Weitere Informationen zur Aktion und zu den Buchungsmöglichkeiten (mit gültiger AUVA-Mitarbeiterkarte) siehe hier:
Betriebsratsaktion 2020
Neun Regeln für Auslandsreisen und alle Infos zu Reisebeschränkungen
Dem unbeschwerten, leichten Urlaubsgefühl werden heuer einige Grenzen gesetzt – angesichts der Covid19-Pandemie gelten für Auslandsreisen ganz besondere Spielregeln.
Das Allerwichtigste:
Schon vor der Reise sollte man sich über die Situation im Urlaubsland gut informieren, die Sicherheitsregeln vor Ort beachten (Abstand halten, Maske tragen, Hände waschen) und sich während des Urlaubs daran halten!
Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher sein können, dass sie nach ihrem Urlaub ihren Lohn oder ihr Gehalt wie gewohnt weiterbekommen, haben wir gemeinsam mit der Regierung und den anderen Sozialpartnern ein Handbuch erarbeitet. Darin beantworten wir die vielen offenen Fragen zum Thema „Urlaub 2020“. HIER kannst du das Handbuch herunterladen.
1. Kann ich in ein europäisches Land fahren, um dort Urlaub zu machen?
Ja, das ist möglich. Derzeit kann man in die meisten europäischen Länder reisen, ohne bei der Rückkehr nach Österreich entweder in Heim-Isolation oder einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen. Die aktuelle Liste findest Du immer HIER.
2. Was passiert, wenn ich nach meinem Urlaub im Ausland krank werde und es einen Infektionsverdacht gibt?
Wenn ich nach meiner Rückkehr Covid19-Symptome verspüre, die Gesundheitshotline 1450 anrufe und mir gesagt wird, ich solle das Haus nicht mehr verlassen, dann ist es ab diesem Zeitpunkt keine arbeitsrechtliche Frage mehr. Dann greift das Epidemiegesetz. Dann bekomme ich meinen Lohn oder mein Gehalt wie gewohnt weiter bezahlt. Und zwar so lange, bis mir die Behörden sagen, ich muss nicht mehr zu Hause bleiben.
3. Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde und nicht mehr rechtzeitig nach Österreich zurückkommen und meine Arbeit antreten kann?
Du bekommst dein Entgelt nur dann weiterbezahlt, wenn die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das heißt: Nur wenn Du alle Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten hast, bekommst Du weiter Geld. Du musst Deinen Chef oder Deine Chefin umgehend von deiner Erkrankung verständigen und – falls verlangt – ein ärztliches Attest vorlegen.
Du hast keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, wenn Du erkrankst und z. B. vorher bei einer Party warst, wo keine Sicherheitsregeln eingehalten wurden oder Du aus fremden Gefäßen getrunken hast oder gemeinsam mit jemand anderem einen Strohhalm benutzt hast.
4. Was passiert, wenn ich in einem Land mit einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 Urlaub mache und dort am Coronavirus erkranke?
Wenn Du dort krank im Bett liegst bzw. von den Behörden Isolation verordnet bekommen hast und nicht rechtzeitig zu deiner Arbeit erscheinen kannst, hast Du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Warum? Weil Du mit Deiner Reise in die betroffenen Länder die Dienstverhinderung grob fahrlässig verursacht hast. In diesen Ländern gilt eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6.
5. Was passiert, wenn ich mich im Ausland zwar nicht mit dem Corona-Virus, aber zum Beispiel mit einem grippalen Infekt anstecke und dann zu Hause krank werde?
Hier ist der Fall ganz klar: Die ArbeitnehmerInnen haben weiter Anspruch auf ihr Entgelt.
6. Was passiert, wenn die Behörden verlangen, dass ich nach meiner Rückkehr nach Österreich in Heimquarantäne begeben muss?
Diese Regelung gilt derzeit für Länder wie z.B. Schweden, Portugal oder auch Großbritannien. Für die Zeit der Isolation bekommst du kein Entgelt. Das kannst du umgehen, indem Du bei der Rückkehr nach Österreich einen Corona-Test machst.
7. Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wo ich hinfahre bzw. kann er mir verbieten, zum Beispiel nach Spanien zu fliegen?
Nein. Es geht nicht, dass mein Chef oder meine Chefin mir verbietet, in gewisse Länder zu reisen. Ich muss meinem Arbeitgeber auch nicht im Vorfeld meiner Reise sagen, wohin ich fahre.
8. Kann mich mein Chef oder meine Chefin nach meiner Reise fragen, wo ich war?
Ja, das ist erlaubt. Wenn ich jetzt zum Beispiel in einem Land war, für das es eine Reisewarnung gibt, dann kann mich der Arbeitgeber sehr wohl auffordern, von zu Hause aus zu arbeiten, also ins Homeoffice zu gehen. Negative arbeitsrechtliche Konsequenzen darf es aber nicht haben.
9. Wenn ich Urlaub in Österreich mache und mich hier mit Corona anstecke, bekomme ich dann wie gewohnt meinen Lohn bzw. Gehalt weiterbezahlt?
Ja, weil auch hier gilt: Sobald ich mich bei den Behörden melde, gilt das Epidemiegesetz und ich habe Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Tagesaktuelle Infos über Reisebeschränkungen, Reisewarnungen und Quarantäne-Vorschriften findest Du mit einem Klick hier:
Homepage des Gesundheitsministeriums
Homepage des Außenministeriums
Ob vor, nach oder während deines Urlaubs – wir sind für Dich da. Wir setzen uns für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein und kämpfen für die Rechte unserer Mitglieder.
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(Information des ÖGB, Juli 2020)
AK zieht erste Bilanz der Krise und fordert Vermögensabgabe, Corona-Tausender und Verlängerung der Kurzarbeit!
Die Covid-19-Pandemie fordert(e) die Arbeitnehmer/-innen so stark wie noch nie. Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, fehlende Kinderbetreuung und finanzielle Sorgen der Beschäftigten schlugen sich auch in den Beratungszahlen der Arbeiterkammer nieder: Ab Shutdown-Verkündigung bis Ende April gab es 44.353 Anrufe. Die Zahl der durchschnittlichen täglichen Telefonanrufe stieg von 766 vor Corona in der „heißen Phase“ auf 1.267. Als Konsequenzen aus der Krise fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer einen Corona-Tausender für die „Helden/-innen der Krise“, die Verlängerung der Kurzarbeit und eine erhöhte Vermögensabgabe zur Finanzierung der Krisenkosten.
Berater im Dauereinsatz
Ab dem Shutdown bearbeiteten die AK-Berater/-innen die arbeitsrechtlichen Anfragen von zuhause aus. Das brachte zwar kurzfristig technische Herausforderungen, das größere Problem ab diesem Zeitpunkt waren aber eine täglich geänderte Gesetzeslage, viele unklare Vorgaben und rechtliche Änderungen ohne Vorankündigung. „Eine Rechtsauskunft vom Vortag konnte nächsten Tag schon wieder überholt sein“, erläutert Kalliauer. Die gesetzlichen Regelungen hinkten außerdem oft tagelang den Ankündigungen in den Regierungspressekonferenzen hinterher. Die Folge: Verzweifelte Anrufer/-innen, denen keine eindeutigen Antworten gegeben werden konnten. Gipfelpunkt war der Umgang mit den Risikogruppen – von der großspurigen Ankündigung bis zur tatsächlichen Regelung vergingen 5 Wochen!
Arbeitnehmer verunsichert
„Rückblickend habe ich den Eindruck, dass phasenweise von der Regierung ganz bewusst ein Wirr-Warr an rechtlichen Regelungen geschaffen wurde, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verunsichern und damit Unternehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Beschäftigten unter Druck zu setzen“, resümiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Hauptfragen in den 78.482 Anrufen ab Shutdown bis Ende Juni waren Kündigungen, Kurzarbeit, fehlende Kinderbetreuung, fehlender Arbeitnehmerschutz und Sicherheitsabstand, Risikogruppen und Schwangerschaft sowie arbeitsrechtliche Fragen zu Auslandsurlauben.
Kurzarbeit muss verlängert werden
Das innerhalb weniger Tage gemeinsam zwischen den Sozialpartnern Wirtschaftskammer, ÖGB und Arbeiterkammer entworfene Kurzarbeitsmodell war und ist überaus attraktiv. Dieses Modell federte den Anstieg der Arbeitslosenzahl gewaltig ab. In Oberösterreich nutzten 17.000 Unternehmen das Angebot und beantragten für fast 350.000 Beschäftigte Kurzarbeit.
„Es muss jetzt frühzeitig klargestellt werden, unter welchen Bedingungen welche Branchen im Herbst nochmals die Kurzarbeit verlängern können“, verlangt Kalliauer von der Regierung. Wenn es dazu kommt, sollte es Anreize für Unternehmen und Beschäftigte geben, dass Kurzarbeitsphasen zur Qualifizierung genutzt werden können. Außerdem müssen nach Ansicht der Arbeiterkammer Kurzarbeitsförderungen an 2 Bedingungen geknüpft werden: Eine „Behaltefrist“ ohne Kündigung im Anschluss an die Kurzarbeit, und große Unternehmen sollten bei Inanspruchnahme der Förderung keine Gewinne ausschütten dürfen.
Was bleibt für die „Helden der Krise“?
„Viel beklatscht – wenig bezahlt. Das darf nicht sein. Die Beschäftigten, die während der Krise das Land am Laufen gehalten haben, haben endlich einen Corona-Tausender verdient“, fordert der AK-Präsident.
Die Regierung sollte sofort Verhandlungen mit den Sozialpartnern aufnehmen. In weiterer Folge müssen die Arbeitsbedingungen und die Einkommen in den entsprechenden Branchen dauerhaft verbessert werden.
Verbesserungen soll es auch für Arbeitslose geben. Kalliauer: „Die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld soll unverzüglich von derzeit 55 auf mindestens 70 Prozent des vorigen Netto-Entgelts angehoben werden.“ Eine Corona-Arbeitsstiftung und ein Jugendrettungspaket sollen helfen, die Krisenfolgen auf dem Arbeitsmarkt abzumildern.
Und wie soll das alles finanziert werden? Kalliauers Antwort: „Die Reichen und die Superreichen sollten vernünftig an den Krisenkosten beteiligt werden. Eine befristete Abgabe für Vermögen ab 10 Millionen Euro könnte 7 Milliarden Euro pro Jahr bringen.“
(Information der AK OÖ., 14.07.2020)
Gewerkschaften fordern mehr Personal und hochwertige Versorgung für alle!
Erst vergangene Woche warteten VertreterInnen der Initiative „Offensive Gesundheit“ vor dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, um mehr Personal im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege sowie die qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen in Österreich zu fordern. „Aufgrund dieser Aktion haben wir binnen Stunden einen Termin bei Herrn Minister Anschober bekommen“, verrät Josef Zellhofer, Mitinitiator der Offensive und Bundesvorsitzender der ÖGB/ARGE-FGV Gesundheits- & Sozialberufe.
Teilnehmer des neuen Strukturdialogs sind neben dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Vertreter der „Offensive Gesundheit“: die ÖGB/ARGE-FGV Gesundheits- und Sozialberufe sowie die Gewerkschaften GÖD-Gesundheitsgewerkschaft, GPA-djp, Gewerkschaft vida und younion HGII – Team Gesundheit sowie auch die Arbeiterkammer Wien und die Ärztekammer für Wien.
Roadmap Gesundheit 2020
Nach gemeinsamer Zusammenkunft steht nun die „Roadmap Gesundheit 2020“. Die Roadmap soll ein zukunftssicheres System für Gesundheit und Langzeitpflege in Österreich schaffen. Sie verfolgt das Ziel, das Bundesministerium inhaltlich mit Argumenten und Umsetzungsvorschlägen zu unterstützen und damit strukturell wichtige Schritte zu setzen. Vor allem im Hinblick auf die Budgetverhandlungen im Herbst 2020, damit entsprechende Mittel bereitgestellt werden können.
Gesundheitssystem betrifft alle
„Gerade in der Corona-Zeit hat man gesehen, wie sensibel unser Gesundheitssystem ist“, sagt Zellhofer. Umso bedeutender ist es, mehr Ressourcen und bessere Arbeitsbedingungen anzubieten. Diese Idee ist auf fruchtbaren Boden gefallen. „Die Stimmung war sehr konstruktiv“, schildert Zellhofer die Gespräche mit dem Ministerium.
Wie es nun weitergeht
Alle 14 Tage treffen sich die ExpertInnen der Offensive Gesundheit mit dem Stab des Ministeriums zum Austausch. „Wir sind auch bereit, in den Sommermonaten in den Dialog einzutreten und nicht erst im Herbst“, bekundet Zellhofer. Er erwartet sich, dass die Vorschläge, vor allem aber das 6-Punkte-Programm, von Seiten des Ministeriums angenommen werden.
Damit unser Gesundheitssystem auch in Zukunft fit bleibt, legt die „Offensive Gesundheit“ ein Sechs-Punkte-Forderungsprogramm auf den Tisch:
- Mehr Personal – mit klaren österreichweiten Regeln
- Weiterentwicklung des Gesundheits- und Pflegesystems
- Mehr und attraktivere Ausbildungsplätze
- Deutlich mehr Geld fürs Gesundheits- und Pflegesystem
- Bessere Arbeitsbedingungen
- Ressourcen- und Ausrüstungs-Engpässe (z.B. bei Schutzkleidung) unbedingt vermeiden
Kritik an Krankenhaus-Struktur. Mitarbeiter des Böhler-Spitals protestieren gegen die Leistungskürzungen im traditionsreichen Unfallkrankenhaus – die AUVA verteidigt die Umstrukturierungen
Wien wächst. 2027 wird die Bundeshauptstadt zur Zwei-Millionen-Metropole werden. Doch die Zahl der Krankenhausbetten wird sinken – zumindest an einzelnen Standorten.
Treffen wird es allen voran ein besonders prominentes Krankenhaus: Das Lorenz-Böhler-Spital in der Brigittenau, seit vielen Jahrzehnten Synonym für erstklassige Versorgung von Unfallverletzungen. Damit könnte es bald vorbei sein, befürchtet die Belegschaft. Grund: Die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) hat, wie berichtet, vor drei Jahren das Böhler und das Krankenhaus Meidling zu einem Traumazentrum fusioniert. Die Unfallchirurgie soll plangemäß in Meidling gebündelt werden, das Böhler zu „Wiens größer Ambulanz“ umgewandelt werden.
Weiters soll es in dem Spital im 20. Bezirk Beobachtungs-, Pflege- und Remobilisationsbetten geben. Darüber hinaus sollen beide AUVA-Häuser künftig eng mit den Wiener Gemeindespitälern kooperieren. Die Detailplanung soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, sagt Richard Gauss, Geschäftsführer des Wiener Gesundheitsfonds, zum KURIER, der seitens der Stadt in der Reform involviert ist.
Heftiger Protest
Gar nicht einverstanden ist die Belegschaft des Böhler-Spitals. Von einem „langsamen Tod“ des Traditionshauses ist intern und gegenüber dem KURIER die Rede. Belege dafür gab es zuletzt viele, beklagen sie: Die Zahl der Intensivbetten wurde von zehn auf sechs reduziert, die Zahl der Anästhesisten halbiert, was eine Versorgung von „frischverletzten Patienten kaum mehr möglich“ mache. Auch geplante Operationen könnten nur mehr „nach monatelangen Wartezeiten“ durchgeführt werden, kritisieren die Mitarbeiter, die eine massive Benachteiligung zugunsten des zweiten Standortes in Meidling orten. Das zeige auch die Sperre des Schockraums, die von Samstag bis Dienstag verordnet wurde. Die Patienten wurden ins UKH Meidling weitergeleitet, heißt es in einem Schreiben, das dem KURIER vorliegt.
Seitens der AUVA verweist man auf personelle Engpässe, die in den vergangenen Monaten aufgrund von Langzeit-Krankenständen und Pensionierungen aufgetreten seien. „Dieser konnte mittlerweile aber behoben werden. Die Versorgung der Patienten war zu jedem Zeitpunkt gewährleistet“, sagt eine Sprecherin. Die während der Corona-Krise verschobenen Operationen würde man nun sukzessive nachholen.
Gleichzeitig verteidigt sie die Umstrukturierung: „Mit dem Traumazentrum Wien geht die AUVA den Weg einer modernen, integrierten Unfallversorgung“, sagt die Sprecherin. „Die Versorgung der Patienten in beiden Häusern wird aufeinander abgestimmt weiterentwickelt.“
Auch seitens der Stadt Wien will man nichts von einem Aus des Böhler-Spitals wissen: „Es ist ein Fixstarter im Wiener Gesundheitswesen, das als bettenführendes Haus erhalten bleiben muss“, betont Gauss. Er will auch keine Indizien dafür erkennen, dass man das seitens der AUVA anders sehen würde.
Aufgaben bündeln
Gleichzeitig betont er die Notwendigkeit von Umstrukturierungen: Die Bündelung bestimmter Aufgaben an einem Standort soll für höhere Fallzahlen, damit einhergehend mehr Routine und letztlich mehr Qualität sorgen.
Dass im Zuge der Neuverteilung der Aufgaben die Bedeutung und die Expertise des renommierten Böhler-Spitals verloren geht, fürchtet er nicht. „Es wäre zu hinterfragen, was an einem akutgeriatrischen Schwerpunkt schlechter sein soll als an einem unfallchirurgischen“, so Gauss. Entscheidend sei vielmehr, dass in Summe die unfallchirurgische Versorgung der Stadt Wien nicht gefährdet sei.
(Information gesehen im Kurier, 14.07.2020)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Auch wenn der Virus Covid-19 Einiges lahmgelegt hat, waren wir vom Zentralbetriebsrat und Betriebsrat nicht untätig.
So konnten wir in den letzten Monaten Vieles für Euch verhandeln und erreichen!
1) Die Klage Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr wurde gewonnen. Viele von Euch haben dazu schon die Benachrichtigung der AUVA und vor allem die Nachzahlung erhalten
2) Auch die zweite Klage, Anrechnung der einschlägigen Vordienstzeiten, wurde gewonnen und wird derzeit von der AUVA bearbeitet. Die Auszahlungen werden voraussichtlich im Herbst erfolgen. Bei beiden Klagen handelt es sich um Auszahlungen in Millionenhöhe. Nur gemeinsam mit der GPA-djp, die uns Rechtsbeistand gewährt hat, konnten wir diese Summen erstreiten. Es zahlt sich also aus, bei der Gewerkschaft zu sein. Wer bis jetzt noch nicht dabei ist, sollte dies schleunigst tun. Anmeldungen werden im Betriebsratsbüro jederzeit angenommen.
3) Rückwirkende Anrechnung der Umkleidezeit: Nach Verhandlungen mit der AUVA-Generaldirektion ist es uns gelungen, für all jene Dienste, die keine Umziehzeit beinhalten (alle Dienste ohne Rüstzeit) eine rückwirkende Anrechnung von 14 Minuten pro Dienst als Zeitguthaben zu erhalten. Für jeden Dienst von 6 Stunden und weniger bzw. Dienst, der keine Rüstzeit enthält, wird von Jänner 2017 bis Februar 2020 je 14 Minuten in das Zeitguthabenkonto verrechnet.
4) Derzeit laufen Gespräche und Verhandlungen im Dachverband der Österreichischen Sozialversicherung zu diversen Themen rund um unsere Dienstordnung. Dabei haben wir auch eine Prämie für die Beschäftigten während der Coronakrise gefordert. Die derzeit in den Medien zugesagte Prämie von € 500.- für alle Pflegeberufe in Oberösterreich betrifft leider nicht die AUVA Beschäftigten. Diese Prämie wird nur den Landesbedienstete und jenen Spitälern ausbezahlt, die vom Land finanziert werden, das UKH Linz fällt nicht darunter.
Wir hoffen aber, dass es uns gemeinsam mit der Gewerkschaft gelingt, auch da eine angemessene Wertschätzung der Leistungen aller AUVA-MitarbeiterInnen zu erreichen.
Nun ist die Gesundheits- und Wirtschaftskrise noch lange nicht ausgestanden und auch die AUVA hat mit enormen finanziellen Verlusten zu kämpfen. Dennoch konnten wir gemeinsam mit der Generaldirektion, Landesstellendirektion und Kollegialen Führung im UKH Linz immer wieder für sozial verträgliche Lösungen bei Problemlagen sorgen. Dies soll auch weiterhin so geschehen und dafür werden wir uns vom Angestelltenbetriebsrat auch weiterhin einsetzen.
Wir möchten uns bei Euch allen für die unglaublich tolle Arbeit während der Krisenmonate, Eure Flexibilität und Euren Einsatz herzlich bedanken!
BRV Martina Kronsteiner & ihr Betriebsratsteam