Betriebsausflug Burgenland im September 2020 – aktuelle Information!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir übermitteln Euch für den zweiten Termin unseres Betriebsausfluges den aktuellen Stand bzw. das geplante Programm.
Nach heutigem Stand kann der Ausflug wie folgt stattfinden:

St. Martins Therme & Lodge
inklusive Shopping-Möglichkeit, Seewinkel-Safari & Musicalbesuch in Wien

Termin:
Freitag, 25. September 2020, bis Sonntag, 27. September 2020

Geplantes Programm (Änderungen vorbehalten):

Freitag:
Die Abfahrt erfolgt um 14 Uhr vor dem UKH Linz. Busfahrt nach Frauenkirchen und Zimmerbezug in der schönen St. Martins Therme & Lodge. Für alle Teilnehmer (maximal 50 Personen) haben wir Doppelzimmer zur Einzelbenutzung reservieren können! Das Abendessen erfolgt im Hotel.

Samstag:
Am Vormittag Fahrt ins Designer Outlet Parndorf oder Möglichkeit zum Aufenthalt in der Therme. Am Nachmittag nehmen alle an der Seewinkel-Safari teil. Kompetente Ranger führen uns in die vielfältige Welt des Nationalparks Neusiedler See – Seewinkel ein.
Am Abend kurze Fahrt nach Illmitz, dort gemeinsames Abendessen in einem gemütlichen Stadl.

Sonntag:
Nach dem Frühstück Weiterfahrt nach Wien. Mittagessen gibt’s um 12 Uhr im Bettelstudent. Im Anschluss daran gemeinsamer Musical-Besuch: Im Ronacher wird wieder „Cats“ gespielt, Beginn der Vorstellung ist um 14 Uhr.
Nach dem Musical direkte Heimreise nach Linz.

Anmeldung/Eigenbeitrag:
Die Anmeldung war ja jetzt schon möglich, ein paar Restplätze sind aber noch vorhanden. Der Eigenbeitrag beträgt auch heuer wieder € 100,–, ist direkt bei Anmeldung zu begleichen.

Weitere Informationen im Internet:
St. Martins Therme & Lodge
Designer Outlet Parndorf
Seewinkel-Safari
Musical Cats

Weiterzahlung Gehalt: Mehr Klarheit bei Auslandsreisen!

Mehr Klarheit bei Auslandsreisen
Die Frage, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Auslandsreisen ein Risiko eingehen, ist zuletzt von Fachleuten rege diskutiert worden. Im Zuge eines Treffens von Arbeitsministerium und Sozialpartnern wurde die Rechtslage nun konkretisiert. So muss der Lohn trotz einer Covid-19-Erkrankung nach einem Auslandsurlaub weiterbezahlt werden. Einiges gilt es dennoch zu beachten.

„Sowohl beim Urlaub in Österreich als auch im Ausland gilt:
Hält man sich an die landesüblichen Covid-Vorsichtsbestimmungen, wird man in der Regel keine Probleme mit der Entgeltfortzahlung bekommen“, heißt es in einer Aussendung des Ministeriums.

Wer sich an Bestimmungen hält, hat kein Problem
Bei grob fahrlässigem Verhalten könne es jedoch Probleme in Sachen Entgeltfortzahlung geben, so Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Donnerstag gegenüber dem Ö1-Morgenjournal, etwa dann, wenn man „gemeinsam aus einem Gefäß“ trinke, „bei einer Party am Strand“, so die Ministerin.

Bei höherer Reisewarnstufe sieht es anders aus
Keine Sicherung der Entgeltfortzahlung gebe es jedoch, wenn der Arbeitnehmer in einem Land mit Reisewarnstufe fünf oder sechs urlaubt und erkrankt beziehungsweise unter Quarantäne gestellt wird, so Aschbacher. Ein Entlassungsgrund liege im Falle einer Erkrankung aber nicht vor, heißt es vom Ministerium. Generell könne der Arbeitgeber „eine Reise ins Ausland nicht verbieten oder als Entlassungsgrund heranziehen“, so das Ministerium.

Bei einem Urlaub in Österreich sei die Entgeltfortzahlung durch das Epidemiegesetz gesichert. Es soll auch auf der Ministeriumswebsite ein Handbuch mit den konkretisierten Regeln geben. Ein anschließendes Gesetz brauche es nicht mehr, da das Handbuch nur eine Klarstellung sei, sagte ein Ministeriumssprecher zur APA. „Wir haben die bestehenden Regeln so ausgelegt, dass alle klar wissen: Was sind die Spielregeln?“, sagte der Sprecher.

Arbeitsrechtler zuvor uneins
In der Vorwoche hatten Expertinnen und Experten für Arbeitsrecht noch vor dienstrechtlichen Folgen gewarnt. Die Arbeiterkammer (AK) vertrat die Rechtsmeinung, dass es nach einem Auslandsurlaub keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen geben kann, selbst dann nicht, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen in einem Gebiet waren, für das eine Reisewarnung gilt. Andere Arbeitsrechtler hatten diesbezüglich zur Vorsicht geraten.

Jenen, die sich in einem Land infizieren, für das eine Reisewarnung besteht, drohten dienstrechtliche Konsequenzen bis zu einer Kündigung, hatte etwa Elias Felten, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Linz, gemeint. Reisen in Gebiete, für die es eine Reisewarnung gebe, würden als grob fahrlässig eingestuft, und es seien dann sogar Schadenersatzansprüche seitens des Arbeitgebers denkbar, warnte Birgit Vogt-Majarek, Partnerin bei SMS Rechtsanwälte.
(Information gesehen auf orf.at, 25.06.2020)

AK OÖ. kritisiert die AUVA – Versehrtenrente erst nach Hürdenlauf?

Zermürbender Hürden­lauf vom Arbeits­unfall bis zur Versehrten­rente: AK kritisiert Umgang der AUVA mit Versicherten 
Wer wegen eines Arbeitsunfalls in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine Versehrtenrente. Diese wird von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zuerkannt. In letzter Zeit werden allerdings Arbeitsunfälle trotz klarer Sachlage oft nicht anerkannt und Verfahren unnötig in die Länge gezogen.

„Für viele Versicherte wird der Antrag auf die zustehende Leistung zu einem zermürbenden Hürdenlauf“, beklagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Er fordert die Entscheidungsträger/-innen in der AUVA auf, diese fragwürdigen Praktiken zu unterbinden.

Versehrten­rente für schwere Fälle
Bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) sind rund 3,2 Millionen Arbeitnehmer/-innen versichert. Die AUVA ist verpflichtet, den Versicherten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die ihnen rechtlich zustehenden Leistungen zu gewähren. Je nach Schwere der körperlichen Schädigung kommen verschiedene Leistungen in Betracht: Unfallheilbehandlung, berufliche oder soziale Maßnahmen, Beistellung von Körperersatzstücken, orthopädische Behelfe. In besonders schweren Fällen sowie im Todesfall werden auch Geldleistungen, wie etwa die Versehrtenrente, gewährt.

AUVA-Bescheide: jeder zehnte an­ge­fochten
Im Jahr 2018 erließ die AUVA knapp 4.400 Bescheide. Gegen 492 davon wurde Klage erhoben. Rund 120 dieser Klagen wurden von der Arbeiterkammer Oberösterreich eingebracht – zumeist ging es dabei um die Anerkennung von Arbeitsunfällen oder die Zuerkennung einer Versehrtenrente. Wie viele Versicherte sich nicht gegen ablehnende Bescheide gewehrt haben, lässt sich kaum abschätzen.

Arbeits­unfall – was fällt darunter?
Oftmals scheitern Klagen bereits an der Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall. Die AUVA vertritt hier die Meinung, dass es sich um sogenannte „Anlageschäden“ handle. Das heißt konkret, dass nicht der Arbeitsunfall als Ursache für nachhaltige körperliche Beeinträchtigungen anerkannt wird, weil angebliche „Vorerkrankungen“ die Schäden oder das Leiden „begünstigt“ haben. In der gerichtlichen Praxis wird ein Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt, wenn das Gutachten zu der Erkenntnis kommt, dass der Schaden auch ohne den Arbeitsunfall innerhalb eines Jahres eingetreten wäre.

Dazu kommt, dass die AUVA trotz eindeutiger Gutachten zugunsten der Versicherten immer wieder Anträge auf Gutachtensergänzungen oder Gutachtenserörterungen stellt. Dadurch werden die Verfahren teils empfindlich in die Länge gezogen. „Für die Betroffenen ist das oftmals äußerst zermürbend. Kein Wunder, dass viele das Handtuch werfen und aufgeben“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

AUVA ver­zögert Ver­fahren
Einen besonders ärgerlichen Verfahrensverlauf erlebte eine diplomierte Krankenpflegerin einer OP-Station, die von einem Frischoperierten schwer verletzt worden war. Die AUVA gewährte ihr keine Versehrtenrente und bestritt im Laufe des Klagsverfahrens sogar, dass die Verletzung vom Arbeitsunfall stammte. Auf Basis eines unfallchirurgischen Gutachtens sprach das Gericht der Klägerin eine Versehrtenrente zu. Damit war das Verfahren aber noch immer nicht beendet, denn die AUVA ging gegen das Urteil in Berufung. Letztlich bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Linz nach 2-jähriger Verfahrensdauer das Urteil vollinhaltlich. Sogar das OLG empfand die Vorgehensweise der AUVA als „verfahrensverzögernd“.

Warum nicht seriös und korrekt?
„Die AUVA ist gesetzlich dazu verpflichtet, korrekt und seriös zu beurteilen, ob Rechtsansprüche vorliegen, und die zustehenden Leistungen auszuzahlen. Sie ist aber nicht dazu angehalten, eindeutige Verfahrensergebnisse zu ignorieren und dadurch Verfahren zulasten der Versicherten in die Länge zu ziehen“, sagt der AK-Präsident. Er fordert die Entscheidungsträger/-innen in der AUVA auf, derartige Praktiken zu unterbinden, Arbeitsunfälle als solche anzuerkennen sowie eindeutige Gutachten und unzweifelhafte Gerichtsurteile zu akzeptieren.

Da diese Praktiken eng mit den Budgetkürzungen durch die türkis-blaue Bundesregierung zusammenhängen, fordert die AK den Gesetzgeber auf, der AUVA wieder ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, den Beitragssatz zur Unfallversicherung wieder auf mindestens 1,4 Prozent der Beitragsgrundlage zu erhöhen, die Einsparungen bei der AUVA wieder zurückzunehmen und den Personalstand der AUVA nicht weiter zu senken.
(Information der AK OÖ., 18.06.2020)

Einseitiges Anordnen von Urlaub/Zeitausgleich ist auch weiterhin nicht zulässig!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass eine einseitige Anordnung des Urlaubs oder Zeitausgleichs aufgrund fehlender Rechtsgrundlage nicht zulässig ist!

Weder Arbeitgeber/Arbeitgeberin noch Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerin können somit ohne Vereinbarung Urlaub einseitig anordnen bzw. konsumieren.

§ 4 Abs.1) Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren.
Die Vereinbarung hat so zu erfolgen, dass der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden kann.

Die von der Bundesregierung erlassene Änderung im §1155 Abs.3 ABGB dazu hat nur jene Bereiche betroffen, die wegen behördlichem Betretungsverbot eingeschränkt waren:

„Gemäß § 1155 Abs. 3 ABGB kann ein Arbeitgeber nur unter gewissen Voraussetzungen Urlaub und Zeitausgleich einseitig anordnen. Eine einseitige Anordnung ist gemäß dieser Bestimmung nur für Dienstleistungen möglich, die aufgrund von Maßnahmen des COVID-19-Maßnahmengesetzes nicht zustande gekommen sind.
Weiters kann die einseitige Anordnung gemäß § 1155 Abs. 3 ABGB nur für Zeiten erfolgen, in denen der Betrieb aufgrund dieser Maßnahmen verboten bzw. eingeschränkt ist.“

Diese Änderung betrifft jedoch nicht das UKH Linz, denn innerhalb der AUVA bestand lediglich für die Rehabilitationseinrichtungen ein Betretungsverbot – und das auch nur bis zum 30. April 2020.
Ein Rechtsgutachten der Ärztekammer und eine Rechtsmeinung der GPA zu diesem Thema liegen im Betriebsratsbüro auf.

Fa. Zettl: Neues Mitarbeiter-Angebot von köstlichen Grill-Delikatessen!

Neues Mitarbeiter-Angebot von köstlichen Delikatessen der Fa. Zettl GmbH, Oftering:

„Unsere Auswahl an erlesenen Zutaten in bester Qualität macht das Homecooking oder das Grillen zum kulinarischen Erlebnis.

Wie immer finden sich auch einige einfache, aber dennoch außergewöhnliche Rezepte im Angebot“

Alle Kulinarien sind für Ihre ArbeitnehmerInnen mehr als 20% vergünstigt, in unserem webshop erhalten Sie mit dem Aktionscode zettl20 auf alle weiteren Artikel 20% Rabatt (ausgenommen bereits reduzierte und Herzkinder-Produkte).

Die Bestellung wird kontaktlos vom Paketdienst zugestellt, auf Wunsch ist natürlich auch eine Abholung bei uns in Oftering möglich, die Bezahlung erfolgt gegen Rechnung.

Hier geht’s weiter zum Angebot: Auf die Griller, fertig, los!

Aktuelle Information: Die Sommer-Kinderbetreuung im Haus kann stattfinden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Sommer-Kinderbetreuung im Haus kann stattfinden! Ganz genaue Richtlinien über die Vorsichtsmaßnahmen werden wir noch erhalten, genügend Platz haben wir auf jeden Fall!
Falls sich noch jemand anmelden möchte: bis spätestens Montag kommende Woche ist noch Zeit dafür!

Somit gibt es auch dieses Jahr wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz!

Hier die Details:

  • Zeitraum: fünf Wochen vom 27. Juli bis 28. August 2020 (KW 31 bis 35)
  • Montag bis Freitag in der Zeit von 6.45 Uhr bis 19.15 Uhr im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz
  • für Kinder von 3 bis 12 Jahren
  • Kosten von € 4,– pro Tag
  • Mittagessen im Speisesaal
  • Bring- und Holzeiten können individuell vereinbart werden
  • für jeweils fünf Kinder ist eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson vorgesehen

Gib auch Du Deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen!

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Daniela Kneidinger, BA
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken

Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt
Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: +43 / 732 / 77 26 32 -22
Mobil: +43 / 699 / 16 886 322

UKH-Betriebsausflug Burgenland im Juni 2020 – aktuelle Information!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Hiermit geben wir Euch eine aktuelle Information zum Betriebsausflug im Juni in die St. Martins Therme & Lodge inklusive Shopping-Möglichkeit und Seewinkel-Safari.

Termin
Freitag, 19. Juni 2020, bis Sonntag, 21. Juni 2020

Der Ausflug wird stattfinden, jedoch aufgrund der aktuellen Situation mit ein paar Änderungen.

Das Hotel und die Therme sind geöffnet, ebenso das Outlet-Center in Parndorf. Auch die Wanderung im Nationalpark werden wir durchführen können. Das Musical am Sonntag ist hingegen nicht möglich.

Wir bzw. die Firma Leonhartsberger bemühen uns derzeit, dass wir möglichst viele Einzelzimmer im Hotel erhalten. Das sollte möglich sein, da das Hotel sicher nicht ausgebucht sein wird.

Update 06.05.2020, 14 Uhr:
Wir haben soeben die Zusage vom Hotel erhalten: 45 DZ zur Einzelbelegung stehen für uns zur Verfügung!

Wichtig:
Falls wer aufgrund der Corona-Situation trotzdem nicht mitfahren möchte (aufgrund von Unsicherheit, etc.), kann er/sie selbstverständlich stornieren. Dies sollte allerdings bis spätestens Montag kommende Woche geschehen!

Geplantes Programm

Freitag:
Die Abfahrt erfolgt um 14 Uhr vor dem UKH Linz. Busfahrt nach Frauenkirchen und Zimmerbezug in der schönen St. Martins Therme & Lodge. Abendessen im Hotel.

Samstag:
Am Vormittag Fahrt ins Designer Outlet Parndorf oder Möglichkeit zum Aufenthalt in der Therme. Am Nachmittag nehmen alle an der Seewinkel-Safari teil. Kompetente Ranger führen uns in die vielfältige Welt des Nationalparks Neusiedler See – Seewinkel ein.
Im Anschluss daran Weiterfahrt zu einem abendlichen Heurigenbesuch  (oder falls nicht möglich, Abendessen im Hotel).

Sonntag:
Das ursprünglich geplante Sonntags-Programm in Wien mit Mittagessen und Musicalbesuch kann nicht stattfinden.

Update 15.06.2020:
Am Sonntag nach dem Frühstück noch Freizeit in der Therme. Um die Mittagszeit Schifffahrt auf dem Neusiedlersee, inklusive Mittagessen auf dem Schiff.
Im Anschluss daran Fahrt auf die Schallaburg. Dort Besuch der brandneuen Ausstellung „Donau – Menschen, Schätze und Kulturen“. Im Anschluss daran Heimfahrt nach Linz.

Wir freuen uns – gerade in Zeiten wie diesen – auf einen schönen und gemütlichen gemeinsamen Ausflug!

Weitere Informationen im Internet:
St. Martins Therme & Lodge
Designer Outlet Parndorf
Seewinkel-Safari

Warum ist ein öffentliches Gesundheitssystem besser als ein privates?

ÖGK-ArbeitnehmerInnen-Obmann Huss erklärt, warum ein öffentliches Gesundheitssystem besser ist als ein privates
Die Corona-Krise ist auch eine Krise der Gesundheitssysteme. Welches Land geht damit gut um und wo steht das System schon vor kurz dem Kollaps? Darüber hat oegb.at berichtet.

Andreas Huss, ArbeitnehmerInnen-Obmann in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), kennt die Stärken und Schwächen eines Gesundheitssystems gut.
Im Gespräch mit oegb.at wirft er einen kritischen Blick auf die Bruchstellen der Gesundheitsversorgung und erklärt, was jetzt in der Krise für den Gesundheitsbereich wichtig ist.

oegb.at:
Was zeichnet das österreichische Gesundheitssystem im Vergleich zu anderen in der Krise aus?
Andreas Huss: Wir haben in Österreich eine im internationalen Vergleich hohe Zahl an Akut- und Intensivbetten zur Verfügung, die in so einer Krisensituation natürlich helfen, weil die Belastungsgrenze dadurch viel höher ist als zum Beispiel in Italien, wo in den letzten Jahren massiv Betten eingespart wurden. Hier merken die ItalienerInnen die Auswirkungen einer neoliberalen Sparpolitik der letzten Jahre am eigenen Leib. Auch England hat nur sechs Intensivbetten pro 100.000 Einwohner, wir in Österreich haben 24.

Darüber hinaus haben wir einen sehr gut aufgestellten niedergelassenen Bereich in den Ordinationen, vor allem die Allgemeinmediziner haben ihre Praxen in der Krise zum größten Teil  offen gehalten für Ihre PatientInnen und sich damit als sehr verlässliche Ansprechpartner für unsere Versicherten erwiesen.

Warum ist Österreich hier besser aufgestellt?
Vieles wurde beibehalten und nicht gestrichen. Daher haben wir anderen Ländern einiges voraus – und hier sollten wir auch in den nächsten Jahren drauf achten, dass nicht wieder die „Sparer im System“ auftreten und diese hart erarbeiteten Vorteile zerstören.

Können Sie uns ein Beispiel geben?
Zum Beispiel der Rechnungshof, dieser musste ja in den letzten Wochen schon einige Sparempfehlungen zurücknehmen. Auch das neoliberale Dogma, alles dem Markt zu überlassen, der dann schon alles regeln würde, wurde durch die Krise entzaubert.

Wir haben gesehen,
dass der freie Markt nicht einmal in der Lage war,
ausreichend brauchbare Schutzmasken zu Verfügung zu stellen.

Die Privatspitäler und Privatärzte hatten ihre Leistungen weitgehend eingestellt. Das öffentliche System hat die Menschen in der Krise versorgt.

Wie bewerten Sie soweit die Arbeit der ÖGK in der Krise?
Die ÖGK hat sehr schnell reagiert. Sie hat dabei alle möglichen Maßnahmen umgesetzt, damit das Ziel der Kontaktreduktionen realisiert werden konnte. Innerhalb kürzester Zeit wurden in Zusammenarbeit mit unseren Vertragspartnern Leistungen ermöglicht, wie z. B. Rezept, Behandlung, Beratung und Krankmeldung per Telefon.

Wo sehen Sie im österreichischen Gesundheitssystem noch Handlungsbedarf?
Gerade jetzt, wo wir sehen, wie wichtig freie Krankenhausressourcen sind, sollten wir uns noch mehr dem Ausbau der tagesklinischen Operationen zuwenden. Bei leichten Operationen können die Krankenhausbetten so geschont werden, die PatientInnen können schnell wieder nach Hause und auch die Gefahr einer Ansteckung mit den Krankenhauskeimen bleibt gering. Derzeit werden von der einen Million Operationen, die jährlich in Österreich vorgenommen werden, knapp über 20 Prozent tagesklinisch erledigt. Da geht noch mehr.

Dann gibt es noch eine ganze Menge an Verbesserungsnotwendigkeiten, etwa die Verbesserung der Versorgung von chronisch Kranken, den Ausbau der Psychotherapie auf Kassenkosten, einen grundsätzlichen Ausbau der Sachleistungsversorgung sowie die Stärkung von Gesundheitsförderung und Gesundheitskompetenz der Menschen.

Dann wären da noch die Gesundheitsberufe…   Read more

Dienstag nächste Woche: Gratis-Eis von Surace für alle UKH-Beschäftigten!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Fa. Surace bietet seinen Stammkunden gratis köstliches Eis an! Da gehören wir auch dazu und somit stellt sich BRV Martina Kronsteiner wiederum als Eisverkäuferin beim Surace-Eiswagen zur Verfügung!

Dienstag, 28. April 2020, ca. 11 bis 13 Uhr
UG1, vor dem Speisesaal

6 verschiedene Sorten Eis stehen zur Auswahl. Welche das sind, wird eine Überraschung sein. Und falls etwas übrig bleiben sollte, gibt’s den Rest dann am Mittwoch!

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