und zahlen Dividenden an ihre Aktionäre/-innen aus.

„Es ist nicht fair, dass die Beitrags­zahlerinnen und Beitragszahler alleine die Verluste tragen und Eigentümer der Pensionskassen risiko­los Gewinne und Dividenden einstreichen.“

Die AK OÖ fordert deshalb das Verbot von Dividenden für Geschäftsjahre mit einem Veranlagungsverlust, eine jährliche Mindestertragsgarantie und mehr Kostentransparenz.

Eckpunkte zu den von privaten Pensionskassen verwalteten Betriebspensionen:

  • Das österreichische Pensionskassen-System ist mit seinen knapp 30 Jahren noch relativ jung und verwaltetet die Beiträge von knapp einer Million Versicherten. Zum 31. Dezember 2019 gab es knapp 8 Mal so viele Anwartschaftsberechtigte wie Leistungs­bezieher/-innen, die bereits eine Zusatzpension bekommen. Es zahlen also aktuell noch viel mehr Leute in das System ein, als es Pensionsbezieher/-innen gibt. Die Einzahlungen übersteigen die Pensionsauszahlungen und deshalb werden Veranlagungsverluste eines Jahres teilweise durch die Einzahlungen der noch arbeitenden Versicherten kompensiert. Das wirkt sich in der Folge aber klarerweise negativ auf deren eigene zukünftige Zusatzpension aus.
  • Die drei betrieblichen Pensionskassen schnitten in den ersten 9 Monaten unterm Strich mit einem kleinen Veranlagungsgewinn (1,24 Prozent oder 25 Millionen Euro) etwas besser ab, als die 5 überbetrieblichen. Allerdings haben diese nur einen Marktanteil von zirka 9 Prozent des gesamten, von allen Pensions­kassen verwalteten Vermögens.
  • Die große Mehrheit (rund 90 Prozent) der Teilnehmer/-innen am Pensions­kassensystem hat ihr Vermögen den 5 überbetrieblichen Pensionskassen anvertraut, die heuer bisher 2,84 Prozent oder 615 Millionen Euro Veranlagungs­verlust gebaut haben.

(Information der AK OÖ., 20.12.2020)

Wolfgang Katzian, ÖGB: 45 Jahre sind genug!!!

ÖGB-Katzian: „Aus für die abschlagsfreie Hacklerregelung ist unfair und macht auch finanzpolitisch wenig Sinn”

Frühstarterbonus als schlechter Tausch: „Langzeitversicherten werden durchschnittlich 300 Euro weggenommen und maximal 60 Euro refundiert”

Die von den Regierungsparteien geplante Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerpension löst keine Probleme, sie schafft nur Unruhe. „Der Vorschlag macht aus finanzpolitischer Sicht wenig Sinn. Die Streichung dieser Hacklerpension würde Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet oder diese Leistung bald geschafft haben, bestrafen. Das ist unfair!”, kritisiert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Für Tausende Langzeitversicherte würde das ein durchschnittliches monatliches Minus von 300 Euro bedeuten, das der Frühstarterbonus bei weitem nicht ausgleicht, so Katzian weiter.

Das zu Wochenbeginn den Medien präsentierte und nicht mit den Sozialpartnern abgestimmte Modell, für das auch keine Begutachtung vorgesehen ist, sieht folgendes vor: Für jeden Beitragsmonat zwischen dem 15. und 20. Geburtstag soll die Pension um einen Euro erhöht werden, maximal also um 60 Euro. „Das heißt, Langzeitversicherten, sprich Hacklern, werden 300 Euro weggenommen und maximal 60 Euro refundiert – ein schlechter Tausch!“, erklärt der ÖGB-Präsident.

Außerdem werde immer wieder damit argumentiert, die Hacklerregelung würde hohe Kosten verursachen. „Ein seriöser Blick auf die Zahlen zeichnet aber ein anderes Bild: Laut Schätzungen vom Dezember 2019 geht das Sozialministerium von einem jährlichen Mehraufwand von 26 Millionen Euro aus, das Finanzministerium von jährlich 70 Millionen. Wie es dann am Ende tatsächlich ausschaut, wird man Anfang 2021 bewerten können, da die abschlagsfreie Hacklerregelung erst seit 1. Jänner 2020 in Kraft ist”, erklärt Katzian.

Der gesamte Pensionsaufwand in der gesetzlichen Pensionsversicherung betrug im Jahr 2019 rund 39 Milliarden Euro. „Im Verhältnis dazu ist der Aufwand für die abschlagsfreie Hacklerregelung auf jeden Fall ein leistbarer Beitrag, der Gerechtigkeit für fleißig arbeitende Menschen in Österreich schafft”, sagt Katzian. Die abschlagsfreie Hacklerregelung habe unabhängig davon, ob man von den Zahlen des Sozialministeriums oder des Finanzministeriums ausgeht, keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzierung des Pensionssystems.

Geplante Neuregelung reicht nicht aus, um Gender Pension Gap zu schließen
Auch das Argument, dass Frauen nicht von der abschlagsfreien Hacklerregelung profitieren, sei kurzsichtig. Ab 2024 wird das Frauenpensionsalter schrittweise an jenes der Männer angeglichen. „Dann werden auch Frauen von der Hacklerregelung profitieren”, sagt Katzian.  Von der geplanten Neuregelung würden zwar auch Frauen profitieren, aber immer noch viel zu wenig. Was wirklich helfen kann, wäre die bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Die ÖGB-Frauen haben dazu ein gutes Modell ausgearbeitet, das von der Regierung aber weiterhin ignoriert wird.

Alles in allem würde eine Abschaffung der Hacklerregelung den Betroffenen also nur Nachteile, aber keine nennenswerten Spielräume für das Budget bringen, appelliert der ÖGB-Präsident wenige Tage vor der Abstimmung an die Abgeordneten zum Nationalrat. „Wer 45 Jahre arbeitet und Beiträge bezahlt, darf nicht bestraft werden! Stimmen Sie dieser Ungerechtigkeit nicht zu!“
(Information des ÖGB, 17.11.2020)

AK OÖ.: Hacklerregelung ist finanzierbar und gerecht!

Regierung will Abschlags­freiheit nach 45 Arbeits­jahren kippen – AK-Kalliauer: „Hackler­regelung ist finanzier­bar und gerecht!“
Im Vorjahr beschloss der Nationalrat, mit Zustimmung der ÖVP, dass Beschäftigte nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen können – auch, wenn sie dann noch nicht 65 Jahre alt sind. Nun soll die Hacklerregelung nach dem Willen der ÖVP noch im November wieder abgeschafft werden.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist verärgert: „45 Jahre Arbeit verdienen Respekt in Form von Abschlagsfreiheit. Die Hacklerpensionen sind finanzierbar, weil die Beiträge ohnehin von den Versicherten selbst eingezahlt wurden“, sagt er. Auch Daniel Mühlböck, Landesstellenvorsitzender der Arbeitnehmer-Kurie in der Pensionsversicherung, kritisiert das Vorhaben: „Weil Präsenzdienst und Zivildienstzeit nicht angerechnet werden, erreichen ohnehin weniger Versicherte die Abschlagsfreiheit. Wer trotzdem die 45 Jahre zusammenbringt, hat es wirklich verdient, ohne Abschläge in Pension gehen zu können!“

Ungerechtig­keit hat andere Ursachen
Laut ÖVP soll noch diese Woche die 2019 beschlossene Abschlagsfreiheit bei Pensionsantritt nach 45 Arbeitsjahren wieder abgeschafft werden. Unsachlich wird dies von der ÖVP mit den Frauenpensionen verknüpft, indem sie die Hacklerregelung als „reine Männerpension“ bezeichnet. „Abgesehen davon, dass auch für Frauen künftig die Abschlagsfreiheit gilt, sind für den sogenannten Gender Pension Gap ganz andere Gründe die Ursache“, so AK-Präsident Kalliauer. Zudem ist das von der Regierungspartei betriebene Gegeneinanderausspielen von Frauen und Männern aus demokratiepolitischen Gründen abzulehnen.

Regierung riskiert mehr Arbeits­lose
Für Versicherte mit 45 Arbeitsjahren muss es die Möglichkeit geben, abschlagsfrei in Pension zu gehen. Die Abschaffung der Abschlagsfreiheit wäre auch angesichts der Krise am Arbeitsmarkt mit den ohnedies sehr vielen Arbeitslosen kontraproduktiv.

Politische Entscheidung der Regierung
„Jedenfalls bleibt es eine Entscheidung des politischen Willens, wie wichtig den Regierungsparteien die berechtigten Anliegen von Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, sind“, stellt Mühlböck von der Pensionsversicherung fest. Und AK-Präsident Kalliauer fordert: „Die Abschlagsfreiheit darf nicht zum politischen Zankapfel auf Kosten von Menschen mit langer Erwerbstätigkeit  werden, sondern muss für alle gelten. Und zwar auch unter Einbeziehung der zurzeit ausgeschlossenen Jahrgänge sowie der Präsenz- und Zivildienstzeiten.“
(Information der AK OÖ., 08.11.2020)

Rekordverluste bei Betriebspensionen von 2,5 Milliarden Euro!

Rekordverluste bei Be­triebs­pensionen von 2,5 Milliarden Euro – AK fordert für Be­troffene ver­besserten gesetz­lichen Schutz
Im ersten Quartal 2020 belief sich der Verlust der österreichischen Pensionskassen, den die Versicherten zu berappen haben, auf unglaubliche 2,5 Milliarden Euro! Dieser von der Arbeiterkammer Oberösterreich berechnete Verlust ist trauriger Rekord in der Geschichte der Pensionskassen – und ein Schock für die rund eine Million Anwartschafts- und Leistungsberechtigten.

„Dieses gewaltige Minus zeigt erneut, dass ein kapitalgedecktes Verfahren nicht zur stabilen Absicherung der Altersvorsorge taugt. Spekulative Finanzanlagen, auch solche der Pensionskassen, können niemals sicher sein“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

 

Er fordert gesetzliche Verbesserungen zum Schutz der aktuellen und künftigen Bezieher/-innen von Betriebspensionen.

Private Pensions­kassen versagen
Das Modell privatwirtschaftlich organisierter Pensionskassen hat im ersten Quartal 2020 leider erneut gezeigt, dass es auf sehr tönernen Füßen steht: Die 8 Pensionskassen bauten in den erstes 3 Monaten dieses Jahres Veranlagungsverluste von durchschnittlich 10,1 Prozent, was auch für die Gesamtperformance des Jahres 2020 nichts Gutes erwarten lässt. „Die letzten Wochen haben wieder deutlich vor Augen geführt, dass nur das staatliche Pensionssystem einen wirksamen Schutz gegen Altersarmut bieten kann.“, so Kalliauer.

Weitere Ver­luste drohen
Der bisherige Rekordverlust stammt aus dem Jahr 2008 mit circa 1,5 Milliarden Euro – bei einem damals nur rund halb so hohem Veranlagungsvolumen. Und das Jahr 2020 ist noch lange nicht vorbei. Die Arbeiterkammer Oberösterreich geht davon aus, dass es an den Finanzmärkten heuer noch weitere erhebliche Rückschläge geben wird. Wer in Pensionskassen einzahlt, muss sich darüber klar sein, dass diese Gelder an den Finanzmärkten veranlagt werden und damit einem enormen Verlustrisiko ausgesetzt sind. Der Staat darf daher auch nicht zur Kasse gebeten werden, wenn private Spekulationen nicht aufgehen.

Risiko müssen Ver­sicherte tragen
Die AK weist erneut auf das Grundproblem der Betriebspensionen hin, das ebenso für individuelle Privatpensionen gilt: Das Veranlagungsrisiko tragen ausschließlich und alleine die Versicherten! Es gibt keine gesetzliche Mindestertragsgarantie und die Veranlagungsverluste begleichen die Pensionskassenbetreiber nicht aus dem eigenen Vermögen, sondern aus dem Geld der Beitragszahler/-innen. So ist es etwa möglich, dass die Pensionskassen selbst in Jahren mit sehr hohen Veranlagungsverlusten hohe Gewinne erzielen und Dividenden an die Eigentümer auszahlen. Bezahlt wird beides – die Verluste und die Dividenden – von den Versicherten.

Dividende trotz Ver­lust?
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert als Sofortmaßnahme ein gesetzliches Verbot von Dividendenzahlungen für Jahre mit Veranlagungsverlusten. Und die Versicherten, die aus diesem risikobehafteten System aussteigen wollen und ihr eingezahltes Kapital zurückhaben wollen, sollen eine faire Gelegenheit dazu bekommen.

Trans­parenz bei Spesen und Ge­bühren
Schon seit Jahren fordert die Arbeiterkammer die Wiedereinführung einer gesetzlichen Mindestertragsgarantie für die geleisteten Einzahlungen: „Auch die Betreiber der Pensionskassen müssen einen fairen Anteil des Risikos übernehmen“, so Kalliauer. Auch bei den Kosten braucht es mehr Transparenz: Alle der Veranlagungsgemeinschaft verrechneten Spesen und Gebühren sind offenzulegen.
(Information gesehen bei AK OÖ., 22.04.2020)

Frist für Lücken in Pensionskonto endet!

PensionskontoFür das Pensionskonto endet mit Jahresende eine wichtige Frist. Bis dahin muss man etwaige fehlende Versicherungszeiten melden, um später in der Pension keine Verluste zu riskieren.

Rund 5,1 Millionen Pensionskonten gibt es bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Davon wurden für 3,6 Millionen Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und bis Ende 2004 Versicherungszeiten erworben haben, sogenannte Kontoerstgutschriften berechnet. Damit wurden die bis Ende 2013 erworbenen Versicherungszeiten ins neue Pensionskonto übertragen.

480.000 Betroffene
Von diesen 3,6 Millionen Pensionskonten wiesen ursprünglich 2,4 Millionen Lücken im Versicherungsverlauf auf. Die PVA hat diese Personen mehrfach darauf aufmerksam gemacht und Schreiben (unter anderem RsB-Briefe) verschickt. 80 Prozent dieser Personen haben bisher geantwortet.

Das bedeutet, dass 20 Prozent oder 480.000 Personen ihre etwaigen fehlende Versicherungszeiten noch nicht gemeldet haben. Sie haben nur noch bis Jahresende Zeit, damit diese noch in die Kontoerstgutschrift aufgenommen werden. Danach ist eine Meldung zwar auch noch möglich, dann kommen sie aber nur noch in eine sogenannte Ergänzungsgutschrift, und damit wären auch Verluste möglich.

Verluste möglich 
Wenn im Konto Zeiten nicht berücksichtigt sind, handelt es sich in der Regel um Kindererziehungszeiten, Präsenzdienst, Praktika oder im Ausland erworbene Zeiten. Diese Zeiten verfallen zwar nicht, aber bei der Übertragung von alten Versicherungszeiten in die Kontoerstgutschrift gilt die Regel, dass maximal ein Gewinn oder Verlust von fünf Prozent im Vergleich zum Altrecht entstehen darf.

Für Personen, die ihre Versicherungszeiten nach dem 31. Dezember melden, könnte der Verlust theoretisch dann auch mehr als die fünf Prozent ausmachen. Wie PVA-Sprecherin Christina Ochsner der APA sagte, könnte das in Einzelfällen maximal fünf Euro pro Monat in der Pension ausmachen.
(Information gesehen auf orf.at, 08.12.2016)

Pension: AK OÖ. rät Frauen, „berechnend“ zu sein

Pensionen

„Pensionsrechnerin“ und „Pensions-Check“ vorgestellt
Kinder, Job, Haushalt: Frauen, die mitten im (Berufs-)Leben stehen, haben meist andere Sorgen, als sich mit der zukünftigen Pension auseinanderzusetzen. Doch gerade bei diesem Thema könnte es sich für Frauen durchaus lohnen, ein wenig berechnend zu sein.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich setzt auf Information – unter anderem mit unkonventionellen Produkten. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer präsentierte bei einer Pressekonferenz die „Pensionsrechnerin“ und den Pensions-Check für Frauen auf ooe.arbeiterkammer.at.

Zusammenhang Arbeit und Pensionshöhe deutlich machen
Früher wurden nur die besten 15 Jahre, was den Verdienst betrifft, für die Berechnung der Pension herangezogen. Der heute geltende längere Durchrechnungszeitraum führt dazu, dass sich Berufsunterbrechungen, Teilzeit und Teilversicherungszeiten viel stärker negativ auf die Pension auswirken.

Mit der „Pensionsrechnerin“ möchte die AK den Zusammenhang zwischen dem Ausmaß der Erwerbsarbeit und der Pensionshöhe sichtbar machen.  Dieser Zusammenhang wird am Beispiel von sechs realen Fällen mit Hilfe einer Drehscheibe verdeutlicht. Gemeinsam mit der Broschüre „Eine gute Pension – Sicherheit für Frauen im Alter“ wird die „Pensionsrechnerin“ derzeit an alle weiblichen AK-Mitglieder zwischen 24 und 45 Jahren verschickt.

Sind Sie eine „Pensions-Checkerin“?
Der Pensions-Check für Frauen ist ein neues Online-Angebot der Arbeiterkammer . Frauen können damit ihr Wissen zum Thema Pensionen überprüfen. Für alle, die mehr wissen wollen, gibt es zu jeder der 15 Fragen die passenden Hintergrundinformationen und Tipps.

Frauenpensionsalter nicht vorzeitig anheben
Eine klare Absage erteilte AK-Präsident Kalliauer allen Forderungen nach einer vorzeitigen Angleichung des Frauenpensionsalters an jenes der Männer: „Noch sind längst nicht alle Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt beseitigt. Eine vorgezogene Anhebung würde außerdem den Vertrauensgrundsatz verletzen. Angesichts der schlechten Beschäftigungschancen von Frauen über 60 würden viele Betroffene erhebliche Einkommensverluste erleiden.“

Die beste Versicherung gegen Altersarmut, so Kalliauer, sei eine durchgehende, gut bezahlte und ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldete Beschäftigung: „Wir brauchen verstärkte Investitionen in Kinderbetreuung und Pflege, Bildung und Wohnen. Das schafft Arbeitsplätze und ermöglicht mehr Berufstätigkeit und damit auch eine eigenständige Alterssicherung von Frauen.“

Forderungen der Arbeiterkammer
Damit Frauen im Alter ein Leben in Würde und finanzieller Sicherheit führen können, fordert die Arbeiterkammer:

  • keine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters
  • gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit, 1500 Euro Mindestlohn
  • höhere Bewertung von Zeiten der Kindererziehung und der Arbeitslosigkeit
  • bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben, ausgewogene Verteilung der Arbeitszeit für Beruf und private Versorgungsarbeit zwischen Frauen und Männern
  • Ausbau von Kinderbetreuung und Pflege
  • gesunde Arbeitsbedingungen
  • gerechte Finanzierung der sozialen Sicherheit

(Information der AK OÖ., 27.03.2015)

Pensionskonto? Kontoerstgutschrift? Alle Fragen dazu werden hier beantwortet!

Pensionskonto

Sie haben Fragen zum Pensionskonto oder zur Kontoerstgutschrift? Wir haben die wichtigsten Antworten für folgende Fragen und noch viel mehr zusammengetragen:

  • Woher kriege ich Infos zu meinem Pensionskonto?
  • Wann und wo kann ich mich persönlich beraten lassen?
  • Wie lange kann ich Versicherungszeiten nachmelden?
  • Muss ich Schul- und Studienzeiten jetzt nachkaufen?
  • Wie kann ich meine Beitragsgrundlagen und Beitragszeiten überprüfen?
  • Meine Versicherungszeiten stimmen nicht – was tun?
  • Wann kann ich auf mein Geld auf dem Pensionskonto zugreifen?
  • Wie ist das Geld auf dem Pensionskonto veranlagt?
  • Was ist der Unterschied zwischen Pensionskonto, Mitarbeitervorsorge (Abfertigung neu) und Betriebspension?
  • Wie hoch ist das Regelpensionsalter?
  • Bin ich pensionsversichert, wenn ich krank, arbeitslos oder nur geringfügig beschäftigt bin?
  • Ist meine Pension sicher?

Wer sich dafür interessiert, wird hier umfassend informiert!
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Aktuell: Sozialversicherungsbeträge für 2014

Sozialversicherung

Für Interessierte können wir heute schon mitteilen, wie hoch die Sozialversicherungsbeträge für 2014 sind, das sind u. a.

  • Höchstbeitragsgrundlagen, Geringfügigkeitsgrenzen, Beitragssätze
  • Rezeptgebühr
  • Service-Entgelt für die e-Card
  • Kostenanteil Heilbehelfe, Hilfsmittel
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Erhöhung der Pensionen, Richtsätze für Ausgleichszulagen
  • Pflegegeldstufen

Hier geht’s weiter zur entsprechenden Information:
Sozialversicherungsbeträge 2014

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