Bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet? Habe ich Entgeltanspruch?
- Der Arbeitsplatz kann infolge starker Unwetterschäden nicht erreicht werden!
- Das eigene Haus steht unter Wasser!
- Im überschwemmten Betrieb fallen Aufräumarbeiten an!
Inwieweit bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet, und verliere ich – wenn ich nicht arbeite – meinen Entgeltanspruch?
Eine abschließende Antwort auf diese Fragen gibt es leider nicht! Es ist stets im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden! Aber zumindest ein paar grundsätzliche Dinge können gesagt werden:
§ 8 Absatz 3 Angestelltengesetz regelt den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Dienstverhinderung aus wichtigem Grund.
Angestellte behalten ihren Entgeltanspruch, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind.
Sind Angestellte wegen Unwetterschäden von ihrem Arbeitsplatz abgeschnitten, wird im Regelfall trotzdem Entgelt zustehen. Dasselbe gilt, wenn Angestellte zu spät an ihren Arbeitsplatz gelangen, weil es unwetterbedingt z.B. zu Verspätungen im öffentlichen Verkehr kommt. Die Angestellten müssen aber jede zumutbare Möglichkeit ausschöpfen, um (pünktlich) an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Was zumutbar ist, muss nach den Begleitumständen des Einzelfalls beurteilt werden.
Könnten Angestellte zwar ihren Arbeitsplatz erreichen, steht aber z.B. der Keller des eigenen Hauses unter Wasser oder droht dem Haus infolge Überschwemmungen (weiterer) Schaden, der durch Schutzmaßnahmen abgewehrt werden kann, so sind sie nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Der Schutz des Eigentums vor akuter Bedrohung bzw. Schadensbegrenzung gilt gegenüber der Arbeitsverpflichtung im Regelfall als „höherrangiges Gut“ und somit als Dienstverhinderungsgrund mit Entgeltfortzahlung.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Angestellten auch tatsächlich persönlich tätig werden müssen und nicht etwa andere z.B. im Haus lebende Personen die notwendigen Maßnahmen treffen können.
In Katastrophengebieten, in denen die Allgemeinheit betroffen ist, kann unter Umständen anderes gelten.
Aufgrund ihrer Treuepflicht können Angestellte im überschwemmten Betrieb für Bergungs- und Aufräumarbeiten herangezogen werden.
Nicht zumutbar wären Bergungs- und Aufräumarbeiten allerdings dann, wenn sie für die Angestellten mit Gefahren verbunden wären oder wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprächen.
Für Arbeiter:innen, die durch eine Katastrophe persönlich betroffen sind, gilt das Gesagte sinngemäß (§ 1154b Absatz 5 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).
Für konkrete Anfragen stehen Ihre Betriebsräte und die Regionalgeschäftsstellen der GPA gerne zur Verfügung.
Am 29. September wählt Österreich einen neuen Nationalrat. Hier alle Infos, wie, wo und warum du wählen solltest.
1. Was ist die Nationalratswahl?
Die Nationalratswahl in Österreich ist die Wahl, bei der die Wahlberechtigten die Abgeordneten des Nationalrats wählen. Der Nationalrat ist ein wichtiger Teil des Parlaments und der Demokratie in Österreich.
2. Wen wählt man?
Die Wähler:innen müssen sich bei der Wahl für eine bestimmte Partei entscheiden. Der Nationalrat wird dann aufgrund eines Listen- und Verhältniswahlrechts gebildet. Er besteht aus 183 Abgeordneten. Die Sitze (bzw. Mandate) im Nationalrat werden auf die Parteien verteilt.
Für die korrekte Aufteilung gibt es besonders strenge Regeln: Schlüssel dazu ist der prozentuelle Stimmenanteil.
Nur Parteien, die im gesamten Bundesgebiet mindestens vier Prozent der Stimmen oder ein Direkt- bzw. Grundmandat in einem Wahlkreis erreichen, bekommen auch einen Sitz im Nationalrat. Über ganz Österreich verteilt gibt es neun Landeswahlkreise (analog zu den Bundesländern) und 39 Regionalwahlkreise: zwei im Burgenland, vier in Kärnten, sieben in Niederösterreich, fünf in Oberösterreich, drei in Salzburg, vier in der Steiermark, fünf in Tirol, zwei in Vorarlberg und sieben in Wien.
3. Welche Aufgaben hat der Nationalrat?
Der Nationalrat hat zahlreiche Aufgaben: Zum Beispiel diskutiert und prüft er Vorschläge für neue Gesetze oder Gesetzesänderungen. Die Abgeordneten können auch selbst solche Vorschläge einbringen. Nur der Nationalrat – in manchen Fällen gemeinsam mit dem Bundesrat – kann Bundesgesetze beschließen.
Die Bundesregierung muss dem Nationalrat Rede und Antwort stehen. Das ist neben der Gesetzgebung das zweite Kennzeichen eines parlamentarischen Regierungssystems. Daher hat der Nationalrat wichtige Kontrollaufgaben im Hinblick auf die Amtsführung der Bundesregierung und die Bundesverwaltung. Er kann sogar der gesamten Bundesregierung oder einzelnen Mitgliedern das Vertrauen entziehen und so ihre Amtsenthebung erzwingen.
4. Wie kann man wählen? Was muss man unbedingt wissen/beachten?
Österreichische Staatsbürger:innen, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, und nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sind wahlberechtigt. In diesem Fall bekommst du vor der Wahl per Post eine Amtliche Wahlinformation zugeschickt. Dort ist vermerkt, wo sich dein Wahllokal befindet und in welchem Zeitraum du deine Stimme abgeben kannst. Am Wahltag gehst du mit dieser Wahlinformation in dein Wahllokal, dort musst du deine Identität mit einem Lichtbildausweis (z. B. Pass) nachweisen. Vor Ort werden deine Daten überprüft und du bekommst ein Kuvert mit dem Stimmzettel.
Bist du am Wahltag verhindert oder kannst nicht persönlich ins Wahllokal zur Wahl gehen, nutze die Briefwahl und beantrage eine Wahlkarte (bis ca. fünf Tage vor der Wahl zu beantragen). Achte aber darauf, dass deine Wahlkarte bis spätestens 17 Uhr am Wahltag bei deiner Wahlbehörde ankommt. Holst du deine Wahlkarte persönlich ab, kannst du direkt vor Ort den Stimmzettel ausfüllen und abgeben.
5. Was ist der Nationalrat?
Im Nationalrat sitzen 183 Abgeordnete. Normalerweise wird er alle fünf Jahre neu gewählt, sollte er davor nicht aufgelöst worden sein. Der Nationalrat kann sich selbst mit einfacher Mehrheit auflösen oder durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung aufgelöst werden.
Nationalratssitzungen sind öffentlich.
Der Nationalrat bildet gemeinsam mit dem Bundesrat das Parlament.
6. Warum soll man wählen?
Freie Wahlen und Demokratie sind ein Privileg, das wir nicht verspielen sollten. Viele Menschen sind für dieses Recht in der Vergangenheit auf die Straße gegangen, haben dafür gekämpft und sind gestorben. Nicht in jedem Land haben Menschen die Chance, wählen zu gehen.
Letztendlich hat jede einzelne Stimme ein großes Gewicht und kann viel ausmachen. Wahlen können auch sehr knapp ausgehen. Manchmal entscheiden wenige Stimmen oder auch nur eine einzige.
Wenn du nicht wählen gehst, wählen andere für dich. Das bedeutet, andere Menschen entscheiden darüber, wer dich vertritt.
Der Nationalrat entscheidet über viele Themen, die uns alle betreffen. Wenn ich mich heute also dazu entscheide nicht zu wählen, weigere ich mich die Zukunft selbst mitzugestalten.
Wer nicht wählen geht, verschenkt damit seinen bzw. ihren Stimmenanteil. Wer sichergehen will, dass eine bestimmte Partei (nicht) gewählt wird, fährt immer noch am besten damit, seine bzw. ihre Stimme abzugeben – auch wenn man vielleicht nicht mit allen Punkten einer Partei übereinstimmt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Wir dürfen Sie zum Online-Vortrag „was macht Zucker im Körper – bzw. warum verlangt der Körper immer mehr?“ einladen.
„was macht Zucker im Körper – bzw. warum verlangt der Körper immer mehr?“
Online-Vortrag
Termin: 30.September um 17:00 Uhr
Dauer: ca. 1 Std., danach besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen
Anmeldung bitte bis spätestens 23. September unter: Link zur Anmeldung Zuckervortrag
Wir klären über Zuckermythen auf und klären häufig gestellte Fragen.
- Warum wir oft viel mehr Zucker konsumieren als wir denken.
- Wieviel Zucker ist gesund, wieviel macht uns krank?
- Wozu brauchen wir den Zucker? Was macht der Zucker im Körper?
- Welche Auswirkungen hat (übermäßiger) Zuckerkonsum auf den Körper?
- Wie beeinflusst Zucker das Gehirn?
- Welchen Einfluss hat der Darm auf den Zuckerkonsum? (und umgekehrt)
- Zucker ist immer gleich Zucker? Sind natürliche Alternativen oder auch Ersatzstoffe gesünder?
- Zuckerfallen – hinter welchen Begriffen versteckt sich der Zucker in Lebensmitteln?
Referentin
Angelika Kirchmaier zählt zu den bekanntesten Ernährungsexpertinnen Österreichs. Sie verfügt über eine umfassende akademische Ausbildung, ist ausgebildete Köchin und Autorin zahlreicher Bestseller zur gesunden
Ernährung. Seit rund 20 Jahren präsentiert Angelika Kirchmaier auf ORF-Radio-Tirol Ernährungs- und Kochtipps und konnte damit ein breites Publikum für gesunde Ernährung begeistern. Weitere Infos auf ihrer Homepage: www.angelika-kirchmaier.at
Die Onlineberatung ist eine Möglichkeit, niederschwellig, anonym und unabhängig von Öffnungszeiten eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Beratungsthemen umfassen das ganze Spektrum von Frauenberatungsthemen (Arbeit und Beruf, Beziehung, Familie/Kinder, Trennung, Scheidung sowie Gewaltthemen). Die Fragen und Anliegen der Frauen und Mädchen in OÖ werden von den multiprofessionellen Beraterinnen der Oö Frauenberatungsstellen und Frauenvereine (psychosozialen Beraterinnen, Juristinnen, Sozialarbeiterinnen) bearbeitet und beantwortet.
Darüber hinaus beraten Sie das Gewaltschutzzentrum OÖ, das Beratungszentrum Alleinerziehend und ZOE-Beratung rund um Schwangerschaft und Geburt.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.frauenberatung-ooe.at/
Manche Anliegen können nicht warten. Wenn Sie sich in einer akuten Krise befinden, wenden Sie sich bitte an:
- die Telefonseelsorge unter der Telefonnummer 142 (ohne Vorwahl)
- die Frauenhelpline gegen Gewalt unter der Telefonnummer 0800 222 555.
- oder die OÖ Krisenhilfe unter der Telefonnummer 0732 2177.
Diese Helplines sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ab sofort können wir Euch zusätzlich den Service von Progast.plus anbieten!
Jeder Mitarbeiter der Interesse hat, kann unter Vorlage des Mitarbeiterausweises eine PG+ Karte direkt im Progast.plus Gutscheinbüro erwerben, welche zum Einkauf der Gutscheine oder sonstigen Aktionen berechtigt. Diese Karte kostet € 5,- pro Kalenderjahr.
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Aktuelle Aktionen:
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Auch unsere Pflegedirektorin Frau Kronsteiner Martina wird an diesem Tag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr ein Interview geben.
Auch im September gibt es wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente!
Fa. Niemetz freut sich, für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können – dieses Mal auch schon mit spezieller Herbst-Aktion!
Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.