jobundcorona.at: Die Infoseite von ÖGB und AK startet wieder durch!

Alle Fragen und Antworten rund um den Arbeitsplatz in der Corona-Krise
Die Internetseite jobundcorona.at war ein ganz wichtiger Anker für hunderttausende ArbeitnehmerInnen während des ersten Lockdowns in Österreich. Über eine Million Besuche wurden auf der Seite gezählt. Jetzt ist die Seite von ÖGB und AK wieder da und bietet auch im Lockdown Nummer 2 Antworten auf viele offene Fragen: Was darf der Chef? Wie ist es, wenn man selbst in Quarantäne muss? Muss man dann arbeiten? Oder was ist, wenn das Kind nicht mehr in die Schule gehen kann?

Schnell und unkompliziert
Geht es um Kurzarbeit, einvernehmliche Auflösungen, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuung, Regelungen im Homeoffice oder auch Risikogruppen, dann ist jobundcorona.at die beste Anlaufstelle.

Bestens informiert durch die Krise
Die ExpertInnen von ÖGB und Arbeiterkammer sorgen dafür, dass die Seite immer auf dem neuesten Stand ist. Damit bieten sie den vielen Menschen Halt und Schutz, die von den neuen Verordnungen verunsichert sind oder in der Arbeit gerade nicht weiterwissen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, persönlich Fragen zu stellen, die auf der Plattform noch nicht erfasst sind.
(Information des ÖGB, 06.11.2020)

Berufskrankheiten: Covid-19-Erkrankung unbedingt melden!

Zum Schutz aller Menschen in Österreich: ÖGB fordert längst überfälliges Update der Berufskrankheitenliste!
Über Covid-19 wissen wir acht Monate nach den ersten Fällen in Österreich nach wie vor wenig. Das ist schlecht. Für Menschen, die täglich im Beruf stehen, sogar noch schlechter. Denn bislang wissen wir nicht, ob und welche Art von Spätfolgen für die Betroffenen entstehen können. Dies ist vor allem bei asymptomatischen und milden Verläufen der Fall.
Umso wichtiger ist es, den Unfallversicherungsträgern wie beispielsweise der AUVA in Corona-Zeiten jegliche Infektion mit Covid-19 zu melden, bei der der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.

Was der ÖGB empfiehlt
– Hast du dich mit Covid-19 infiziert und ist der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben, solltest du deinen Betriebsrat oder Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen und sie dazu veranlassen diese an den jeweiligen Unfallversicherungsträger zu melden.
– Somit stellst Du sicher, dass du Heilbehandlungen, Rehabilitation oder möglicherweise auch finanzielle Unterstützung erhältst.
– Deshalb ist es wichtig, deinen Arbeitgeber oder auch deinen behandelnden Arzt bzw. deine behandelnde Ärztin darauf hinzuweisen, deine Infektion an die zuständige Stelle zu melden.

Immer der Unfallversicherung melden
Auch wenn Erkrankte jetzt als geheilt gelten, können sie, wenn eine Meldung gemacht wurde, auch Jahre später von der AUVA kontaktiert und entsprechend behandelt werden. Auf ihrer Website weist die AUVA darauf hin, dass jene Fälle zu melden sind, in denen ein positiver Labortest auf Covid-19 vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.

Infektionskrankheiten am Arbeitsplatz
Doch für welche Bereiche würde eine Covid-19-Erkrankung gelten? Diese sind: Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen. Gelten würde es aber auch für öffentliche Apotheken, Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge.

Auch Schulen, Kindergärten, Säuglingskrippen sowie der Gesundheitsdienst und Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche gehören dazu. Genauso Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht.

Im Zweifelsfall immer melden
Unabhängig davon ist aber grundsätzlich jeder Verdacht auf eine Berufskrankheit laut Gesetz zu melden – und zwar vom Arbeitgeber bzw. von den behandelnden Ärzten. Dies gilt auch für Covid-19. Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt dem Unfallversicherungsträger. Somit gilt: Auch im Zweifelsfall ist eine Berufskrankheiten-Meldung zu erstatten. Auch die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (z. B. Dokumentationspflicht) sind zu beachten.

Aktualisierung längst ausständig
Eine Einschränkung auf bestimmte Unternehmen ist angesichts der Erfahrungen mit der Pandemie nicht gerechtfertigt. 2013 wurde die Berufskrankheitenliste das letzte Mal geringfügig angepasst. Zwar wird die Modernisierung der Berufskrankheitenliste im türkis-grünen Regierungsprogramm als ein Punkt genannt – geschehen ist jedoch nach wie vor nichts.

Dabei würde es insgesamt einen großen Aktualisierungsbedarf bei der Berufskrankheitenliste geben. Das betrifft z. B. bandscheibenbedingte Erkrankungen der Hals- und Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder arbeitsbedingte Krebserkrankungen wie den weißen Hautkrebs. Dies sind Erkrankungen, die in der Liste nicht vorkommen.

Links
Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus
Definition von Berufskrankheiten – Gesundheitsministerium
(Information des ÖGB, 05.11.2020)

ÖGB: Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit durchgesetzt!

Der ÖGB setzte sich mit Forderung nach Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit durch! Die Bundesregierung hat endlich eingesehen, dass Eltern nicht zurückgelassen werden dürfen

Der ÖGB hat in den letzten Monaten mit der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit Druck aufgebaut und nicht lockergelassen – jetzt hat die Politik endlich reagiert: Am 5. November wurde im Nationalrat einen Antrag eingebracht, um den Rechtsanspruch umzusetzen. Unser unermüdlicher Einsatz für die ArbeitnehmerInnen hat sich ausgezahlt! 

 „Spät aber doch hat auch die Bundesregierung den Ernst der Lage erkannt und eingesehen, dass wir Familien jetzt nicht im Regen stehen lassen dürfen.“
ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann

Der im Nationalrat von den Regierungsparteien eingebrachte Initiativantrag soll den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bei voller Kostenübernahme durch den Bund ermöglichen. Die Sonderbetreuungszeit gleichzeitig bis Juni 2021 verlängert und auf 4 statt bisher 3 Wochen ausgedehnt werden – rückwirkend gültig ab 1. November.

Entlastung für Eltern
Gerade jetzt, wo wir uns bereits im zweiten Lockdown befinden und an Schulen und in Kindergärten coronabedingt große Unsicherheit herrscht, brauchen Eltern mehr denn je Entlastung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung. „Spät aber doch hat auch die Bundesregierung den Ernst der Lage erkannt und eingesehen, dass wir Familien jetzt nicht im Regen stehen lassen dürfen“, so ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann.

Viel Unterstützung für ÖGB-Kampagne
Der ÖGB hat monatelang vehement einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit und die volle Kostenübernahme durch den Bund gefordert. Dazu wurde auch eine Online-Kampagne gestartet, kinderbetreuung.oegb.at, die von zahlreichen verzweifelten Eltern unterstützt wurde. Vielfach haben sie ihren Urlaub bereits aufgebraucht, die Betreuung der Kinder wurde damit zu einer großen Herausforderung.
(Information des ÖGB, 05.11.2020)

AUVA-Angebot: Fitness goes Online!

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Ob im Mobile Office oder im anlassbezogenen – coronabedingten – Homeoffice – Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Gerne möchten wir Ihnen gemeinsam mit der Firma „Fitness goes office“ zukünftig die Möglichkeit geben, 3x täglich – live –  an einem kurzen Training teilzunehmen und sich wertvolle Tipps zum Thema Gesundheit und Ernährung zu holen.

Die Einheiten sind so gestaltet, dass Sie morgens und mittags auch in Bürokleidung daran teilnehmen können. Die Einheit am Nachmittag ist etwas anspruchsvoller gestaltet. Sollten Sie zu den Live Terminen keine Zeit haben, können Sie alle Einheiten zu jeder Zeit auch als Video abrufen.

Mehr erfahren Sie in einem kurzen Video.
Dieses Angebot ist für Sie als Mitarbeiter der AUVA kostenlos und gilt vorerst befristet bis Jahresende.

Alle Details zum Programm, zur Anmeldung und der technischen Voraussetzung erfahren Sie in einer 15 minütigen online Kick Off Session am 10.11. oder am 17.11. jeweils um 11:00 Uhr.
Um teilzunehmen, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Link:
Kick Off Webex 10.11. 2020 – 11 Uhr – Passwort: GEtkUFGE732
Kick Off Webex 17.11. 2020 – 11 Uhr – Passwort: ecKsUcq8j53

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ass. jur. Holger Wagner
Direktor Personal & Organisation
Generaldirektion

Umziehzeit im Spital: AK Tirol unterstützt Betriebsrat

Die Arbeiterkammer (AK) Tirol unterstützt den Betriebsrat der tirol kliniken im Streit um die Umkleidezeiten. Die werden seit gut einem Jahr nicht mehr als Arbeitszeit gewertet, was Betriebsrat und AK mittels Feststellungsklage ändern wollen.

Seit gut einem Jahr fällt das Anziehen der Arbeitskleidung in den tirol kliniken in der Früh nicht mehr in die Arbeitszeit. Dem vorangegangen war ein Urteil des OGH. Demnach zählte das An- und Ausziehen der Dienstkleidung von medizinischem und Pflegepersonal in Spitälern als Arbeitszeit. Der Belegschaft wurde darauf rückwirkend Zeit gutgeschrieben. Dann gab es aber eine Dienstanweisung der tirol kliniken, wonach frische Arbeitskleidung zuhause angezogen werden kann.

Die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, Birgit Seidl, vermisst Gesprächsbereitschaft seitens der tirol kliniken, was die Umkleidezeiten betrifft: „Warum das so ist wird seitens der Klinikführung weder ausreichend begründet, noch gibt es eine Bereitschaft für Gespräche – so kann man nicht mit Beschäftigten umgehen“, empörte sich Seidl.

Wunsch nach Klarheit
Da man Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlaubt habe, den Weg nach Hause und in die Arbeit nach eigenem Wunsch entweder in getragener oder auch in gereinigter Dienstkleidung vorzunehmen, seien die Umkleidezeiten nicht mehr bezahlt worden.

„Dass man sich aber – auch verschärft durch die Corona-Pandemie – nicht mehr so sicher fühlt, zeigt die Tatsache, dass ab 1. Juli dieses Jahres die Dienstkleiderordnung geändert wurde. Jetzt darf man nicht mehr mit getragener Dienstkleidung das Haus verlassen. Ein klareres Eingeständnis, dass hier falsch gehandelt wurde, gibt es eigentlich nicht“, so AK Präsident Zangerl.

Die Arbeiterkammer und der Betriebsrat wollen nun mittels einer Feststellungklage Klarheit. Von Seiten der tirol kliniken heißt es, dass die wenigen Minuten für das Umziehen bei 5.000 Mitarbeitern jährlich rund vier Millionen Euro kosten.
(Informationen gesehen auf ORF Tirol, 04.11.2020)

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