Fußball-WM während der Arbeitszeit

Fußball

In den kommenden Wochen regiert König Fußball. Aufgrund der Zeitverschiebung sind die meisten Spiele hierzulande erst am Abend bzw. in der Nacht live zu sehen. Wer also einem Bürojob nachgeht, braucht sich keine Sorgen zu machen, wichtige Spiele oder das Tor des Jahrhunderts zu versäumen.

Doch immer mehr Menschen sind auch in den Abendstunden im Büro anzutreffen. Nicht zu vergessen jene ArbeitnehmerInnen, die im Schichtdienst, in Call-Centern oder in der Gastronomie arbeiten. Auch die Fußball-Fans unter diesen wollen auf ihre Rechnung kommen.

Nur mit vorherigem Okay des Arbeitgebers
Nicht umsonst forderte die Gewerkschaft in Deutschland, den Arbeitsbeginn aufgrund der Nacht-Spiele nach hinten zu verlegen. Gelassen können der WM die Beschäftigten bei den Autobauern BMW, Daimler und VW entgegensehen: Dort ist es gute Tradition, dass die Bänder bei wichtigen Spielen der deutschen Nationalmannschaft angehalten werden. Eine allgemeine gesetzliche Regelung gibt es laut AK Arbeitsrechtsexperten Günter Köstelbauer nicht. Wichtig ist, im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob Fußball schauen während der Arbeitszeit erlaubt ist.

So kommen Sie am Arbeitsplatz konfliktfrei durch die Fußball-WM: 

  • Klären Sie bereits im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb ab. Es muss eine Lösung gefunden werden, die für alle in Ordnung ist und weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt.
  • Einfach ohne Rücksprache mit dem Chef einen Fernseher aufzustellen, ist nicht erlaubt. Sie riskieren damit eine Verwarnung oder im schlimmsten Fall sogar eine Entlassung.
  • Es gibt auch die Möglichkeit, über das Internet – via Livestream oder Ticker – Spiele zu verfolgen. Ist in Unternehmen die private Internetbenutzung erlaubt, dürfen ArbeitnehmerInnen durchaus einen Blick auf das Spiel werfen. Allerdings ist es nicht ratsam, die gesamten 90 bis 120 Minuten am PC-Schirm zu hängen – außer der Arbeitgeber macht eine Ausnahme.
  • Anders gestaltet sich die Situation in der Gastronomie. In vielen Lokalen läuft ohnehin während den Spielen der Fernseher oder werden sogar Geräte zum Anlocken von Gästen aufgestellt. Für das Servicepersonal gilt: Der eine oder andere Blick ist erlaubt, der Service darf aber nicht leiden.

(Information der AK OÖ., 16.06.2014)

Alles Wissenswerte zum Thema "Urlaub"

Urlaub 2014

Die Temperaturen steigen wieder, die Urlaubszeit naht – Grund genug, auf diesem Blog wieder einmal alles zum Thema „Urlaub“ zu veröffentlichen – vor allem interessant für neue Kolleginnen und Kollegen, aber auch für „alte Hasen“.

Unter anderem geht es um folgende Punkte:

  • Urlaubsanspruch
  • Urlaubsverjährung
  • Urlaubsberechnung / Anrechnungszeiten
  • Unterschied Urlaubsgeld / Urlaubsentgelt
  • Krank im Urlaub – Was tun?

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Neuer Krankenstandsbericht: Psychische Erkrankungen steigen dramatisch an

Krank in die Arbeit

Laut neuestem Krankenstandbericht der OÖ. Gebietskrankenkasse (GKK) verdreifachten sich die Krankenstandtage aufgrund seelischer Krankheiten seit 2005 und machten 2013 bereits mehr als zehn Prozent aller krankheitsbedingten Abwesenheiten aus.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz müssen endlich ernst genommen werden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer angesichts dieser dramatischen Entwicklung und der derzeit massiven Forderungen seitens der Wirtschaft nach Ausweitung der Höchstarbeitszeit.

Der positive Aspekt des neuesten GKK-Berichts:
Das Niveau der Krankenstände von Oberösterreichs Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen war auch 2013 sehr niedrig. Ein Drittel war nie krank. Im letzten Jahr waren Beschäftigte durchschnittlich 13,8 Kalendertage krank gemeldet, ein konstant niedriger Wert seit Jahren. Dies entspricht etwa 9,5 Arbeitstagen. Der geringfügige Anstieg gegenüber 2012 (13,6 Kalendertage) ist auf die Erkältungswelle zu Beginn des Jahres 2013 zurückzuführen. Mehr als ein Drittel aller Versicherten war 2013 überhaupt nie im Krankenstand.

Kalliauer fordert Maßnahmen
Massiven Grund zur Sorge ortet AK-Präsident Dr. Kalliauer bei der Entwicklung der psychischen Erkrankungen. Diese sind von 266.738 Krankenstandtagen im Jahr 2005 auf 751.177 Krankenstandstage im Jahr 2013 gestiegen – eine beinahe Verdreifachung! Und die psychischen Erkrankungen machen schon mehr als zehn Prozent der gesamten Krankenstandtage (7,364.890) aus.

„Hier muss dringend gehandelt werden“, pocht Kalliauer auf Maßnahmen. „Druck rausnehmen, Personal entsprechend bemessen, Führungskräfte schulen und Schluss mit überlangen Arbeitszeiten. Das sind die Gebote der Stunde für jeden verantwortungsvollen Arbeitgeber.“ Die psychischen Belastungen müssen evaluiert und die daraus resultierenden Maßnahmen dringend und verpflichtend umgesetzt werden.

Ein durchschnittlicher Krankenstand aufgrund einer psychischen Erkrankung dauerte im vergangen Jahr 41 Tage. Im Vergleich dazu dauert ein durchschnittlicher Krankenstand beim klassischen grippalen Infekt lediglich fünf Tage.

Psychische Erkrankung wird häufig nicht ernst genommen
Betroffene Arbeitnehmer/-innen werden oft damit konfrontiert, dass Burn-Out nur eine Modeerscheinung sei. Ärzten/-innen wird unterstellt, dass sie leichtfertig krankschreiben, und so der schwarze Peter zugeschoben. In Büchern und Artikel wird Betroffenen süffisant empfohlen, doch Nein zu sagen, wenn es zu viel ist – als ob dies in einer von Druck und Unsicherheit geprägten Arbeitswelt möglich sei.

Da psychische Krankheiten schwerer fassbar sind als andere Krankheiten, wird das Leiden der Betroffenen nicht erkannt oder häufig nicht ernst genommen. Auf einen durch psychische Erkrankung verursachten Krankenstand folgt meist ein langer und beschwerlicher Weg zurück in den betrieblichen Arbeitsalltag. Es braucht daher entlastende Maßnahmen im Betrieb um das Risiko für einen weiteren Zusammenbruch zu minimieren.
(Information der AK OÖ., 24.04.2014)

Für alle zum Nachlesen: aktuelle Broschüren der AK OÖ.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben unser umfangreiches Archiv der AK-Broschüren im J-Laufwerk aktualisiert.

Zu folgenden Themen sind jetzt für alle Interessierten die neuen Broschüren jederzeit nachzulesen:

  • Abfertigung – altes und neues Recht
  • Altersteilzeit
  • Arbeitsvertrag, Arbeitspapiere
  • Arbeitszeit – Ruhezeit
  • Dienstverhinderungen
  • Elternfahrplan, Elterntipps
  • Kündigung – gekündigt werden, selbst kündigen
  • Pensionsfahrplan
  • Pflege- und Hospizkarenz, Pflege- und Hospizteilzeit
  • Sicherheitsvertrauensperson
  • Steuerspartipps für das Steuerjahr 2013
  • Teilzeitarbeit
  • Urlaub

All dies und noch viel mehr ist in der EDV im J-Laufwerk nachzulesen unter:
j-Laufwerk

Ergebnis der AK-Wahl in Oberösterreich

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AK-Wahl: schwere Verluste für ÖAAB
Die rote Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) verzeichnete mit 65,5 Prozent der Stimmen ein Plus von mehr als sechs Prozentpunkten. Der ÖAAB musste schwere Verluste hinnehmen, die schwarzen Arbeitnehmervertreter stürzten von 25 auf 17 Prozent ab.

Dienstagabend wurde noch lange Stimmen gezählt, das vorläufige Ergebnis der Arbeiterkammerwahl in Oberösterreich heißt: Die Wahlbeteiligung lag bei knapp über 42 Prozent und damit nur zwei Prozent unter dem Wert der letzten Wahl im Jahr 2009.

SPÖ: 65,5 Prozent
Die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter konnte ihre absolute Mehrheit nicht nur verteidigen, sondern schaffte sogar ein Plus. Mit 65,5 Prozent erreichte die FSG einen Zuwachs von mehr als sechs Prozentpunkten.

ÖVP: 17 Prozent
Der ÖAAB fuhr hingegen schwere Verluste ein. Die Arbeitnehmervertreter der ÖVP stürzten von 25 auf 17 Prozent ab. Sie verloren damit etwa ein Drittel ihrer Wähler.

Plus für Grüne
Die freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) blieben mit zehn Prozent nahezu auf dem Wert der letzten Wahl, die grünen Gewerkschafter (AUGE) können sich über ein Plus von 1,56 Prozentpunkten auf 5,3 Prozent freuen.

Diese Zahlen könnten sich allerdings noch etwas ändern, weil noch nicht alle Wahlkarten eingetroffen sind.
(Information gesehen auf orf.at, 02.04.2014)

Arbeiterkammer-Wahl 2014 – in 4 Tagen geht’s los!

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AK – die starke Kraft für Arbeitnehmer
Ob bei Problemen am Arbeitsplatz oder bei Fragen zum Konsumentenrecht, zur Weiterbildung und zum Steuersparen:
Bei der Arbeiterkammer erhalten die Mitglieder Service, Rat und Hilfe – rasch, unbürokratisch, kostenlos.

Die AK ist aber nicht nur eine moderne Dienstleisterin. Sie ist auch die gesetzliche Interessenvertreterin der Arbeitnehmer/-innen. Als solche kümmert sie sich darum, dass deren Anliegen in der politischen Debatte Gehör finden.

Mit Ihrer Stimme geben Sie der Gerechtigkeit mehr Gewicht!
Welche Schwerpunkte in der AK gesetzt werden, darüber entscheiden gewählte Vertreter/-innen. Wer diese sind, das bestimmen die AK-Mitglieder alle fünf Jahre in freier und geheimer Wahl. Heuer ist es wieder so weit.

Wir können direkt im UKH wählen!
Wir können im Betrieb wählen, und zwar zu den folgenden Terminen:

  • Freitag, 21. März 2014, 7 bis 14 Uhr
  • Montag, 24. März 2014, 7 bis 15.30 Uhr
  • Dienstag, 25. März 2014, 7 bis 14 Uhr – jeweils im 1.UG, Lounge/Speisesaal

Weitere Informationen
sind auf der Homepage der AK OÖ. zu finden: AK-Wahl 2014

Info zur AK-Wahl im UKH Linz: Wahlzeiten / Wahlkarten

AK-Wahl 2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie schon bekannt, findet im heurigen Frühjahr wieder die Arbeiterkammer-Wahl statt.

Wir können im Betrieb wählen, und zwar zu den folgenden Terminen:

  • Freitag, 21. März 2014, 7 bis 14 Uhr
  • Montag, 24. März 2014, 7 bis 15.30 Uhr
  • Dienstag, 25. März 2014, 7 bis 14 Uhr – jeweils im 1.UG, Lounge/Speisesaal

Bei Abwesenheit: Wahlkarte beantragen!
Wer zu diesen Tagen aus Urlaubs- oder sonstigen Gründen nicht im Haus ist, kann eine Wahlkarte beantragen: ganz bequem gleich beim Betriebsrat vorbeischauen – letzte Möglichkeit dafür ist am Freitag, 07. März 2014. BRV Kronsteiner wird dann die Wahlkarten besorgen.

Weitere Informationen
zur AK-Wahl gibt’s hier: AK-Wahl 2014

Der Druck auf Kranke steigt: 40 % auch krank zur Arbeit

Krank in die Arbeit

Gerade in der kalten Jahreszeit kommen viele Beschäftigte trotz Halsschmerzen, Fiebers und Co. in die Arbeit. Gründe sind meist eine fehlende Vertretung und Angst um den Job.

Die negativen Langzeitfolgen sind enorm.

Wiederholte Anfeindungen gegenüber  krankgeschriebenen Beschäftigten, die des  „Blaumachens“  beschuldigt werden, Kündigungen und Drängen zur einvernehmlichen Auflösung  des  Arbeitsverhältnisses  im  Krankenstand:  Der Druck auf kranke Beschäftigte steigt.

Angst um den Job steigt
Laut  Arbeitsgesundheitsmonitor  der  Arbeiterkammer OÖ. gehen vier von zehn  Beschäftigten auch dann arbeiten, wenn sie besser zum Auskurieren im Bett geblieben wären.  Das  Phänomen, krank zur  Arbeit  zu  gehen,  wird  in der Wissenschaft Präsentismus genannt.  15 Prozent  der Be­schäftigten  tun  dies  aus Angst vor Konsequenzen wie Kündigung  des Arbeitsverhältnisses im Krankenstand.

Raubbau am Körper, Schaden für Firma
Fragwürdige  Anreizsysteme wie  Gutscheine  für  Kollegen/­innen, die das ganze Jahr nicht in Krankenstand sind, begünstigen ebenfalls das Phänomen Präsentismus.  Doch  Firmen wären gut beraten, ihr Augenmerk  verstärkt  auf  die  negativen  Langzeitfolgen  von  Präsentismus zu legen, anstatt auf Fehlzeiten  der  Beschäftigten herumzureiten – zumal  diese ohnehin  konstant  niedrig  sind.

Kurieren  sich  kranke  Beschäftigte  nicht  aus,  kann  ihr Krankheitsbild  chronisch  werden  –  ein  späterer  langer Ausfall  droht.  Aktuelle  Studien zum  Thema  Präsentismus  zeigen,  dass Anwesenheit  im  Job trotz Krankheit nicht nur Raubbau an der eigenen Gesundheit ist. Auf  lange  Sicht  schadet  er auch den Betrieben mehr als er ihnen auf kurze Sicht zu nutzen scheint.  Denn  kranke  Beschäf­tigte können nicht die volle Arbeitsqualität  bringen,  machen mehr  Fehler  und  haben  öfter Arbeitsunfälle. Das sollten Unternehmen  bedenken,  anstatt Druck auf Kranke auszuüben.

Fact-Box:

  • Im Durchschnitt waren die Beschäftigten in Oberösterreich 2012 nur 13,2 Kalendertage (9,5 Arbeitstage) krankgeschrieben.
  • Die Hälfte aller Krankenstandstage entfiel auf nur fünf Prozent der Versicherten –  also auf chronisch Kranke oder Schwerverletzte.
  • Mehr als ein Drittel der Beschäftigten in Oberösterreich war 2012 gar nicht im Krankenstand.
  • Die Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen haben sich in den letzten Jahren fast verdreifacht – von rund 270.000 auf rund 750.000 Krankenstandstage im Jahr.
  • 60 Prozent aller Arbeitnehmer/-innen, die krank zur Arbeit gehen, tun dies aus Pflichtgefühl gegenüber Kollegen/-innen.

(Information gesehen im AK-Report, Februar 2014)

Bilanz der AK OÖ. 2013: Ersparnis von 12,5 Millionen Euro und mehr Rechtssicherheit

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Fast 95.000 Mal haben die Konsumentenschützer/-innen der Arbeiterkammer Oberösterreich im Jahr 2013 geholfen.

Neben einer unmittelbaren Ersparnis von 12,5 Millionen Euro für die AK-Mitglieder  – wobei die Auswirkungen der Beratungstätigkeit oder von Tests und Preisvergleichen noch gar nicht eingerechnet sind – hat der Einsatz der AK-Konsumenteninformation auch mehr Rechtssicherheit gebracht.

Mehr als 74.000 Beratungen am Telefon, rund 11.500 Auskünfte per E-Mail, 8200 persönlich und rund 850 auf dem Postweg: Die AK-Konsumentenschutzbilanz 2013 kann sich sehen lassen. Als wichtigste Kommunikationsschiene kristallisiert sich immer mehr das Internet heraus: Fast zwei Millionen Mal wurden die Online-Services genutzt. Fast 40.000 Mal wurde der Versicherungsrechner genutzt, mehr als 30.000 Mal der Kalorienrechner.

Rechtssicherheit für Mieter und Konsumenten
Durch die Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsformblättern ist es wieder gelungen, mehr Rechtssicherheit für Konsumenten/-innen und Mieter/-innen zu schaffen. 2013 haben die Konsumentenschützer/-innen die AGB von 16 Unternehmen überprüft und Unterlassungserklärungen für insgesamt 132 konsumentenfeindliche oder gesetzeswidrige Klauseln durchgesetzt. Betroffen waren unter anderem Versicherungen, Maturareiseveranstalter, Wohnungsgesellschaften und Banken.

Nach AK-Kritik: Kindertattoos verschwanden aus Regalen
Mit ihren Produkttests tragen die AK-Konsumentenschützer/-innen dazu bei, dass gefährliche, gesundheitsschädliche oder qualitativ mangelhafte Produkte aus den Regalen verschwinden. Bei gesundheitsschädlichen Kinder-Tattoos ist das zum Beispiel im vergangenen Sommer gelungen.

Urlaub, Baumängel und auch Internet
Ein Dauerbrenner im AK-Konsumentenschutz ist das Thema Urlaub. Viele Anfragen betrafen die Lage in Ägypten. Einen deutlichen Zuwachs gab’s bei den Beschwerden über Flugverspätungen und Annullierungen.  Kostenvoranschlagsüberschreitungen, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen Baumängeln sowie Verstöße gegen das Bauträgervertragsgesetz waren die häufigsten Themen in der Baurechtsberatung.

Auch Probleme mit dem Handy, Phishing-Mails und Leistungsablehnung von Versicherungen zählten zu den Problemen, die die Konsumenten/-innen im Jahr 2013 beschäftigten.

Therme oder Boiler kaputt – wer zahlt drauf?
Fast schon ein Klassiker in der Wohnrechtsberatung ist die Frage: Wer muss für die Reparatur einer Therme oder eines Boilers bezahlen, der Mieter oder der Vermieter? Die Arbeiterkammer fordert, dass die Erhaltungspflicht des Vermieters endlich klar geregelt wird. Derzeit zahlen nämlich die Mieterinnen und Mieter drauf. Ist die Therme kaputt, können sie zwar eine Mietzinsminderung geltend machen. Das nützt ihnen aber wenig, wenn sie dabei fast erfrieren. Lassen sie die Therme auf eigene Kosten reparieren, müssen sie sofort wieder die volle Miete zahlen, weil die Wohnung jetzt ja wieder beheizbar ist.

Erfolgreich aktiv war der AK-Konsumentenschutz auch im Zusammenhang mit überhöhten Kreditzinsen, Problemen mit unseriösen Finanzberatern und Patientenfällen.

Lebensmittelkennzeichnung und Fairer Konsum
Zu den Schwerpunkten für 2014 zählen Lebensmittelkennzeichnung (Nährwertampel), Mietrechtsreform, irreführende Werbung, weitere Überprüfungen für mehr Rechts- und Produktsicherheit sowie „Fair konsumieren“.
(Information der Arbeiterkammer OÖ., 07.02.2014)

Schenken Sie dem Finanzminister kein Geld – Lohnsteuerausgleich!

Steuertipps

Schenken Sie dem Finanzminister kein Geld!
Die Arbeitnehmer/-innen werden steuerlich besonders kräftig zur Kasse gebeten. Deshalb sollten Sie sich zumindest die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen: Ein Steuerausgleich lohnt sich fast immer!

Das gilt unter anderem für all jene, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, wie etwa Wiedereinsteigerinnen oder Ferialarbeitnehmer/-innen. Geld retour gibt’s auch, wenn man Abschreibposten oder Absetzbeträge nutzen kann: Zum Beispiel, wenn man sich im Beruf weitergebildet hat, im Haus neue Fenster einbauen hat lassen oder aufgrund einer Krankheit Diät einhalten muss.

Pflicht- und Antragsveranlagung
Von „Pflichtveranlagung“ spricht man, wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung durchführen müssen. Beispiel: Wenn Sie während des Jahres gleichzeitig mehrere Bezüge erhalten haben. In allen Fällen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung spricht man von „Antragsveranlagung“.

Keine Zeit verlieren, Antrag stellen!
Fünf Jahre haben Sie Zeit für den Steuerausgleich. Aber warum so lange warten? Stellen Sie den Antrag am besten gleich. Denn je früher Sie das machen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück!

Wichtig:
Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb eines Monats mittels Berufung zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides negativ sein sollte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt!

Ihre Steuererklärung können Sie auch übers Internet bei Finanz-Online machen.

Achtung
Grundsätzlich ist für den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) das Formular L1 zu verwenden. Für sämtliche Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern müssen die Formulare L1k als Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung verwendet werden.

Was tun bei fehlendem Jahreslohnzettel?
Gelegentlich kommt es vor, dass die ANV wegen fehlender Jahreslohnzettel nicht durchgeführt werden kann. Grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber dem Finanzamt bis Ende Februar des Folgejahres einen Jahreslohnzettel zu übermitteln. Sollte der Arbeitgeber in der Zwischenzeit insolvent geworden sein, dann muss der zuständige Masseverwalter diesen Jahreslohnzettel ans Finanzamt übermitteln.

Kommt jedoch der Arbeitgeber oder Masseverwalter dieser Verpflichtung nicht nach, dann sollten Sie ihn zunächst an diese Aufgabe erinnern. Ist der Arbeitgeber weiterhin nicht bereit oder in der Lage den Jahreslohnzettel zu übermitteln oder ist Ihnen der Masseverwalter nicht bekannt, dann können Sie das Finanzamt schriftlich dazu auffordern, das dieses von Amts wegen den Jahreslohnzettel bei der säumigen Firma beschafft oder ihn selbst erstellt. Es ist dabei aber hilfreich, wenn Sie der schriftlichen Aufforderung die monatlichen Lohnabrechnungen in Kopie beilegen. Wurde Ihnen ein Jahreslohnzettel ausgehändigt, dann sollten Sie diesen ebenfalls der Aufforderung beilegen.

Info-Broschüre der AK OÖ. zum Steuerausgleich 2013:
Steuern – Regelungen für das Jahr 2013

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