Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Beiliegend ein Newsletter der anderen Art! Da uns in wenigen Wochen eine Nationalratswahl ins Haus steht, hat der Zentralbetriebsrat der AUVA alle österreichweit antretenden Parteien ersucht, einige Fragen zur AUVA zu beantworten. Es freut uns, dass sieben von acht Parteien diesem Ersuchen nachgekommen sind. Lediglich von der FPÖ erhielten wir (trotz einer Erinnerung von uns) keine Antworten auf die Fragen.
Nachstehend finden Sie die Originalantworten der Parteien auf unsere Online-Umfrage. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang sehr herzlich bei der GPA-djp bedanken, die uns durch ein Online-Befragungstool unterstützte.
Mit spätsommerlichen Grüßen, Erik Lenz
Hier geht’s weiter: Fragen und Antworten zur AUVA
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Sommerpause geht zu Ende und wir starten wieder mit unseren Step-Workout-Stunden am Montag, den 30. September 2019, 15.15 Uhr (wieder abgehalten von Sandra Weirauch).
Dann jeden Montag nachmittags von 15.15 bis 16.15 Uhr, im Bereich der Physiotherapie des UKH Linz, UG 1.
Stundeninhalt:
In dieser Stunde beginnen wir mit einem kurzen Warmup, haben Spaß bei einer einfachen Step-Choreographie und machen weiter mit einem abwechslungsreichen und kräftigenden Bodyworkout.
So trainieren wir unsere Ausdauer und Koordination und bauen dazu noch ein paar kleine Muskelkraftwerke auf. Die passende Musik ist natürlich mit dabei. Mit einem kurzweiligen Stretchingteil lassen wir die Stunde ausklingen.
Wer?
Alle, die Spaß und Freude an Bewegung haben – Aerobic-Erfahrung ist nicht notwendig! Einfach hinkommen, mitmachen, Spaß haben!
Ich freue mich auf Dein Kommen!
Sandra Weirauch
Für ev. Rückfragen: Tel. 42644
Der ÖGB arbeitet im Interesse aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Welche Parteien unterstützen den ÖGB auf diesem Weg, welche setzen sich wirklich für die Interessen der arbeitenden Menschen ein?
Bis Mitte August hatten alle wahlwerbenden Parteien die Möglichkeit, 81 Fragen zu ÖGB-Positionen zu beantworten. Rechtzeitig vor der Nationalratswahl am 29. September 2019 sind die Antworten der Parteien unter oegb.at/Nationalratswahl2019 öffentlich einsehbar.
„Für die arbeitenden Menschen in Österreich sind die Antworten besonders wichtig, denn sie sind es, die am 29. September entscheiden“, sagte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian heute im Rahmen der Veröffentlichung und hält fest: „Unser Ziel ist es, ein gutes Leben für alle zu schaffen. Das Herausfinden gemeinsamer Positionen ist der Anfang. Wie in den letzten Jahren werden wir auch in Zukunft mit allen zusammenarbeiten, denen es ernsthaft um faire Rahmenbedingungen, gerechte Entlohnung und soziale Absicherung geht.“
Arbeit braucht Erholung
Ein gutes Leben hängt für den ÖGB wesentlich damit zusammen, Arbeit und Freizeit gut vereinbaren zu können – und das in allen Lebensphasen. Die Einführung des 12-Stunden-Tags unter der ehemaligen schwarz-blauen Regierung hat die beruflichen Belastungen für ArbeitnehmerInnen massiv verschärft. Die Anzahl der Überstunden steigt. Oft bleiben für die Beschäftigten nur wenig bis keine Erholungszeiten, und die überlangen Arbeitszeiten machen auf Dauer nicht nur müde, sondern krank.
Der ÖGB fordert daher neue Arbeitszeitmodelle, die unterschiedliche Lebensumstände berücksichtigen und mehr Gestaltungsspielraum ermöglichen. In einigen Branchen haben es die Gewerkschaften geschafft, die 4-Tage-Woche und die 6. Urlaubswoche im Kollektivvertrag zu verankern – doch der ÖGB fordert einen Rechtsanspruch auf die 4-Tage-Woche und die Einführung der 6. Urlaubswoche für alle ArbeitnehmerInnen. Aber nicht alle Parteien unterstützen diese Forderungen.
Flächendeckende Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie mobile Pflegeangebote müssen ausgebaut werden, um pflegende Angehörige zu entlasten. Pflege- oder Betreuungspflichten dürfen nicht ausschließlich auf den Schultern von Frauen und Familien lasten. Hier fordert der ÖGB einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit, spricht sich jedoch klar gegen die Finanzierung der Pflege durch eine private Pflegeversicherung aus. Wir sind der Meinung, dass die Pflege nicht aus eigener Tasche gezahlt, sondern aus öffentlicher Hand finanziert werden muss – beispielsweise durch eine zweckgebundene Millionärssteuer. Diese Position ist bei den Parteien umstritten.
Arbeitswelt der Zukunft
Aber auch Unternehmen müssen stärker in die Pflicht genommen werden, denn die Lehrlinge von heute sind die Fachkräfte von morgen. Wer jetzt in eine qualitative Lehrausbildung investiert, hat später auch etwas davon. Betriebe, die keine Lehrlinge ausbilden, obwohl sie dazu in der Lage wären, sollen daher in einen Ausbildungsfonds einzahlen.
Die ausführlichen Antworten aller Parteien finden Sie unter oegb.at/Nationalratswahl2019. Die Wahl liegt jetzt bei Ihnen!
(Information des ÖGB, 05.09.2019)
Was Väter tun müssen, um zum Papamonat zu kommen
In den vergangenen Monaten wurde viel darüber gesprochen, diskutiert und verhandelt. Jetzt ist es endlich soweit: Der Papamonat tritt in Kraft.
Damit haben alle werdenden Väter – unabhängig davon, wo und wie lange sie im Betrieb beschäftigt sind – die Möglichkeit, eine vierwöchige Auszeit zu nehmen, um sich intensiv dem Baby zu widmen und die Partnerin in den ersten Wochen nach der Geburt zu entlasten. Und zwar ganz ohne Arbeitsdruck und Terminstress. Diese Freistellung kann frühestens mit dem auf die Geburt folgenden Tag beginnen.
Der Rechtsanspruch auf den Papamonat gilt für Geburten ab dem 1. Dezember 2019. Allerdings gibt es für errechnete Geburtstermine in den Monaten September, Oktober und November eine Sonderregelung und auch hier besteht ein Anspruch auf einen Papamonat.
Darüber hinaus gilt es zu beachten:
- Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen.
- Spätestens eine Woche nach der Geburt ist der tatsächliche Antrittszeitpunkt des Papamonats dem Arbeitgeber bekannt zu geben.
Während des Papamonats muss der Arbeitgeber kein Entgelt zahlen. Väter können jedoch den sogenannten Familienzeitbonus von täglich 22,60 Euro, also rund 700 Euro für einen Monat beziehen. Geht der Vater später aber in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld wieder abgezogen.
- Anspruch klären: Vater muss im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben.
- Drei Monate vor Geburt: Der Freistellungswunsch muss dem Arbeitgeber bekannt gegeben werden.
- Nach der Geburt: Der Arbeitgeber muss unverzüglich von der Geburt verständigt werden.
- Eine Woche nach Geburt ist der Arbeitgeber spätestens über den tatsächlichen Antrittszeitpunkt zu informieren.
- Innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt kann der Familienzeitbonus online beantragt werden: http://bit.ly/Familienzeitbonus
(Information des ÖGB, 01.09.2019)
Fa. Niemetz besucht uns wieder mit einem Wagen voller Schwedenbomben und noch viel mehr – dieses Mal mit einer tollen Sommer-Aktion: 12 Produkte – Sie ersparen sich € 10,– und erhalten eine Niemetz-Kühltasche gratis dazu!
Das Ganze findet wie immer im Eingangsbereich zwischen AUVA-Landesstelle und Unfallkrankenhaus Linz statt. 
Ständiges Einspringen in den Krankenhäusern schreit nach Konsequenzen: AK fordert fairen Flexibilitätszuschlag!
Das Einspringen gehört in den oberösterreichischen Krankenhäusern zum Alltag. Auf die Ursachen weist die AK ständig hin: Personalknappheit und unzureichende Berücksichtigung von Urlauben, längeren Krankenständen und Weiterbildungen.
Beim Einspringen werden große Kontingente an Mehrstunden, Überstunden und Ersatzstunden für Nachtarbeit aufgebaut. Die können jedoch kaum konsumiert werden.
Die AK fordert deshalb erneut und eindringlich Konsequenzen: Mehr Personal, eine verlässliche Dienstplanung und einen fairen und spürbaren Flexibilitätszuschlag. „Dieser Zuschlag muss so hoch sein, dass der Druck steigt, endlich für ausreichendes Personal zu sorgen. Einspringen muss die absolute Ausnahme werden!“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Arbeit statt Freizeit
9 von 10 Krankenhaus-Beschäftigten sagen nach einer aktuellen Studie der Arbeiterkammer, dass die zu bewältigenden Aufgaben in den letzten Jahren stark angestiegen sind. Die Zahl der Dienstposten stieg aber ihrer Ansicht nach nicht im gleichen Verhältnis. Um den regulären Betrieb aufrechterhalten zu können, müssen die Beschäftigten immer mehr Arbeit kompensieren. Sie werden häufig aus ihrer Freizeit in die Arbeit geholt, um für fehlende Kollegen/-innen einzuspringen. Die Folge: ein enormer Anstieg der Mehrstunden, der Überstunden und der nicht konsumierten Urlaubstage.
Zeitguthaben entsprechen 2.000 Dienstposten
In den oberösterreichischen Krankenhäusern haben sich insgesamt im Jahr 2018 gewaltige 3,2 Millionen Stunden (!) angesammelt. Davon wurde etwas mehr als die Hälfte als Zeitguthaben in das heurige Jahr übertragen. Pro Mitarbeiter/-in wurden durchschnittlich 100 Stunden Zeitguthaben mitgenommen. Alleine diese Stundenkontingente zeigen, dass in den oö. Krankenhäusern viel Personal fehlt. Die angehäuften Stunden entsprechen umgerechnet 2.000 Dienstposten!
Beschäftigte leiden unter Personalnot
Diese Mehrarbeit führt auch zu enormen Belastungen: Beschäftigte mit einer großen Zahl an Überstunden leiden häufiger unter starker emotionaler Erschöpfung, gesundheitlichen Beschwerden, geringerer Fähigkeit zur Arbeitsbewältigung und weisen einen erhöhten Ausstiegswunsch auf. Laut Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich ist es für 6 von 10 Beschäftigten in der Pflege beziehungsweise in der medizinischen Betreuung sehr oder eher unwahrscheinlich, dass sie in diesem Beruf bis zur Pension durchhalten.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert deutliche Konsequenzen: „Diese besonderen Belastungen durch Mehr- und Überstunden müssen deutlich höher abgegolten werden. Besonders dann, wenn die Mehrarbeit nicht planbar ist. Flexibilität muss auch etwas wert sein!“ Nach AK-Ansicht sollen alle Krankenhausbeschäftigten einen Flexibilitätszuschlag pro zusätzlicher Stunde und eine pauschale Zulage bekommen. Dabei muss garantiert werden, dass der Ausgleich auch in Zeit konsumierbar ist, weil durch das Einspringen ja Freizeit verloren gegangen ist.
Einspringen: Ausnahme, nicht Regel!
Momentan gehört Einspringen zum Arbeitsalltag. In Zukunft soll das die Ausnahme sein, pocht die AK neuerlich auf eine Aufstockung des Personals um 20 Prozent. Das entspricht 2.500 Vollzeitarbeitsplätzen. Damit könnten Ausfälle (Krankenstände, Urlaube, Weiterbildungen) kompensiert und das Einspringen reduziert werden. „Die Beschäftigten in Oberösterreichs Krankenhäusern erbringen täglich Spitzenleistungen. Aber nur wenn die Beschäftigten nachhaltig entlastet werden und gute Arbeitsbedingungen vorfinden, kann die hohe Versorgungsqualität weiterhin gesichert werden“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 09.08.2019)




