Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch heuer ist es aufgrund der zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat im Jahre 2002 getroffenen Vereinbarung möglich, Ihnen die „Zeckenschutzimpfung“ anzubieten.
Die Aufteilung der Impfkosten für Mitarbeiter ist wie folgt:
70 % AUVA, 15 % Betriebsrat, 15 % Mitarbeiter.
Für die Angestellten des UKH Linz wird der Selbstbehalt vom Betriebsrat übernommen.
Anmeldung:
Die Anmeldung ist per Mail bei Fr. Nora Palaoro (mailto: nora.palaoro@auva.at) bis spätestens 14. März 2025 durchzuführen. Nachbestellungen nach dem 14. März 2025 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Für Angehörige kann der Impfstoff mitbestellt werden, es ist aber dafür der volle Preis von € 21,89 für Erwachsene und € 18,59 für Kinder (bis 16 Jahre) im BR-Sekretariat zu bezahlen. Die Impfung von Angehörigen wird aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt.
Impfschema:
Die Grundimmunisierung besteht aus:
- Teilimpfung
- Teilimpfung: 1-3 Monate nach der 1. Teilimpfung
- Teilimpfung: 5-12 Monate nach der 2. Teilimpfung
- Auffrischung (Boosterimpfung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung
Weitere Auffrischungsimpfungen: Alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre! Die Verabreichung/Abgabe des für MitarbeiterInnen kostenlosen Impfstoffes wird daher nur entsprechend den Intervallen des o.a. Impfschemas durchgeführt.
Freundliche Grüße
Dr. Heinz Schikola, Betriebsarzt