Sozialversicherung: Nur kosmetische Änderungen – Kritik wird ignoriert

Verfassungswidrigkeit wahrscheinlich
Frei nach Qualtingers „Ich weiß zwar nicht wohin, aber dafür bin ich schneller dort“ beschert die Regierung den über 8 Millionen Versicherten ein Gesetzeswerk, das so nicht halten kann und nicht halten wird.

Verfassungsexperten wie Öhlinger, Pfeil und Müller haben bereits Bedenken an den Regierungsplänen angemeldet.

Und auch nach Begutachtungsende wird die Kritik aus den Kassen, von ExpertInnen und Verfassungsrechtlern und von den ArbeitnehmerInnen-Vertretungen beinhart ignoriert, es gibt nur kosmetische Ergänzungen. Der ÖGB ist überzeugt, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten wird.

ArbeitnehmerInnen sind die einzigen, die in eigener Versicherung nicht das Sagen haben
Nicht nur auf der Ebene des Hauptverbands wird massiv in das Prinzip der Selbstverwaltung eingegriffen, sondern auch in der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Bernhard Achitz, leitender Sekretär des ÖGB, kritisiert vor allem die künftige Parität in den ÖGK-Gremien: „Es handelt sich de facto um Enteignung, wenn die Arbeitnehmer die einzigen Versicherten sind, die in ihrer eigenen Versicherung nicht mehr das Sagen haben.“

Dass nach den heutigen Abänderungen für Entscheidungen die doppelte Mehrheit, also sowohl unter den Arbeitgebern als auch unter den ArbeitnehmerInnen, notwendig sein soll, ist zwar besser als die ursprünglich geplante Mehrheitsentscheidung. „Das ändert aber nichts daran, dass in der ÖGK ausschließlich ArbeiterInnen, Angestellte und deren Verwandte versichert sind – und trotzdem können deren Arbeitgeber alle Entscheidungen blockieren. Der Abbau teurer Selbstbehalte wird damit in ferne Zukunft verschoben.“

PatientInnen müssen mit Verschlechterungen rechnen
An der Gesamteinschätzung des ÖGB ändert sich daher nichts: „Es drohen gravierende Verschlechterungen für die Patientinnen und Patienten“, so der leitende Sekretär des ÖGB. „Vor allem die Menschen, die derzeit in den Gebietskrankenkassen und künftig in der ÖGK versichert sind, müssen mit schlechteren Leistungen als derzeit rechnen.“

Statt „gleiche Leistung für gleiche Beiträge“, wie die Bunderegierung propagiert hat, kommt nun die Drei-Klassen-Medizin durch drei Kategorien von Krankenkassen: Für PolitikerInnen und Beamte, für Selbstständige und Bauern, für den Rest, der immerhin 7 Millionen Versicherte umfasst. „Das ist inakzeptabel“, so Achitz. „Ziel muss es sein, die Leistungen der ÖGK-Versicherten auf das Niveau der Beamten anzuheben, ohne dass es für letztere zu Verschlechterungen kommt.“
(Information des ÖGB, 24.10.2018)

Protest gegen die Zerstörung der Sozialversicherung am Do, 18. Oktober 2018!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Bundesregierung hat den Umbau des Sozialversicherungssystems beschlossen. Die angekündigte „Patientenmilliarde“ ist jedoch ein Märchen.

In Wahrheit geht es darum, die ArbeitnehmerInnen in der Sozialversicherung zu entmachten. In Zukunft soll hier die Wirtschaft das Sagen haben, aber weniger Beiträge leisten. Die fehlenden finanziellen Mittel werden die Versicherten zu spüren bekommen. Es drohen generelle Selbstbehalte, längere Wartezeiten und eine mögliche Privatisierung von Gesundheitseinrichtungen.

Das können und dürfen wir nicht hinnehmen und rufen daher auf zum Protest gegen die Zerstörung der Sozialversicherung am

Donnerstag, 18. Oktober 2018, 15 Uhr
Promenade, Linzer Landhaus

Sozialversicherungs-Reform: Ersteinschätzung unserer Gewerkschaft

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Zentralbetriebsrat übermittelt allen Beschäftigten eine sehr realistische Ersteinschätzung der von der Bundesregierung vorgestellten Sozialversicherungsreform.

„Reform“ der Sozialversicherung heißt in diesem Fall

  • Mehr Macht den UnternehmerInnen
  • Mehrklassenmedizin
  • Weniger Geld für Leistungen

Zur sehr ausführlichen Begutachtung der SV-Reform geht’s hier entlang: Erstbewertung SV-Reform der GPA-djp

SV-Reform: Es drohen Selbstbehalte und Leistungskürzungen

Kürzungen beim Personal werden die Versicherten und PatientInnen bezahlen.
„Was heute die Bundesregierung als Reform der Sozialversicherungen vorgestellt hat, ist in Wirklichkeit der Beginn der Demontage eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Durch die Dominanz der Wirtschaft in den künftigen Entscheidungsstrukturen drohen Selbstbehalte und Leistungskürzungen“, so die gf. Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber.

„Die Einzigen, die bisher verhindert haben, dass generelle Selbstbehalte eingeführt werden, waren die ArbeitnehmervertreterInnen in der Selbstverwaltung. Es ist zu erwarten, dass in den künftigen Entscheidungsgremien die Arbeitgeber ihre Machtposition ausnutzen werden, um ihr Wunschprogramm umzusetzen  – das bedeutet generelle Selbstbehalte und Leistungskürzungen“, so Teiber.

Der Vorsitzende des Wirtschaftsbereichs Sozialversicherung in der GPA-djp, Michael Aichinger betont, dass die in den Raum gestellten Kürzungen beim Personal sicher zu Lasten der PatientInnen und Versicherten gehen werden: „Es ist ein Affront gegenüber den Beschäftigten, wenn behauptet wird, ein Drittel von ihnen sei überflüssig. Es ist im höchsten Maße unseriös, Umstrukturierungen und Einsparungen in den Raum zu stellen, ohne die Auswirkungen dieser Maßnahmen zu benennen. Die heute vorgestellten Maßnahmen werden auf Kosten von Versicherten, PatientInnen und Beschäftigten gehen.“
(Info ÖGB, 14.09.2018)

Ab 01. September: Neues Arbeitszeitgesetz – was ändert sich?

Am 1. September treten die neuen Regelungen für die Arbeitszeit in Kraft, die von ÖVP, FPÖ und NEOS im Parlament beschlossen worden sind.
Der ÖGB will mit diesem Artikel informieren, was sich nun konkret ändert, vor allem, was mit bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit passiert.

Gleitzeit:
Eine besondere Form der Verteilung der Normalarbeitszeit stellt die Gleitzeit dar. Hier bringt die gesetzliche Änderung die Möglichkeit mit sich, die zuschlagsfreie Normalarbeitszeit von 10 auf bis zu 12 Stunden am Tag auszuweiten. Auf bestehende Gleitzeitvereinbarungen hat das aber keine unmittelbare Auswirkung. Wenn in der bestehenden Gleitzeit-BV die Normalarbeitszeit am Tag höchstens 10 Stunden betragen darf, dann bleibt das aufrecht. 11. und 12. Stunde sind nun aber als Überstunden möglich. Es besteht keine Notwendigkeit, an diesen bestehenden Vereinbarungen etwas zu ändern.

Sonn- und Feiertagsarbeit:
Völlig neu ist nun die Möglichkeit, Arbeit am Sonn- und Feiertag per Betriebsvereinbarung zuzulassen. Sonn- und Feiertagsarbeit war bisher auf Ausnahmen eingeschränkt und nur aufgrund einer Ausnahmeverordnung oder eines Kollektivvertrags zulässig. Diese Ausnahme wird nun geöffnet. Zwar betrifft diese Öffnung derzeit nur vier Sonn- oder Feiertage pro Jahr und Arbeitnehmer. Allerdings ist zu befürchten, dass dies der erste Schritt zu einer weiteren Öffnung ist und damit auf Dauer Sonn- und Feiertage zu ganz normalen Arbeitstagen werden. Daher sollten derartige Vereinbarungen gar nicht erst abgeschlossen werden!

Normalarbeitszeit:
Die häufigste Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit ist jene, die grundsätzlich die Verteilung der Normalarbeitszeit regelt. Da die gesetzlichen Änderungen aber gerade im Bereich der Normalarbeitszeit nichts verändern, besteht in diesem Bereich keinerlei Handlungsbedarf. Die Normalarbeitszeit ist von den Änderungen nicht betroffen.

Überstunden:
Weil überlanges Arbeiten der Gesundheit schadet, musste bisher für Sonderüberstunden (bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden in der Woche) der Betriebsrat eingebunden und eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Da diese Überstunden nun unmittelbar durch das Gesetz zugelassen sind, sind die entsprechenden bestehenden Betriebsvereinbarungen gegenstandslos geworden. Betriebsvereinbarungen zu Sonderüberstunden sind nicht mehr nötig.

Gegenüberstellung alte und neue Rechtslage:

Beschlussfassung 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche

Am Donnerstag hat das Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche beschlossen. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Regierung wird das Gesetz überfallsartig bereits am 1. September 2018 in Kraft treten.

Hier die wichtigsten Punkte:

  • Arbeitszeit

Der Arbeitgeber kann jederzeit 12 Stunden täglich und 60 Stünden wöchentlich anordnen. Auch bei Gleitzeit werden 5 x 12 Stunden tägliche Arbeitszeit ermöglicht. Betriebsräte werden um ihr Zustimmungsrecht zu Überstunden bis zum 12 Stunden-Tag/zur 60 Stunden-Woche gebracht und damit um die Möglichkeit, eine bessere Abgeltung, geblockten Zeitausgleich und Ähnliches für die ArbeitnehmerInnen zu verhandeln. Das ist eine Ausschaltung der gewählten Interessenvertretung der Beschäftigten.

  • „Freiwilligkeit“

Die Regierungsparteien behaupten, sie hätten mit einem Abänderungsantrag eine sogenannte „Freiwilligkeitsgarantie“ verankert. Überstunden ab der 10. Stunde täglich und der 50. Stunde wöchentlich können nun ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In der Praxis ändert das aber nichts. „Freiwilligkeit“ ist in der Arbeitswelt fiktiv. Beschäftigte kommen schnell unter Druck, wenn sie gegenüber Vorgesetzten und KollegInnen auf ihr Ablehnungsrecht pochen, riskieren ihre Beliebtheit, die nächste Beförderung oder gar den Job.

  • 4-Tage-Woche

Einen Anspruch auf die 4-Tage-Woche sucht man vergeblich. Beschäftigte können Zeitausgleich nicht selbstbestimmt und zusammenhängend in Form von ganzen Tagen nehmen.

  • Sonn- und Feiertagsarbeit

Nach derzeitiger Gesetzeslage gibt es definierte Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe (etwa Gastronomie, Verkehr, Gesundheitsbetriebe, Medien, wenn die Produktion nicht unterbrochen werden kann usw). Künftig gilt: Für vier Sonn- oder Feiertage im Jahr kann der Arbeitgeber auch ohne solche Notwendigkeit Ausnahmen von der Wochenend- oder Feiertagsruhe vereinbaren, mit dem Betriebsrat oder, falls nicht vorhanden, mit jedem einzelnen Arbeitnehmer.

  • Beschäftigte ohne gesetzlichen Schutz

Der Kreis von Menschen, die überhaupt keinen gesetzlichen Schutz bei der Arbeitszeit genießen – also nicht einmal die 12-stündige Begrenzung der Tagesarbeitszeit, Ansprüche auf Nachtruhe, freie Wochenenden und Feiertage – wird beträchtlich ausgedehnt. Das waren bisher nur „leitende Angestellte“. In Zukunft sollen auch ArbeitnehmerInnen mit „maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ darunter fallen, deren Arbeitszeit „nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird“. Wen das genau trifft ist unklar! Sofern es der Kollektivvertrag nicht regelt, besteht nicht einmal ein Anspruch auf Überstundenzuschläge! Betreffen kann das z.B. Filial- und Abteilungsleiterinnen, AußendienstmitarbeiterInnen, IT-SpezialistInnen, TechnikerInnen, MitarbeiterInnen in Kreativbranchen, JournalistInnen.

Eine detaillierte Analyse des heute beschlossenen Gesetzes und Richtigstellungen zu Falschinformationen findest du unter www.gpa-djp.at/nein-zum-12-Stundentag

(Information der GPA-djp, 05.07.2018)

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