Beschlussfassung 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche

Am Donnerstag hat das Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche beschlossen. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Regierung wird das Gesetz überfallsartig bereits am 1. September 2018 in Kraft treten.

Hier die wichtigsten Punkte:

  • Arbeitszeit

Der Arbeitgeber kann jederzeit 12 Stunden täglich und 60 Stünden wöchentlich anordnen. Auch bei Gleitzeit werden 5 x 12 Stunden tägliche Arbeitszeit ermöglicht. Betriebsräte werden um ihr Zustimmungsrecht zu Überstunden bis zum 12 Stunden-Tag/zur 60 Stunden-Woche gebracht und damit um die Möglichkeit, eine bessere Abgeltung, geblockten Zeitausgleich und Ähnliches für die ArbeitnehmerInnen zu verhandeln. Das ist eine Ausschaltung der gewählten Interessenvertretung der Beschäftigten.

  • „Freiwilligkeit“

Die Regierungsparteien behaupten, sie hätten mit einem Abänderungsantrag eine sogenannte „Freiwilligkeitsgarantie“ verankert. Überstunden ab der 10. Stunde täglich und der 50. Stunde wöchentlich können nun ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In der Praxis ändert das aber nichts. „Freiwilligkeit“ ist in der Arbeitswelt fiktiv. Beschäftigte kommen schnell unter Druck, wenn sie gegenüber Vorgesetzten und KollegInnen auf ihr Ablehnungsrecht pochen, riskieren ihre Beliebtheit, die nächste Beförderung oder gar den Job.

  • 4-Tage-Woche

Einen Anspruch auf die 4-Tage-Woche sucht man vergeblich. Beschäftigte können Zeitausgleich nicht selbstbestimmt und zusammenhängend in Form von ganzen Tagen nehmen.

  • Sonn- und Feiertagsarbeit

Nach derzeitiger Gesetzeslage gibt es definierte Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe (etwa Gastronomie, Verkehr, Gesundheitsbetriebe, Medien, wenn die Produktion nicht unterbrochen werden kann usw). Künftig gilt: Für vier Sonn- oder Feiertage im Jahr kann der Arbeitgeber auch ohne solche Notwendigkeit Ausnahmen von der Wochenend- oder Feiertagsruhe vereinbaren, mit dem Betriebsrat oder, falls nicht vorhanden, mit jedem einzelnen Arbeitnehmer.

  • Beschäftigte ohne gesetzlichen Schutz

Der Kreis von Menschen, die überhaupt keinen gesetzlichen Schutz bei der Arbeitszeit genießen – also nicht einmal die 12-stündige Begrenzung der Tagesarbeitszeit, Ansprüche auf Nachtruhe, freie Wochenenden und Feiertage – wird beträchtlich ausgedehnt. Das waren bisher nur „leitende Angestellte“. In Zukunft sollen auch ArbeitnehmerInnen mit „maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ darunter fallen, deren Arbeitszeit „nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird“. Wen das genau trifft ist unklar! Sofern es der Kollektivvertrag nicht regelt, besteht nicht einmal ein Anspruch auf Überstundenzuschläge! Betreffen kann das z.B. Filial- und Abteilungsleiterinnen, AußendienstmitarbeiterInnen, IT-SpezialistInnen, TechnikerInnen, MitarbeiterInnen in Kreativbranchen, JournalistInnen.

Eine detaillierte Analyse des heute beschlossenen Gesetzes und Richtigstellungen zu Falschinformationen findest du unter www.gpa-djp.at/nein-zum-12-Stundentag

(Information der GPA-djp, 05.07.2018)

Rückblick Sternmarsch für den Erhalt der AUVA am 26. Juni 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte mich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Betriebsversammlung recht herzlich für das Engagement und das deutliche Signal für den Erhalt der AUVA bedanken.

Wir waren aufgrund der zahlreicher Schilder und Warnwesten auch in der Menge gut als AUVA sichtbar.

Es war eine beeindruckende Veranstaltung mit rund 6000 Teilnehmern, die von zahlreichen Medienvertretern begleitet und in ganz Linz wahrgenommen wurde.

Die AUVA war mit drei Rednern am Stärksten vertreten. ZBRV Lenz, BRV Nöstlinger und ich nutzten die Gelegenheit und die große Bühne, um in aller Deutlichkeit auf die Unverzichtbarkeit der AUVA, ihre großartigen Leistungen und ihre 130-Jährige Aufbauarbeit, Erfahrung und Kompetenz hinzuweisen.

Es war auch für mich ein großes Erlebnis zu sehen, dass wir nicht alleine sind, sondern tausende Unterstützer und Unterstützerinnen haben, die für den Erhalt der AUVA einstehen.

Auch AK Präsident Kalliauer und GPA-djp Geschäftsführer Andi Stangl widmeten einen Teil ihrer Reden der AUVA. Darüber hinaus haben Kolleginnen und Kollegen der Landesstelle noch hunderte Unterschriften gegen die Zerschlagung der AUVA gesammelt. Einen herzlichen Dank dafür.

In Zeiten wie diesen zeigt sich besonders deutliche, dass Gewerkschaft und Arbeiterkammer auch in Krisenzeiten eine starke und unverzichtbare Vertretung unserer Interessen sind.

In der Republik Österreich gelten Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Koalitionsfreiheit als hohes, verfassungsrechtliche geschütztes Gut. Völlig unverständlich und alarmierend daher, dass leitende Angestellte von Sozialversicherungsträgern (zum Teil sogar unter Klagsandrohung) unter massiven Druck gesetzt werden, damit sie für diese Betriebsversammlung keine Arbeitszeit gewähren!

Umso erfreulicher war es daher, dass trotz urlaubs- und arbeitsbedingter Abwesenheiten, viele Kolleginnen und Kollegen bereit waren, in ihrer Freizeit für den Erhalt der AUVA zu kämpfen!

Herzlichen Dank für eure Teilnahme!
Das Ziel, in Linz ein starkes Zeichen für den Erhalt der AUVA zu setzen, wurde eindeutig erreicht!

Aufruf: Di, 26.06.: Sternmarsch / Betriebsversammlung im öffentlichen Raum

Wir rufen nochmals zur Teilnahme an der Betriebsversammlung im öffentlichen Raum auf! Diese möchten wir auch dazu nutzen, öffentlichkeitswirksam auf die Unverzichtbarkeit der AUVA hinzuweisen.

Damit dies gelingt, ist Eure Teilnahme nötig.
Es ist Zeit, jetzt ein Zeichen zu setzen!

Inzwischen wurde uns die Rednerliste übermittelt und so können wir nun auch eine genaue Tagesordnung anbieten:

Sei dabei: „Nein zum 12-Stunden-Tag“-Demo am Sa., 30. Juni 2018, Wien

Wir wissen natürlich, dass hier im Haus für viele der 12-Stunden-Tag schon lange Arbeitsalltag ist – aber trotzdem:

NEIN zum 12-Stunden-Tag – NEIN zur 60-Stunden-Woche

So geht´s nicht: Die Industrie bestellt, die Regierung liefert, und die ArbeitnehmerInnen bezahlen mit ihrer Gesundheit, ihrer Freizeit und ihrem Geld:

Unsere Gesundheit
Längere Arbeitszeit bedeutet massiv mehr Unfälle, das Schlaganfall- und Herzinfarktrisiko steigt rapide an. Das bedeutet einen Frontalangriff auf ein gutes Leben, wie wir es fordern.

Unsere Freizeit
Überstunden ablehnen wird kaum mehr gehen – Familie, Freundschaften, Sport und ehrenamtliche Tätigkeiten bleiben auf der Strecke. Diese zutiefst persönliche Einschränkung lehnen wir ab!

Unser Geld
Zuschläge für die 11. und 12. Stunde, die derzeit in Betriebsvereinbarungen fixiert sind, werden entfallen. Das ist Lohnraub!

Abfahrt aus Linz:
Aus Linz Abfahrt mit reserviertem Zug um ca. 11 Uhr am Hauptbahnhof. Anmeldung unbedingt erforderlich mit Namen, Betrieb und Mailadresse.
Die Reservierung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bei Bedarf werden zusätzlich Sonderbusse angeboten.
Anmeldungen auf: oberoesterreich.oegb.at
„Die von der Regierung vorgelegten Regelungen zur Arbeitszeit würden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr viel kosten: Freizeit, Geld und Gesundheit. Gegen diesen Raubzug mobilisieren ÖGB und Gewerkschaften ab sofort“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.
„Es geht los mit Betriebsräte-Konferenzen in allen Bundesländern. Anschließend werden die ArbeiterInnen und Angestellten in ganz Österreich Betriebsversammlungen abhalten. Und am 30. Juni gehen wir in Wien auf die Straße.“
Sollte der Entwurf der Regierung am 5. Juli trotzdem in dieser Form beschlossen werden, wird es weitere Aktionen geben. Katzian: „Wir werden uns mit allen uns zur Verfügung stehenden legalen Mitteln gegen den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche zur Wehr setzen!“


Für weitere Informationen bitte hier klicken
: Nein zum 12-Stunden-Tag

ÖBB-Businesscard für alle Mitarbeiter im Haus!

Der Betriebsrat der AUVA-Landesstelle Linz hat bereits vor einiger Zeit eine ÖBB-Businesscard angeschafft, die allen Mitarbeitenden – auch für private Zwecke – zur Verfügung steht.
Dies ermöglicht eine 20%ige Ermäßigung auf den Normaltarif (teilweise auch im Ausland) der ÖBB.

Diese Karten werden dankenswerterweise von der Kassa der Landesstelle verwaltet und können zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag, 9.30 bis 12.30 Uhr) ausgeborgt werden. Eine rechtzeitige telefonische Voranmeldung (Kl. 32631) wird erbeten.

Die Vorgehensweise ist wie folgt:

  • Abholung der Businesscard
  • Bezug des Tickets am Bahnhofsschalter (dort ist keine Zahlung nötig)
  • Antritt der Reise
  • Rückgabe der Businesscard bei der Kassa unter Vorweis des Tickets und Bezahlung des ausgewiesenen Betrages

In absoluten Ausnahmefällen kann das Ticket auch durch die Kassa elektronisch bezogen und weitergeleitet werden.

Bitte beachtet auch folgende Hinweise:

  • Die 20%ige Ermäßigung ist nicht mit anderen Aktionen oder Bonuscards kombinierbar.
  • Ein Bezug von Tickets der „Westbahn“ ist nicht möglich.
  • Für Dienstreisen und Dienstfreistellungen mit Fahrtkostenübernahme durch den Dienstgeber beantragt bitte wie gehabt ein Ticket der AUVA-Businesscard (ebenfalls bei der Kassa)
  • Gebt daher bei der Kassa ausdrücklich an, ob ihr die Karte des Betriebsrates oder die der AUVA braucht.

Für Fragen und weitere Auskünfte wendet euch bitte an den Koll. Neumann (Kl. 32605) bzw. an die Kassa der Landesstelle.

Einladung zum Betriebsausflug nach Würzburg im September!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nach den vielen positiven Rückmeldungen des ersten Termins möchten wir Euch nun zum 2. Termin des Betriebsausflugs nach Würzburg herzlichst einladen!

Termin:
Freitag, 07. September 2018, bis Sonntag,  09. September 2018

Vorläufig geplantes Programm:
Freitag:
Am Freitag Abfahrt um 13 Uhr vor dem UKH Linz und Anreise nach Würzburg. Am Abend Zimmerbezug im ****s-Hotel Melchior Park und im Anschluss daran Abendessen im Hotel.Samstag:
Nach dem Frühstück im Hotel am Vormittag Zeit zur freien Verfügung. Um 13 Uhr Treffen mit dem Reiseleiter. Fahrt durch malerische Weinorte im südlichen Maindreieck und der Volkacher Mainschleife.
Um 17 Uhr Weinbergsführung (mit herrlichem Ausblick ins Maintal) inkl. einem Glas Secco. Anschließend Einkehr in die Heckenwirtschaft inkl. kaltem/warmem Buffet und 3er-Weinprobe.

Sonntag:
Nach dem Frühstück Stadtführung durch Würzburg. Im Anschluss daran wieder Heimreise nach Linz, mit einem späten Mittagessen unterwegs (ca. 14 Uhr, Raum Nürnberg).

Anmeldung:
Die Anmeldung ist ab sofort möglich, wie immer mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrags von € 100,–. Anmeldeschluss ist am Donnerstag, 19. Juli 2018!
Wir freuen uns auf eine schöne gemeinsame Reise!

Und hier geht’s weiter zu ausführlichen Informationen zum Hotel, zur Stadt Würzburg und zu einer schönen Bildergalerie! Read more

Fußballschauen in der Arbeit? AK-Tipps für eine konfliktfreie Fußball-WM

Ab heute herrscht wieder für 4 Wochen König Fußball. Ein Teil der Spiele der Fußball-WM in Russland wird während der Arbeitszeit der meisten Beschäftigten übertragen.

„Wenn Sie gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen das eine oder andere Spiel anschauen oder sich für die WM Urlaub nehmen möchten, gilt es einige Grundregeln zu beachten, um nicht den Job zu riskieren“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Auch wenn Österreich diesmal (leider) nicht dabei ist: In den nächsten 4 Wochen dreht sich wieder einmal fast alles um das runde Leder – auch an den Arbeitsplätzen. „Am besten ist es, mit dem Arbeitgeber abzuklären, was geht und was nicht, um Konflikte von vornherein zu vermeiden“, empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und gibt nützliche Tipps:

Klären Sie bereits im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb ab. Es muss eine Lösung gefunden werden, die für alle in Ordnung ist und weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt.

In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages und somit auch nicht erlaubt. Sollten etwa Kollegen/-innen gemeinsam Fußball schauen wollen, sollten sie das vorher jedenfalls mit der/dem Vorgesetzten abklären. Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie etwa in Lokalen oder Wettbüros, braucht keine zusätzliche Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeitsleistung wegen der Ablenkung durch das Fußballspiel nicht erbracht wird.

Erlaubt der Arbeitgeber das Radiohören während der Arbeitszeit, dann dürfen natürlich auch während der WM Spiele im Radio mitverfolgt werden. Dies allerdings mit der Einschränkung, dass die Arbeitsleistung darunter nicht leidet und andere Mitarbeiter/-innen oder Kunden/-innen nicht gestört werden.

Ist die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer/-innen die Spielergebnisse online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream ist aber problematisch, da bei einer Spielzeit von mindestens 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann.

Haben sich Arbeitnehmer/-innen dafür entschieden, für die Weltmeisterschaft Urlaub zu nehmen, muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei muss auf die Erholungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer/-innen ebenso wie auf die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden. Es ist nicht möglich, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmern/-innen einen Urlaubstermin einseitig aufzwingen. Umgekehrt darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.

Keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Gibt es ein Alkoholverbot während der Arbeit, dann gilt dieses Verbot auch für die Zeit der Weltmeisterschaft und für gemeinsame Fußballnachmittage und -abende im Betrieb.

Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, hängt vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit ab. In Jobs mit Kundenverkehr, wo es um ein entsprechendes Erscheinungsbild geht, kann der Arbeitgeber Fandressen oder ähnliche Utensilien verbieten. Aber auch hier gilt: Am besten mit der/dem Vorgesetzten klären, was geht und was nicht.

Einen praktischen und kostenlosen AK-WM-Miniplaner gibt es übrigens in der AK Linz und in allen 14 Bezirksstellen.

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