SV-Reform: Es drohen Selbstbehalte und Leistungskürzungen

Kürzungen beim Personal werden die Versicherten und PatientInnen bezahlen.
„Was heute die Bundesregierung als Reform der Sozialversicherungen vorgestellt hat, ist in Wirklichkeit der Beginn der Demontage eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Durch die Dominanz der Wirtschaft in den künftigen Entscheidungsstrukturen drohen Selbstbehalte und Leistungskürzungen“, so die gf. Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber.

„Die Einzigen, die bisher verhindert haben, dass generelle Selbstbehalte eingeführt werden, waren die ArbeitnehmervertreterInnen in der Selbstverwaltung. Es ist zu erwarten, dass in den künftigen Entscheidungsgremien die Arbeitgeber ihre Machtposition ausnutzen werden, um ihr Wunschprogramm umzusetzen  – das bedeutet generelle Selbstbehalte und Leistungskürzungen“, so Teiber.

Der Vorsitzende des Wirtschaftsbereichs Sozialversicherung in der GPA-djp, Michael Aichinger betont, dass die in den Raum gestellten Kürzungen beim Personal sicher zu Lasten der PatientInnen und Versicherten gehen werden: „Es ist ein Affront gegenüber den Beschäftigten, wenn behauptet wird, ein Drittel von ihnen sei überflüssig. Es ist im höchsten Maße unseriös, Umstrukturierungen und Einsparungen in den Raum zu stellen, ohne die Auswirkungen dieser Maßnahmen zu benennen. Die heute vorgestellten Maßnahmen werden auf Kosten von Versicherten, PatientInnen und Beschäftigten gehen.“
(Info ÖGB, 14.09.2018)

Ab 01. September: Neues Arbeitszeitgesetz – was ändert sich?

Am 1. September treten die neuen Regelungen für die Arbeitszeit in Kraft, die von ÖVP, FPÖ und NEOS im Parlament beschlossen worden sind.
Der ÖGB will mit diesem Artikel informieren, was sich nun konkret ändert, vor allem, was mit bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit passiert.

Gleitzeit:
Eine besondere Form der Verteilung der Normalarbeitszeit stellt die Gleitzeit dar. Hier bringt die gesetzliche Änderung die Möglichkeit mit sich, die zuschlagsfreie Normalarbeitszeit von 10 auf bis zu 12 Stunden am Tag auszuweiten. Auf bestehende Gleitzeitvereinbarungen hat das aber keine unmittelbare Auswirkung. Wenn in der bestehenden Gleitzeit-BV die Normalarbeitszeit am Tag höchstens 10 Stunden betragen darf, dann bleibt das aufrecht. 11. und 12. Stunde sind nun aber als Überstunden möglich. Es besteht keine Notwendigkeit, an diesen bestehenden Vereinbarungen etwas zu ändern.

Sonn- und Feiertagsarbeit:
Völlig neu ist nun die Möglichkeit, Arbeit am Sonn- und Feiertag per Betriebsvereinbarung zuzulassen. Sonn- und Feiertagsarbeit war bisher auf Ausnahmen eingeschränkt und nur aufgrund einer Ausnahmeverordnung oder eines Kollektivvertrags zulässig. Diese Ausnahme wird nun geöffnet. Zwar betrifft diese Öffnung derzeit nur vier Sonn- oder Feiertage pro Jahr und Arbeitnehmer. Allerdings ist zu befürchten, dass dies der erste Schritt zu einer weiteren Öffnung ist und damit auf Dauer Sonn- und Feiertage zu ganz normalen Arbeitstagen werden. Daher sollten derartige Vereinbarungen gar nicht erst abgeschlossen werden!

Normalarbeitszeit:
Die häufigste Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit ist jene, die grundsätzlich die Verteilung der Normalarbeitszeit regelt. Da die gesetzlichen Änderungen aber gerade im Bereich der Normalarbeitszeit nichts verändern, besteht in diesem Bereich keinerlei Handlungsbedarf. Die Normalarbeitszeit ist von den Änderungen nicht betroffen.

Überstunden:
Weil überlanges Arbeiten der Gesundheit schadet, musste bisher für Sonderüberstunden (bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden in der Woche) der Betriebsrat eingebunden und eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Da diese Überstunden nun unmittelbar durch das Gesetz zugelassen sind, sind die entsprechenden bestehenden Betriebsvereinbarungen gegenstandslos geworden. Betriebsvereinbarungen zu Sonderüberstunden sind nicht mehr nötig.

Gegenüberstellung alte und neue Rechtslage:

Beschlussfassung 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche

Am Donnerstag hat das Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche beschlossen. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Regierung wird das Gesetz überfallsartig bereits am 1. September 2018 in Kraft treten.

Hier die wichtigsten Punkte:

  • Arbeitszeit

Der Arbeitgeber kann jederzeit 12 Stunden täglich und 60 Stünden wöchentlich anordnen. Auch bei Gleitzeit werden 5 x 12 Stunden tägliche Arbeitszeit ermöglicht. Betriebsräte werden um ihr Zustimmungsrecht zu Überstunden bis zum 12 Stunden-Tag/zur 60 Stunden-Woche gebracht und damit um die Möglichkeit, eine bessere Abgeltung, geblockten Zeitausgleich und Ähnliches für die ArbeitnehmerInnen zu verhandeln. Das ist eine Ausschaltung der gewählten Interessenvertretung der Beschäftigten.

  • „Freiwilligkeit“

Die Regierungsparteien behaupten, sie hätten mit einem Abänderungsantrag eine sogenannte „Freiwilligkeitsgarantie“ verankert. Überstunden ab der 10. Stunde täglich und der 50. Stunde wöchentlich können nun ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In der Praxis ändert das aber nichts. „Freiwilligkeit“ ist in der Arbeitswelt fiktiv. Beschäftigte kommen schnell unter Druck, wenn sie gegenüber Vorgesetzten und KollegInnen auf ihr Ablehnungsrecht pochen, riskieren ihre Beliebtheit, die nächste Beförderung oder gar den Job.

  • 4-Tage-Woche

Einen Anspruch auf die 4-Tage-Woche sucht man vergeblich. Beschäftigte können Zeitausgleich nicht selbstbestimmt und zusammenhängend in Form von ganzen Tagen nehmen.

  • Sonn- und Feiertagsarbeit

Nach derzeitiger Gesetzeslage gibt es definierte Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe (etwa Gastronomie, Verkehr, Gesundheitsbetriebe, Medien, wenn die Produktion nicht unterbrochen werden kann usw). Künftig gilt: Für vier Sonn- oder Feiertage im Jahr kann der Arbeitgeber auch ohne solche Notwendigkeit Ausnahmen von der Wochenend- oder Feiertagsruhe vereinbaren, mit dem Betriebsrat oder, falls nicht vorhanden, mit jedem einzelnen Arbeitnehmer.

  • Beschäftigte ohne gesetzlichen Schutz

Der Kreis von Menschen, die überhaupt keinen gesetzlichen Schutz bei der Arbeitszeit genießen – also nicht einmal die 12-stündige Begrenzung der Tagesarbeitszeit, Ansprüche auf Nachtruhe, freie Wochenenden und Feiertage – wird beträchtlich ausgedehnt. Das waren bisher nur „leitende Angestellte“. In Zukunft sollen auch ArbeitnehmerInnen mit „maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ darunter fallen, deren Arbeitszeit „nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird“. Wen das genau trifft ist unklar! Sofern es der Kollektivvertrag nicht regelt, besteht nicht einmal ein Anspruch auf Überstundenzuschläge! Betreffen kann das z.B. Filial- und Abteilungsleiterinnen, AußendienstmitarbeiterInnen, IT-SpezialistInnen, TechnikerInnen, MitarbeiterInnen in Kreativbranchen, JournalistInnen.

Eine detaillierte Analyse des heute beschlossenen Gesetzes und Richtigstellungen zu Falschinformationen findest du unter www.gpa-djp.at/nein-zum-12-Stundentag

(Information der GPA-djp, 05.07.2018)

Sei dabei: „Nein zum 12-Stunden-Tag“-Demo am Sa., 30. Juni 2018, Wien

Wir wissen natürlich, dass hier im Haus für viele der 12-Stunden-Tag schon lange Arbeitsalltag ist – aber trotzdem:

NEIN zum 12-Stunden-Tag – NEIN zur 60-Stunden-Woche

So geht´s nicht: Die Industrie bestellt, die Regierung liefert, und die ArbeitnehmerInnen bezahlen mit ihrer Gesundheit, ihrer Freizeit und ihrem Geld:

Unsere Gesundheit
Längere Arbeitszeit bedeutet massiv mehr Unfälle, das Schlaganfall- und Herzinfarktrisiko steigt rapide an. Das bedeutet einen Frontalangriff auf ein gutes Leben, wie wir es fordern.

Unsere Freizeit
Überstunden ablehnen wird kaum mehr gehen – Familie, Freundschaften, Sport und ehrenamtliche Tätigkeiten bleiben auf der Strecke. Diese zutiefst persönliche Einschränkung lehnen wir ab!

Unser Geld
Zuschläge für die 11. und 12. Stunde, die derzeit in Betriebsvereinbarungen fixiert sind, werden entfallen. Das ist Lohnraub!

Abfahrt aus Linz:
Aus Linz Abfahrt mit reserviertem Zug um ca. 11 Uhr am Hauptbahnhof. Anmeldung unbedingt erforderlich mit Namen, Betrieb und Mailadresse.
Die Reservierung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bei Bedarf werden zusätzlich Sonderbusse angeboten.
Anmeldungen auf: oberoesterreich.oegb.at
„Die von der Regierung vorgelegten Regelungen zur Arbeitszeit würden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr viel kosten: Freizeit, Geld und Gesundheit. Gegen diesen Raubzug mobilisieren ÖGB und Gewerkschaften ab sofort“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.
„Es geht los mit Betriebsräte-Konferenzen in allen Bundesländern. Anschließend werden die ArbeiterInnen und Angestellten in ganz Österreich Betriebsversammlungen abhalten. Und am 30. Juni gehen wir in Wien auf die Straße.“
Sollte der Entwurf der Regierung am 5. Juli trotzdem in dieser Form beschlossen werden, wird es weitere Aktionen geben. Katzian: „Wir werden uns mit allen uns zur Verfügung stehenden legalen Mitteln gegen den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche zur Wehr setzen!“


Für weitere Informationen bitte hier klicken
: Nein zum 12-Stunden-Tag

Mein Herz für ein soziales Österreich – wofür wir uns einsetzen!

Wofür wir uns einsetzen:

  • Keine Einsparung auf Kosten einer funktionierenden Versorgung
  • Erhalt unseres Sozialsystems, das alle Österreicherinnen gut absichert
  • Kein Umbau ohne Miteinbeziehen der Betroffenen
  • Bevölkerung muss über Veränderung und die Folgen aufgeklärt werden
  • Sicherstellung, dass das Sozialsystem weiter alle absichert, es nicht zur Geldfrage wird

Mach aktiv mit!
Umso mehr sich zu unserem solidarischen Sozialsystem bekennen, umso klarer wird für handelnde Politiker, dass sie das nicht zur Machtfrage machen dürfen, umso größer wir der Druck, damit sorgsam umzugehen. Wir brauchen keine Verhältnisse wie in Ländern, in denen das Geld über die Versorgung entscheidet.

Deshalb werde aktiv, unterstütze uns und lasse nicht zu, dass unsere sozialen Errungenschaften Stück für Stück abgebaut werden.

Schreib Dich als Unterstützer ein:

https://herzfuersoziales.at/ 

Sozialversicherung: „Mein Herz für ein soziales Österreich“

GPA-djp und vida werben für den Erhalt eines der besten Sozialsysteme der Welt
Nachdem die Bundesregierung eine Punktation zur Reform der österreichischen Sozialversicherung vorgelegt hat, ohne jedoch genauere Pläne und Konzepte für die künftige Umsetzung zu haben, ist zu befürchten, dass eines der besten Sozialsysteme mit dem Herzstück Sozialversicherung in akute Gefahr gerät.

Deshalb werben die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Gewerkschaft vida in einer breit angelegten Kampagne für den Erhalt und die Weiterentwicklung dieses Erfolgs-modells.

„Vor allem die Ankündigung, durch die so genannte Reform 1 Milliarde Euro einzusparen, ohne Leistungen für die Versicherten zu kürzen, muss die Alarmglocken schrillen lassen. Alle Personen und ExpertInnen, die mit dem System vertraut sind, sehen darin ein Ding der Unmöglichkeit“, so Barbara Teiber (GPA-djp Bundesgeschäftsführung).

Einsparungen bei der Unfallversorgung
„Auch die Einsparungsvorgaben für die AUVA sind völlig irreal. Werden sie umgesetzt, kommt es zu Leistungseinschränkungen in der Unfallbehandlung. Es ist verantwortungslos, diese Vorgaben ohne Konzepte für die künftige Finanzierung der Unfallbehandlung zu machen“, so der stv. vida-Vorsitzende Willibald Steinkellner.

Jetzt aktiv werden!
Herzstück der Kampagnen ist die Website http://www.herzfuersoziales.at/ 

Alle Österreicherinnen und Österreicher werden darin aufgefordert, sich aktiv in diese Kampagne einzubringen. Sowohl bei den Kurzvideos als auch den Testimonials auf der Seite handelt es sich um Personen, die konkrete Erfahrungen mit unsrem Sozialsystem gemacht haben. „Wir brauchen keine Verhältnisse wie in Ländern, in denen das Geld über die Versorgung entscheidet. Deshalb werde aktiv, unterstütze uns und lasse nicht zu, dass unsere sozialen Errungenschaften Stück für Stück abgebaut werden“, heißt es im zentralen Aufruf.

„Kaputtsparen oder Abschaffung der AUVA geht auf Kosten der Versicherten“

ÖGB: Weniger Prävention bedeutet mehr Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
„Das Regierungsmotto, wonach nicht bei den Menschen gespart werden soll, gilt offensichtlich nicht für Menschen, die Opfer eines Arbeitsunfalls geworden sind“, kommentiert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB und stv. Hauptverbandsvorsitzender, die von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein angekündigte Abschaffung der Unfallversicherung AUVA.

„Die AUVA leistet hervorragende Arbeit im Bereich der Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und Entschädigung. Keine andere Versicherung hat auf diesen Gebieten so viel Erfahrung wie die AUVA. Sie muss daher als eigenständiger Träger mit gesicherter Finanzierung erhalten bleiben.“

Die von Hartinger-Klein geforderten Einsparungen von 500 Millionen Euro seien völlig unrealistisch, wenn man nicht bei den Leistungen für die PatientInnen und Versicherten kürzen wolle. Achitz: „Hartinger-Klein soll endlich klar sagen, ob sie auf Kosten der Menschen sparen oder einfach nur grundlos und mutwillig bewährte Strukturen zerschlagen will.“ Eine Übertragung der Zuständigkeiten der AUVA an andere Versicherungsträger würde nämlich zu keinen Einsparungen führen – außer man kürzt die Leistungen.

Besonders empörend findet Achitz das Vorgehen der Ministerin: „Erst wird eine Frist bis Jahresende für Einsparvorschläge gesetzt, jetzt ist gerade einmal ein Drittel der Frist vorbei, und schon macht die Sozialministerin klar, dass sie die AUVA ohnehin zerstören will. So werden die Versicherten vor den Kopf gestoßen, die Sorgen der Unfallopfer ignoriert und vor allem auch die Beschäftigten, die ausgezeichnete Arbeit leisten, verunsichert“, sagt Achitz.

Die Zerschlagung der AUVA würde auch die erfolgreiche Präventionsarbeit der AUVA in Frage stellen. Achitz: „Das wäre Sparen auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn weniger Prävention bedeutet mehr Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.“
(APA, 05.04.2018)

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