Faktencheck der Sozialversicherungen zu Kritik der Bundesregierung

Sozialversicherungsträger nehmen ihre große Verantwortung für Österreich verlässlich wahr – Reformarbeit muss im konstruktiven Dialog erfolgen.

Die Sozialversicherungen sind für die österreichische Bevölkerung ein zentraler Bestandteil ihres Lebens. Immer, wenn es um die medizinische Versorgung, die Prävention oder das Gesundwerden nach einem Unfall geht, vertrauen 9 Millionen Österreicherinnen und Österreicher dem solidarischen System der sozialen Krankenversicherung.

Die Bundesregierung erhebt seit gestern, Dienstag, schwere Vorwürfe gegen alle Träger, die seitens des Hauptverbandes scharf zurückgewiesen werden. 

Vor allem der Vorwurf, die Sozialversicherung gehe leichtfertig und spekulativ mit Beitragsgeldern um, ist völlig aus der Luft gegriffen. Die österreichische Sozialversicherung hat einen Jahresumsatz von 62 Milliarden Euro und ist gesetzlich verpflichtet, eine Leistungssicherungsreserve in der Höhe eines Monatsaufwandes zu halten, bezogen auf den jährlichen Umsatz sind dies fünf Milliarden Euro. Es wird also ein gesetzlicher Auftrag wahrgenommen, wenn Rücklagen gebildet werden.

Die Veranlagung von Geldern der Versicherten ist präzise im § 446 ASVG geregelt. Sie hat mündelsicher, also mit den größten Sicherheiten des Kapitalmarktes, zu erfolgen und die Details sind genau festgelegt. Veranlagung in Aktien und nachrangige Schuldverschreibungen sowie in Derivaten sind gesetzlich ausdrücklich verboten. Kurzfristig nicht verplante Gelder in der Höhe von 1,4 Milliarden Euro sind in Wertpapiere höchster Bonität (z.B. Staatsanleihen) veranlagt. Die Veranlagungen der Sozialversicherung werden von der Aufsichtsbehörde und dem Rechnungshof laufend geprüft.

Auch der Vorwurf, die Sozialversicherung leiste sich 160 Dienstwägen, soll den Anschein erwecken, dass die Sozialversicherung ungehörig mit Versicherungsgeldern umgeht. Das ist nicht wahr. Der Großteil der Fahrzeuge sind Transportfahrzeuge, Autos für Beitragsprüfer, Gesundheitsdienstleister und für Krankenbesuche. Richtig ist, dass es auch Dienstwägen in einer bundesweit tätigen Firma mit 26.000 Mitarbeitern gibt.

Aufklärung bedarf es auch beim Vorwurf sogenannter Luxuspensionen. Fakt ist, dass das Betriebspensionsrecht der Sozialversicherungen bereits in den 90er-Jahren geändert wurde. Alle seit 1996 neu eingetretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen keine „Sonderpension“ sondern sind  – wie 900.000 andere Österreicher und damit 22 Prozent der Arbeitnehmer – Mitglied einer Pensionskasse.

Die von der Bundesregierung bewusst kritisch in den Raum gestellte Zahl von 1.000 Funktionären ist für die Sozialversicherung wesentlicher Garant für eine funktionierende Vertretung der Beitragszahler und Versicherten. Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung verwaltet treuhänderisch das Eigentum der Versicherten, denn die SV gehört weder der Politik noch den Funktionären, sondern der Versichertengemeinschaft. Die meisten der Funktionäre  bekommen lediglich ein Sitzungsgeld von 42 Euro. Der höchste Betrag für einen Funktionär liegt bei 4.147 Euro pro Monat brutto (12 x jährlich). Zum Vergleich: Ein Nationalratsabgeordneter erhält 8.756 Euro (14 x jährlich).

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und alle Sozialversicherungen stehen zur vollen Kooperationsbereitschaft, was notwendige Reformen und Effizienzsteigerungen betrifft. Hier hat die Sozialversicherung bereits aus eigener Kraft wichtige Schritte gesetzt wie etwa im Bereich der Leistungsharmonisierung oder der Aufgabenbündelung.

Für die weiteren Schritte braucht es einen Dialog auf Augenhöhe. Die Sozialversicherung fordert die Bundesregierung deshalb zu konstruktiven Gesprächen auf und appelliert an diese, das Sozialversicherungs-Bashing zu beenden.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).
(APA vom 25.04.2018)

Information zur elektronischen Zeiterfassung im UKH Linz

In der vergangenen BR-Sitzung im März war die im UKH Linz installierte elektronische Zeiterfassung bzw. die „Stechuhr“ zum wiederholten Male ein Thema.

Wir möchten, dass die Zeiterfassung für alle Mitarbeiter, die im Dienstplan GraphDi sind, wieder abgeschafft wird, da sie nicht notwendig ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungspflicht wird durch GraphDi erfüllt.
Außerdem besteht nach wie vor die Ungerechtigkeit, dass in den Wiener Häusern keine Stechuhr installiert wurde bzw. auch in Zukunft nicht installiert wird.

BRV Martina hat daher bei der AK OÖ. ein Rechtsgutachten beantragt, das auch noch klären sollte, ob unsere elektronische Zeiterfassung nicht rechtswidrig ist, da sie ohne Betriebsvereinbarung in Betrieb genommen wurde.

Dieses Rechtsgutachten liegt nun vor und BRV Martina hat ein Schreiben an die Generaldirektion verfasst. Ziel ist die Aufhebung der Dienstanweisung zur elektronischen Zeiterfassung in den Einrichtungen.

Wichtig: Dies betrifft nicht die Kolleginnen und Kollegen aus dem Verwaltungsbereich, die eine flexible Arbeitszeit haben!

Hier geht’s weiter zum Schreiben von BRV Martina und zum entsprechenden Rechtsgutachten der AK OÖ. Read more

Konzept des AUVA-Zentralbetriebsrates zum Regierungsprogramm!

Hiermit übersenden wir Dir/Ihnen ein Konzept des Zentralbetriebsrates der AUVA zu Einsparungen im österreichischen Gesundheitssystem.

Das Konzept wurde gestern Frau Bundesministerin Mag. Hartinger-Klein durch ZBRV Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) Erik Lenz und ZBRV-Stv. Martina Kronsteiner übergeben und mit ihr diskutiert.

Wesentlicher Inhalt des Konzepts ist, dass der Nutzen, den die AUVA für das Gesamtgesundheits- und -sozialsystem in Österreich bringen kann, deutlich über die geforderten Einsparungen hinausgeht, wenn der gesetzliche Auftrag erweitert wird, und sich somit die Ausweitung des Auftrages der AUVA anbietet. Auch sollte das Thema Effizienz nicht nur von der monetären Seite betrachtet werden, sondern den Nutzen im Sinne von Verbesserungen für die Bevölkerung in den Vordergrund bringen.

Was aus unserer Sicht in der öffentlichen Diskussion noch zu wenig beleuchtet wird, sind die Synergien zwischen den einzelnen Säulen. So profitiert die Prävention vom Knowhow aus der Unfallheilbehandlung, der Rehabilitation und der finanziellen Entschädigung. Die Unfallheilbehandlung ist wiederum mit der Rehabilitation sehr stark vernetzt, die Rehabilitation mit der Entschädigung. Man kann in diesem Sinne von der AUVA als integriertem Gesundheitsanbieter sprechen.  Eine Trennung der einzelnen Geschäftsfelder würde der Effizienz schaden.

Zu diesem Konzept fand heute eine Pressekonferenz in Linz statt. Wir hoffen auf mediale Unterstützung. Das Konzept übermitteln wir Dir/Ihnen, um bei Gesprächen mit Familie, Freunden und Verwandten informiert zu sein und entsprechend reagieren zu können. Weiters möchten wir uns bedanken, für die vielen Unterstützungsleistungen (Unterschriftenliste, Onelinepetition, etc. ). Die Unterschriftenlisten sind getrennt von der Onelinepetition zu sehen und werden ca. Mitte Mai der Ministerin übergeben werden. Bitte bis zu diesem Zeitpunkt fleißig weitersammeln und bei deinem/Ihrem Betriebsrat abgeben, oder ad ZBR-Büro senden.  Wir haben bisher schon 125.000 Unterstützungsunterschriften gesammelt.

Wir hoffen, mit unseren Aktivitäten beitragen zu können, dass die AUVA gestärkt aus dieser Diskussion herausgeht. Gemeinsam für unsere AUVA!

Und hier geht’s zum Inhalt: ZBR-Konzept AUVA 2018

Auch 2018 möglich: Tennisspielen direkt neben dem UKH Linz!

… und zwar in unmittelbarer Nähe zum UKH Linz
auf der SVM-Tennisanlage des Magistrat Linz in der Semmelweißstraße 29!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für alle Tennisfans – und solche, die es noch werden wollen – besteht auch heuer wieder die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe zum Unfallkrankenhaus Tennis zu spielen.

Die Anlage befindet sich in der Semmelweißstraße 33 (Anfahrt: aus der UKH-Parkgarage hinaus, Garnisonstraße nach links, dann gleich die erste Kreuzung wieder links in die Semmelweißstraße hinein).

Anmeldung/Eigenbeitrag:
Alle, die heuer dort wieder oder zum ersten Mal spielen möchten, sollten sich bis spätestens Freitag, den 27. April 2018, bei uns melden.
Es ist dann beim BR ein Formular für die Gastmitgliedschaft 2018 auszufüllen und zu unterschreiben sowie der Eigenbeitrag zu begleichen.

Der Eigenbeitrag für neue Teilnehmer beträgt auch heuer € 40,–. Für die Teilnehmer, die eine Karte vom Vorjahr noch haben, beträgt der Eigenbeitrag wiederum € 20,–, bei Anmeldung bitte uns die Mitglieds-Nr. bekanntgeben.

Direkt nach Anmeldeschluss erfolgt die Datenübermittlung von uns an das Magistrat Linz und alle Karten werden dann für das heurige Jahr wieder freigeschaltet.

Resolution der AUVA-Generalversammlung vom 16. April 2018

Für den Erhalt und die Weiterentwicklung der sozialen Unfallversicherung! Für eine starke AUVA!

Die Arbeitswelten des 21. Jahrhunderts stellen höchste Anforderungen an alle Menschen, die am Erwerbsleben teilhaben. Diese können nur dann erfüllt werden, wenn auch die zentralen Fragen der Gesundheit und Sicherheit im Arbeitsumfeld berücksichtigt werden.

Wie vermeiden wir Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten?
Wie helfen wir jenen, die trotz aller Bemühungen bei der Arbeit verunfallen oder unter einer Berufskrankheit leiden?
Wie stellen wir sicher, dass die Folgen für die Betroffenen ebenso bewältigbar sind wie für die Unternehmen und den Staat?

Die Antworten darauf finden sich in der sozialen Unfallversicherung. Die täglichen Leistungen werden für über fünf Millionen Menschen durch die AUVA erbracht. Wir treten daher dezidiert für die Erhaltung und Weiterentwicklung einer qualitätsvollen, integrierten und daher auch effizienten Unfallversicherung ein. Mit dieser Resolution protestieren wir – über Partei- und Berufsgrenzen hinweg – gegen alle Aktivitäten, die die laufenden Bemühungen zur Weiterentwicklung der AUVA erschweren oder sogar verunmöglichen.

Integrierte Leistungserbringung als Schlüssel zum Erfolg
Die AUVA ist ein sozialpolitisches Erfolgsmodell, um das Österreich international beneidet wird. Sie erbringt ihre Leistungen in integrierter und inhaltlich abgestimmter Form: von der Unfallprävention über die Unfallheilbehandlung und Rehabilitation bis hin zur finanziellen Entschädigung der verunfallten Menschen. Dieses Konzept ermöglicht höchste Qualität bei gleichzeitiger Optimierung der Kostenstrukturen. Die optimale Weiterentwicklung dieser Themenfelder kann nur dann gewährleistet werden, wenn sie innerhalb einer Organisation ganzheitlich betrachtet wird.

Verlässlichkeit und höchste Qualität: Die Unfallkrankenhäuser und Rehaeinrichtungen
Über fünf Millionen Menschen und 320.000 Unternehmen vertrauen der AUVA. Pro Jahr können sich rund 370.000 Patientinnen und Patienten auf eine exzellente Versorgung in einer der Krankenanstalten der AUVA verlassen. Die Unfallkrankenhäuser der AUVA sind aus der österreichischen Gesundheitsversorgung nicht wegzudenken. Mehr als die Hälfte aller Verunfallten in den Ballungszentren werden in den Unfallkrankenhäusern der AUVA medizinisch versorgt. Darüber hinaus stellen die hervorragenden Rehabilitationseinrichtungen den nahtlosen Übergang von der Unfallheilbehandlung in die Rehabilitation und damit auch den bestmöglichen Rehabilitationserfolg sicher. Unter dem Dach der AUVA werden medizinische Spitzenleistungen erbracht. Denn die Häuser der AUVA haben den gesetzlichen Auftrag, Menschen mit allen geeigneten und verfügbaren Mitteln medizinisch zu behandeln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA sehen diese Vorgabe als ihre tägliche Handlungsmaxime.

Die wertvollste Leistung: Sicherheit
In den mehr als 130 Jahren ihres Bestehens konnte die AUVA die Zahl der Arbeitsunfälle drastisch reduzieren – allein seit 1990 um etwa die Hälfte. Sie steigert kontinuierlich die Qualität in Unfallheilbehandlung und Rehabilitation. Sie bietet ein soziales Netz nach Arbeitsunfällen, zahlt Renten und Umschulungen. Sie entlastet die Unternehmen von ihrer Haftung bei Arbeitsunfällen, vermeidet gerichtliche Auseinandersetzungen und trägt damit zum sozialen Frieden in den Betrieben bei.

Die AUVA schafft Sicherheit. Lassen wir uns diese Sicherheit nicht nehmen!

Wenig Zustimmung für AUVA-Auflösung und Fusion Krankenkassen

Die mögliche Auflösung der Allgemeinen  Unfallversicherungsanstalt AUVA  und eine Zusammenlegung von Krankenkassen finden wenig Anhänger.

So halten 55 Prozent der Österreicher die Fusionierung von Krankenkassen und Auflösung der AUVA für falsche Maßnahmen. Das ergab die „Frage der Woche“ von „Heute“, durchgeführt vom Institut „Unique Research“ (500 Befragte, max. Schwankungsbreite +/– 4,4 %).

Nur 13 Prozent schätzen die Reform als „sehr richtig“, 20 Prozent als „eher richtig“ ein. Auch Wähler von Regierungsparteien sind skeptisch gegenüber Maßnahmen im Sozialversicherungs-Bereich.

Unter den Befragten sind die SPÖ-Wähler am kritischsten: 76 Prozent bezeichnen die Maßnahmen als falsch. Aber auch bei Anhängern der Regierungsparteien finden sich viele Kritiker: 60 Prozent der FPÖ-Wähler erklären die Pläne für falsch. Auch jeder zweite ÖVP-Wähler (49 %) gibt das an.

„Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FP) tut gut daran, von der Auflösung der AUVA Abstand zu nehmen“, analysiert Meinungsforscher Peter Hajek. „Denn die Bevölkerung ist von den Reformen im Sozialversicherungsbereich alles andere als überzeugt.“ Ein handwerklicher Fehler sei passiert: „Es wurde nicht in Ruhe hinter den Kulissen alles verhandelt“, sondern man sei „ohne Not selbst vorgeprescht“.
(Information gesehen auf heute.at, 16.04.2018)

BM Hartinger-Klein schließt Leistungskürzungen bei AUVA aus

Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat gestern im Budgetausschuss des Parlaments Leistungskürzungen bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ausgeschlossen. Für die Unfallkrankenhäuser gab die Ministerin nach den heftigen Protesten der vergangenen Tage neuerlich eine Bestandsgarantie ab, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Neustrukturierung soll mehr Effizienz bringen
Laut Hartinger-Klein geht es um eine Neustrukturierung im Sinne von mehr Effizienz. Es werde zu keiner Schließung von Unfallkrankenhäusern der AUVA kommen. Alle Menschen sollen die Unfallversorgung erhalten, die sie brauchen, ohne Unterscheidung zwischen Arbeitsunfall und Freizeitunfall.

Die Gesundheitsministerin plant aber eine Neustrukturierung der Traumazentren, wobei sie von einem Einsparungspotenzial in der Höhe von bis zu 150 Millionen Euro sprach. Zunächst sei hier die Medizin am Wort, die die entsprechenden Strukturen festzulegen hat, dann erst werde man über die Finanzierung nachdenken. An die AUVA appellierte Hartinger-Klein einmal mehr, entsprechende Konzepte vorzulegen.

Der Fahrplan der Regierung sehe jedenfalls eine Vorlage im Ministerrat im Mai vor, im Sommer soll das entsprechende Gesetz vorbereitet werden, am 1. Jänner 2019 soll es in Kraft treten. Kritik an den Regierungsplänen gab es im Budgetausschuss vor allem seitens der SPÖ.
(Information gesehen auf orf.at, 12.04.2018)

Einladung zur Demo „Die AUVA soll uns erhalten bleiben“ am 1. Mai in Wien!

Wir gehen am 1. Mai 2018 für die AUVA auf die Straße!

Treffpunkt ist am Dienstag, den 1. Mai,  um 8 Uhr am Brigittaplatz 10, Wien (U 6, Station Jägerstraße). Die Abfahrt vor dem UKH Linz ist daher schon um 5.30 Uhr vorgesehen!

Wer mitfahren möchte, bitte bei uns anmelden – bei entsprechender Teilnehmeranzahl wird gemeinsam mit dem Bus gefahren! Es können auch Angehörige mitgenommen werden!

Für alle, die nicht genau wissen, warum wir am 1. Mai für die AUVA auf die Straße gehen, lassen wir hier einfach die Worte des Vorsitzenden der AUVA-Wien und Landesgeschäftsführers der Gewerkschaft Bau-Holz Wien, Rudolf Silvan, für sich sprechen:

„Die Aussagen der Frau Bundesminister zeugen von völligem Unverständnis für die Menschen in unserem Land, ob es nun die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben, die Kinder in der Schule oder die Opfer von Unfällen sind. Die AUVA leistet durch ihre Präventionstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu Sicherheit und Gesundheit in Österreichs Betrieben und hat wesentlichen Anteil daran, dass die Zahl der Arbeitsunfälle im Lauf der vergangenen Jahre deutlich reduziert werden konnte. Nicht umsonst hat die Zahl der Arbeitsunfälle 2017 einen historischen Tiefstand erreicht. Diese Erfolge kommen nicht von ungefähr. Wer die AUVA in Frage stellt, verübt einen Anschlag auf Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

In den medizinischen Einrichtungen der AUVA werden tagtäglich Spitzenleistungen erbracht. Es ist beschämend, dass das Engagement dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer Gesundheitsministerin geringeschätzt wird, in dem der Träger dieser Einrichtungen in Frage gestellt wird

Jährlich werden z. B. an den Standorten des Traumazentrums Wien – Meidling und Lorenz Böhler (Brigittenau) – über 13.000 Patientinnen und Patienten stationär und über 130.000 ambulant betreut. Wer für die Versorgung dieser Menschen aufkommt, wenn die AUVA zerschlagen wird, scheint die Frau Minister nicht zu interessieren.

Offenkundig ist man zugunsten des Profitinteresses einiger weniger Großkonzerne bereit, die Sicherheit der arbeitenden Menschen und die Unfallversorgung der Bevölkerung Österreichs und damit im wahrsten Sinn des Wortes Menschenleben aufs Spiel zu setzen. Dieses Ansinnen wird auf unseren entschlossenen Widerstand stoßen!“

Und genau diesen Widerstand werden wir am 1.Mai beginnen. Gehen wir gemeinsam auf die Straße und zeigen der Regierung, dass wir unter keinen Umständen tatenlos dabei zusehen, wie unser funktionierendes Sozialsystem mutwillig zerschlagen wird!

Online-Petition:
Hier geht’s weiter zur Online-Petition „Die AUVA darf nicht zerschlagen werden!“

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