Schwedenbomben-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz Februar 2021!

Es gibt wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente! Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können.

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

Februar-Aktionen:
– 20er Schwedenbomben, 3 Heide Tafeln und 12 Stück Manja oder Swedy um nur € 14,99
– exklusive Tafel-Aktion: 10 Heidi-Tafeln um nur € 9,99
– Valentinsaktion: 20er Schwedenbomben, Niemetz Mini Marzipan Pralinen, Heide Herz Bouquet und 4 exklusive Heide Tafeln um nur € 19,99

Mitarbeiterinformation des AUVA-Zentralbetriebsrates Februar 2021!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir übermitteln Euch hiermit die aktuelle Mitarbeiterinformation des AUVA-Zentralbetriebsrats – sehr informativ und umfangreich!

Dieses Mal geht es u. a. um folgende Themen:

  • Übersiedlung AUVA-Hauptstelle und Landesstelle Wien
  • Die AUVB wird operativ tätig
  • Anschaffung von Dienst-Elektroautos
  • Kollektivvertrags-Verhandlungen
  • Kooperation UKH Klagenfurt, UKH Salzburg
  • Dienstpostenplan, Umstrukturierungen
  • Klagen des Zentralbetriebsrats gegen die AUVA

Hier geht’s weiter: AUVA-Mitarbeiterinformation Februar 2021 (nur innerhalb der AUVA aufrufbar)

Angebot: SARS-COV-2 Antigen-Tests für den privaten Gebrauch

Folgendes Angebot gilt für alle AUVA-Beschäftigte:
SARS-COV-2 NOVEL ANTIGEN TEST für den privaten Gebrauch,
€ 5,80 netto Test (pro Verpackung sind 25 Tests enthalten).

Dieser Preis ist ein Sonderpreis für AUVA-Mitarbeiter. Wer Fragen oder Interesse hat, bestellt nicht über den Betriebsrat, sondern direkt bei der Firma:

Detailinformation zu den Test bzw. Testanleitung gibt’s hier: Novel SARS-COV 2 Antigen-Test Anleitung

AUVA: Änderung der Berechnung der Belastungszulage ab 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Generaldirektion der AUVA hat letzte Woche eine Nachricht an jene Beschäftigten in Auftrag gegeben, die eine Belastungszulage beziehen.
In diesem Mail wird darauf hingewiesen, dass die Berechnungsmethode, ob die Belastungszulage zusteht, rückwirkend mit 01. Jänner 2021 geändert wurde (Neu: jeweils monatliche Prüfung, ob Zulage zusteht).

Diese Änderung war nicht mit dem Zentralbetriebsrat abgesprochen und ist eine einseitige Interpretation der Dienstordnung, in der die Belastungszulage geregelt ist.

Laut §48 DO.A. steht eine Belastungszulage dann zu, wenn die Voraussetzungen (Nachtdienst und/oder Wochenenddienst) regelmäßig erfüllt werden. Als regelmäßig wird durchschnittlich einmal im Lohnverrechnungszeitraum definiert.

Bisher erstreckte sich der Beobachtungszeitraum immer über mehrere Monate und am Ende des Kalenderjahres wurde überprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt wurden. So konnten auch längere Urlaube und Krankenstände kompensiert werden und Dienstverschiebungen lösten nicht gleich einen Entfall der Zulage aus.

Diese eigenmächtige Änderung des Beobachtungszeitraumes führt eindeutig zur Verschlechterung und es ist zu erwarten, dass in den nächsten Monaten viele diese Zulage teilweise verlieren.

Darum habe ich noch in der Vorwoche die Rechtsabteilung der GPA darüber informiert und um ein Rechtsgutachten gebeten. Sollten auch die Juristen der GPA der Meinung sein, dass diese Vorgehensweise nicht der Dienstordnung entspricht und die AUVA in den kommenden Gesprächen nicht wieder zu den ursprünglichen Regelungen zurückkehrt, werden wir wieder einmal das Gericht um eine Klärung bitten müssen.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass eine Klärung vor Gericht mit Unterstützung der Gewerkschaft nur dann möglich ist, wenn auch ausreichend Gewerkschaftsmitglieder davon betroffen sind. Daher möchte ich mich bei allen bedanken, die bereits Gewerkschaftsmitglied sind, und all jene, die es noch werden möchten, auffordern, sich bei mir oder einem anderen Betriebsratsmitglied zu melden!
BRV Martina Kronsteiner

Gratis Covid-19-Antigen-Test: Aufstellung aller teilnehmenden Apotheken

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für Euch bzw. vor allem für Eure Angehörigen findet Ihr hier – siehe unten – eine Aufstellung aller öffentlichen Apotheken, die die Durchführung von Gratis-Covid-19-Antigen-Tests als Spezialgebiet anbieten.

Die hier angeführten Apotheken führen Gratis-Covid-19-Antigentests an symptomfreien Menschen durch.

Testungen können ausschließlich gegen telefonische Voranmeldung in der Apotheke durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie zur Testung Ihre e-card mit!

Hier geht’s weiter zur Aufstellung: Apotheken Gratis-Antigentests

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