Arbeitsrechtliches Know-how für einen sorgenfreien Sommer!

Damit ArbeitnehmerInnen den Sommer sorgenfrei genießen können, ist es wichtig, dass sie über ihre Rechte Bescheid wissen.

Zwangsurlaub ist nicht möglich
Das österreichische Urlaubsrecht sieht generell keinen Zwangsurlaub vor.

Eine Zwangsbeurlaubung gegen den Willen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ist grundsätzlich nicht möglich.

Krankheit unterbricht Urlaub
Ärgerlich ist es, wenn man ausgerechnet im Urlaub krank wird. Dann gilt die Regel: Zum Arzt gehen und krankschreiben lassen. Und in der Firma sofort Bescheid geben, dass man krank ist, am besten schriftlich. Wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, werden für diese Zeit keine Urlaubstage abgezogen. Wenn Sie im Ausland erkranken, müssen Sie neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung brauchen Sie nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurden.

Achtung: Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage, das ursprünglich vereinbarte Urlaubsende bleibt unverändert aufrecht.

Urlaub absagen? Nur einvernehmlich!
Einen bereits vereinbarten Urlaub darf der Dienstgeber nicht absagen. Ein Großauftrag für das Unternehmen ist kein Grund, ArbeitnehmerInnen ihre Erholungsphase zu streichen oder zu verkürzen. Das ist nur aus besonders schwerwiegenden Gründen möglich, die zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile für das Unternehmen unumgänglich sind wie zum Beispiel ein Hochwasser. Dann muss allerdings der Arbeitgeber anfallende Stornokosten übernehmen. Umgekehrt darf aber auch der/die ArbeitnehmerIn seinen Urlaub nicht einfach absagen, weil das Wetter schlecht ist.

Ohne Handy und Laptop an den Strand
Im Urlaub dürfen ArbeitnehmerInnen ihr Diensthandy getrost ausschalten. Sie müssen weder persönlich noch per E-Mail oder Telefon erreichbar sein. Auch der Urlaubsort muss dem Arbeitgeber nicht bekannt gegeben werden. Schließlich sollte man den Urlaub nutzen, um so richtig abzuschalten. Auch das Handy.

Pünktlich vom Urlaub zurückkommen
Streikende Fluglotsen, ausgefallener Flug? Sollten Sie es aus einem guten Grund nicht pünktlich zurück zur Arbeit schaffen, geben Sie Ihrem Arbeitgeber umgehend Bescheid – am besten schriftlich! Damit Sie nachweisen können, dass Sie nicht unentschuldigt gefehlt haben.

Bei Fragen rund um den Urlaub oder das Urlaubsgeld beraten die Betriebsräte und Gewerkschaften.
(Information des ÖGB, Juli 2017)

Pistenspaß für Mitglieder der GPA-djp

Immer weniger Familien fahren in Österreich Schi. Einer der Gründe dafür ist wohl das merkliche Anziehen der Preise für die Liftkarten.

Wir kümmern uns täglich um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und um ihre gerechte Entlohnung. Es ist uns aber auch wichtig, unseren Mitgliedern interessante Angebote zur Freizeitgestaltung zu machen. Die CARD-Angebote der GPA-djp können sich sehen lassen und gerade in OÖ. versuchen wir laufend, attraktive Kooperationen für unsere Mitglieder einzugehen.

In der Broschüre stellen wir Ihnen die besten Pisten-Angebote für ÖGB-Mitglieder in OÖ. und Salzburg vor. Zücken Sie Ihre GPA-djp-Card und planen Sie gleich Ihre Schisaison 2017 für sich und Ihre Familie!

Für Noch-Nicht-Mitglieder: Sie haben mit der Anmeldung Gelegenheit, Mitglied zu werden und neben allen anderen Vorteilen einer Mitgliedschaft auch noch unsere Pistenangebote zu nutzen.

Pistenspaß für GPA-Mitglieder (öffnen und einmal nach rechts drehen 🙂 )
GPA-djp-mitgliedsanmeldung

Mach Dich stark! Werde Mitglied. Jetzt beitragsfrei bis Ende Februar 2017!

Jährliche Gehaltserhöhung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, finanzielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und im Alter – für viele Menschen ist das heute selbstverständlich.

Bei Berufswechsel, Kündigung oder einem Konflikt am Arbeitsplatz ist es wichtig, einen starken Partner zur Seite zu haben.

Ein Kollektivvertrag sichert jährliche Gehaltserhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, regelt Arbeitszeiten, Zuschläge und vieles mehr.

Mach Dich stark! Werde Mitglied.
Jetzt beitragsfrei bis Ende Februar 2017!

Bei Interesse Anmeldeformular unten ausfüllen und bei BRV Martina Kronsteiner abgeben, oder auch online hier: Mach Dich stark – werde Mitglied!
gpa-djp-mitgliedsanmeldung
Information über die GPA-djp ist auch hier in diesem Blog zu finden: GPA-djp

Abschluss Gehaltsverhandlungen Sozialversicherung für 2017 – Gehaltstabellen

GPA-djp_Logo kleinMit dem Lohn- und Gehaltsabschluss ist es auch heuer wieder gelungen, ein herzeigbares Ergebnis zu erreichen. Besonders freut es uns, dass wir eine Gehaltserhöhung erreichen konnten, die über dem Gehaltsabschluss der Beamten liegt, und wir unseren konsequenten Weg eines „Arbeiter- und Angestelltenabschlusses“ fortsetzen.

Dieses Ergebnis konnten wir durch unsere gute und gemeinsame Arbeit sowie durch die Unterstützung der Gewerkschaftsmitglieder erreichen. Es zeigt sich einmal mehr, wie sinnvoll und notwendig es ist, dass sehr viele Menschen in der Sozialversicherung gewerkschaftlich organisiert sind.

Hier sind nun die Gehaltstabellen für 2017 nachzulesen, sind auch im BR-Ordner im j-Laufwerk unter Infos GPA-djp abgespeichert (dort auch noch die Vorjahrestabellen zum Vergleich).

Gehaltstabelle Pflege 2017

Gehaltstabelle Verwaltung 2017

Gehaltstabelle Ärzte 2017

Gehaltsabschluss-Details Sozialversicherung für 2017

Abschluss Gehalts- und KV-Verhandlungen Sozialversicherung für 2017

gehaltsverhandlungDie Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2017 um durchschnittlich 1,32 % erhöht.

Nach intensiven Verhandlungen konnten die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten in der Sozialversicherung erfolgreich abgeschlossen werden.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

A) Gehaltsrecht

Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2017 um durchschnittlich 1,32 % erhöht.

Die Zulagen-Bemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um 1,22 % erhöht.

B) Rahmenrecht

Auch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen, wie zum Bespiel:

  • Ausweitung der Funktionszulage der Stationsleitungen
  • Diverse Umreihungen im Verwaltungsbereich
  • Rechtsanspruch auf Papamonat

Sämtliche Änderungen treten mit 01.01.2017 in Kraft.

Mit diesem Gehaltsabschluss ist es auch heuer wieder gelungen, ein herzeigbares Ergebnis und reale Lohn– und Gehaltserhöhungen durchzusetzen.

GPA-djp_Logo kleinNur starke Gewerkschaften mit vielen Mitgliedern können derartige Ergebnisse erreichen. In diesem Sinne danken wir für Ihre Mitgliedschaft.
Sollten Sie noch kein Mitglied sein, laden wir Sie herzlich ein, unserer Gemeinschaft beizutreten.

Genauere Informationen sowie die neuen Gehaltstabellen folgen!

Gewalt gegen Spitalsbeschäftigte: Gewerkschaft und Betriebsräte fordern umgehend Sicherheitsmaßnahmen

Gewerkschaft und BetriebsrätInnen fordern umgehend Sicherheitsmaßnahmen
„Die Krankenhausbetreiber müssen das Problem mit gewalttätigen Übergriffen gegen SpitalsmitarbeiterInnen endlich ernst nehmen und für Sicherheit sorgen“, sagt Erwin Deicker, Betriebsratschef im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder. Dass zunehmende Probleme mit gewalttätigen PatientInnen, wie jüngst in der Notfallambulanz, öffentlich diskutiert werden, bewertet er als positiv. „Unsere Arbeitgeber dürfen nicht länger die Augen verschließen. Unsere KollegInnen geben tagtäglich ihr Bestes, um unsere PatientInnen gut zu versorgen. Sie haben ein Recht auf ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld.“ 

Zweiter Nachtdienst auf jeder Station und Security in Ambulanzen gefordert
Eine der Hauptursachen sei, dass die Personalbesetzung in den Häusern nicht adäquat sei. „Als ersten Schritt muss es auf jeder Station verpflichtend einen zweiten Nachtdienst geben“, fordert Sebastian Prohaska, Betriebsratsvorsitzender bei den Barmherzigen Schwestern. Besonders problematisch sei die Lage in den Notfallambulanzen. Lange Wartezeiten führen oft zu aggressiver Stimmung. „Das Personal ist massiv überlastet. Dazu kommt, dass Ambulanzen regelrecht gestürmt werden. Sehr viele der PatientInnen würden aber eigentlich in eine Arztpraxis gehören“, sagt Prohaska. Die Patientenströme müssten besser gelenkt werden. Zudem fordern die beiden Betriebsräte Security-Dienste rund um die Uhr und nicht nur in der Nacht. 

Sofort erste Schritte für mehr Sicherheit setzen
„Das Pflegepersonal arbeitet in einer exponierten Lage und ist permanent mit Menschen in einer Ausnahmesituation konfrontiert. Diese Arbeit ist schwierig und fordernd. Die Arbeitgeber müssen ihrer Fürsorgepflicht für ihr Personal endlich entsprechend nachkommen und sofort erste Schritte für mehr Sicherheit setzen“, sagt Engelbert Eckhart, Landessekretär der für die Ordensspitäler zuständigen Gewerkschaft vida. „BetriebsrätInnen und Gewerkschaft sind gern bereit, an Projekten für mehr Sicherheit im Krankenhaus mitzuarbeiten.“
(Information des ÖGB OÖ., 02.08.2016)

Siehe auch:
Pflegekräfte vor Gewalt schützen – neuer Online-Check
Top-Gründe für Gewerkschaft

Dienstverhinderung bei Unwetterschäden / Hochwasser

HochwasserBin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet? Habe ich Entgeltanspruch?
Der Arbeitsplatz kann infolge starker Unwetterschäden nicht erreicht werden! Das eigene Haus steht unter Wasser! Im überschwemmten Betrieb fallen Aufräumarbeiten an! – Inwieweit bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet, und verliere ich – wenn ich nicht arbeite – meinen Entgeltanspruch?

Eine abschließende Antwort auf diese Fragen gibt es leider nicht! Es ist stets im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden!

Aber zumindest ein paar grundsätzliche Dinge können gesagt werden:
§ 8 Absatz 3 Angestelltengesetz regelt den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Dienstverhinderung aus wichtigem Grund.

Angestellte behalten ihren Entgeltanspruch, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind.

Sind Angestellte wegen Unwetterschäden von ihrem Arbeitsplatz abgeschnitten, wird im Regelfall trotzdem Entgelt zustehen. Dasselbe gilt, wenn Angestellte zu spät an ihren Arbeitsplatz gelangen, weil es unwetterbedingt z.B. zu Verspätungen im öffentlichen Verkehr kommt. Die Angestellten müssen aber jede zumutbare Möglichkeit ausschöpfen, um (pünktlich) an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Was zumutbar ist, muss nach den Begleitumständen des Einzelfalls beurteilt werden.

Könnten Angestellte zwar ihren Arbeitsplatz erreichen, steht aber z.B. der Keller des eigenen Hauses unter Wasser oder droht dem Haus infolge Überschwemmungen (weiterer) Schaden, der durch Schutzmaßnahmen abgewehrt werden kann, so sind sie nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Der Schutz des Eigentums vor akuter Bedrohung bzw. Schadensbegrenzung gilt gegenüber der Arbeitsverpflichtung im Regelfall als „höherrangiges Gut“ und somit als Dienstverhinderungsgrund mit Entgeltfortzahlung.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Angestellten auch tatsächlich persönlich tätig werden müssen und nicht etwa andere z.B. im Haus lebende Personen die notwendigen Maßnahmen treffen können.

In Katastrophengebieten, in denen die Allgemeinheit betroffen ist, kann unter Umständen anderes gelten.

Aufgrund ihrer Treuepflicht können Angestellte im überschwemmten Betrieb für Bergungs- und Aufräumarbeiten herangezogen werden.
Nicht zumutbar wären Bergungs- und Aufräumarbeiten allerdings dann, wenn sie für die Angestellten mit Gefahren verbunden wären oder wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprächen.

Für Arbeiter/innen, die durch eine Katastrophe persönlich betroffen sind, gilt das Gesagte sinngemäß (§ 1154b Absatz 5 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).

Für konkrete Anfragen stehen Ihre Betriebsräte und die Regionalgeschäftsstellen der GPA-djp gerne zur Verfügung.
(Information der GPA-djp)

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