Private Pensions­kassen mit über 500 Millionen Euro Ve­ranlagungsverlust!

AK OÖ. kritisiert Pensionsschock zu Weihnachten
Heuer müssen die knapp eine Million Kunden der österreichischen Pensions­kassen bisher Veranlagungsverluste von mehr als einer halben Milliarde hinnehmen!

In der Ver­gangenheit haben Veranlagungsverluste schon mehrmals zu nach­folgenden Kürzungen von Zusatzpensionen geführt. „Wieder zeigt sich, dass private Pensionsversicherungen, die das Geld auf den schwankenden Finanzmärkten anlegen, keinesfalls eine Alternative zum sicheren öffentlichen Pensions­system sind. Menschen im Ruhestand müssen auf eine stabile Pension und Schutz vor Altersarmut vertrauen können. Das kann nur unser staatliches Pensionssystem bieten. Es ist unverantwortlich, Pensionen einem derart hohen Schwankungsrisiko auszusetzen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Versicherte tragen Risiko allein
Im ersten Quartal 2020 schockten die Betreiber der Pensionskassen ihre Kunden/-innen sogar mit einem Rekord­verlust von 2,5 Milliarden Euro in nur 3 Monaten. Bis Ende September wurde dieser zwar wieder verringert, beträgt aber immer noch mehr als eine halbe Milliarde Euro. Das Risiko der großen Schwankungen auf den Finanzmärkten tragen ausschließlich die Versicherten. Sie müssen die Verluste mit niedrigeren Pensionen bezahlen. Die gewinnorientierten Privat­betreiber der Pensionskassen bleiben von den Veranlagungsverlusten vollkommen verschont. Sie machen auch in Jahren, die für die Versicherten hohe Verluste bringen, Gewinne und zahlen Dividenden an ihre Aktionäre/-innen aus.

„Es ist nicht fair, dass die Beitrags­zahlerinnen und Beitragszahler alleine die Verluste tragen und Eigentümer der Pensionskassen risiko­los Gewinne und Dividenden einstreichen.“

Die AK OÖ fordert deshalb das Verbot von Dividenden für Geschäftsjahre mit einem Veranlagungsverlust, eine jährliche Mindestertragsgarantie und mehr Kostentransparenz.

Eckpunkte zu den von privaten Pensionskassen verwalteten Betriebspensionen:

  • Das österreichische Pensionskassen-System ist mit seinen knapp 30 Jahren noch relativ jung und verwaltetet die Beiträge von knapp einer Million Versicherten. Zum 31. Dezember 2019 gab es knapp 8 Mal so viele Anwartschaftsberechtigte wie Leistungs­bezieher/-innen, die bereits eine Zusatzpension bekommen. Es zahlen also aktuell noch viel mehr Leute in das System ein, als es Pensionsbezieher/-innen gibt. Die Einzahlungen übersteigen die Pensionsauszahlungen und deshalb werden Veranlagungsverluste eines Jahres teilweise durch die Einzahlungen der noch arbeitenden Versicherten kompensiert. Das wirkt sich in der Folge aber klarerweise negativ auf deren eigene zukünftige Zusatzpension aus.
  • Die drei betrieblichen Pensionskassen schnitten in den ersten 9 Monaten unterm Strich mit einem kleinen Veranlagungsgewinn (1,24 Prozent oder 25 Millionen Euro) etwas besser ab, als die 5 überbetrieblichen. Allerdings haben diese nur einen Marktanteil von zirka 9 Prozent des gesamten, von allen Pensions­kassen verwalteten Vermögens.
  • Die große Mehrheit (rund 90 Prozent) der Teilnehmer/-innen am Pensions­kassensystem hat ihr Vermögen den 5 überbetrieblichen Pensionskassen anvertraut, die heuer bisher 2,84 Prozent oder 615 Millionen Euro Veranlagungs­verlust gebaut haben.

(Information der AK OÖ., 20.12.2020)

Nein, wir sind nicht zu oft krank!

ArbeitnehmerInnen würden zu lange krank sein, wiederholt die Wirtschaft gebetsmühlenartig. Warum diese Argumentation vollkommen falsch ist, zeigt eine oegb.at-Analyse.

Es ist fast schon ein Ritual. Eine seriöse Studie belegt, dass die Krankenstände der ArbeitnehmerInnen zurückgehen und nur wenige Minuten später wird per Aussendung geklagt: „13,3 Krankenstandstage sind zu viel”.

Diesmal sagt das Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen. Diese Haltung grenzt an Realitätsverweigerung: Denn Österreich liegt mit 13 Tagen laut OECD im europäischen Durchschnitt und nur minimal vor dem Nachbarland Deutschland, was die Krankenstandsquote angeht.

Wenn man von den besagten 13 Tagen die Langzeitkrankenstände wegen psychischer oder Krebserkrankungen oder anderer schwerer Erkrankungen abzieht sind wir gar nur 5 Tage im Jahr krank. Gerade bei den psychischen Erkrankungen könnte man mit mehr Prävention viel mehr erreichen.

Präsentismus – das unsichtbare Phänomen
Zudem sind die Krankenstände im Mai im Vergleich zum Vorjahr um ganze 55 Prozent zurückgegangen. Damit wird das Problem des Präsentismus, also krank in die Arbeit zu gehen, deutlich. Laut aktuellem Fehlzeitenreport erreichten die krankheitsbedingten Fehlzeiten mit 17,4 jährlichen Krankenstandstagen 1980 ihren Höchstwert. Von da an ging es sukzessive nach unten. 1990 waren es durchschnittlich 15,2 Tage, zehn Jahre später waren die Beschäftigten nur mehr rund 14,4 Tage krank, schließlich sank der Wert im Jahr 2019 auf 13,3 Kalendertage.

Das ist der Wirtschaft immer noch „zu viel”. Gleichzeitig belegen Umfragen der vergangenen Jahre, dass immer mehr Menschen krank zur Arbeit gehen – ein Phänomen, das in der Fachsprache als Präsentismus bekannt ist. Laut einer ÖGB-Umfrage sind 92 Prozent der Befragten schon einmal krank zur Arbeit gegangen.

Faktor Arbeitsbedingungen
Wenn Wirtschaftsvertreter sich darüber aufregen, dass 13 Tage zu viel seien, dann sollten sie sich auch anschauen, wie es eigentlich dazu kommt: Da wären die Arbeitsbedingungen, die krank machen –körperlich und psychisch. Die Folgen sind Leid für Betroffene, aber auch hohe Kosten für die Wirtschaft und das Gesundheits- und Sozialsystem.

Zu lange Arbeitszeiten
Aus arbeitsmedizinischer und arbeitswissenschaftlicher Sicht ist zudem auch der 12-Stunden-Arbeitstag schlecht für die Gesundheit, weil durch die lange Arbeitsdauer körperliche, psychische und gesundheitliche Belastungen entstehen. Bei Arbeitszeiten von täglich neun, zehn oder sogar zwölf Stunden steigt das Arbeitsunfallrisiko deutlich und auch die Krankenstände nehmen folglich zu.

Österreich arbeitet am drittlängsten in Europa
Gleichzeitig liegt Österreich bei den geleisteten Wochenstunden im europäischen Spitzenfeld: Mit durchschnittlich 41,1 Arbeitsstunden pro Woche belegt Österreich Platz drei. Nur die ArbeitnehmerInnen auf Zypern und Malta arbeiten noch länger. Das ergibt eine Erhebung von Eurostat bezogen auf das Jahr 2019. Selbst in Schweden, Dänemark und Deutschland – alle sehr wettbewerbsfähige Volkswirtschaften – wird über das Jahr kürzer gearbeitet als in Österreich.

Homeoffice – entgrenztes Arbeiten
Nicht zuletzt seit der Corona-Pandemie hat sich auch die Art und Weise, wie wir arbeiten verändert. Laut einer aktuellen Studie, die von der Arbeiterkammer und dem Institut für empirische Sozialforschung (IFES) durchgeführt wurde, gaben 39 Prozent der ArbeitnehmerInnen an, im Homeoffice auch dann zu arbeiten, wenn sie krank sind.

All diese Argumente und Zahlen belegen angesichts der Aussage „13,3 Tage sind zu viel” eine gemeingefährliche Realitätsverweigerung einiger Wirtschaftsvertreter. Der ÖGB wird jedenfalls weiterhin auf die Ungleichheiten im Arbeitsleben hinweisen und dort sachlich mit Zahlen entgegnen, wo es notwendig ist. Um die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen möglichst zu erhalten, fordert der ÖGB zudem eine Arbeitszeitverkürzung.
(Information des ÖGB, 14.12.2020)

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz Dezember 2020!

Es gibt kurz vor Weihnachten wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente! Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können.

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

Dezember-Aktion:
– diverse Weihnachtsprodukte
– exklusive Tafel-Aktion: 10 Heidi-Tafeln um nur € 9,99!
– Niemetz Adventkalender 1 + 1 gratis

Ergänzende Information zur verpflichtenden Covid-Mitarbeiter-Testung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch eine ergänzende Information zur gestrigen Covid-Mitarbeiterinformation zum Thema der verpflichtenden Covid-Mitarbeiter-Testungen geben.

Die verpflichtende Mitarbeiter-Testung in Krankenanstalten ist keine Erfindung hier im Haus, sondern in der Covid-Verordnung vorgeschrieben (siehe Verordnungstext weiter unten). Einzige Ausnahme davon wäre, wenn Tests nicht in ausreichender Anzahl verfügbar wären – dies ist aber dzt. nicht der Fall. Die bisher stets betonte Freiwilligkeit war somit von Anfang an nicht rechtskonform.

BRV Martina hat zu erreichen versucht, dass eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Tests angeboten wird. Dies wurde jedoch von der Medizinischen Direktion der AUVA mit dem Hinweis abgelehnt, dass die nasopharyngeale Abnahme die validere Methode ist.

Wir möchten auf jeden Fall auch darauf hinweisen, dass lt. Info Sozialministerium das Nichteinhalten dieser Verpflichtung dienstrechtliche Konsequenzen haben kann. Wie diese im Haus aussehen könnten, können wir jedoch nicht sagen.

Fazit:
Wir empfehlen dringend die Teilnahme an den Testungen, um mögliche dienstrechtliche Konsequenzen zu vermeiden!

Verordnungstext:
Krankenanstalten und Kuranstalten und sonstige Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden
§11. (1) Beim Betreten von Krankenanstalten, Kuranstalten und sonstigen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, gilt für Besucher und für Mitarbeiter bei Besucherkontakt § 5 Abs. 1 Z 1 bis 3 sinngemäß. Darüber hinaus hat der Betreiber bzw. Dienstleistungserbringer unter Bedachtnahme auf die konkreten Verhältnisse durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

(2) Der Betreiber einer Krankenanstalt und Kuranstalt darf Mitarbeiter nur einlassen, wenn für diese einmal pro Woche ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder ein Anti-Gen-Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wird und dessen Ergebnis negativ ist. Stehen diese Tests nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung, darf der Betreiber abweichend davon Mitarbeiter nur einlassen, wenn die Mitarbeiter bei Kontakt mit Patienten durchgehend eine Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmaske (CPA) oder äquivalente bzw. höherem Standard entsprechende Maske tragen. Einem negativen Testergebnis ist es gleichzuhalten, wenn das Testergebnis zwar positiv war, aber ein ärztliches Sachverständigengutachten darüber vorliegt, dass gegen das Einlassen im Hinblick auf die Übertragung von SARS-CoV-2 keine Bedenken bestehen.

Sehr sehenswertes Video „Sag ja zur AUVA“ des AUVA-Zentralbetriebsrats!

Wir Betriebsrätinnen und Betriebsräte der AUVA sehen die derzeitige Entwicklung unserer Anstalt sehr kritisch.

Viele Bereiche erfahren Veränderungen, die oft weder für die Beschäftigten noch für die Versicherten und für uns Betriebsräte nachvollziehbar sind.

Mit diesem Video (einfach in eines der Bilder klicken) wollen wir zum Ausdruck bringen, dass wir voll und ganz und mit ganzem Herzen hinter unserer AUVA und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen!

Für den Erhalt der AUVA in all ihren vier Säulen, zum Wohle unserer Versicherten und Beschäftigten: Dafür kämpfen wir und werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass Reformen nur zu Verbesserungen aller Beteiligten führen können!

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