Wir bieten wieder an: das OÖ. Nachrichten Gutscheinbuch 2018!

Die OÖ. Nachrichten bieten Ihnen exklusive Vorteile direkt vor Ihrer Haustüre und in ganz Österreich. Nutzen Sie diese vielen abwechslungsreichen Angebote aus den Bereichen Urlaub, Freizeit und Genuss – und sparen Sie dabei bares Geld.

Für uns kostet das OÖ. Nachrichten-Gutscheinbuch 2018 nur € 12,–!  Es kann ab sofort gekauft werden.

Muster zum Anschauen sind bei BRV Martina Kronsteiner im BR-Büro, UG1, oder auch bei BRV-Stv. Hermann Mayr, Kanzlei EG, vorhanden.
Wer die Angebote lieber online durchblättern möchte, folgt diesem Link: OÖN. Gutscheinbuch 2018

Zusammenfassung der Betriebsversammlung zum Regierungsprogramm

Für alle, die an der Betriebsversammlung vor Weihnachten nicht teilnehmen konnten (aber auch für alle anderen), möchten wir hier eine Zusammenfassung des Vortrags von BRV Erik Lenz und BRV Martina Kronsteiner zum jederzeitigen Nachlesen veröffentlichen.

Besprochen wurden Auszüge aus dem Regierungsprogramm und die Auswirkungen auf die AUVA und ihre Beschäftigten sowie allgemeine Auswirkungen im Gesundheitswesen. Fettgedruckt und grau unterlegt = direkt aus dem Regierungsprogramm kopiert.

Im Gegenzug müssen immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich endgültig abgeschafft werden.

 

 

Diese Privilegien kosten den Staat Millionen und privilegieren nur die Begünstigten.

 

 

Ablöse des Berufsschutzes durch Einkommensschutz unter Einbindung der Sozialpartner.

 

 

Stufenweise, konsequente und nachhaltige Abschaffung aller noch verbliebenen Pensionsprivilegien.

Wieder einmal will also der Gesetzgeber unsere Dienstordnungspension abschaffen. Die Auszahlung der Dienstordnungspension für all jene, die vor 1996 in die AUVA eingetreten sind, ist abhängig vom Weiterbestehen der AUVA. Würde es die AUVA nicht mehr geben und würden die Beschäftigten auch aus der Dienstordnung fallen, gibt es auch keine Zusatzpension mehr!

Der Berufsschutz für all jene, deren Berufsausbildung zumindest zwei Jahre gedauert hat, garantiert im Falle einer Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche, dass keine Tätigkeiten unter dem derzeitigen Berufsbild angeboten bzw. angenommen werden müssen.

Evaluierung aller bestehenden Selbstbehalte im Gesundheitssystem mit Untersuchung auf Lenkungswirkung und Neukonzipierung von ökonomischen Anreizen im Gesundheitswesen.

 

 

Reduktion der Uberregulierung für private Gesundheitsanbieter.

 

 

Diskussion der Reform der Krankenanstalten-Finanzierungssystem.

 

 

Adaptierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes.

Über die Evaluierung der Selbstbehalte ist sonst nichts Genaueres beschrieben, es ist aber zu befürchten, dass noch weitere Selbstbehalte mit Anreizsystemen angedacht sind.

Privaten Anbietern soll der Zugang erleichtert werden, dies würde eine zunehmende Privatisierung unseres Gesundheitssystems bedeuten. Ein Ausbau der Zweiklassenmedizin würde dazu führen, dass gewisse Leistungen nur mehr für zahlungskräftige Kranke möglich wären.

Über die Finanzierung des Krankenanstaltensystems ist keine Erklärung ausgeführt, die Länder werden sich jedoch die Entscheidungshoheit ihrer Krankenanstalten nicht nehmen lassen.

Bei der Adaptierung des KA-AZG ist zu befürchten, dass die Arbeitszeitgrenzen wieder ausgeweitet werden und die Ruhezeiten verkürzt werden könnten. Read more

Ersteinschätzung des Regierungsprogrammes durch die Gewerkschaft GPA-djp

Dies ist eine erste Einschätzung der für uns zuständigen Gewerkschaft, GPA-djp, zum neuen Regierungsprogramm.

Die neue Regierung legt in ihrem Regierungsprogramm einen Vorhabensbericht zur Änderung Österreichs vor. Dabei bleibt so manches noch allgemein formuliert, aber die Grundlinie ist ein klarer Bruch mit der bisherigen Politik.

Diese Analyse konzentriert sich auf einige gewerkschaftspolitisch wichtige Themen. Schon das Vorwort zum Regierungsprogramm zeigt das Weltbild und was wir zu erwarten haben:

Als Problem werden hohe Staatsausgaben und Schulden trotz hoher Abgabenquote, zu viel Regulierung und der ausgebaute Sozialstaat identifiziert. Der führt angeblich dazu, dass es sich nicht mehr auszahlt, zu arbeiten, und zu einer „Einwanderung“ ins Sozialsystem.

Hier geht’s weiter: Ersteinschätzung Regierungsprogramm

AK OÖ.: Auflösung der AUVA wäre Angriff auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber!

„Eine Zerschlagung der AUVA würde ein vorbildlich funktionierendes System eliminieren, Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen unter Umständen Hunderte Millionen Euro kosten und dazu führen, dass Versicherte bisher garantierte Versicherungsleistungen mit ungewissem Ausgang in extrem teuren Prozessen einklagen müssten“ warnt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Risiko für Unternehmer und Beschäftigte
Die Übertragung der Aufgaben der Unfall- auf die Kranken- und Pensionsversicherung würde immense Verschlechterungen und Risiken für die Unternehmen und die Arbeitnehmer/-innen bedeuten! Derzeit zahlen die Unternehmen alleine die Unfallversicherungsbeiträge an die AUVA. Dafür genießen sie das sogenannte Haftungsprivileg. Eine Auflösung der AUVA wäre ein Systembruch und würde dem Haftungsprivileg der Unternehmer/-innen die Grundlage entziehen!

Unternehmen drohen enorme Schadenersatzforderungen
Leistungen aus der Unfallversicherung werden unabhängig von der Verschuldensfrage ausbezahlt und eine Haftung der Unternehmer/-innen für Verschulden ist systemisch ausgeschlossen. Fällt das Haftungsprivileg weg, müssten Unternehmen bei Arbeitsunfällen mit teils existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen rechnen. Es ist daher völlig unverständlich, warum sich die Wirtschaftsvertreter nicht massiv gegen eine drohende Abschaffung der Unfallversicherung zur Wehr setzen.

Auflösung kostet Beschäftigten 250 Millionen Euro
Auch für die Arbeitnehmer/-innen würde sich die Lage dramatisch verschlechtern. Wenn diskutiert wird, dass bei einer Übertragung der Beiträge in die Kranken- und Pensionsversicherung die Unternehmer nur 0,8 statt bisher 1,3 Prozent der Beitragsgrundlage einzahlen sollen, fehlen dort 500 Millionen Euro für die Finanzierung der bisherigen Unfallversicherungsleistungen.
Anders als in der Unfallversicherung teilen sich in diesen Versicherungssystemen Arbeitgeber/- und Arbeitnehmer/-innen die Beiträge. 250 Millionen der fehlenden 500 Millionen Euro müssten dann statt der Arbeitgeber/-innen die Arbeitnehmer/-innen aufbringen! Oder Leistungen werden drastisch gekürzt.

Beschäftigte müssen Fehlverhalten beweisen
Fällt das Haftungsprivileg, müssten Versicherte nicht nur in einem Zivilrechtsverfahren das Vorliegen eines Körperschadens und die Verursachung durch die Beschäftigung beweisen, sondern zudem ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers. Ein Mitverschulden würde zu einer Minderung oder dem gänzlichen Verlust des Schadenersatzanspruches führen.

Unternehmen müssen Prozesskosten zahlen
Für die Unternehmer/-innen entsteht ein unter Umständen existenzgefährdendes Risiko. Solche Verfahren sind überaus aufwendig. Beträge jenseits der 100.000 Euro sind keine Seltenheit. Verliert der Unternehmer den Prozess, weil ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde, haftet er in voller Höhe und muss auch noch die Prozesskosten zahlen.

Der große Unterschied ist evident: Steht nach geltendem Recht fest, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, erhält der verunfallte Arbeitnehmer auf jeden Fall die nötigen Leistungen. Auf ein etwaiges rechtswidriges Verhalten und Verschulden des Arbeitgebers kommt es nicht an! Die Prozesskosten werden auf alle Fälle von der Unfallversicherung getragen. Ein Streitwert – wie oben beschrieben – existiert in diesen Fällen nicht. Nimmt man zudem an, dass den Arbeitgeber „nur“ leicht fahrlässiges Verhalten trifft, ist auch ein Regress gegenüber diesem seitens der Unfallversicherung nicht möglich.

Vorbildliches System beibehalten und verbessern
„Alles spricht daher für eine Aufrechterhaltung und für eine Verbesserung des geltenden Systems“ sagt der AK Präsident und fordert die Erhaltung und Stärkung der AUVA, sowie die Beibehaltung der Selbstverwaltung und der Pflichtversicherung.

Psychische Berufskrankheiten anerkennen
Auf keinen Fall dürfen Finanzierungskosten der Unfallversicherung auf die Arbeitnehmer/-innen abgewälzt werden. Und die Unfallversicherungskrankenhäuser müssen unbedingt aufrechterhalten werden. Der Unfallversicherungsbeitragssatz soll wieder auf 1,4 Prozent der Beitragsgrundlage angehoben werden und das Unfallversicherungsrecht weiter verbessert werden. Insbesonders müssen die psychischen Berufskrankheiten endlich anerkannt werden.
(Information der AK OÖ., 14.12.2017)

„Effizientes System in der Sozialversicherung wird auf’s Spiel gesetzt“

Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft GPA-djp:
„Das Regierungsprogramm erfüllt primär Wünsche der Industrie – Ausgewogenheit und Symmetrie nicht vorhanden“

Effizientes System in der Sozialversicherung wird aufs Spiel gesetzt
Aus dem nun vorgelegten Regierungsprogramm ist klar ersichtlich, dass die neue Bundesregierung keinen Wert darauf legt, eine Ausgewogenheit der Interessen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen herzustellen. Es wird versucht, die Interessen der größten Bevölkerungsgruppe, nämlich jene der ArbeitnehmerInnen, zu Lasten der Interessen von Wirtschaft und Industrie zu schwächen“, erklärt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) Wolfgang Katzian.

Eklatante Schwächung der betrieblichen Demokratie
„Deutlich wird diese Politik aber oft erst, wenn man sich Details der Vorhaben genauer ansieht. So stellt das Vorhaben, Betriebsratskörperschaften zusammen zu legen und Jugendvertrauensräte abzuschaffen eine eklatante Schwächung der betrieblichen Demokratie dar. In der Sozialversicherung wird eine nachhaltige Zurückdrängung der Selbstverwaltung angestrebt.

Durch eine geplante Überführung der Beitragsprüfung zur Finanz wird eine derzeit höchst erfolgreiche und effiziente Prüfpraxis aufs Spiel gesetzt. Profitieren davon werden Unternehmen, Leidtragende werden ArbeitnehmerInnen sein, weil etwa die Feststellung von korrekter Einstufung oder Scheinselbständigkeit, wie es die Gebietskrankenkassen derzeit praktizieren, konkrete Auswirkungen etwa auf die Höhe von Krankengeldleistungen und späterer Pension hat“, so der GPA-djp –Vorsitzende.

Empfindliche Einkommensverluste drohen
„Abgesehen davon, dass geplante Steuerentlastungen nicht bei allen Beschäftigten ankommen werden, drohen durch die Einführung eines 12-Stundentages empfindliche Einkommensverluste durch den Wegfall von Überstundenzuschlägen. Der Abbau von ArbeitnehmerInnenschutzrechten entspricht ebenfalls ausschließlich den Unternehmerinteressen“, so Katzian.

Gewerkschaftliche Maßnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen
„Wir werden die Maßnahmen, bei denen jetzt oft noch die Konkretheit fehlt, sehr genau auf die Auswirkungen prüfen, unsere Mitglieder und BetriebsrätInnen umfassend informieren und, wenn die Regierung weiterhin keinen Wert auf die entsprechende Einbeziehung betroffener Gruppen in die Gesetzeswerdung legt, gewerkschaftliche Maßnahmen einsetzen, wenn es darum geht, grundlegende Interessen der ArbeitnehmerInnen zu schützen und durchzusetzen„, erklärt der GPA-djp Vorsitzende abschließend.
(Information der GPA-djp, 18.12.2017)

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