Neues Angebot zur Entspannung: Massagesessel im UKH Linz für alle Mitarbeiter!

 
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Seitens der Direktion wurde ein Massagesessel für alle Mitarbeiter im UKH Linz angeschafft. Wir als Betriebsräte übernehmen die Betreuung und Organisation der Nutzung dieses entspannenden Gerätes.

Der Sessel befindet sich im Bereich der Physiotherapie im Raum Nr. U1-286 (1. Türe Gang links).

Das Türschloss wurde inzwischen getauscht, Zutritt für alle ab sofort mit dem eigenen Dienstschlüssel möglich! Bezüglich der Nutzungszeiten wurde von Seiten der Direktion folgende Regelung gefunden:

Die Benutzung der Massagestühle soll nur in der Freizeit oder in den gesetzlichen Pausen möglich sein.
Für alle Mitarbeiter, die dem P:I:C unterliegen, besteht daher neben der Benutzungsmöglichkeit in der Mittagspause bzw. vor und nach Dienst auch die Möglichkeit des Ausstempelns.
Für die Mitarbeiter, die GraphDi verwenden, besteht die Benutzungsmöglichkeit nur während den gesetzlichen Pausen sowie vor und nach Dienst.

Wir ersuchen Euch, vor Benutzung des Massagesessels diesen unter folgendem Link im Laufwerk J zu reservieren:

Ein Programm dauert 20 Minuten, weshalb wir jeweils eine halbe Stunde für die Reservierung veranschlagt haben. Das Massageprogramm kann natürlich auch früher beendet werden.

Um die Bedienung des Massagesessels kurz gemeinsam durchgehen zu können, bieten wir euch folgende Termine zur Schulung an:

Montag, 04. Juni 2018, 13 Uhr
Montag, 11. Juni 2018, 13 Uhr, Dauer jeweils ca. 30 Minuten

Jemand vom Betriebsratsteam wird zu diesen Zeiten vor Ort sein, um euch mit dem Gerät vertraut zu machen. Wir ersuchen Euch, dann dieses Wissen in euren Bereichen weiter zu geben!

Für Fragen stehen wir ansonsten jederzeit gerne zur Verfügung. Nähere Infos und Tipps zum Gerät findet Ihr auch im J-Laufwerk oder auch hier: http://massagesessel.at/

Bitte lest auch noch die beiliegenden Tipps bezüglich Hygiene und Nutzung des Sessels! Read more

Offener Brief der Arbeitnehmerkurie im Vorstand der AUVA an die Versicherten!

Geschätzte Versicherte der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt!
Teil der Diskussion über Veränderungen im Bereich der österreichischen Sozialversicherung ist auch die AUVA. Als Bedingung für ihren Fortbestand wird von der AUVA gefordert, 500 Millionen Euro jährlich einzusparen. Obwohl wir in den vergangenen Wochen und Monaten den Wert und Bedeutung der AUVA für das österreichische Gesundheits- und Sozialsystem, für die Menschen bei Arbeit und Ausbildung aber auch für die Wirtschaft ausführlich dargestellt haben, ist der massive Entzug von Budgetmitteln noch immer nicht vom Tisch.

Wir sehen uns daher als Mitglieder der ArbeitnehmerInnenkurie im Vorstand der AUVA veranlasst, uns in diesem offenen Brief an Sie – geschätzte Versicherte – zu wenden, um einige Dinge ins richtige Licht zu rücken.

Tatsächlich ist der Begriff „Einsparung“ irreführend. Es geht nicht um Einsparungen, sondern um den Entzug von Mitteln, mit dem Ziel, eine Beitragssenkung von 1,3% auf 0,8% der Beitragsgrundlage für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber möglich zu machen.

Allerdings bringt diese Beitragssenkung für die überwältigende Mehrzahl der österreichischen Betriebe keine nennenswerte Entlastung. Bei einer durchschnittlichen Beitragsgrundlage von 2.800 Euro (Sonderzahlungen inkludiert) beträgt die Ersparnis für den Betrieb pro ArbeitnehmerIn und Monat 14 Euro, das sind 168 Euro pro Jahr.

Für einen Betrieb mit 10 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter beträgt die jährliche Entlastung also rund 1.680 Euro, wobei ein Teil dieser Ersparnis wieder dem Finanzminister zufließt.

Für einen Großbetrieb sehen die Zahlen natürlich anders auch. Ein Konzern mit 10.000 Beschäftigten kann seinen Ertrag um rund 1,7 Millionen erhöhen, wobei diese Großunternehmen oft auch steuerlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als Kleinbetriebe haben. Allerdings haben 86% der Betriebe in Österreich 10 oder weniger Beschäftigte. Es muss daher schon die Frage nach der Treffsicherheit einer Beitragssenkung erlaubt sein, bei der rund 2 Promille der Betriebe 14% des zu verteilenden Kuchens bekommen.

Wir möchten aber auch das Argument, es gehe um Einsparungen in den Strukturen, damit mehr Geld bei den Versicherten bzw. den Patientinnen und Patienten ankommt, nicht länger unwidersprochen im Raum stehen lassen, ist es doch einigermaßen verwunderlich, dass sich die Leistungen verbessern sollen, wenn dem System massiv Mittel entzogen werden.

Ein Blick auf die tatsächliche Gebarungssituation zeigt die Unmöglichkeit der geforderten Budgetkürzung!

Die Gesamteinnahmen der AUVA im Jahr 2017 haben rund eine Milliarde und 460 Millionen Euro betragen. Davon waren 504 Millionen Euro für Versehrten- und Hinterbliebenenrenten aufzuwenden. Über 200 Millionen Euro wurden als Ersatzleistung für die Behandlung von Arbeitsunfallopfern in Nicht-AUVA-Spitälern an die Krankenkassen überwiesen und fast 90 Millionen Euro wurden als Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung an die Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten überwiesen. Für diese verpflichtenden Zahlungen mussten im Vorjahr 800 Millionen Euro aufgewendet werden. Dafür waren also rund 54% der gesamten Einnahmen aufzuwenden, ohne dass noch ein einziger Mitarbeiter oder ein Euro an Sachaufwand bezahlt wurde.

Für den Betrieb der Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren, für die Maßnahmen der beruflichen und sozialen Rehabilitation, für die Unfallverhütung und die Bekämpfung von Berufskrankheiten, für die prothetische Versorgung Versehrter und alle sonstigen Leistungen sowie für den sogenannten Verwaltungsaufwand standen der AUVA knapp 660 Millionen Euro zur Verfügung.

Ein Mittelentzug im Ausmaß von 500 Millionen Euro könnte daher auch durch eine Schließung aller Einrichtungen – Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren – eine Reduktion des Verwaltungsaufwands auf null und ein völliges Einstellen der Präventionsaktivitäten nicht gänzlich kompensiert werden.

Der AUVA 500 Millionen Euro zu entziehen, um damit eine Beitragssenkung zu finanzieren, von der nur wenige Großbetriebe einen substantiellen Nutzen ziehen würden, halten wir für den falschen Weg.

Die AUVA und auch wir als Arbeitnehmerkurie verschließen uns sicher nicht gegenüber vernünftigen Reformüberlegungen wie etwa der Etablierung von Traumanetzwerken zur weiteren Verbesserung der Unfallversorgung in Österreich. Im Gegenteil, die AUVA hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie ein Motor für Innovation sowohl in Unfallheilbehandlung und Rehabilitation als auch im Bereich der Prävention ist.

All jene, die die AUVA auf diesem Wege unterstützen, werden in uns einen Partner finden. Wer die AUVA aber mutwillig zerstören und dem österreichischen Gesundheits- und Sozialsystem 500 Millionen Euro entziehen möchte, wird mit unserem entschiedenen Widerstand rechnen müssen.

Wolfgang Birbamer                                                               Friedrich Pöltl

Rückfragen & Kontakt:
Wolfgang Birbamer, Tel. 0664/614 55 58, wolfgang.birbamer@gbh.at

(APA -Meldung vom 24.5.2018)

Arbeiterkammer: Vorhaben der Regierung schaden letztlich den Versicherten

„Was die Regierung heute vorgestellt hat, ist unprofessionell, macht aus neun Kassen zehn, lässt letztlich Leistungskürzungen befürchten und verschleiert die Kontrolle und die Transparenz für die Versicherten“, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl. Kein Konzern, kein großes Unternehmen würde eine umfassende Reform so angehen. „Es reicht nicht, einer Organisation einen neuen Mantel zu verpassen, sondern es bedarf einer fundierten Analyse über die Prozesse und die Leistungen. Das geht aber nur mit intensiver Detailarbeit und nicht mit Überschriften“, sagt Anderl.

Die AK Präsidentin befürchtet auch, dass das angekündigte Einsparungsvolumen von einer Milliarde Euro ohne Leistungskürzungen nicht möglich sein wird: „Hier bleibt die Regierung Konkretes schuldig.“ Es wird also eine Reform, die zu Lasten der Versicherten gehen wird.

Dass in Zukunft die Arbeitgeber in den Krankenkassen mehr Mitsprache haben sollen, entbehrt für Anderl jeder Logik: „Die Arbeitgeber leisten zwar eine Abgabe zur Finanzierung, aber das letzte Wort muss letztlich bei der Versichertengemeinschaft und ihren Vertretern bleiben“, fordert die AK Präsidentin.

Für Anderl ist klar: „Durch dieses Vorhaben wird die Kontrolle und Transparenz im Sinne der Versicherten massiv verschlechtert und durch wirtschaftlich Interessierte ersetzt. Und dafür macht die Regierung sogar aus neun Gebietskrankenkassen zehn.“
(Information der AK Österreich, 22.05.2018)

Sozialversicherung: Statt 21 maximal 5 – AUVA-Zukunft noch offen!

Die ÖVP-FPÖ-Regierung ist sich einig über die Reform der Sozialversicherung. Am Pfingstmontag gingen die Verhandlungen in die Zielgerade, am Dienstag wurde die Einigung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) präsentiert.

Kurz sprach vom „größten Reformprojekt in der Geschichte Österreichs“, er will dabei eine Milliarde Euro einsparen. Es gehe jedenfalls nicht darum, dass Spitäler geschlossen oder Leistungen gekürzt werden, so Kurz mit Blick auf die Kritik der vergangenen Wochen. Die vorgestellte Punktation soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Hält der Zeitplan der Regierung, könnte das noch zu beschließende Gesetz mit den erforderlichen Übergangsbestimmungen im ersten Quartal 2019 in Kraft treten.

AUVA-Zukunft noch offen
Aus bisher 21 Sozialversicherungen sollen maximal fünf Kassen übrig bleiben. Noch immer unklar ist, ob die Unfallversicherung AUVA bleiben wird. Hier fordert die Regierung eine „nachhaltige Neuorganisation“. Die im Regierungsprogramm enthaltenen 500 Millionen Euro an Einsparung werden zwar nicht explizit angeführt, es heißt aber: „Der erste finanzielle Erfolg muss bis Ende 2018 nachweisbar sein. Dazu ist es entsprechend dem Regierungsprogramm notwendig, bis zum 31.8.2018 Organbeschlüsse in der AUVA gefasst zu haben, um das Einsparungspotenzial sicherzustellen.“ Werden die Ziele nicht erfüllt, müssten die Leistungen der AUVA in die „ÖGK“ bzw. die Pensionsversicherungsanstalt überführt werden. Read more

Information zur elektronischen Zeiterfassung im UKH Linz – Fortsetzung…

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am 25. Mai 2018 wird die neue Datenschutzverordnung in Österreich wirksam. Im Zuge von Informationsveranstaltungen zu dieser Verordnung wurden wir darauf hingewiesen, dass elektronische Zeiterfassungssysteme nur mit einer gültigen Betriebsvereinbarung in Betrieb genommen werden dürfen.

Im UKH Linz wurde die elektronische Zeiterfassung, von uns als „Stechuhr“ bezeichnet, gemeinsam mit dem elektronischen Dienstplan „GraphDi“ eingeführt, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage gibt: Weder wird das Führen der Zeiterfassung mittels Stechuhr in der Arbeitszeitbetriebsvereinbarung erwähnt noch gibt es eine eigene Betriebsvereinbarung über Regelungen im Umgang mit der elektronischen Zeiterfassung.

Da sich die Unzufriedenheit in Zusammenhang mit der Stechuhr als reines Kontrollinstrument und dem Graphdi als eigentliche Arbeitszeitaufzeichnung zunehmend verstärkt, haben wir beschlossen, über die Arbeiterkammer ein Rechtsgutachten einzuholen. Dieses Rechtsgutachten liegt uns mittlerweile vor und bestätigt unsere Auffassung, dass die elektronische Zeiterfassung im Zusammenhang mit dem Graphdi weder zweckmäßig noch rechtsgültig ist.

Die Generaldirektion wurde daher in einem Schreiben von mir aufgefordert, die entsprechende Dienstanweisung zur elektronischen Zeiterfassung auszusetzen und in Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zu treten.

Obwohl der Generaldirektion bewusst ist, dass im UKH Linz das Führen der Stechuhr rechtswidrig ist, wurden nach bisher drei Verhandlungsgesprächen über eine neue Rahmenarbeitszeit-Betriebsvereinbarung und über das weitere Vorgehen mit der elektronischen Zeiterfassung die Gespräche seitens der Generaldirektion abgebrochen.

Da die Generaldirektion nicht bereit ist, die Dienstanweisung auszusetzen, werden wir als nächsten Schritt eine Entscheidung über die Schlichtungsstelle einholen müssen.

Fazit:
Die AUVA-Führung nimmt in Kauf – vor allem auch im Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz – rechtswidrig zu handeln, indem sie die Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen zur Benützung der illegalen Zeiterfassung verpflichtet.

Diese Thema hat für uns innerbetrieblich nach wie vor oberste Priorität. Wir warten gespannt auf das Ergebnis der Schlichtungsstelle.

Zentralbetriebsrat: Sonder-Newsletter Mai 2018

Was für ein aufregendes Jahr, was für ein spannender April!
Vor genau einem Jahr wurde ich zum Vorsitzenden des AUVA-Zentralbetriebsrats gewählt. In diesem Jahr hat sich nicht nur für mich einiges geändert.

Es konnte – beispielsweise mit der Neugestaltung von vielen Betriebsvereinbarungen – unsere Kultur des Zusammenarbeitens von Vorstand, Generaldirektion und BetriebsrätInnen modernisiert werden. Nicht überall herrschte Konsens, so dass auch Klagen bei Gericht durch den Zentralbetriebsrat gegen die AUVA eingebracht werden mussten.

Aber alles in allem konnten wir im Betrieb und bei den Gehaltsverhandlungen in der gesamten Sozialversicherung Fortschritte erzielen, wenn ich nur an die neuen Regelungen in der Pensionskasse denke.

Trotz dieser internen Aspekte standen die letzten zwölf Monate aber ganz klar im Zeichen eines von außen auf die AUVA und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeübten Drucks. Und diesem Aspekt und vor allem einer Zusammenfassung der letzten Wochen widmet sich diese Sonder-Newsletter.

Hier geht’s weiter zum kompletten Newsletter (ist nur innerhalb der AUVA aufrufbar):
ZBR-Sondernewsletter Mai 2018

Kassenreform: Uneinigkeit in der ÖVP über die Zukunft der AUVA

Die Reform der Krankenversicherungen, insbesondere die mögliche Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, erwies sich einmal mehr als Konfliktpunkt zwischen Bundes- und Landespolitikern innerhalb der ÖVP. Am Montagabend berieten Finanz- und Gesundheitsreferenten aus den Ländern mit VP-Nationalratsabgeordneten, angeführt von Klubobmann August Wöginger.

Auf Bundesebene habe sich die ÖVP intern darauf verständigt, dass bei der von der Regierung angekündigten Reform der Sozialversicherungen die AUVA erhalten bleiben müsse, sagte danach laut ORF der Salzburger Gesundheitsreferent Christian Stöckl (VP): Es sei ihm wichtig, dass man einheitlich für die Erhaltung der AUVA eintritt.

Aus Sicht der Bundespartei gibt es diese Einigung offenbar nicht. Wöginger sah sich veranlasst, seinen Salzburger Parteifreund schriftlich zu korrigieren: „Es zählt die Vereinbarung aus dem Regierungsprogramm“, teilte Wöginger mit. Laut dieser Vereinbarung droht der AUVA die Auflösung, sollte sie erste finanzielle Einsparungen nicht bis Jahresende schaffen. „Wir befinden uns mit dem Koalitionspartner und den Ländervertretern in guten Gesprächen. Ziel ist eine Zusammenlegung der Sozialversicherungen von 21 auf maximal fünf Träger. Uns geht es um eine schlanke und effiziente Struktur, damit mehr Leistungen bei den Patienten ankommen“, so Wöginger.

Bei dem Treffen am Montag hat es Übereinstimmung darüber gegeben, dass es zu „keinen Einschränkungen der Leistungen“ kommen und die Versorgung der Patienten gewährleistet bleiben soll. Dafür erwarte man in den nächsten zwei bis drei Wochen ein Konzept der AUVA, auch was die Sparpotenziale betreffe. Eine Zahl soll nicht genannt worden sein.

Im April hatte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FP) eine Protestwelle ausgelöst: Die AUVA werde zu Jahresende aufgelöst werden, da sie ein Einsparungsziel von 500 Millionen Euro wohl nicht erreichen werde, sagte Hartinger-Klein.

In mehreren AUVA-Unfallspitälern kam es zu Betriebsversammlungen, den Protesten schlossen sich Arbeiterkammer, ÖGB, Ärztekammer und VP-Landeshauptleute an. Auch in Oberösterreich formierte sich breiter Widerstand gegen eine AUVA-Auflösung.

Wie die Reform der Krankenkassen aussehen soll, ist nach wie vor unklar. Im Lauf des Mai, heißt es, soll es dazu einen Regierungsvorschlag geben.
(Information der OÖ. Nachrichten, 09.05.2018)

ÖVP-Landespolitiker: „Die AUVA muss erhalten bleiben“

Sozialversicherungen: ÖVP fixiert intern Pläne
Die AUVA müsse erhalten bleiben. Und wenn eine neue „Bundesgesundheitskasse“ die Sozialversicherungen ersetzt, dann müssten deren Landessstellen autonom sein. Das haben Landespolitiker und Nationalratsabgeordnete der ÖVP in Wien fixiert.

Bis spät in der Nacht auf Dienstag haben die ÖVP-Finanz- und Gesundheitsreferenten der Bundesländer mit ÖVP-Nationalratsabgeordneten in Wien beraten. Die Parlamentarier wurden von Klubobmann August Wöginger angeführt. Für zahlreiche Proteste hatte in den letzten Wochen die Ankündigung von FPÖ-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein gesorgt, die Unfallversicherung AUVA auflösen zu wollen.

„Bundesgesundheitskasse“ als neue Wortschöpfung
‚Nun hat sich Hartingers Koalitionspartner ÖVP auf Bundesebene intern darauf verständigt, dass bei der kommenden Reform der Sozialversicherungen die AUVA in jedem Fall erhalten bleiben müsse. Der Salzburger Gesundheitsreferent und LHstv. Christian Stöckl (ÖVP) betont, es sei ihm wichtig, dass man einheitlich für die Erhaltung der AUVA eintritt: „Und es ist sehr wichtig, dass die künftigen Landesstellen der Bundesgesundheitskasse volle Finanzautonomie bekommen sollen. Und das Budget darf nicht unter das Niveau von 2018 fallen.“

Auch die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen soll erhalten bleiben, müsse allerdings etwas schlanker gestaltet werden, heißt es bei der ÖVP. Wie die Reform aller Anstalten am Ende aussieht, das hänge nun noch von den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner FPÖ und den Sozialversicherungen selbst ab, heißt es.

GKK-Obmann vermisst Mitbestimmung
Das Management der Salzburger Gebietskrankenkasse kritisiert, dass die Kassen bundesweit nicht in Verhandlungen mit der Bundesregierung eingebunden seien. Bis in die Nacht auf Dienstag ging es in Wien wieder um Reformen des Kassensystems.
Zuletzt war die Bundesregierung von Landespolitikern in vielen Regionen kritisiert worden, weil sie eine stärkere Zentralisierung des Kassensystems plant.

„Regierung redet nicht mit Betroffenen“
Wie genau die Zukunft der bisher 21 Krankenkassen in Österreich aussehen soll, darüber ist noch wenig bekannt. Künftig sollen es nur noch fünf sein. Und man wolle dadurch viel Geld sparen, lautet die Begründung der Bundesregierung.

Die Sozialversicherungen ihrerseits haben einen Plan vorgelegt, wie man rund 120 Millionen Euro durch Reformen einsparen möchte. Doch die Politik möchte offensichtlich einen eigenen Reformplan umsetzen. Darüber wurde auch Montag bis in die Nacht auf Dienstag zwischen dem Finanzminister und den neun Landesfinanzreferenten verhandelt – ohne Einbindung von Vertretern der Krankenkassen.

Stöckl berichtet Dienstagvormittag
Andreas Huss, Obmann der Salzburger Gebietskrankenkasse, kritisiert diese Vorgangsweise scharf: „Ich erfahre die Dinge auch nur aus den Medien. Die Regierung hat offenbar beschlossen, mit denen nicht zu reden, die die tägliche Arbeit machen, und die es betrifft.“

Mit einem konkreten Reformvorschlag seitens der Politik rechnet Huss bis Mitte der nächsten Woche. Daher könne man bei der Krankenkasse die Reformpläne erst beurteilen, wenn sie tatsächlich auf dem Tisch liegen.
(Information gesehen auf ORF Salzburg, 08.05.2018)

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