Unsere Gewerkschaft, die GPA-djp, mit neuer Homepage!

GPA-djp Homepage

Unsere Gewerkschaft, die GPA-djp, hat ihren Internetauftritt runderneuert. Reinschauen lohnt sich:

GPA-djp im Internet

Die GPA-djp ist die Interessenvertretung der Angestellten, Lehrlinge, Schüler und Studenten sowie der Journalisten und aller Arbeitnehmer im Graphischen Gewerbe und der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie. Sie vertritt auch atypisch Beschäftigte, Karenzgeldbezieher und Zivil- und Präsenzdienstleistende.

Als mitgliederstärkste Gewerkschaft innerhalb des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) ist die GPA-djp eine bedeutende sozial- und gesellschaftspolitische Gestaltungskraft.

Innerhalb der GPA-djp sind rund 15.000 Betriebsräte organisiert. Mit ihnen gemeinsam verhandelt die GPA-djp pro Jahr 160 Kollektivverträge für verschiedenste Wirtschaftsbereiche. Damit werden höhere Einkommen und gerechtere Arbeitsbedingungen gesichert.

Lohnsteuer runter – jetzt unterschreiben!

Lohnsteuer runter

Damit netto mehr Geld bleibt: ÖGB und Gewerkschaften starten Kampagne
„Wir haben es so satt“, begründet ÖGB-Präsident Erich Foglar die ÖGB-Kampagne für eine spürbare Lohnsteuersenkung: „Bei den Bruttolöhnen erreichen wir in den Kollektivvertragsverhandlungen stets ein Plus über der Inflationsrate. Aber sobald die Abgaben und Steuern abgezogen werden, wird daraus ein reales Minus.“ Ab sofort sammeln wir Unterschriften, die uns unserem gemeinsamen Ziel näher bringen: Lohnsteuern runter!

Jetzt unterschreiben: www.lohnsteuer-runter.at
Volle Unterstützung erhält der ÖGB dabei von Österreichs BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen und JugendvertrauensrätInnen. Sie fordern geschlossen, dass der ÖGB eine große Kampagne für niedrigere Lohnsteuern startet. An einer Befragung haben 11.017 BelegschaftsvertreterInnen teilgenommen. 98,77 Prozent sind für eine Kampagne, und sie haben sich gleichzeitig bereit erklärt, aktiv daran mitzuarbeiten. Das Ergebnis ist für den ÖGB ein Auftrag.

Steuern auf Arbeit steigen immer weiter
Die Steuereinnahmen aus den Arbeitseinkommen steigen immer weiter an, die kalte Progression lässt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz real gleichbleibender Einkommen in höhere Steuerstufen rutschen. Foglar: „Jetzt geht es um eine gerechte Entlastung der ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen. Sie brauchen dringend eine Entlastung. Wenn dafür im Budget kein Spielraum vorhanden ist, dann muss man ihn eben schaffen. Und eine Millionärssteuer ist dafür nicht nur bestens geeignet, sondern auch gerecht.“
(Information der GPA-djp, Juli 2014)

Zum Glück gibt’s Urlaubsgeld!

Urlaubsgeld

Zwei mal im Jahr gibt es mehr Geld am Konto, das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben, darauf gebe es sogar einen gesetzlichen Anspruch. Dem ist aber nicht so.

Das 13. Und 14. Gehalt wurden von den Gewerkschaften erkämpft und in Kollektivverträgen verankert. Um weiterhin das hohe Niveau der Kollektivverträge aufrecht zu erhalten, brauchen die Gewerkschaften die Unterstützung der BetriebsrätInnen und der Gewerkschaftsmitglieder.

Nicht alle bekommen Sonderzahlungen
Nicht alle bekommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ein 13. Und 14. Gehalt gibt es nur dort, wo es die Kollektivverträge vorsehen. Atypisch Beschäftigte wie Freie DienstnehmerInnen oder WerkvertragsnehmerInnen, bekommen keine Sonderzahlungen. Immer noch gibt es auch bei den unselbständig Beschäftigten Bereiche, in Österreich zum Glück sehr wenige, die nicht in den Geltungsbereich eines Kollektivvertrages fallen.

Urlaub Aktion 1Urlaub Aktion 2

Urlaub Aktion 3Urlaub Aktion 4

Sozialpartnerschaft in Oberösterreich

ÖGB OÖ

Aufzeigen, wenn ArbeitnehmerInnen um ihre Rechte geprellt werden und einklagen, wenn Entgelt vorenthalten wird, gehören zu den wichtigsten Aufgaben von AK und ÖGB. Die beiden Arbeitnehmervertretungen achten darauf, dass (Kollektiv-)Verträge und sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen eingehalten werden. Schließlich geht es für einzelne ArbeitnehmerInnen um viel Geld, wenn sie über Jahre und Monate um ihre Ansprüche gebracht werden. Schwarze Schafe schaden rechtschaffenen Unternehmen Arbeiterkammer und ÖGB scheuen nicht davor zurück, vertragsbrüchige Unternehmen beim Namen zu nennen. Dabei geht es nicht um Pauschalverurteilungen, sondern um das Aufzeigen von nachweislichem, systematischem Rechtsbruch in einzelnen Betrieben. Das scheint der Wirtschaftskammer nicht zu gefallen. Sobald illegale Machenschaften oder Verstöße gegen Gesetze und Kollektivverträge aufgezeigt werden, wehrt sich die WK. Dabei muss es im Sinne aller sein, dass sich alle Betriebe und ArbeitnehmerInnen an die gemeinsamen Regeln halten: Wer schwarze Schafe schützt, schadet ArbeitnehmerInnen, anständigen Unternehmern und gefährdet das sozialpartnerschaftliche Miteinander. Read more

Meine Rechte (und Pflichten) bei Krankheit

Krank im Urlaub

Wenn Erkältungen und grippale Infekte grassieren, mehren sich in den Rechtsberatungen der GPA-djp Anfragen zum Krankenstand.

Februar: Schnupfenzeit, Grippe breitet sich aus. Gerade jetzt werden viele Menschen krank, in den Betrieben steigt die Zahl der Krankenstände.

Doch worauf müssen kranke ArbeitnehmerInnen achten?
Wer infolge Krankheit arbeitsunfähig ist, hat das Recht, zu Hause zu bleiben, auch wenn das dem/der Chef/in nicht immer gefallen mag. Zugleich haben erkrankte ArbeitnehmerInnen aber auch Verpflichtungen. Zum einen muss die Krankmeldung unverzüglich erfolgen, zum anderen ist, sofern der/die Chef/in das verlangt, eine Krankenstandsbestätigung zu übermitteln. Bei Verstößen gegen diese Pflichten droht Entgeltverlust.

Was ist mitzuteilen?
Es genügt, Krankheit, Unfall oder Kuraufenthalt als Grund für die Dienstverhinderung anzugeben. Über die Diagnose müssen keine Auskünfte erteilt werden. Doch auch während des Krankenstandes ist Einiges zu beachten: Wurde die Arbeitsunfähigkeit von der erkrankten ArbeitnehmerIn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, besteht für einen gesetzlich geregelten Zeitraum Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Anspruchsdauer ist nach Dienstjahren gestaffelt.

Während eines Krankenstandes darf seitens des Arbeitsnehmers kein der Genesung abträgliches Verhalten gesetzt werden. Im Zweifelsfall entscheiden die ÄrztInnen, ob Bettruhe einzuhalten ist oder nicht. Welche Tätigkeiten Kranke verrichten dürfen, hängt von der Art der Erkrankung ab. Vorsicht! Wer sich nicht an die ärztlichen Vorgaben hält, riskiert eine Entlassung!

Weitere Informationen (auch zu Krankheit im Urlaub) und ein Hinweis auf weitere Artikel zum Thema sind hier zu finden:
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"Firmen müssen mehr für Ältere tun!"

Ältere Arbeitnehmer

Arbeitsmarktpolitische Vorhaben im Koalitionsprogramm rasch angehen
„Die Arbeitsmarktdaten von Ende Dezember 2013 zeigen, dass die Hauptproblemfelder nach wie vor die gleichen sind“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, zu den präsentierten Daten. „Vor allem bei älteren Beschäftigten, bei Frauen und im Bereich der Lehrstellen müssen die Unternehmen viel stärker in die Pflicht genommen werden.“

Die im Koalitionsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zur Aufwertung der Lehre, zur Förderung der Beschäftigung von Frauen und von Älteren begrüße der ÖGB daher. Achitz: „Wir werden darauf drängen, dass diese Pläne rasch in die Tat umgesetzt werden. Es nutzt den jungen Arbeitslosen nämlich gar nichts, dass wir hinter Deutschland die zweitniedrigste Arbeitslosenrate bei Jugendlichen haben.
Und es ist ja gut und schön und unbestritten, dass das faktische Pensionsantrittsalter steigen soll – der Anstieg von 23 Prozent bei älteren Arbeitslosen macht aber einmal mehr deutlich, dass es ohne ein Bonus-Malus-System nicht gehen wird.“

„Dass die Zahl der arbeitslosen 15- bis 19-Jährigen leicht zurückgeht, ist erfreulich, es ist allerdings bedenklich, dass die heimischen Unternehmen derzeit um 12,7 % weniger Lehrstellen anbieten als im Vorjahr“, sagt Achitz. „Es ist inakzeptabel, dass sich die Unternehmen zurücklehnen, dem Staat die Lehrlingsausbildung und damit auch die Kosten dafür überlassen und am Ende von den ausgebildeten Fachkräften profitieren. Das ist nicht die Idee der dualen Ausbildung, die die Unternehmer bei Reisen durch Europa gerne in den Himmel loben.“

Der ÖGB fordert:

  • Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf EU-Niveau.
  • Unternehmen, die zu wenig ältere Menschen beschäftigen, müssen einen Malus zahlen.
  • Wirkungsvoller Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen. – Eine Fachkräftemilliarde, die durch den Beitrag der Unternehmen in einer Höhe von einem Prozent der Jahresbruttolohnsumme finanziert wird. Daraus werden Lehrlingsausbildung und Weiterbildung gefördert sowie Qualitätssicherung und überbetriebliche Ausbildung finanziert. – Ausländische Bildungsabschlüsse müssen leichter und schneller anerkannt werden.
  • Mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung sollen künftig monatlich aliquot Sonderzahlungen ausgezahlt werden, um in der Höhe mit der Ausgleichszulage gleichzuziehen.
  • Arbeitgeber müssen einen Euro pro Überstunde einzahlen, je zur Hälfte an das AMS und ins Gesundheitssystem.

(Information des ÖGB, 02.01.2014)

Neu ab 2014: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Pflege

Wir haben darüber schon im Juli berichtet, möchten dieses Thema aber nochmals in Erinnerung rufen:

Höhe des Pflegegeldes, Einstufungsverfahren, Absicherung von Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich, Stellung der Angehörigen, langfristige Finanzierung, …

Die  Themen  Pflege  und  Betreuung  befinden  sich  in  ständiger  Diskussion.  Mehr  als  120.000 ÖsterreicherInnen  pflegen  ihre  Angehörigen  zu Hause,  schätzt  die  Wirtschaftsuniversität Wien. 1   Der Großteil davon sind Frauen. Teilweise sind sie bereits selbst in Pension, zum Teil berufstätig und meist Ende 40 oder älter. Zu dieser neuen Herausforderung daheim taucht immer öfters die Frage auf, wie sich Pflege und Beruf eigentlich vereinbaren lassen.

Auf die Verbesserung dieses schwierigen Verhältnisses zielt  nun die Einführung der neuen Pflegekarenz ab. Diese soll es ermöglichen, eine Versorgung zu organisieren, wenn bei Angehörigen plötzlich ein Pflegebedarf eintritt.

Die Erkenntnis, dass es akuten Handlungsbedarf gibt, hat sich dabei quer durch alle Parteigrenzen hinweg durchgesetzt. So wurden die neuesten Gesetze zum Pflegebereich auch von der Opposition mitgetragen: Pflegekarenz und -teilzeit wurden einstimmig im Nationalrat beschlossen. Auch wir GewerkschafterInnen begrüßen diesen Reformschritt ausdrücklich, auch wenn wir auf  den  Wermutstropfen  hinweisen  müssen,  dass  es  keinen  Rechtsanspruch  auf  die Pflegekarenz gibt. Denn Unternehmen können ein Ansuchen auf Pflegekarenz ohne Angabe von Gründen einfach ablehnen.

Alle Informationen zur neuen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sind hier zusammengefasst: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
(Information der GPA-djp)

Erfolgreicher Abschluss der KV-Verhandlungen 2014

GPA-DJP
Die Schemabezüge werden ab 01. Jänner 2014 um einen Sockelbetrag von 0,4 % und um weitere 1,6 % angehoben.

Am Nachmittag des 04. Dezember 2013 konnten die Verhandlungen für die Arbeiter und Angestellten der Sozialversicherung nach intensiven Gesprächen erfolgreich beendet werden.
Folgender Kollektivvertragsabschluss konnte erzielt werden:

1. Lohn- und Gehaltsrecht

  • Die Schemabezüge werden ab 01.01.2014 um einen Sockelbetrag von 0,4 % und um weitere 1,6 % angehoben. Der sich ergebende Betrag wird auf volle Euro aufgerundet.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Zulagen wird nach demselben Schema angehoben.
  • Die Kinderzulage wird aufgrund der Bestimmungen der jeweiligen DO angehoben.

2. Rahmenrecht

Des Weiteren konnte ein umfangreiches Rahmenrechtspaket abgeschlossen werden und es werden auch wichtige Ergebnisse der Arbeitsgruppen zum neuen Dienstrecht umgesetzt. Dies sind insbesondere:

  • Verbesserungen bei bestimmten Einreihungen
  • Verbesserungen im Zulagenrecht
  • Dienstbeschreibung neu

Weiters werden Anfang 2014 im Rahmen einer eigenen Arbeitsgruppe Verhandlungen zur Pensionskasse aufgenommen. Ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt.

3. Sämtliche Änderungen treten mit 01. Jänner 2014 in Kraft.

Die Verhandlungen fanden in einem sehr schwierigen Umfeld statt. Bedingt durch die öffentlichen Debatten zur Sozialversicherung, dem Pensionsrecht im Zuge der Regierungsverhandlungen sowie den laufenden Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst war es nicht leicht, zu einer Einigung zu gelangen.

So gesehen konnten wir einen sehr guten Gesamtabschluss erreichen, welcher eine kontinuierliche und berechenbare Entwicklung der Gehälter und des Dienstrechtes für die Beschäftigten der Sozialversicherung sicherstellt.

Dieses Ergebnis war deswegen möglich, weil viele Bedienstete Anliegen durch ihre Mitgliedschaft zur Gewerkschaft stärken. Den Mitgliedern danken wir dafür und jene, die noch nicht dabei sind, möchten wir einladen, Mitglied unserer Bewegung zu werden.

Weitere Informationen
Noch ein bisschen mehr ins Detail geht es hier: Abschluss KV-Verhandlungen 2014-Langversion

Die neuen Gehaltstabellen für 2014 sind hier zu finden:
Gehaltstabelle Verwaltung 2014
Gehaltstabelle Pflege 2014
Gehaltstabelle Ärzte 2014

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