Resolution der AUVA-Generalversammlung vom 16. April 2018

Für den Erhalt und die Weiterentwicklung der sozialen Unfallversicherung! Für eine starke AUVA!

Die Arbeitswelten des 21. Jahrhunderts stellen höchste Anforderungen an alle Menschen, die am Erwerbsleben teilhaben. Diese können nur dann erfüllt werden, wenn auch die zentralen Fragen der Gesundheit und Sicherheit im Arbeitsumfeld berücksichtigt werden.

Wie vermeiden wir Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten?
Wie helfen wir jenen, die trotz aller Bemühungen bei der Arbeit verunfallen oder unter einer Berufskrankheit leiden?
Wie stellen wir sicher, dass die Folgen für die Betroffenen ebenso bewältigbar sind wie für die Unternehmen und den Staat?

Die Antworten darauf finden sich in der sozialen Unfallversicherung. Die täglichen Leistungen werden für über fünf Millionen Menschen durch die AUVA erbracht. Wir treten daher dezidiert für die Erhaltung und Weiterentwicklung einer qualitätsvollen, integrierten und daher auch effizienten Unfallversicherung ein. Mit dieser Resolution protestieren wir – über Partei- und Berufsgrenzen hinweg – gegen alle Aktivitäten, die die laufenden Bemühungen zur Weiterentwicklung der AUVA erschweren oder sogar verunmöglichen.

Integrierte Leistungserbringung als Schlüssel zum Erfolg
Die AUVA ist ein sozialpolitisches Erfolgsmodell, um das Österreich international beneidet wird. Sie erbringt ihre Leistungen in integrierter und inhaltlich abgestimmter Form: von der Unfallprävention über die Unfallheilbehandlung und Rehabilitation bis hin zur finanziellen Entschädigung der verunfallten Menschen. Dieses Konzept ermöglicht höchste Qualität bei gleichzeitiger Optimierung der Kostenstrukturen. Die optimale Weiterentwicklung dieser Themenfelder kann nur dann gewährleistet werden, wenn sie innerhalb einer Organisation ganzheitlich betrachtet wird.

Verlässlichkeit und höchste Qualität: Die Unfallkrankenhäuser und Rehaeinrichtungen
Über fünf Millionen Menschen und 320.000 Unternehmen vertrauen der AUVA. Pro Jahr können sich rund 370.000 Patientinnen und Patienten auf eine exzellente Versorgung in einer der Krankenanstalten der AUVA verlassen. Die Unfallkrankenhäuser der AUVA sind aus der österreichischen Gesundheitsversorgung nicht wegzudenken. Mehr als die Hälfte aller Verunfallten in den Ballungszentren werden in den Unfallkrankenhäusern der AUVA medizinisch versorgt. Darüber hinaus stellen die hervorragenden Rehabilitationseinrichtungen den nahtlosen Übergang von der Unfallheilbehandlung in die Rehabilitation und damit auch den bestmöglichen Rehabilitationserfolg sicher. Unter dem Dach der AUVA werden medizinische Spitzenleistungen erbracht. Denn die Häuser der AUVA haben den gesetzlichen Auftrag, Menschen mit allen geeigneten und verfügbaren Mitteln medizinisch zu behandeln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA sehen diese Vorgabe als ihre tägliche Handlungsmaxime.

Die wertvollste Leistung: Sicherheit
In den mehr als 130 Jahren ihres Bestehens konnte die AUVA die Zahl der Arbeitsunfälle drastisch reduzieren – allein seit 1990 um etwa die Hälfte. Sie steigert kontinuierlich die Qualität in Unfallheilbehandlung und Rehabilitation. Sie bietet ein soziales Netz nach Arbeitsunfällen, zahlt Renten und Umschulungen. Sie entlastet die Unternehmen von ihrer Haftung bei Arbeitsunfällen, vermeidet gerichtliche Auseinandersetzungen und trägt damit zum sozialen Frieden in den Betrieben bei.

Die AUVA schafft Sicherheit. Lassen wir uns diese Sicherheit nicht nehmen!

Auch hier zum Nachlesen: Mitteilung des AUVA-Obmanns – Was tun wir derzeit?

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Ich war in den vergangenen Wochen bereits in einigen Häusern sowie Landesstellen der AUVA unterwegs und werde meine Tour auch noch fortsetzen. Heute möchte ich Ihnen einen kurzen Zwischenbericht dazu geben.

Mir ist es wichtig, Sie aus erster Hand darüber zu informieren, wie wir mit den Plänen zur AUVA im Regierungsprogramm umgehen. Ich verstehe, dass sich manche unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deswegen Sorgen machen, insbesondere was ihren Arbeitsplatz betrifft. Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern: Wir arbeiten intensiv an einer guten Lösung für die AUVA.

Was tun wir derzeit?
Die Führung der AUVA hat sich zur Aufgabe gemacht, bis zum Junivorstand ein akkordiertes Konzept zu den Vorgaben im Regierungsprogramm vorzulegen. Bis dahin führen Herr Generaldirektor Dr. Köberl und ich regelmäßig Gespräche mit Frau Bundesministerin Mag. Hartinger-Klein. Ziel ist es, eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten um ein Zehntel-Prozent (von 1,3 auf 1,2 Prozent) per 1. Jänner 2019 zu erzielen. Dies ist ein wichtiger erster Schritt, denn im Regierungsprogramm werden „erste Erfolge bis Ende des Jahres“ gefordert.

Des Weiteren haben wir uns zum Ziel gesetzt, bis zum Ende der Gesetzesperiode die so genannten versicherungsfremden Leistungen aus der Finanzgebarung der AUVA zu entfernen. Damit können wir eine Senkung des Unfallbeitrags auf 0,8 Prozent gegenfinanzieren.

Zusätzlich zu den Gesprächen mit der Ministerin halte ich laufend Kontakt zu Interessensvertreterinnen und -vertretern der Wirtschaft sowie zu den Mitgliedern der Landesregierungen. Auf meinen Vorschlag hin wurde unter dem Dach des Hauptverbandes eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der alle Sozialversicherungsträger ein Gesamtpaket für eine Reform schnüren. Nur wenn alle einzelnen Komponenten des Gesamten miteinander kommunizieren, kann ein System funktionieren. Read more

Pressegespräch mit IV: AUVA kann aus eigener Kraft nur 100 Mio einsparen

Georg Kapsch, Industriellenvereinigung

Die AUVA muss laut Regierungsprogramm bis Ende des Jahres ein Konzept zur Einsparung von 500 Millionen vorlegen, sonst droht ihr die Auflösung. Aus eigener Kraft schafft sie allerdings nur 100 Mio., sagte Obmann Anton Ofner am Donnerstag in einem Pressegespräch mit dem Präsidenten der Industriellenvereinigung, Georg Kapsch.

Nachdem der Unfallversicherungsbeitrag für die Unternehmer schon 2014 von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent gesenkt wurde, will Ofner mit 1. Jänner 2019 noch um einen weiteren Zehntel-Prozentpunkt auf 1,2 hinuntergehen, was ohne Freisetzungen von Mitarbeitern und ohne Bettenabbau möglich sei. Dies entspreche etwa 100 Mio. Euro, sagte er.

Die Hälfte des Betrags schaffe man aufgrund der guten Konjunkturlage einnahmenseitig. Der Rest soll durch Konsolidierungsschritte hereingebracht werden, etwa durch die teilweise Verlegung isolierter Reha-Zentren – für Ofner ein „Relikt aus der Vergangenheit“ – direkt zu den Unfallkrankenhäusern.

Enthalten sein soll dies in einem Konzept, das Mitte des Jahres fertig und mit Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) akkordiert sein soll. Im Juni könnte der Beschluss im AUVA-Vorstand fallen, die Beitragssenkung soll dann mit Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.

Allerdings verlangt die Regierung eine Beitragssenkung auf 0,8 und nicht nur auf 1,2 Prozent. „Das kann man nicht aus dem Betrieb heraus einsparen“, betonte Ofner einmal mehr: „Um in diese Größenordnung zu kommen, müssen systemfremde Leistungen entfernt werden.“

An den Kragen gehen soll es aus seiner und Kapsch‘ Sicht etwa dem im Paragraf 319a ASVG geregelten sogenannten Pauschbetrag, den die AUVA an Fondsspitäler für dort behandelte Unfallpatienten an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger abführen muss. Dieser wurde zuletzt von 205 auf 209 Mio. Euro jährlich erhöht. Die AUVA will stattdessen auf eine transparente Einzelfallabrechnung umstellen. Dann wären nämlich nur rund 50 Mio. Euro zu zahlen, man würde sich also eine Überzahlung von 150 bis 160 Mio. Euro sparen.

DDr. Ofner, Obmann AUVA

Weitere 40 bis 50 Mio. Euro wären zu holen, wenn die AUVA nicht mehr für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall aufkommen müsste, und 160 Mio. würde es bringen, wenn die Versicherung mehr für die Behandlung von Freizeitunfällen in ihren Krankenhäusern bekäme. Statt 850 bis 1.000 Euro pro Tag bekomme die AUVA hier nämlich nur 240 bis 250 Euro ersetzt. „Wenn wir das zusammenrechnen, dann kommen wir schon in die Größenordnung der geforderten Senkung der Arbeitgeberbeiträge“, sagte der AUVA-Obmann.

Kapsch betonte, die AUVA könne Vorbild für Reformmöglichkeiten im gesamten Sozial-versicherungsbereich sein. Er sprach sich auch dafür aus, dass es zu einer Entflechtung zwischen den politischen Zielsetzungen und der operativen Führung der Träger kommen müsse. Die geplante Reduktion auf nur noch fünf Sozialversicherungsträger begrüßte er. Dies solle schnell umgesetzt werden, und zwar ohne Rücksichtnahme auf die „Befindlichkeit“ einzelner Landeshauptleute.

Dass die AUVA mit der Auflösungsdrohung unter Druck gesetzt wird, wertete er als ungerecht, aber nur, weil es in anderen Bereich des Systems nicht geschehen sei. „Wenn Sie keine Konsequenz an die Wand malen, geschieht in den meisten Fällen nichts“, sagte der IV-Präsident.

Mitarbeiter-Information vom AUVA-Obmann, Hrn. DDr. Ofner

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Um Sie, wie versprochen, über die Entwicklungen der aktuellen Situation unserer AUVA auf dem Laufenden zu halten, möchte ich Ihnen heute kurz berichten, dass Generaldirektor Dr. Helmut Köberl und ich vergangenen Freitag unseren ersten Besuch bei Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein absolviert haben.

In einem gut einstündigen Gespräch haben wir der Frau Bundesministerin dargelegt, dass es für die AUVA nicht einfach sein wird, eine Beitragssenkung in der Höhe, wie sie im Regierungsprogramm festgeschrieben ist, kompensieren zu können. Wichtig dabei war es uns, zu erläutern, dass es Ziel der AUVA ist – und bleiben muss – Arbeitsunfälle zu vermeiden und den Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechtssicherheit und beste Betreuung bei Arbeitsunfällen und deren Folgen angedeihen zu lassen – und den Menschen in Österreich weiterhin eine Unfallversorgung in Topqualität zu bieten.

Deshalb haben wir die Forderungen der neuen Regierung, unsere AUVA von den versicherungsfremden Leistungen, die sie seit Jahren zu leisten hat, vollständig zu entlasten, im Gespräch mit Bundesministerin Hartinger-Klein unterstrichen. Denn diese Entlastung ist Voraussetzung, um einen weiteren, erheblichen finanziellen Abgang abfedern, und uns auf unsere Kernkompetenzen konzentrieren zu können.

Nach einer gemeinsamen Bestandsaufnahme mit der Frau Bundesministerin haben wir vereinbart, auf Basis von Berechnungen und Lösungsvorschlägen, die die AUVA durchführt und erarbeitet, einen gemeinsamen Weg für eine positive Entwicklung unserer AUVA zu finden und bis Ende des Jahres erste finanzielle Erfolge zu erreichen. Diese Vorgehensweise entspricht auch den im Regierungsprogramm gestellten Forderungen. Die Forderungen lauten nicht, bis Ende des Jahres 500 Millionen Euro einzusparen.

Unseren bereits eingeschlagenen Reformweg, Strukturen noch straffer und effizienter zu gestalten, setzen wir fort, damit es für die Versicherten zu keinen Qualitätsverlusten in der Unfallversorgung kommt.

Der Herr Generaldirektor und ich konnten uns davon überzeugen, dass Bundesministerin Hartinger-Klein an einer Lösung im Sinne des Weiterbestandes der AUVA ebenso interessiert ist, wie wir und Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das Büro und die Selbstverwaltung der AUVA stehen dafür ein, dass bei allen strukturell notwendigen Veränderungen keine bestehenden Arbeitsverhältnisse gefährdet werden.

Ich bin überzeugt, dass wir mit viel Einsatz – und vor allem gemeinsam – ein gutes Ergebnis für eine erfolgreiche Zukunft der AUVA erreichen können.

Ich danke Ihnen allen für Ihr Vertrauen!
Ihr DDr. Anton Ofner

Mitarbeiter-Information von Hrn. Obmann-Stv. Birbamer

Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, geschätzte Funktionärskolleginnen und -kollegen!
Vor wenigen Tagen hat sich der Obmann der AUVA, DDr. Ofner, in einem offenen Brief an die Unternehmerinnen und Unternehmer gewandt und ist dabei auf die im Regierungsprogramm enthaltenen Aussagen zur AUVA eingegangen.

Bekanntlich haben die Koalitionsparteien dort die Absicht festgehalten, den Beitrag zur Unfallversicherung von 1,3% auf 0,8% zu senken. Die AUVA wird aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie diese Beitragssenkung möglich gemacht werde kann. Sollte ihr das nicht gelingen, wird ihr die Auflösung angedroht.

Ich kann mich als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AUVA vielen Aussagen von Obmann DDr. Ofner durchaus anschließen und sie sogar unterstreichen. Tatsächlich liefert die AUVA um einen konkurrenzlos günstigen Beitrag eine Haftpflichtversicherung für die Unternehmen und sichert diese gegen Schadenersatzforderungen verunfallter oder durch Berufskrankheiten geschädigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab, die in schweren Fällen existenzbedrohend für die Betriebe sein können. Gerade für die klein- und mittelbetriebliche Struktur Österreichs ist dieser Schutz von großer Bedeutung.

Ebenso ist es richtig, dass die AUVA für Menschen, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu Schaden kommen, eine optimale Versorgung sicherstellt – von der Heilbehandlung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln über berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen bis hin zur finanziellen Entschädigung beibleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Den Ausführungen des AUVA Obmanns ist auch zuzustimmen, wenn er auf die Erfolge der AUVA Prävention hinweist, ohne die die Schadenszahlen mit Sicherheit höher wären als sie es heute sind – etwas, das man Jenen zu bedenken geben sollte, die vielleicht meinen, man solle für die Prävention künftig weniger ausgeben. Auch der Hinweis auf die Leistungen der Unfallkrankenhäuser – und ich möchte ergänzen auch der Rehabilitationszentren einschließlich unserer Spezialeinheit für Berufskrankheiten – ist gut und richtig.

Allerdings sollte nicht der Eindruck entstehen, eine Beitragssenkung im Ausmaß von 0,5% Punkten wäre durch das Ende von Querfinanzierungen zu Lasten der AUVA, sowie durch den Wegfall versicherungsfremder Leistungen relativ problemlos kompensierbar. Tatsächlich muss bewusst sein, dass dies für das österreichische Sozial- und Gesundheitssystem spürbare Konsequenzen haben wird, die ich kurz andeuten möchte. Read more

AUVA-Obmann: AUVA bleibt Garant für hochqualitative Unfallversorgung

AUVA treibt Strukturreform weiter voran – Beitragssenkung erfordert vollständige und sofortige finanzielle Entlastung bei „versicherungsfremden Leistungen“ – Weiterbestand der AUVA muss gesichert bleiben

„Die Regierungsverhandler sind zu dem Schluss gekommen, dass die AUVA mit ihrem speziellen Know-how als eigenständiger Träger eine unersetzbare Säule im österreichischen Sozialversicherungssystems darstellt“, sagt AUVA-Obmann Anton Ofner in Reaktion auf die heutige Präsentation des Programms der künftigen Regierung.

Ofner zeigt sich zufrieden, dass die zukünftige Regierung die Hinweise der AUVA ernst genommen hat und die versicherungsfremden Leistungen und Querfinanzierungen zu überprüfen und einzustellen sind.
Dass Unternehmen in Zukunft entlastet werden sollen, hält Ofner im Sinne einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit für legitim. „Eine Senkung des Unfallbeitrages in dieser Höhe würde an den Versicherten jedoch nicht spurlos vorübergehen. Will man die Unfallversorgung der Menschen nicht gefährden, ist es richtig, die AUVA bei der Finanzierung jener Leistungen, die nichts mit ihrem Auftrag zu tun haben, finanziell zu entlasten“, sagt Ofner.

„Die AUVA wird selbstverständlich ihren bereits eingeschlagenen Reformweg entschlossen weitergehen und Strukturen noch straffer und effizienter gestalten. Denn unser Ziel bleibt es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, den Unternehmern und ihren Mitarbeitern Rechtssicherheit zu geben sowie die Qualität der Unfallversorgung für die Menschen weiter zu erhöhen“, so Ofner.

Sofortige finanzielle Entlastung bei Freizeitunfällen, Pauschalzahlung und Entgeltfortzahlung unerlässlich
Bereits 2014 war die AUVA mit einer Senkung des Beitragssatzes von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent konfrontiert, das entspricht einem Einnahmenentfall von 100 Millionen Euro jährlich. „Wir haben es aus eigener Kraft geschafft, das so abzufedern, dass die Menschen nichts davon gespürt haben“, betont Ofner und warnt gleichzeitig: „Wir brauchen eine vollständige und sofortige finanzielle Entlastung bei den versicherungsfremden Leistungen der AUVA.“

„Die AUVA trägt Kosten für das Gesundheitssystem, die mit der Finanzierung der beruflichen Unfallversicherung und -versorgung nichts zu tun haben“, so Ofner. So werden Leistungen der Krankenkassen, die nach Arbeitsunfällen erbracht werden, von der AUVA überproportional abgegolten. „Die AUVA leistet eine Pauschalzahlung von über 200 Millionen Euro, das sind etwa 150 Millionen zu viel“, betont Ofner. Zudem erhält die AUVA viel zu wenig Mittel für die Behandlung von Freizeitunfällen in ihren UKH. Die Krankenkassen erstatten der AUVA derzeit lediglich ein Viertel der tatsächlichen Kosten für eine Unfallbehandlung.
Eine weitere versicherungsfremde Leistung ist der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, für die die AUVA zusätzlich 47 Mio Euro im Jahr aufwenden muss.

„Die AUVA trägt große Verantwortung ihren rund 4,9 Millionen Versicherten gegenüber. Die Prävention und nahtlose Behandlung von Arbeitsunfällen – von der Akutbetreuung über die Reha bis zu einer möglichen Unfallrente – ist nur mit der Erhaltung der Unfallversicherung als eigene Sparte gewährleistet“, sagt AUVA-Obmann Anton Ofner.

AUVA ist Spitzenleister in der unfallchirurgischen Versorgung in Österreich
Die AUVA gibt seit Jahren die Standards in der unfallchirurgischen Versorgung vor. Als innovativer Träger betreibt sie beispielsweise mit dem Traumazentrum Wien das größte Traumazentrum Europas. Weiters hat sich die AUVA Partner wie die Landeskliniken Kärnten und Salzburg ins Boot geholt.
„Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir alle notwendigen Spezialisten jederzeit verfügbar. Diese neue Form der kooperativen Unfallchirurgie ermöglicht es, die Behandlung der Patienten auf ein noch höheres Niveau zu heben. Verletzte bekommen schnellstmöglich Hilfe und immer bessere Möglichkeiten, wieder ganz gesund zu werden. Gleichzeitig entstehen mit diesen Kooperationen durch zahlreiche Synergieeffekte wirtschaftliche Vorteile“, so Ofner.

Fast 370.000 Patienten jährlich
„Die AUVA ist ein enorm erfahrener und innovativer Betreiber von Unfallkrankenhäusern und Rehazentren“, so Ofner. Etwa 370.000 Patienten österreichweit verlassen sich Jahr für Jahr auf ihre Unfallkrankenhäuser. Mehr als die Hälfte aller Unfallpatienten wird im Raum Wien und Graz sowie in der Stadt Salzburg von den Unfallkrankenhäusern der AUVA versorgt. Im Raum Linz und Klagenfurt sind es fast zwei Drittel.

AUVA-Prinzip „Alles aus einer Hand“ sichert beste Versorgung
Die AUVA bietet Präventionsmaßnahmen, Akutversorgung, Rehabilitation und Rentenleistungen aus einer Hand. Die starke Verzahnung dieser vier Säulen und damit die enge Zusammenarbeit der Ärzte und Experten der AUVA ist notwendig für die guten Erfolge bei der Versorgung unserer Versicherten. „Das einzigartige System der AUVA funktioniert nur durch den engen Austausch der Erkenntnisse aus den einzelnen Bereichen. Deshalb ist es so wichtig, dieses System beizubehalten“, so Ofner.

Warum AUVA-Unfallbeitrag?
Der AUVA-Unfallbeitrag ist ein seit langem bewährtes Modell, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen absichert.
Mit der Bezahlung dieses Beitrages durch den Arbeitgeber werden sämtliche Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalles durch die AUVA abgedeckt: Von der medizinischen Versorgung über die Rehabilitation bis zur Rentenzahlung. Bei Arbeitsunfällen übernimmt die AUVA die Haftung.

Präventionsmaßnahmen der AUVA tragen Früchte
Die AUVA ist bewährter Partner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Präventionsmaßnahmen haben maßgeblich dazu beigetragen, die Anzahl der Arbeitsunfälle seit 1990 fast zu halbieren. Dies verringert nicht nur menschliches Leid, sondern hilft auch den Unternehmen und der Volkswirtschaft, Kosten zu reduzieren.
(APA, 16.12.2017)

Zum Nachlesen: AUVA-intern August 2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zum jederzeitigen Nachlesen haben wir wieder mal die aktuelle Ausgabe von AUVA-intern auch hier abgespeichert.

In dieser Ausgabe geht es vor allem um den aktuellen Stand der diversen Kooperationen in den AUVA-Einrichtungen.

Neben weiteren Neuigkeiten aus allen Häusern findet sich auch ein Porträt des neuen Vorsitzenden des AUVA-Zentralbetriebsrates, Erik Lenz.

Hier ist der entsprechende Link (ist nur innerhalb der AUVA aufrufbar):

AUVA-intern August 2017

Resolution: Unfallversorgung in Wien muss gesichert bleiben!

Für Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres ist die Sperre des Schockraums im Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler von Samstag- bis Dienstagfrüh „eindeutig der falsche Weg“.

Es dürfe nicht sein, dass den Ärztinnen und Ärzten im „Flaggschiff der Unfallchirurgie in Wien“ die Behandlung von schwer verletzten Patienten unter Androhung von disziplinarrechtlichen Konsequenzen verboten werde, kritisiert Szekeres, der der Belegschaft seine „volle Unterstützung“ zusichert.

„Aus meiner Sicht mangelt es hier ganz eindeutig an der Kommunikation zwischen der AUVA, dem Betreiber des UKH Lorenz Böhler, dem Wiener Krankenanstaltenverbund und der Stadt Wien.“

Was es brauche, sei ein vernünftiges Gesamtspitalskonzept für Wien. Bisherige Konzepte müssten neu verhandelt werden. Szekeres warnt: „Wenn nicht rasch gegengesteuert wird, kommt es unweigerlich zu einer schlechteren unfallchirurgischen Versorgung der stetig wachsenden Wiener Bevölkerung.“

Noch drastischer drückt es Heinz Brenner, Unfallchirurg am UKH Lorenz Böhler und Fachgruppenobmann der Ärztekammer für Wien aus. Für ihn „brennt bereits der Hut“. Es werde in ein perfekt funktionierendes System eingegriffen und dieses heruntergefahren.

Pro Jahr werden im UKH Lorenz Böhler 70.000 Patienten betreut. Brenner stellt sich die Frage, wohin diese dann zukünftig ausweichen sollen: „Laut einer Statistik der AUVA ist das UKH Lorenz Böhler das effizienteste Spital in Wien. Warum soll genau hier eingespart werden“, ist Brenner empört. Die AUVA solle „nicht schrittweise das Spital ausbluten lassen, sondern lieber ihre Pläne auf den Tisch legen“.

Resolution einstimmig beschlossen
Ihren Unmut über die Zustände und die weiteren Pläne der AUVA hat heute, Dienstag, auch die Belegschaft des Spitals bei einer soeben beendeten Betriebsversammlung ausgedrückt. Dabei wurde einer Resolution mit folgenden Wortlaut einstimmig beschlossen:

„Die Mitarbeiter fordern, so wie bisher eine uneingeschränkte Versorgung unserer Patienten auf höchstem Niveau durchführen zu dürfen.

Folgende Voraussetzungen sind dafür erforderlich:
• Aufrechterhaltung ausreichender Dienstmannschaften in allen Berufsgruppen, um eine Vollversorgung gewährleisten zu können.
• Ausreichende Bettenkapazitäten auf der Intensivstation Level II mit einer anästhesiologischen 24-Stunden-Versorgung.
• Ausreichende radiologische Versorgung vor Ort mit mindestens vier Fachärzten laut Dienstpostenplan.
• Durchführung dringend notwendiger Instandhaltungsarbeiten am Hubschrauberlandeplatz zur Aufrechterhaltung der Betriebsbewilligung über den 31. Dezember 2017 hinaus.
• Rücknahme des Behandlungsverbots schwer verletzter Patienten im Schockraum.
• Definitivstellung des ärztlichen Leiters zur Gewährleistung der zugesicherten Gleichbehandlung in einem eventuell zukünftigen Traumazentrum.
• Aufrechterhaltung der eigenständigen Organisationsstruktur, Dienstplangestaltung und der medizinischen Selbstständigkeit.“
(APA, 30.05.2017)

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