Zentralbetriebsrat: Sonder-Newsletter Mai 2018

Was für ein aufregendes Jahr, was für ein spannender April!
Vor genau einem Jahr wurde ich zum Vorsitzenden des AUVA-Zentralbetriebsrats gewählt. In diesem Jahr hat sich nicht nur für mich einiges geändert.

Es konnte – beispielsweise mit der Neugestaltung von vielen Betriebsvereinbarungen – unsere Kultur des Zusammenarbeitens von Vorstand, Generaldirektion und BetriebsrätInnen modernisiert werden. Nicht überall herrschte Konsens, so dass auch Klagen bei Gericht durch den Zentralbetriebsrat gegen die AUVA eingebracht werden mussten.

Aber alles in allem konnten wir im Betrieb und bei den Gehaltsverhandlungen in der gesamten Sozialversicherung Fortschritte erzielen, wenn ich nur an die neuen Regelungen in der Pensionskasse denke.

Trotz dieser internen Aspekte standen die letzten zwölf Monate aber ganz klar im Zeichen eines von außen auf die AUVA und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeübten Drucks. Und diesem Aspekt und vor allem einer Zusammenfassung der letzten Wochen widmet sich diese Sonder-Newsletter.

Hier geht’s weiter zum kompletten Newsletter (ist nur innerhalb der AUVA aufrufbar):
ZBR-Sondernewsletter Mai 2018

Kassenreform: Uneinigkeit in der ÖVP über die Zukunft der AUVA

Die Reform der Krankenversicherungen, insbesondere die mögliche Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, erwies sich einmal mehr als Konfliktpunkt zwischen Bundes- und Landespolitikern innerhalb der ÖVP. Am Montagabend berieten Finanz- und Gesundheitsreferenten aus den Ländern mit VP-Nationalratsabgeordneten, angeführt von Klubobmann August Wöginger.

Auf Bundesebene habe sich die ÖVP intern darauf verständigt, dass bei der von der Regierung angekündigten Reform der Sozialversicherungen die AUVA erhalten bleiben müsse, sagte danach laut ORF der Salzburger Gesundheitsreferent Christian Stöckl (VP): Es sei ihm wichtig, dass man einheitlich für die Erhaltung der AUVA eintritt.

Aus Sicht der Bundespartei gibt es diese Einigung offenbar nicht. Wöginger sah sich veranlasst, seinen Salzburger Parteifreund schriftlich zu korrigieren: „Es zählt die Vereinbarung aus dem Regierungsprogramm“, teilte Wöginger mit. Laut dieser Vereinbarung droht der AUVA die Auflösung, sollte sie erste finanzielle Einsparungen nicht bis Jahresende schaffen. „Wir befinden uns mit dem Koalitionspartner und den Ländervertretern in guten Gesprächen. Ziel ist eine Zusammenlegung der Sozialversicherungen von 21 auf maximal fünf Träger. Uns geht es um eine schlanke und effiziente Struktur, damit mehr Leistungen bei den Patienten ankommen“, so Wöginger.

Bei dem Treffen am Montag hat es Übereinstimmung darüber gegeben, dass es zu „keinen Einschränkungen der Leistungen“ kommen und die Versorgung der Patienten gewährleistet bleiben soll. Dafür erwarte man in den nächsten zwei bis drei Wochen ein Konzept der AUVA, auch was die Sparpotenziale betreffe. Eine Zahl soll nicht genannt worden sein.

Im April hatte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FP) eine Protestwelle ausgelöst: Die AUVA werde zu Jahresende aufgelöst werden, da sie ein Einsparungsziel von 500 Millionen Euro wohl nicht erreichen werde, sagte Hartinger-Klein.

In mehreren AUVA-Unfallspitälern kam es zu Betriebsversammlungen, den Protesten schlossen sich Arbeiterkammer, ÖGB, Ärztekammer und VP-Landeshauptleute an. Auch in Oberösterreich formierte sich breiter Widerstand gegen eine AUVA-Auflösung.

Wie die Reform der Krankenkassen aussehen soll, ist nach wie vor unklar. Im Lauf des Mai, heißt es, soll es dazu einen Regierungsvorschlag geben.
(Information der OÖ. Nachrichten, 09.05.2018)

ÖVP-Landespolitiker: „Die AUVA muss erhalten bleiben“

Sozialversicherungen: ÖVP fixiert intern Pläne
Die AUVA müsse erhalten bleiben. Und wenn eine neue „Bundesgesundheitskasse“ die Sozialversicherungen ersetzt, dann müssten deren Landessstellen autonom sein. Das haben Landespolitiker und Nationalratsabgeordnete der ÖVP in Wien fixiert.

Bis spät in der Nacht auf Dienstag haben die ÖVP-Finanz- und Gesundheitsreferenten der Bundesländer mit ÖVP-Nationalratsabgeordneten in Wien beraten. Die Parlamentarier wurden von Klubobmann August Wöginger angeführt. Für zahlreiche Proteste hatte in den letzten Wochen die Ankündigung von FPÖ-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein gesorgt, die Unfallversicherung AUVA auflösen zu wollen.

„Bundesgesundheitskasse“ als neue Wortschöpfung
‚Nun hat sich Hartingers Koalitionspartner ÖVP auf Bundesebene intern darauf verständigt, dass bei der kommenden Reform der Sozialversicherungen die AUVA in jedem Fall erhalten bleiben müsse. Der Salzburger Gesundheitsreferent und LHstv. Christian Stöckl (ÖVP) betont, es sei ihm wichtig, dass man einheitlich für die Erhaltung der AUVA eintritt: „Und es ist sehr wichtig, dass die künftigen Landesstellen der Bundesgesundheitskasse volle Finanzautonomie bekommen sollen. Und das Budget darf nicht unter das Niveau von 2018 fallen.“

Auch die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen soll erhalten bleiben, müsse allerdings etwas schlanker gestaltet werden, heißt es bei der ÖVP. Wie die Reform aller Anstalten am Ende aussieht, das hänge nun noch von den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner FPÖ und den Sozialversicherungen selbst ab, heißt es.

GKK-Obmann vermisst Mitbestimmung
Das Management der Salzburger Gebietskrankenkasse kritisiert, dass die Kassen bundesweit nicht in Verhandlungen mit der Bundesregierung eingebunden seien. Bis in die Nacht auf Dienstag ging es in Wien wieder um Reformen des Kassensystems.
Zuletzt war die Bundesregierung von Landespolitikern in vielen Regionen kritisiert worden, weil sie eine stärkere Zentralisierung des Kassensystems plant.

„Regierung redet nicht mit Betroffenen“
Wie genau die Zukunft der bisher 21 Krankenkassen in Österreich aussehen soll, darüber ist noch wenig bekannt. Künftig sollen es nur noch fünf sein. Und man wolle dadurch viel Geld sparen, lautet die Begründung der Bundesregierung.

Die Sozialversicherungen ihrerseits haben einen Plan vorgelegt, wie man rund 120 Millionen Euro durch Reformen einsparen möchte. Doch die Politik möchte offensichtlich einen eigenen Reformplan umsetzen. Darüber wurde auch Montag bis in die Nacht auf Dienstag zwischen dem Finanzminister und den neun Landesfinanzreferenten verhandelt – ohne Einbindung von Vertretern der Krankenkassen.

Stöckl berichtet Dienstagvormittag
Andreas Huss, Obmann der Salzburger Gebietskrankenkasse, kritisiert diese Vorgangsweise scharf: „Ich erfahre die Dinge auch nur aus den Medien. Die Regierung hat offenbar beschlossen, mit denen nicht zu reden, die die tägliche Arbeit machen, und die es betrifft.“

Mit einem konkreten Reformvorschlag seitens der Politik rechnet Huss bis Mitte der nächsten Woche. Daher könne man bei der Krankenkasse die Reformpläne erst beurteilen, wenn sie tatsächlich auf dem Tisch liegen.
(Information gesehen auf ORF Salzburg, 08.05.2018)

SoloProsecco – wir können wieder bestellen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben wieder die Möglichkeit erhalten, Prosecco bester Qualität zum vernünftigen Preis zu erwerben.

Eine Übersicht über die diversen Prosecci und Produkte sowie Detailbeschreibung der Winzer ist hier auf der Homepage zu finden: soloProsecco

Wer zu einem UKH-Spezialpreis bestellen möchte, kann das ab sofort machen: Dazu bitte das im E-Mail übermittelte Bestellformular ausfüllen (mit automatischer Summenbildung), ausdrucken und bei uns bis 31. Mai 2018 abgeben. Diese Bestellliste ist auch in unserem BR-Ordner im Laufwerk j unter Einkaufsmöglichkeiten abgespeichert.

Weitere Informationen dazu gibt’s auch bei DGKP Märzinger Karin, Abt. 6.

Einladung zum AUVA-ZBR-Beachvolley-Turnier nach Klagenfurt

Der Zentralbetriebsrat der AUVA veranstaltet heuer wieder ein ZBR-Beachvolleyball Turnier im Strandbad Klagenfurt. Dazu möchten wir alle herzlichst einladen!

Termin: 
Samstag, 16. Juni 2018, ab 09.00 Uhr

Austragungsort:
Strandbad Klagenfurt, Metnitzstrand 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Nenngeld:
€ 25,00 pro Teilnehmer, beinhaltet: Eintritt in das Strandbad, Plätze, Schiedsrichter, Pokale etc. und Abendevent.

Teilnahmeberechtigt sind alle Bediensteten (auch Karenz) der AUVA. Auch Fans sind herzlich willkommen. Die Mannschaften und die „Fans bzw. Schlachtenbummler“ können sich ab sofort beim Betriebsrat anmelden!

Informationen zum Beachvolley-Turnier:  Read more

Einsetzen für das, was wichtig ist – wir haben ein Zeichen gesetzt!

Schon in den frühen Morgenstunden des 1. Mai waren zahlreiche Helferinnen und Helfer aus den Wiener Häusern und den Gewerkschaften für unsere AUVA tatkräftig bei der Sache. Warnwesten, OP-Mäntel wurden mit unserem Logo bestückt und verteilt, Transparente wurden vorbereitet.

Um 8.30 Uhr setzte sich die gewaltige Menge von Kolleginnen, Kollegen, Verwandten und Freunden (auch aus den Bundesländern, die mit Bussen extra nach Wien gereist waren) dann vom Brigittaplatz Richtung Rathausplatz in Bewegung. Wir waren ca. 1500 bis 2000 Personen!

Es war ein sehr schönes Bild der Verbundenheit, der Einigkeit, der Stärke – ein großes Miteinander in diesen turbulenten Zeiten. Wir waren präsent und haben für unsere AUVA Stimmung gemacht. Um mit den Worten unseres ZBR-Vorsitzenden Erik Lenz zu sprechen „Wow!“….

Jede Menge Bilder davon gibt’s in unserem BR-Ordner am J-Laufwerk zu sehen.

Wir möchten uns nochmals wirklich ganz herzlich für die Teilnahme und vor allem bei den vielen Helferinnen und Helfern bedanken!

Faktencheck der Sozialversicherungen zu Kritik der Bundesregierung

Sozialversicherungsträger nehmen ihre große Verantwortung für Österreich verlässlich wahr – Reformarbeit muss im konstruktiven Dialog erfolgen.

Die Sozialversicherungen sind für die österreichische Bevölkerung ein zentraler Bestandteil ihres Lebens. Immer, wenn es um die medizinische Versorgung, die Prävention oder das Gesundwerden nach einem Unfall geht, vertrauen 9 Millionen Österreicherinnen und Österreicher dem solidarischen System der sozialen Krankenversicherung.

Die Bundesregierung erhebt seit gestern, Dienstag, schwere Vorwürfe gegen alle Träger, die seitens des Hauptverbandes scharf zurückgewiesen werden. 

Vor allem der Vorwurf, die Sozialversicherung gehe leichtfertig und spekulativ mit Beitragsgeldern um, ist völlig aus der Luft gegriffen. Die österreichische Sozialversicherung hat einen Jahresumsatz von 62 Milliarden Euro und ist gesetzlich verpflichtet, eine Leistungssicherungsreserve in der Höhe eines Monatsaufwandes zu halten, bezogen auf den jährlichen Umsatz sind dies fünf Milliarden Euro. Es wird also ein gesetzlicher Auftrag wahrgenommen, wenn Rücklagen gebildet werden.

Die Veranlagung von Geldern der Versicherten ist präzise im § 446 ASVG geregelt. Sie hat mündelsicher, also mit den größten Sicherheiten des Kapitalmarktes, zu erfolgen und die Details sind genau festgelegt. Veranlagung in Aktien und nachrangige Schuldverschreibungen sowie in Derivaten sind gesetzlich ausdrücklich verboten. Kurzfristig nicht verplante Gelder in der Höhe von 1,4 Milliarden Euro sind in Wertpapiere höchster Bonität (z.B. Staatsanleihen) veranlagt. Die Veranlagungen der Sozialversicherung werden von der Aufsichtsbehörde und dem Rechnungshof laufend geprüft.

Auch der Vorwurf, die Sozialversicherung leiste sich 160 Dienstwägen, soll den Anschein erwecken, dass die Sozialversicherung ungehörig mit Versicherungsgeldern umgeht. Das ist nicht wahr. Der Großteil der Fahrzeuge sind Transportfahrzeuge, Autos für Beitragsprüfer, Gesundheitsdienstleister und für Krankenbesuche. Richtig ist, dass es auch Dienstwägen in einer bundesweit tätigen Firma mit 26.000 Mitarbeitern gibt.

Aufklärung bedarf es auch beim Vorwurf sogenannter Luxuspensionen. Fakt ist, dass das Betriebspensionsrecht der Sozialversicherungen bereits in den 90er-Jahren geändert wurde. Alle seit 1996 neu eingetretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen keine „Sonderpension“ sondern sind  – wie 900.000 andere Österreicher und damit 22 Prozent der Arbeitnehmer – Mitglied einer Pensionskasse.

Die von der Bundesregierung bewusst kritisch in den Raum gestellte Zahl von 1.000 Funktionären ist für die Sozialversicherung wesentlicher Garant für eine funktionierende Vertretung der Beitragszahler und Versicherten. Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung verwaltet treuhänderisch das Eigentum der Versicherten, denn die SV gehört weder der Politik noch den Funktionären, sondern der Versichertengemeinschaft. Die meisten der Funktionäre  bekommen lediglich ein Sitzungsgeld von 42 Euro. Der höchste Betrag für einen Funktionär liegt bei 4.147 Euro pro Monat brutto (12 x jährlich). Zum Vergleich: Ein Nationalratsabgeordneter erhält 8.756 Euro (14 x jährlich).

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und alle Sozialversicherungen stehen zur vollen Kooperationsbereitschaft, was notwendige Reformen und Effizienzsteigerungen betrifft. Hier hat die Sozialversicherung bereits aus eigener Kraft wichtige Schritte gesetzt wie etwa im Bereich der Leistungsharmonisierung oder der Aufgabenbündelung.

Für die weiteren Schritte braucht es einen Dialog auf Augenhöhe. Die Sozialversicherung fordert die Bundesregierung deshalb zu konstruktiven Gesprächen auf und appelliert an diese, das Sozialversicherungs-Bashing zu beenden.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).
(APA vom 25.04.2018)

Information zur elektronischen Zeiterfassung im UKH Linz

In der vergangenen BR-Sitzung im März war die im UKH Linz installierte elektronische Zeiterfassung bzw. die „Stechuhr“ zum wiederholten Male ein Thema.

Wir möchten, dass die Zeiterfassung für alle Mitarbeiter, die im Dienstplan GraphDi sind, wieder abgeschafft wird, da sie nicht notwendig ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungspflicht wird durch GraphDi erfüllt.
Außerdem besteht nach wie vor die Ungerechtigkeit, dass in den Wiener Häusern keine Stechuhr installiert wurde bzw. auch in Zukunft nicht installiert wird.

BRV Martina hat daher bei der AK OÖ. ein Rechtsgutachten beantragt, das auch noch klären sollte, ob unsere elektronische Zeiterfassung nicht rechtswidrig ist, da sie ohne Betriebsvereinbarung in Betrieb genommen wurde.

Dieses Rechtsgutachten liegt nun vor und BRV Martina hat ein Schreiben an die Generaldirektion verfasst. Ziel ist die Aufhebung der Dienstanweisung zur elektronischen Zeiterfassung in den Einrichtungen.

Wichtig: Dies betrifft nicht die Kolleginnen und Kollegen aus dem Verwaltungsbereich, die eine flexible Arbeitszeit haben!

Hier geht’s weiter zum Schreiben von BRV Martina und zum entsprechenden Rechtsgutachten der AK OÖ. Read more

Konzept des AUVA-Zentralbetriebsrates zum Regierungsprogramm!

Hiermit übersenden wir Dir/Ihnen ein Konzept des Zentralbetriebsrates der AUVA zu Einsparungen im österreichischen Gesundheitssystem.

Das Konzept wurde gestern Frau Bundesministerin Mag. Hartinger-Klein durch ZBRV Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) Erik Lenz und ZBRV-Stv. Martina Kronsteiner übergeben und mit ihr diskutiert.

Wesentlicher Inhalt des Konzepts ist, dass der Nutzen, den die AUVA für das Gesamtgesundheits- und -sozialsystem in Österreich bringen kann, deutlich über die geforderten Einsparungen hinausgeht, wenn der gesetzliche Auftrag erweitert wird, und sich somit die Ausweitung des Auftrages der AUVA anbietet. Auch sollte das Thema Effizienz nicht nur von der monetären Seite betrachtet werden, sondern den Nutzen im Sinne von Verbesserungen für die Bevölkerung in den Vordergrund bringen.

Was aus unserer Sicht in der öffentlichen Diskussion noch zu wenig beleuchtet wird, sind die Synergien zwischen den einzelnen Säulen. So profitiert die Prävention vom Knowhow aus der Unfallheilbehandlung, der Rehabilitation und der finanziellen Entschädigung. Die Unfallheilbehandlung ist wiederum mit der Rehabilitation sehr stark vernetzt, die Rehabilitation mit der Entschädigung. Man kann in diesem Sinne von der AUVA als integriertem Gesundheitsanbieter sprechen.  Eine Trennung der einzelnen Geschäftsfelder würde der Effizienz schaden.

Zu diesem Konzept fand heute eine Pressekonferenz in Linz statt. Wir hoffen auf mediale Unterstützung. Das Konzept übermitteln wir Dir/Ihnen, um bei Gesprächen mit Familie, Freunden und Verwandten informiert zu sein und entsprechend reagieren zu können. Weiters möchten wir uns bedanken, für die vielen Unterstützungsleistungen (Unterschriftenliste, Onelinepetition, etc. ). Die Unterschriftenlisten sind getrennt von der Onelinepetition zu sehen und werden ca. Mitte Mai der Ministerin übergeben werden. Bitte bis zu diesem Zeitpunkt fleißig weitersammeln und bei deinem/Ihrem Betriebsrat abgeben, oder ad ZBR-Büro senden.  Wir haben bisher schon 125.000 Unterstützungsunterschriften gesammelt.

Wir hoffen, mit unseren Aktivitäten beitragen zu können, dass die AUVA gestärkt aus dieser Diskussion herausgeht. Gemeinsam für unsere AUVA!

Und hier geht’s zum Inhalt: ZBR-Konzept AUVA 2018

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