Rekordverluste bei Betriebspensionen von 2,5 Milliarden Euro!

Rekordverluste bei Be­triebs­pensionen von 2,5 Milliarden Euro – AK fordert für Be­troffene ver­besserten gesetz­lichen Schutz
Im ersten Quartal 2020 belief sich der Verlust der österreichischen Pensionskassen, den die Versicherten zu berappen haben, auf unglaubliche 2,5 Milliarden Euro! Dieser von der Arbeiterkammer Oberösterreich berechnete Verlust ist trauriger Rekord in der Geschichte der Pensionskassen – und ein Schock für die rund eine Million Anwartschafts- und Leistungsberechtigten.

„Dieses gewaltige Minus zeigt erneut, dass ein kapitalgedecktes Verfahren nicht zur stabilen Absicherung der Altersvorsorge taugt. Spekulative Finanzanlagen, auch solche der Pensionskassen, können niemals sicher sein“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

 

Er fordert gesetzliche Verbesserungen zum Schutz der aktuellen und künftigen Bezieher/-innen von Betriebspensionen.

Private Pensions­kassen versagen
Das Modell privatwirtschaftlich organisierter Pensionskassen hat im ersten Quartal 2020 leider erneut gezeigt, dass es auf sehr tönernen Füßen steht: Die 8 Pensionskassen bauten in den erstes 3 Monaten dieses Jahres Veranlagungsverluste von durchschnittlich 10,1 Prozent, was auch für die Gesamtperformance des Jahres 2020 nichts Gutes erwarten lässt. „Die letzten Wochen haben wieder deutlich vor Augen geführt, dass nur das staatliche Pensionssystem einen wirksamen Schutz gegen Altersarmut bieten kann.“, so Kalliauer.

Weitere Ver­luste drohen
Der bisherige Rekordverlust stammt aus dem Jahr 2008 mit circa 1,5 Milliarden Euro – bei einem damals nur rund halb so hohem Veranlagungsvolumen. Und das Jahr 2020 ist noch lange nicht vorbei. Die Arbeiterkammer Oberösterreich geht davon aus, dass es an den Finanzmärkten heuer noch weitere erhebliche Rückschläge geben wird. Wer in Pensionskassen einzahlt, muss sich darüber klar sein, dass diese Gelder an den Finanzmärkten veranlagt werden und damit einem enormen Verlustrisiko ausgesetzt sind. Der Staat darf daher auch nicht zur Kasse gebeten werden, wenn private Spekulationen nicht aufgehen.

Risiko müssen Ver­sicherte tragen
Die AK weist erneut auf das Grundproblem der Betriebspensionen hin, das ebenso für individuelle Privatpensionen gilt: Das Veranlagungsrisiko tragen ausschließlich und alleine die Versicherten! Es gibt keine gesetzliche Mindestertragsgarantie und die Veranlagungsverluste begleichen die Pensionskassenbetreiber nicht aus dem eigenen Vermögen, sondern aus dem Geld der Beitragszahler/-innen. So ist es etwa möglich, dass die Pensionskassen selbst in Jahren mit sehr hohen Veranlagungsverlusten hohe Gewinne erzielen und Dividenden an die Eigentümer auszahlen. Bezahlt wird beides – die Verluste und die Dividenden – von den Versicherten.

Dividende trotz Ver­lust?
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert als Sofortmaßnahme ein gesetzliches Verbot von Dividendenzahlungen für Jahre mit Veranlagungsverlusten. Und die Versicherten, die aus diesem risikobehafteten System aussteigen wollen und ihr eingezahltes Kapital zurückhaben wollen, sollen eine faire Gelegenheit dazu bekommen.

Trans­parenz bei Spesen und Ge­bühren
Schon seit Jahren fordert die Arbeiterkammer die Wiedereinführung einer gesetzlichen Mindestertragsgarantie für die geleisteten Einzahlungen: „Auch die Betreiber der Pensionskassen müssen einen fairen Anteil des Risikos übernehmen“, so Kalliauer. Auch bei den Kosten braucht es mehr Transparenz: Alle der Veranlagungsgemeinschaft verrechneten Spesen und Gebühren sind offenzulegen.
(Information gesehen bei AK OÖ., 22.04.2020)

Homepage der AK OÖ.: Besucherrekord im April

Nachfrage nach In­formationen auf der Home­page der AK Ober­österreich er­reicht neues Rekord­niveau: fast 400.000 Besucher im April!
In der Corona-Krise ist Rat von der Arbeiterkammer ganz besonders gefragt.

Nicht nur die AK-Telefonhotlines glühen, auch die AK-Homepage ist für viele Arbeitnehmer/-innen eine unverzichtbare Informationsquelle und verzeichnet Rekordzugriffe.

„Wir freuen uns natürlich, dass unsere Homepage als besonders wichtige und seriöse Informationsquelle gilt und intensiv genutzt wird. Es zeigt aber auch, dass viele Menschen Sorgen haben und rasch Hilfe und Rat benötigen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten unermüdlich daran, den AK-Mitgliedern dort alle wichtigen Informationen zu geben, die sie jetzt brauchen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die AK Home­page bietet Ant­worten
Auf ooe.arbeiterkammer.at findet man Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Corona – von Kurzarbeit und Sicherheit am Arbeitsplatz über Arbeitslosigkeit und Kinderbetreuung bis zu Konsumententhemen wie Reisestornierungen und Online-Einkauf.

Der April 2020 hat daher der AK-Homepage Zugriffszahlen auf Rekordniveau beschert: 393.727 Besuche (2019: 159.127) wurden gezählt. Das bedeutete zugleich 886.817 aufgerufene Seiten (2019: 338.078) und 53.899 Downloads (2019: 46.151).

Top-Thema: Reise- und Storno­möglich­keiten
Als Top-Themen erwiesen sich die Fragen zur Kurzarbeit (rund 250.000 Aufrufe) und zu Reise-Stornomöglichkeiten wegen Corona (rund 90.000 Aufrufe). Auch kompetente Antworten auf ganz spezielle Fragen erfreuten sich großem Interesse. So wurde der Artikel „Ihr Fitness-Studio hat wegen Corona geschlossen?“ rund 18.000 Mal aufgerufen.

Mehr als 43.000 Mal erkundigten sich die Homepage-User zum Thema Arbeitsrecht und Corona. Vor allem Informationen rund ums Home-Office und zum Schutz für Schwangere waren gefragt.

Viele Anfragen gab es auch zu den Sonderförderungen des AK-Zukunftsfonds. Durch diesen stehen Mittel im Gesamtausmaß von 2 Millionen Euro jenen Digitalisierungsprojekten zur Verfügung, die Unternehmern und Beschäftigten helfen, die Krise zu überstehen. Bereits 22.000 Mal wurde die diesbezügliche Seite aufgerufen.
(Information der AK OÖ., 08.05.2020)

Covid-19: Sonder-Info der AK OÖ. für alle Pflege- und Gesundheitsberufe

Die Arbeiterkammer dankt allen, die derzeit in etwa Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Mobilen Diensten dazu beitragen, dass Menschen in dieser besonderen Situation gut versorgt werden. Ihr leistet großartige Arbeit! Danke!

Wir haben einige Informationen speziell für diese Berufsgruppen zusammengefasst. Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert. 

Folgende Fragen werden auf einer speziellen Seite der AK OÖ. zusammengefasst und beantwortet:

  • Muss ich eine Maske tragen?
  • Welche Änderungen ergeben sich generell bei Gesundheits- und Pflegeberufen?
  • Muss ich mich weiterhin registrieren lassen?
  • Ich bin schwanger. Darf/Muss ich weiterarbeiten?
  • Ich gehöre einer Risikogruppe an. Darf/Muss ich trotzdem arbeiten?
  • Ich bin in Berufsausbildung. Wie geht es weiter?
  • Hat Covid-19 Auswirkungen auf meine Sonderausbildungen/Spezialisierungen?
  • Ich will im Herbst eine Ausbildung zu einem Gesundheits- und Sozialbetreuungsberuf beginnen, ist das möglich?
  • Kann meine Arbeitszeit aufgrund der Pandemie verlängert werden?
  • Kann mir mein Arbeitgeber einseitigen Urlaub anordnen?
  • Was tun bei Kinderbetreuungspflichten?
  • Empfehlung zu Schutzmaßnahmen
  • Bekomme ich frei, wenn die 24-Stunden-Betreuerin ausfällt oder ich Menschen mit Beeinträchtigungen betreuen muss?

Antwort darauf und noch viel mehr ist hier zu finden: Arbeiterkammer OÖ. – Pflegeberufe in der Corona-Krise
(AK OÖ., 06.04.2020)

Job und Coronavirus: Die wichtigsten Fragen und Antworten!

AK und ÖGB arbeiten daran, dass trotz Corona-Krise möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Dafür werden neue Maßnahmen entwickelt, die auch nur für diese einzigartige Krise gelten sollen. Alle, die zur Bewältigung der Krise beitragen, damit das Leben in Österreich geordnet weitergeht, müssen große Anstrengungen leisten und sind HeldInnen. Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen!

Coronavirus: Das Wichtigste zum Arbeitsrecht!

Darf ich aus Angst vor dem Coronavirus eigenmächtig zu Hause bleiben?
Nein. Grundsätzlich sollten sämtliche Verfügungen bezüglich der Anwesenheitspflicht im Betrieb zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in vereinbart werden.

Ein eigenmächtiges, einseitiges Fernbleiben von der Arbeit wäre insbesondere dann gerechtfertigt, wenn eine objektiv nachvollziehbare Gefahr bestünde, sich bei der Arbeit mit dem Virus anzustecken. Dies wäre beispielsweise dann gegeben, wenn es im unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu einer Ansteckung mit dem Virus gekommen wäre. Das gilt nicht für jene, die berufsmäßig mit Krankheiten regelmäßig zu tun haben, wie etwa in Spitälern oder Apotheken.

Wohne ich in einer deklarierten Sperrzone und müsste diese zum Antritt meiner Arbeit (unberechtigt) verlassen, ist ein Fernbleiben von der Arbeit gerechtfertigt. Dies gilt auch im umgekehrten Fall, wenn sich die Arbeitsstelle selbst in einem Gebiet befindet, das zur Sperrzone erklärt wurde. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin.

Darf der Arbeit­geber die Beleg­schaft einseitig nach Hause schicken?
Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin frei, auf die Anwesenheit der Belegschaft kurzerhand zu verzichten, wobei es sich hierbei üblicherweise um einen Fall der Dienstfreistellung handelt, nicht jedoch um einen Krankenstand. Gesunde Arbeitnehmer/-innen können sich nicht krankmelden.

Bekomme ich trotz Ent­falls meiner Arbeits­leistung weiter­hin be­zahlt?
Bei berechtigtem Entfall der Arbeitsleistung ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin verpflichtet, das Entgelt (bemessen nach dem sogenannten „Ausfallsprinzip“) weiter zu bezahlen. Dies gilt für Arbeiter/-innen und Angestellte (nicht jedoch für freie Dienstnehmer/innen) gleichermaßen.

Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz
Unter Umständen können Arbeitgeber/-innen hierfür einen Kostenersatz beantragen, der vom Bund getragen wird: Unterbleibt die Arbeitsleistung nämlich auf Grund einer Epidemie-Erkrankung im Sinne des Epidemiegesetzes (das Coronavirus „2019-nCoV“ wurde durch Verordnung des Gesundheitsministers vom 26.01.2020 in die Liste der anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten aufgenommen) und ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin seiner/ihrer Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung bereits nachgekommen, erhält er/sie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Kostenersatz.

Darf der Arbeit­geber ein­seitig Home­office an­ordnen?
Eine Verpflichtung zur Telearbeit besteht nur dann, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag bereits enthalten ist oder sich darin eine sogenannte Versetzungsklausel findet, wonach man einseitig an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Arbeitsort versetzt werden kann. In allen anderen Fällen muss die Verlegung des Arbeitsortes zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in ausdrücklich vereinbart werden.

Welche inner­betrieblichen Schutz­maß­nahmen sind vom Arbeit­geber zu er­warten?
Aus der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht heraus trifft den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin die grundsätzliche Verpflichtung, zweckmäßige Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Ansteckung von Arbeitnehmer/-innen bestmöglich hintanzuhalten. Neben einer leicht zugänglichen Möglichkeit zur Desinfektion zählen hierzu zielführende Hygieneempfehlungen für Mitarbeiter/-innen und eine vorausschauende, allfällige Gefahren mitbedenkende Planung von Dienstreisen.

Die Verpflichtung, Schutzmasken bereitzustellen, trifft den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin hingegen nur in Sonderfällen, beispielsweise bei der Arbeit in Krankenhäusern oder bei Dienstreisen in Risikogebiete.

Die ABC-Abwehrschule des österreichischen Bundesheers berät betroffene Betriebe über zielführende Maßnahmen zur Risikobekämpfung.

Darf ich als Arbeitnehmer während der Arbeit eigen­mächtig eine Schutz­maske auf­setzen?
Liegt im Betrieb und im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit keine überdurchschnittlich hohe Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung vor, ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin berechtigt, das Tragen von Schutzmasken im Betrieb zu untersagen.

Darf ich als Arbeitnehmer den Antritt einer Dienst­reise in Gebiete, die bereits Krankheits­fälle auf­weisen, ab­lehnen?
Ein Ablehnungsrecht wäre grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn durch eine Reise nach zum Beispiel China, Iran oder Italien die Gesundheit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in einem erhöhten Ausmaß gefährdet ist. Dies wird jedenfalls dann der Fall sein, wenn eine Dienstreise in ein Gebiet erfolgen soll, für das eine Reisewarnung des Außenministeriums besteht. Eine solche besteht derzeit zum Beispiel für die chinesische Provinz Hubei mit deren Hauptstadt Wuhan, das als Epizentrum des Virus gilt.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir eine regelmäßige Überprüfung aktueller Reisewarnungen auf den Internetseiten des Außenministeriums.

… und eine Dienst­reise zu anderen Orten?
Eine Dienstreise zu anderen Orten können Arbeitnehmer/-innen nur dann ablehnen, wenn aufgrund aktueller Umstände zu befürchten ist, dass am Reiseort eine hohe Ansteckungsgefahr besteht.

Niemand braucht seine Gesundheit zu gefährden. Eine Rücksprache mit einem Arzt ist im Vorfeld unbedingt notwendig.
(Information der AK OÖ., 25.02.2020)

AK OÖ. zieht Bilanz 2019: Fast 118 Mio Euro für Mitglieder erkämpft!

AK Oberösterreich zieht Bilanz 2019:
Fast 118 Millionen Euro für Mitglieder er­kämpft!
Die Zahl der Menschen, die sich um Rat und Hilfe an die Arbeiterkammer Oberösterreich wandten, ist im Vorjahr erneut gestiegen: Rund 325.000 Anfragen bearbeiteten die AK-Expertinnen und Experten (2018: 310.000 Anfragen). Sie erkämpften fast 118 Millionen Euro.

Besonders hoch war der Anstieg bei Fragen zu Pflegegeldeinstufungen und zum Thema Pensionen. Die im Herbst im Nationalrat beschlossene Regelung „Nach 45 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen“ etwa hat bei vielen AK-Mitgliedern dringende Fragen aufgeworfen. Die AK half mit einer eigens eingerichteten Hotline.

Kosten­lose Be­rat­ung
Die Arbeiterkammer Oberösterreich ist eine starke Partnerin für ihre rund 674.000 Mitglieder. Sie bietet Rat und Hilfe in fast allen Lebenslagen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Unsere Expertinnen und Experten informieren, beraten und vertreten – wenn nötig auch vor Gericht. Für die Mitglieder kostenlos.“ Die meisten der 325.539 Anfragen im vergangenen Jahr betrafen das Arbeits- und Sozialrecht. Rund 18.000 Rechtsakte wurden aufgenommen, in fast 8.900 Fällen ging die AK für Betroffene vor Gericht.

Heißes Thema: Sozial­recht
Die Anzahl der persönlichen Beratungen bei der AK Oberösterreich insgesamt ist 2019 im Vergleich zum Jahr davor relativ konstant geblieben. Auffällig ist aber folgende Entwicklung: Während die Zahl der Anfragen im Arbeitsrecht (zum Beispiel Kündigung, Lohn, Arbeitsvertrag) um mehr als sechs Prozent zurückgegangen ist, ist jene zu sozialrechtlichen Belangen (Themen wie Pension, Unfallrente oder Pflege von Angehörigen) um 17 Prozent gestiegen.

Gefragte Pensions­hot­line
Großer Beratungsbedarf ergab sich etwa durch die 2019 beschlossene Regelung, wonach man nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit ohne Abschläge in Pension gehen kann – auch, wenn man schon vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) in den Ruhestand wechselt. „Damit wurde eine wichtige Forderung von uns erfüllt. Das sorgte nicht nur für großes mediales Aufsehen, sondern auch für einen enormen Beratungsbedarf. Wir konnten die vielen Anfragen gut bewältigen – auch dank der rasch eingerichteten Telefon-Hotline mit der Durchwahl 4562, die die Ratsuchenden direkt zu unseren Pensionsexpertinnen und -experten führte“, berichtet der AK-Präsident. Rund 700 Anrufer/-innen waren zwischen Ende September und Ende Dezember 2019 allein unter dieser „Spezial-Hotline“ zu verzeichnen. Seit 2018 berät die AK auch in Sachen Pflegegeldeinstufung. Viele Menschen wenden sich seither an AK-Experten/-innen, weil sie falsch eingestuft werden: mehr als 1.100 waren es alleine im Vorjahr.

Kalliauer: „Es geht bei all diesen Themen für die Betroffenen meist nicht nur um Geld, das ihnen von Rechts wegen zusteht, sondern auch um ihre Existenzgrundlage. Nicht selten sind ganze Familien betroffen. Jeder einzelne Fall, in dem wir helfen können, ist ein Erfolg für uns.“

Fast 118 Millionen für Mit­glieder
Insgesamt konnte die AK Oberösterreich 2019 für ihre Mitglieder 117,91 Millionen Euro erkämpfen. Der Großteil – 72,1 Millionen Euro – entfiel auf das Sozialrecht. Ein weiterer großer Anteil – nämlich 30,35 Millionen Euro – wurde in Insolvenzverfahren für die von Firmenpleiten betroffenen Beschäftigten erkämpft. Und in Arbeitsrechtsangelegenheiten holte die AK 11,7 Millionen Euro herein. Der Rest des Betrags entfällt auf Interventionen in Konsumentenschutz-Angelegenheiten und auf die Lohnsteuerberatung. Die AK scheut auch nicht davor zurück, wegen kleiner Beträge zu intervenieren oder gar vor Gericht zu gehen. Und manchmal geht es auch um richtig viel Geld: Der niedrigste Betrag, den die AK für einen Arbeitnehmer hereinbrachte, betrug 12 Euro – der höchste 120.100 Euro.

Großes Ver­trauen in die AK
Diesen Einsatz wissen die AK-Mitglieder zu schätzen. „Sie sind mit dem Angebot und der Arbeit ihrer Interessenvertretung sehr zufrieden. 93 Prozent der Personen, die mit uns zu tun hatten, waren sehr zufrieden oder zufrieden“, so Präsident Kalliauer. Bei der Frage, welchen Einrichtungen die Oberösterreicher/-innen am meisten vertrauen, liegt die AK nach wie vor an erster Stelle von 11 abgefragten Institutionen (AK Oberösterreich Image Monitoring 2019, IFES).
(Information der AK OÖ., 17.01.2020)

AK OÖ.: Berufskrankheiten endlich anerkennen!

Kaputter Rücken von der Bauarbeit, Burnout im Pflegeberuf – AK kämpft um Anerkennung als Berufskrankheiten
Viele Menschen werden krank von der Arbeit – und dennoch wird dies in vielen Fällen nicht als Berufskrankheit anerkannt. Die Gründe dafür sind einerseits die komplexe Rechtslage, andererseits die zu eng gefasste Anerkennungsliste möglicher Berufskrankheiten.

So scheinen etwa arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen oder Burnout hierzulande nicht in der Liste auf.
Zentrale Erkenntnis eines Expertengesprächs der AK in Linz zum Thema Berufskrankheiten war auch, dass Ärzte/-innen viel zu selten den Verdachtsfall einer Berufskrankheit an die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) melden. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert daher die Erweiterung der Anerkennungsliste von Berufskrankheiten und eine transparente, wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet.

„Es ist tragisch genug, wenn Beschäftigte ihre Gesundheit dem Job opfern und durch die Arbeit krank werden. Dass bei vielen von ihnen dann aber nicht einmal eine Berufskrankheit zuerkannt wird, ist skandalös. Dadurch fallen sie um wichtige Rechte um, etwa um kostenlose Heilbehandlung und Rehabilitation oder die finanzielle Entschädigung in Form einer Rentenzahlung bei Einkommensentfall“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

1.106 Fälle anerkannt, 89 endeten tödlich
Im Jahr 2018 wurden in Österreich 1.106 Krankheitsfälle als Berufskrankheitsfälle anerkannt. Davon betroffen waren 920 Männer und 186 Frauen. 89 Menschen starben in Folge der beruflichen Erkrankung – hauptsächlich wegen Erkrankungen der Lunge und der Atemwege durch Asbest- und Quarzstaub. Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit ist die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. An zweiter Stelle stehen Berufskrankheitsfälle durch Asbestose, bösartige Neubildungen des Rippenfells, der Lunge oder des Kehlkopfes durch Asbest.

Ärzte melden Verdachtsfälle zu selten
In einem Fachgespräch in der Arbeiterkammer Linz diskutierten Experten/-innen aus Österreich und Deutschland, aus der AUVA und dem Asbestvorsorgezentrum des BBRZ (Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum) sowie Betriebsräte/-innen intensiv über diese unbefriedigende Situation. Thema dabei war unter anderem, dass Ärzte/-innen viel zu selten den Verdachtsfall einer Berufskrankheit an die AUVA melden. So wird erst gar kein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet – obwohl Ärzte/-innen dazu verpflichtet wären. Ein Beispiel: Einer Studie zufolge gibt es rund 1.800 arbeitsbedingte Krebstote pro Jahr in Österreich. Aber nur wenige Einzelfälle werden bei der Diagnose als Verdachtsfall an die AUVA gemeldet.

Liste der Berufskrankheiten erweitern
Vergeblich sucht man in der Berufskrankheiten-Liste Muskel-Skelett-Erkrankungen oder psychische Diagnosen. Demnach ist auch Burnout nicht erfasst – und das, obwohl die Weltgesundheitsorganisation WHO diese Erkrankung mittlerweile als arbeitsbedingtes Syndrom anerkannt hat.
Derzeit umfasst die Liste 53 Berufskrankheiten. Es gibt zwar eine Generalklausel, die es ermöglicht, dass auch Berufskrankheitsfälle als solche anerkannt werden, wenn die Erkrankung nicht auf der Liste steht – dies gilt jedoch nur für Krankheiten, die durch schädigende Stoffe oder Strahlen verursacht werden. Und selbst in diesen Fällen ist der Weg bis zur Anerkennung ein äußerst mühsamer. 2018 wurden nur 3 Fälle aufgrund dieser Klausel als Berufskrankheit anerkannt.

„Das ist auch insoweit ärgerlich, weil die Verantwortung der Unternehmen nicht sichtbar wird. Durch Prävention und Schutzmaßnahmen sind Arbeitgeber verpflichtet, alles daran zu setzen, Krankheitsverursacher möglichst zu verhindern. So bleibt ein Nichthandeln zu oft ohne Konsequenzen“, sagt Kalliauer.

Die AK fordert, die Liste der Berufskrankheiten um wichtige Krankheitsbilder zu erweitern. Dazu braucht es ein transparentes, wissenschaftlich basiertes Verfahren. In Österreich gibt es derzeit noch ein großes Manko an medizinischer Forschung, die Zusammenhänge von Arbeit und Krankheitsbildern untersucht. „Es gibt derzeit keine fachärztliche Ausbildung zur Arbeitsmedizin in Österreich. Auch das muss sich schleunigst ändern“, so Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 10.12.2019)

Lohnzettel lesen leicht gemacht!

Für viele Arbeitnehmer liefert der Blick auf den Lohnzettel außer Brutto und Netto-Gehalt nur wenige Informationen. Dabei enthält das Dokument zahlreiche Details, die für Arbeiter und Angestellte interessant sind. Zum Beispiel ob und wie viel Pendlerpauschale der Dienstgeber auszahlt. Oder wie viel man für Dienstreisen erhalten hat…

Wir erklären – kurz vor Überweisung des Weihnachtsgeldes – den Lohnzettel an Hand eines virtuellen Beispiels Schritt für Schritt und für jedermann leicht verständlich!

Die Monatslohn- oder Gehaltsabrechnung ist eines der wichtigsten Dokumente für einen Arbeitnehmer. Wir haben hier die wesentlichen Positionen in einfacher Form erklärt. Die AK bietet auf ihrer Homepage detailliertere Informationen zu den Themen Arbeits-, Sozial- und Lohnsteuerrecht. Eine weitere wichtige Informationsquelle sind die Kollektivverträge der Gewerkschaften. Ab dem 1.1.2016 muss jeder Arbeitnehmer bei Fälligkeit des Entgelts (in der Regel am Monatsende) eine vollständige Abrechnung erhalten, die

  • schriftlich
  • übersichtlich
  • nachvollziehbar und
  • vollständig ist.

Hier geht’s weiter zu den detaillieren Erklärungen auf der AK-Homepage: Mein Lohnzettel

« Older Entries Recent Entries »