„Arbeitsbedingungen in den Gesundheitsberufen“ – Umfrage der AK Wien!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Online-Befragung zum Thema „Arbeitsbedingungen in den Gesundheitsberufen“ hat begonnen!

Unter www.arbeiterkammer.at/gbdialog können sich alle Berufsangehörigen in ganz Österreich bis zum 31. Dezember 2018 an der anonymen Umfrage beteiligen und mitteilen, wo der Schuh drückt.

Das Ausfüllen des Fragebogens dauert weniger als fünf Minuten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Anfang Februar 2019 vorliegen, darüber werden wir natürlich informieren.

Wir laden herzlichst ein: Familienschitag – Achtung, neuer Termin!

Hochkönig 2Wir laden Euch und Eure Familienangehörigen wieder zu einem gemeinsamen Familienschitag nach Mühlbach am Hochkönig ein.

Samstag, 12. Jänner 2019, Abfahrt um 7 Uhr!

Abfahrt ist pünktlich um 7 Uhr vor dem UKH!
Vor der Rückreise ist kein gemeinsames Abendessen geplant, d. h., für die Verpflegung vor Ort ist jeder selbst verantwortlich.

Die Rückfahrt ist für ca. 16 Uhr vorgesehen!

Eigenbeiträge / Anmeldungen:
Für MitarbeiterInnen kein Eigenbeitrag,
für erwachsene Angehörige € 25,–,
für Angehörige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr € 20,–.

Die Anmeldungen sind ab sofort möglich, jedoch bis 04. Jänner 2019 erwünscht!

Wir freuen uns auf rege Teilnahme und auf viel Schnee im Jänner!

PS:
Wie bei jeder anderen Betriebsrats-Veranstaltung gilt auch hier: Anmeldungen nur gültig mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrags!

Weihnachtsgeld: Alle rechtlichen Fragen werden hier beantwortet!

Das Weihnachtsgeld ist vor wenigen Tagen auf das Gehaltskonto überwiesen worden. Hier finden Sie eine Sammlung von Fragen, die im Zusammenhang mit dem Weihnachtsgeld häufig gestellt werden.

Bekommt jede/r Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Sonderzahlungen)?
Nein, Urlaubs- und Weihnachtsgeld – oder 13. und 14. Gehalt – gibt es nur dort, wo es der anzuwendende Kollektivvertrag vorsieht.

Woher weiß ich, ob ich Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld habe?
Die Höhe und den Zeitpunkt der Auszahlung regelt Ihr Kollektivvertrag. Welcher Kollektivvertrag für Sie gilt, erfahren Sie bei der GPA-djp. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen, die Ihr Arbeitsverhältnis betreffen.

Wie ist das Urlaubs- und Weihnachtsgeld abgesichert?
Auf Sonderzahlungen besteht kein gesetzlicher Anspruch. Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurden von den Gewerkschaften erkämpft und in den Kollektivverträgen verankert. Kollektivverträge werden von den Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden verhandelt, die Gehaltstabellen gelten meistens für ein Jahr.

Wann muss das Weihnachtsgeld ausbezahlt werden?
Wann das Urlaubs- und Weihnachtsgeld fällig ist, d.h. auszuzahlen ist, regelt der jeweilige Kollektivvertrag. Häufig werden das Urlaubsgeld mit dem Juni-Gehalt und das Weihnachtsgeld mit dem November-Gehalt ausbezahlt. In einigen Kollektivverträgen ist festgelegt, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in vier Teilbeträgen ausbezahlt wird.
Kollektivvertrag Sozialversicherung: Auszahlung mit dem November-Gehalt.

Wie wird das Weihnachtsgeld besteuert?
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden beide mit einem begünstigten Steuersatz von 6 Prozent besteuert (sogenannte Sechstelbegünstigung).

Wird das gesamte Weihnachtsgeld besteuert?
Nein, es gibt zusätzlich zum stark reduzierten Steuersatz auch einen Freibetrag von EUR 620,-, der den Nettobezug weiter erhöht.

Bekomme ich als Teilzeitbeschäftigte/r auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Ja, auch als Teilzeitbeschäftigte/r haben Sie Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern Ihr Arbeitsverhältnis einem Kollektivvertrag unterliegt. 

Habe ich als geringfügig Beschäftigte/r Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Ja, auch als geringfügig Beschäftigte/r bekommen Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern Ihr Arbeitsverhältnis einem Kollektivvertrag unterliegt.

Ich bin freie/r Dienstnehmer/in. Habe auch ich Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Nein, leider nicht. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind im Kollektivvertrag geregelt. Daher haben Sie als freie/r Dienstnehmer/in keinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Ich arbeite im Sommer als Ferialpraktikant/in. Bekomme ich da auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Ja, wenn Sie für die Zeit des Praktikums angestellt sind, steht Ihnen ein aliquoter Anteil an Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu.

In welchem Ausmaß bekomme ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn ich während des Jahres in ein Arbeitsverhältnis eintrete bzw. aus meinem Arbeitsverhältnis ausscheide?
Üblicherweise haben Sie zumindest Anspruch auf aliquotierte Sonderzahlungen (für die Dauer Ihrer Beschäftigung in diesem Jahr). Der Kollektivvertrag kann aber andere Regelungen treffen.

Warum bekomme ich netto weniger Weihnachtsgeld als Urlaubsgeld?
Die steuerliche Ungleichbehandlung kann darauf zurückzuführen sein, dass Sie zusätzlich zu Gehalt und Sonderzahlungen ein „15. Gehalt“ (Bilanzgeld, o. ä.) erhalten und damit die begünstigte Bemessungsgrundlage ausgeschöpft haben.Kommen Sie in die GPA-djp – wir überprüfen gerne Ihren Gehaltszettel.

Ich bin Provisionsvertreter/in mit niedrigem Fixum. Wie hoch ist mein Weihnachtsgeld?
Am Ende des Jahres müssen Sie mit Fixum und Provisionen zumindest jenes Entgelt erhalten haben, das Ihrem Jahresbezug aufgrund Ihrer kollektivvertraglichen Einstufung entspricht (d.h. Gehalt und Sonderzahlungen). Haben Sie im Lauf des Jahres weniger verdient, muss die Differenz nachbezahlt werden. Günstigere Regelungen in Ihrem Vertrag sind selbstverständlich möglich.

Haben Sie noch eine Frage zum Weihnachtsgeld?
Stellen Sie Ihre Frage an service@gpa-djp.at

Betriebsrats-Aktion: Zirbenkissen & Zirbenöl aus den Kärntner Nockbergen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch heuer können wir Euch wieder ein Set, bestehend aus Zirbenkissen mit Zirbenöl aus den Kärntner Nockbergen, zu einem Sonderpreis anbieten – Info siehe oben.
Falls wer nur das Zirbenöl bestellen möchte: ist auch möglich, kostet für uns € 7,20.

Bestellungen sind ab sofort bei uns möglich – mit gleichzeitiger Bezahlung an uns – sollten jedoch bis spätestens 28. November 2018 erfolgen (wir überweisen dann die Gesamtrechnung). Die Lieferung wird dann rechtzeitig vor Weihnachten eintreffen.

Wir laden herzlichst ein zur gemeinsamen UKH-Weihnachtsfeier!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Organisationsteam lädt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzlichst zur gemeinsamen UKH-Weihnachtsfeier ein!

Um vor allem dem Küchenteam die Planung zu erleichtern, ist auch heuer eine Anmeldung erforderlich. Daher ersuchen wir um Euren Eintrag in die Teilnehmerlisten, die wir demnächst auf allen Abteilungen austeilen werden.

Wir freuen uns auf Eure Anmeldungen bis 30. November 2018. Bis dorthin die Listen bitte an den Betriebsrat retournieren – dafür schon jetzt herzlichen Dank!!!

Kabarett Heilbutt & Rosen – Charity-Veranstaltung Lions Club Linz-Nibelungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Lions Club Linz-Nibelungen stellt uns auch heuer wieder Karten für diese Charity-Veranstaltung am Dienstag, 13. November 2018, in der Kürnberghalle Leonding zur Verfügung.

Der Eigenbeitrag für die Mitarbeiter-Karte beträgt € 10,–. Jede weitere Angehörigen-Karte kostet den vollen Preis € 30,–.
Die Anmeldung mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrages ist ab sofort möglich, sollte jedoch bis spätestens 09. November 2018 erfolgen!

Sozialversicherung: Nur kosmetische Änderungen – Kritik wird ignoriert

Verfassungswidrigkeit wahrscheinlich
Frei nach Qualtingers „Ich weiß zwar nicht wohin, aber dafür bin ich schneller dort“ beschert die Regierung den über 8 Millionen Versicherten ein Gesetzeswerk, das so nicht halten kann und nicht halten wird.

Verfassungsexperten wie Öhlinger, Pfeil und Müller haben bereits Bedenken an den Regierungsplänen angemeldet.

Und auch nach Begutachtungsende wird die Kritik aus den Kassen, von ExpertInnen und Verfassungsrechtlern und von den ArbeitnehmerInnen-Vertretungen beinhart ignoriert, es gibt nur kosmetische Ergänzungen. Der ÖGB ist überzeugt, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten wird.

ArbeitnehmerInnen sind die einzigen, die in eigener Versicherung nicht das Sagen haben
Nicht nur auf der Ebene des Hauptverbands wird massiv in das Prinzip der Selbstverwaltung eingegriffen, sondern auch in der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Bernhard Achitz, leitender Sekretär des ÖGB, kritisiert vor allem die künftige Parität in den ÖGK-Gremien: „Es handelt sich de facto um Enteignung, wenn die Arbeitnehmer die einzigen Versicherten sind, die in ihrer eigenen Versicherung nicht mehr das Sagen haben.“

Dass nach den heutigen Abänderungen für Entscheidungen die doppelte Mehrheit, also sowohl unter den Arbeitgebern als auch unter den ArbeitnehmerInnen, notwendig sein soll, ist zwar besser als die ursprünglich geplante Mehrheitsentscheidung. „Das ändert aber nichts daran, dass in der ÖGK ausschließlich ArbeiterInnen, Angestellte und deren Verwandte versichert sind – und trotzdem können deren Arbeitgeber alle Entscheidungen blockieren. Der Abbau teurer Selbstbehalte wird damit in ferne Zukunft verschoben.“

PatientInnen müssen mit Verschlechterungen rechnen
An der Gesamteinschätzung des ÖGB ändert sich daher nichts: „Es drohen gravierende Verschlechterungen für die Patientinnen und Patienten“, so der leitende Sekretär des ÖGB. „Vor allem die Menschen, die derzeit in den Gebietskrankenkassen und künftig in der ÖGK versichert sind, müssen mit schlechteren Leistungen als derzeit rechnen.“

Statt „gleiche Leistung für gleiche Beiträge“, wie die Bunderegierung propagiert hat, kommt nun die Drei-Klassen-Medizin durch drei Kategorien von Krankenkassen: Für PolitikerInnen und Beamte, für Selbstständige und Bauern, für den Rest, der immerhin 7 Millionen Versicherte umfasst. „Das ist inakzeptabel“, so Achitz. „Ziel muss es sein, die Leistungen der ÖGK-Versicherten auf das Niveau der Beamten anzuheben, ohne dass es für letztere zu Verschlechterungen kommt.“
(Information des ÖGB, 24.10.2018)

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