Gewerkschaften: Stellungnahme zu Impfpflicht des Gesundheitspersonals

Gewerkschaften: Ist eine Zwangsmaßnahme wirklich Ihre Antwort auf den Hilferuf des Gesundheits- und Pflegepersonals, Minister Mückstein?
Die Ankündigung der Impfpflicht für das Gesundheitspersonal durch Minister Wolfgang Mückstein am vergangenen Freitag kam überraschend und völlig entgegen jeder Kommunikation der vergangenen Wochen. Die beiden größten zuständigen Gewerkschaften reagieren nun scharf.

Für Edgar Martin, Vorsitzender Hauptgruppe II in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, und Reinhard Waldhör von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), ist eine freiwillige, 100%ige Durchimpfungsrate beim Gesundheitspersonal wünschenswert, aber derzeit aus mehreren Gründen nicht zu erreichen.

„Aktuell ist die Impfrate in diesem Bereich schon hoch, aber viele der noch nicht Geimpften sagen, sie warten auf den Todimpfstoff. Andere hatten bei den beiden vorangegangenen Impfungen Nebenwirkungen und zeigen sich nun skeptisch. Aber auch vielen bereits Geimpften stößt sauer auf, dass man das Gesundheitspersonal nun wie Soldaten in einen Krieg schicken möchte – nach dem Motto: ihr habt ja eine besondere Verpflichtung dazu.

Während manche politische Verantwortungsträger die Stimmung weiter aufheizen können und so die Impfrate in der Gesamtbevölkerung weiter niedrig halten, will man nun mit Zwang das Gesundheitspersonal verpflichten. Damit ist das Recht auf Selbstbestimmung dahin. Das Personal soll retten und als moralisches Beispiel fungieren“, erklären Reinhard Waldhör und Edgar Martin.

Und weiter: „Am Mittwoch haben unsere Kolleginnen und Kollegen in Spitälern und Pflegeheimen mit der Aktion „5 nach 12“ die größte, bundesweite Protestaktion der Beschäftigten im Gesundheit-, Pflege und Sozialbereich der zweiten Republik veranstaltet. Tausende Beschäftigte verwiesen durch einen ‚Walk-out‘ auf ihre Arbeitssituation, den eklatanten Personalmangel und stellten sich hinter die Forderungen nach mehr Personal, eine Ausbildungsoffensive und einer fairen Bezahlung.“

Die sofortige Antwort des Ministers war zu diesem Zeitpunkt eine Bitte, durchzuhalten. Zwei Tage später kam als Reaktion nicht der verlangte Gesprächstermin, sondern die Ankündigung einer Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal!

Reinhard Waldhör und Edgar Martin: „Am meisten ärgert uns die Vorgehensweise, das Nicht-Kommunizieren. Dem betroffenen Gesundheitspersonal wird etwas vor die Füße geworfen und dann taucht man ins Wochenende ab. Jene, die seit 2 Jahren alles gegeben haben und sich von Welle zu Welle schleppen, bleiben mit dem Gefühl zurück wieder einmal nicht wahrgenommen zu werden. Die Menschen in den Gesundheits- und Pflegeberufen habe das chaotische COVID Management auszubaden.“

Das Ergebnis einer schnellen Online-Umfrage am Wochenende mit rund 1.500 TeilnehmerInnen verwundert daher nicht. Zwei Drittel der Befragten sprechen sich gegen eine Impfpflicht beim Gesundheitspersonal aus.

„Da waren mit Sicherheit geimpfte MitarbeiterInnen beteiligt. Es zeigt nur, dass Zwang nie die richtige Lösung sein kann. Wir wissen jetzt schon, dass uns einige genau deswegen verlassen werden. Das hat auch das Beispiel Italien gezeigt, rund 5% haben das Gesundheits- und Pflegesystem verlassen.“

Aber genau hier liegt der Unterschied zu Soldaten. „Es ist eben die letzte Möglichkeit, sich selbstbestimmt der Impfpflicht und dem Zwang entgegenzustellen. Wer uns verlässt, ist nicht fahnenflüchtig. Aber jede einzelne Fachkraft fehlt und werden wir noch schmerzlich bereuen. Bei einer ähnlichen Rate in Österreich wären wir aktuell am Ende“, so Waldhör und Martin abschließend.
(Information des ÖGB, 15.11.2021)

Was ist Dir wichtiger – mehr Gehalt oder mehr Freizeit?

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für die kommenden Kollektivvertrags- und Gehaltsverhandlungen ersuchen wir Euch alle um Beantwortung der Frage, ob Dir mehr Freizeit oder mehr Gehalt wichtiger ist.
Unsere Gewerkschaft GPA wird sich klarerweise für beide Themenbereiche einsetzen, möchte aber doch von uns allen erfahren, auf welche Bereiche sie das Hauptaugenmerk richten soll.

Daher bitten wir Euch, auf den Karten, die BRV Martina im Haus verteilt, das jeweilige Feld anzukreuzen und diese dann in die Box vor dem BR-Büro (UG1) einzuwerfen!

Pause machen im Job – was erlaubt ist und was nicht!

Regelmäßige Pausen sind wichtig, um konzentriert und produktiv arbeiten zu können. Wir beantworten die zwölf wichtigsten Fragen rund ums Abschalten und Entspannen im Job:

1. Habe ich ein Recht auf eine Mittagspause?
Ja – wenn auch nicht unbedingt genau zu Mittag. Wer länger als sechs Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine halbe Stunde (unbezahlter) Ruhepause.
Diese halbstündige Pause kann mit Zustimmung des Betriebsrates auch auf zum Beispiel zwei Pausen je 15 Minuten oder drei Pausen von je zehnminütiger Dauer aufgeteilt werden.

2. Muss ich Pause machen oder kann ich stattdessen früher nach Hause gehen?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass spätestens nach sechs Stunden die Arbeit für eine Pause zu unterbrechen ist. Auf die Ruhepause kann also nicht verzichtet werden. Jedoch gibt es hier auch Regelungen, etwa in Kollektivverträgen, dass die Ruhepause bezahlt werden muss.

3. Bekomme ich Pausen bezahlt?
Die Regelung im Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Ruhepausen grundsätzlich nicht als Arbeitszeit zählen und daher auch nicht bezahlt werden müssen.
Es muss sich aber hier um echte Freizeit handeln – der Arbeitnehmer kann die Pause beispielsweise für private Erledigungen nutzen und muss nicht für Arbeitsaufträge zur Verfügung stehen.
Durch Vereinbarung, etwa in Kollektivverträgen, kann die Pause aber auch zur Arbeitszeit gezählt werden.

4. Darf mir mein Arbeitgeber vorschreiben, wie ich meine Mittagspause verbringen muss?
Nein. Du kannst völlig frei entscheiden, wo und wie Du Deine Pause verbringen willst. Es liegt ganz bei Dir, ob Du essen gehst, Sport treibst oder shoppen gehst – Du entscheidest.
Wenn Du willst, kannst Du deinen Arbeitsplatz oder das Betriebsgelände in deiner Pause verlassen – auch das kann Dir Dein Chef nicht verbieten.

5. Dürfen Raucher zwischendurch eine Pause machen?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eigene Rauchpausen. Am besten klärst du mit deinem Arbeitgeber, wann und wo du rauchen darfst. Beim Bewerbungsgespräch darf es kein Entscheidungskriterium sein, ob jemand Raucher ist oder nicht.

6. Darf ich selbst bestimmen, wann ich meine Pause nehme?
Das hängt von der jeweiligen Vereinbarung im Betrieb ab. Frag am besten bei Deinem Betriebsrat oder in der Personalstelle nach!

7. Darf ich in der Pause meinen Arbeitsplatz verlassen?
Ja. Pausen sind nicht Arbeitszeit! Du darfst Deinen Arbeitsplatz verlassen und musst auch nicht auf Abruf verfügbar sein.

8. Steht Teilzeitbeschäftigten auch eine Pause zu?
Ja, auch Teilzeitbeschäftigte haben an Tagen, an denen sie länger als sechs Stunden arbeiten, Recht auf eine 30-minütige Pause.

9. Ich muss auch am Wochenende arbeiten. Welche Pausen stehen mir zu?
Selbstverständlich ist auch am Wochenende eine Pause von 30 Minuten einzuhalten, wenn länger als sechs Stunden gearbeitet wird. Zwischen zwei Arbeitstagen hast Du einen Anspruch auf eine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von grundsätzlich mindestens elf Stunden.
Innerhalb einer Woche steht Dir als ArbeiternehmerIn auch noch eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von 36 Stunden zu (Wochenendruhe).

10. Wie schaut die Pausen-Regelung im Homeoffice aus?
Natürlich hast Du auch im Homeoffice ein Recht auf eine Pause. Wann Du sie machst, liegt grundsätzlich bei Dir. Klar ist: Am Ende des Dienstes musst Du auf die mit dem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitsstunden kommen.
Unser Tipp: Zeichne Deine Arbeitszeit möglichst genau auf und achte auf die Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen!

11. Haben Jugendliche länger Pause?
Nein, aber unter 18-Jährige haben bereits ein Recht auf die halbstündige Pause, wenn der Arbeitstag mehr als 4,5 Stunden dauert.

12. Auch nicht unwichtig: Wie oft und wie lange darf man eine Klopause machen?
Kurze Toilettenpausen gelten als Arbeitszeit und sind nicht auf die Ruhepause anzurechnen.
(Information des ÖGB, 23.09.2021)

ÖGB-Erfolg: Telefonische Krankmeldung bis 31.12.2021 verlängert!

ÖGB-Forderung erfüllt
Erkrankte ArbeitnehmerInnen müssen sich keinem unnötigen Risiko aussetzen.

Wer jetzt krank wird, muss nicht zwingend zum Arzt – denn die telefonische Krankmeldung wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das hat Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und Gewerkschafter, im Ö1-Morgenjournal bekanntgegeben. Laut Huss könnte es auch zu einer Dauereinrichtung werden über eine „elektronische Visite“, die mit Ärztekammer und einigen Bundesländern vereinbart wurde. Dabei sprechen Arzt und Patient per Video. Auf die Kritik, ob die Krankmeldung missbraucht werde, antwortet Huss: „Es gibt keine solchen Hinweise. Krankenstände sind eher zurückgegangen als dass sie gestiegen wären“.

Damit wird die ÖGB-Forderung nach einer Verlängerung der telefonischen Krankmeldung erfüllt und ein völlig unnötiges Risiko für PatientInnen vermieden. Ursprünglich war die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit der kontaktlosen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bis Ende Juni befristet worden und bis September aufgehoben worden.

Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten.
Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB

Der ÖGB war von Anfang an für die Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung. Schon im vergangenen Jahr forderte die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, die telefonische Krankmeldung wieder einzuführen: „Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”. Zuvor liefen PatientInnen Gefahr, sich in den vollen Wartezimmern der Arztpraxen anzustecken.

Absurdes Argument der Wirtschaft
Erst im August 2020 ist die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wieder ausgelaufen. Nur auf Druck des ÖGB hin konnte eine Wiedereinführung erzielt werden. Als Hauptargument dagegen waren von Seiten der Wirtschaft mögliche „Missbrauchsfälle” ins Treffen geführt worden – ein absurdes Argument, wie man hier nachlesen kann.

Corona-Bonus: Verzögerung ist Respektlosigkeit gegenüber Beschäftigten!

Pflege: Corona-Bonus immer noch nicht ausbezahlt
Im Juni war es endlich geschafft. Nach Protestaktionen und Demonstrationen konnten die Pflegekräfte gemeinsam mit der Gewerkschaft erreichen, dass ein 500 Euro Corona-Bonus für Pflegekräfte im Parlament beschlossen wurde. Nach weiterem Druck Deiner Gewerkschaft GPA wurde der Bonus auch noch auf andere Gruppen ausgeweitet, leider nicht auf alle im Sozialbereich.

Nun ist bereits September und der Corona-Bonus ist immer noch nicht ausgezahlt. Es ist sogar noch unklar, wer genau unter welchen Umständen profitieren soll. Angeblich ist auch zu wenig Geld dafür veranschlagt.

Barbara Teiber, Vorsitzende Deiner Gewerkschaft GPA, macht sich stark für die Beschäftigten im Pflegebereich. Sie sagt: „Jene Beschäftigten, die über Monate hinweg extremen Belastungen ausgesetzt waren und aufgrund der aktuellen angespannten Corona-Situation nach wie vor sind, haben sich so einen Umgang nicht verdient. Das ist eine einzige große Respektlosigkeit.“

Besonders vor dem Hintergrund neuer Corona-Fälle in Pflegeheimen mahnt Teiber, in die Gänge zu kommen:

„Neue Corona-Fälle kommen schneller in die Heime als der bereits beschlossene Bonus. So geht man mit den Heldinnen der Krise nicht um!“

(Information Deiner Gewerkschaft GPA, 07.09.2021)

Krankenhaus muss 450.000 Euro nachzahlen!

Weil für Nachtbereitschaftsdienste im Krankenhaus Spittal an der Drau ein zu geringer Stundensatz bezahlt wurde, hat die Gewerkschaft Klage eingebracht und jetzt recht bekommen. Mehr als 450.000 Euro muss das Krankenhaus den 81 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachzahlen.

Der Betriebsrat des Krankenhauses Spittal und die Gewerkschaft haben Grund zur Freude. Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts bekommt jeder der 81 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchschnittlich 6.500 Euro. Nachtbereitschaftsstunden wurden nicht entsprechend bezahlt, „und zwar waren die Mitarbeiter zum Beispiel, aber das ist je nach Abteilung unterschiedlich, 11,5 Stunden im Dienst, haben nur 7,5 Stunden als Arbeitszeit angerechnet bekommen, und es sind ihnen auch nur 7,5 Stunden ausbezahlt worden. Deswegen ist es jetzt zu dieser hohen Nachzahlung bekommen“, so Juristin Anna Michorl von der Gewerkschaft vida.

Rechtsmeinung der Gewerkschaft bestätigt
Exakt 454.372 Euro müssen rückwirkend nachgezahlt werden. Vom Krankenhaus Spittal heißt es dazu in einer schriftlichen Stellungnahme: „Wie das Gericht festgestellt hat, ist die Auszahlung für die Bereitschaftsdienste mit Ruhemöglichkeiten rechtlich möglich, muss aber einzeln vertraglich vereinbart werden. Da dies bisher nicht der Fall war, hat das Gericht diesen Mangel in seinem Urteil beanstandet.“

„Wir haben das Gespräch gesucht. Es war eine andere Rechtsmeinung hier im Krankenhaus, und dann hat es geheißen, dann müsst ihr klagen. Wir haben geklagt und es wurde unsere Rechtsmeinung bestätigt. Wir haben den Menschen zu ihrem Recht verholfen“, sagte Hermann Lipitsch, der Vorsitzende des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) Kärnten.

Nach Urteil Dienste umgestellt
Nach dem Urteil wurden im Krankenhaus Spittal die Nachtbereitschaftsdienste auf Nachtdienste umgestellt und werden auch dementsprechend bezahlt. „Es war eben dieser Fall vor Gericht, aber ich hoffe, dass es Usus ist, dass man mit der Gewerkschaft redet, wenn es zu so einer Situation kommt“, sagte Lipitsch „und dass man dann zu einer Lösung findet.“ Das sei auch bei anderen Themen zu wünschen, hieß es vom Betriebsrat.
(Information gesehen auf orf.at, 26.08.2021)

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