Startschuss für die Fusion der Krankenkassen – AUVA soll bleiben?

In den Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ war die Fusion der Sozialversicherungsträger einer der heikelsten Punkte. Vor allem die Länder machten gegen ein Ende der Gebietskrankenkassen mobil. Die Zusammenlegung ist unumgänglich, doch die konkrete Umsetzung wird nun vom Hauptverband orchestriert. „Die Regierung hat uns das Okay gegeben, dass wir die Reform selbst ausarbeiten“, sagte Hauptverbands-Chef Alexander Biach im Gespräch mit den OÖN.

Diesen Montag wurden die Voraussetzungen geschaffen. Die Trägerkonferenz des Hauptverbands trat zusammen, um den Jahresplan für 2018 zu beschließen. Das Gremium, das sich aus Vertretern von Arbeitgebern und -nehmern zusammensetzt, segnete die von der Regierung skizzierten Fusionspläne ab. Selbst die SP-Vertreter stimmten zu. Festgehalten wurde, dass die Selbstverwaltung der Sozialversicherung nicht angetastet werden soll.

Die Gebietskrankenkassen sollen unter dem Dach der neu zu errichtenden ÖKK zusammengefasst werden. Schon seit längerem werden Prozesse gebündelt. Die niederösterreichische GKK wickelt etwa das Kinderbetreuungsgeld ab, in Oberösterreich wird Software für alle Kassen entwickelt. Dies soll weiter ausgebaut werden. Für Lohnverrechnung, Rechtsangelegenheiten, Beschaffung oder Statistik ist jede Kasse größtenteils selbst zuständig. Die Zusammenarbeit soll weiter verstärkt werden. „Da kommen sicher Aufgaben nach Oberösterreich“, sagte Biach.

Die Zentrale der ÖKK dürfte hingegen in Wien bleiben, allein schon aufgrund der Nähe zu den Ministerien und der Ärztekammer. Der Prozess soll ab nächstem Jahr eingeleitet werden und in den nächsten acht bis zehn Jahren greifen. Es wird mit Einsparungen in Höhe von 120 Millionen Euro gerechnet.

AUVA soll bleiben
Ein klares Bekenntnis gibt es von Biach zur Unfallversicherungsanstalt. „Die AUVA wird bestehen bleiben“, ist er überzeugt. Laut Regierungsprogramm sollen die Beiträge zur Unfallversicherung von 1,3 auf 0,8 Prozent abgeschmolzen werden. Eine Überlegung ist deshalb, die Entgeltfortzahlung für kranke Mitarbeiter nicht länger aus den Töpfen der AUVA zu zahlen. Die Unfallkrankenhäuser sollen erhalten bleiben, die Länder haben wenig Interesse gezeigt, diese zu übernehmen.

Offen ist, ob die Krankenfürsorgeanstalten fusioniert werden. Besonders in Oberösterreich gibt es deren viele, ob für Gemeinde-, Magistrats- oder Landesbedienstete. Eine Eingliederung in die Beamtenversicherung wäre logisch, explizit festgeschrieben wurde dies im Regierungspakt aber nicht.

Statt 22 künftig fünf Sozialversicherungsträger
Im Regierungsübereinkommen von Volkspartei und FPÖ wurde festgelegt, dass es zu einer Reduktion der Sozialversicherungsträger kommen soll.

Statt bisher 22 soll es künftig maximal fünf Sozialversicherungen geben: Vorgesehen sind eine Krankenkasse für Selbstständige und Bauern, eine für Unselbstständige, eine für Beamte, die Pensionsversicherungsanstalt und gegebenenfalls die Unfallversicherungsanstalt.
Die neun Gebietskrankenkassen werden zur ÖKK zusammengelegt. Nach beträchtlichen Widerständen der VP-Landeshauptleute wurde festgeschrieben, dass die Budgetautonomie sowie die Rücklagen im Bundesland verbleiben sollen. Die AUVA muss Einsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro erbringen. Sollten bis Ende 2018 keine Erfolge sichtbar sein, droht die Eingliederung in die Pensions- oder Krankenversicherung.
(Information der OÖ. Nachrichten, 14.02.2018)

Wer will schon Krapfen ohne Marmelade?

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Betriebsärztliche Aussendung: Schutzimpfung gegen FSME

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiter!

Auch heuer ist es aufgrund der zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat im Jahre 2002 getroffenen Vereinbarung möglich, Ihnen die „Zeckenschutzimpfung“ anzubieten.

Die Aufteilung der Impfkosten für Mitarbeiter ist wie folgt: 70 % AUVA, 15% Betriebsrat, 15 % Mitarbeiter. Für die Angestellten des UKH wird der Selbstbehalt vom Betriebsrat übernommen.

Anmeldung:
Die Anmeldung ist bei Frau Michaela Heese (telefonisch unter 32712 oder per E-Mail an: michaela.heese@auva.at) bis spätestens 23.02.2018 durchzuführen, Fr. Heese steht für Rückfragen auch gerne zur Verfügung. Nachbestellungen nach dem 23.02.2018 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Für Angehörige  kann der Impfstoff mitbestellt werden, es ist aber dafür der volle Preis von € 21,89 für Erwachsene und € 18,59 für Kinder (bis 16 Jahre) zu bezahlen. Die Impfung von Angehörigen wird aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt.

Impftermine: 
08.03.,  15.03. und 22.03.2018, jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr in unserer betriebsärztlichen Ordination, UKH, Erdgeschoß –  Nachbehandlung Raum 10.
Wir bitten Sie, Ihren Impfpass mitzubringen!

Impfschema:
Die Grundimmunisierung besteht aus:

  1. Teilimpfung
  2. Teilimpfung: 4 bis 8 Wochen nach der 1. Teilimpfung
  3. Teilimpfung: 9 bis 12 Monate nach der 1. Teilimpfung
    1.   Auffrischung (Boosterimpfung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung

Weitere Auffrischungsimpfungen alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre!
Die Verabreichung/Abgabe des für Mitarbeiter kostenlosen Impfstoffes wird daher nur entsprechend den Intervallen des o.a. Impfschemas durchgeführt.

Freundliche Grüße!
Dr. Michaela Sendlhofer, Betriebsärztin

Auch 2018: Sommer-Kinderbetreuungsaktion im Haus!

Die Sommer-Kinderbetreuungsaktion wird auch heuer fortgeführt, jedoch aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre mit etwas geänderten Betreuungszeiten.

Somit gibt es auch heuer wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz.

Hier die Details:

  • Zeitraum: fünf Wochen vom 30. Juli bis 31. August 2018
  • Montag bis Freitag in der Zeit von 6.45 Uhr bis 19.15 Uhr im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz
  • für Kinder von 3 bis 12 Jahren
  • Kosten von € 4,– pro Tag
  • Ein Mittagessen kann um € 2,– erworben werden
  • Bring- und Holzeiten können individuell vereinbart werden
  • für jeweils fünf Kinder ist eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson vorgesehen

Anmeldungen beim Betriebsrat sind ab sofort möglich – inklusive der Information, in welchen Wochen Du wie viele Kinder in welchem Alter zur Kinderbetreuung bringen möchtest.  Natürlich ist es auch möglich, nur einzelne Tage anzugeben.

Gib auch Du Deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen!

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Daniela Kneidinger, BA
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken

Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt
Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: +43 / 732 / 77 26 32 -22
Mobil: +43 / 699 / 16 886 322

Einladung zum Vortrag Dr. Mesic: Amerika-Tournee des Bruckner-Orchesters

Tom Mesic:
„Heute jährt sich die Abfahrt zu einer der beeindruckendsten zwei Wochen meines Lebens: Amerika-Tournee mit dem Bruckner Orchester Linz. Daher hab ich mich entschlossen, meine persönlichen Erlebnisse im Rahmen eines Bildervortrags zu teilen.
Um allen die Möglichkeit der Teilnahme zu ermöglichen, sind drei Termine im Februar und März 2018 vorgesehen, zu denen ich Euch herzlich einlade!“

AK OÖ.: Krank in die Arbeit gehen ist ungesund!

Husten, Schnupfen, Fieber, Influenza: Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat dieser Tage wieder eine Grippewelle erfasst. Leider schleppt sich fast jede/-r dritte Beschäftigte krank in die Arbeit. Damit wird der Arbeitsplatz zur Virenfalle. Erkrankte stecken wieder andere an – ein Teufelskreis. „Leider gehen viele aus Verantwortungsbewusstsein oder Angst vor Jobverlust zur Arbeit, obwohl sie sich besser auskurieren sollten“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Die AK fordert daher einen Kündigungsschutz im Krankenstand.

Krankheit wird manchmal noch schlimmer
Fast jede/-r dritte Beschäftigte geht krank zur Arbeit. Das zeigt der Arbeitsgesundheitsmonitor der AK Oberösterreich. Und das oft mit schwerwiegenden Folgen: Neben der drohenden Verschlimmerung einer Krankheit, weil man auf die Erholung und Genesung verzichtet, und der Ansteckungsgefahr für die Kollegen/-innen, steigt das Unfall- und Fehlerrisiko und sinkt die Produktivität.

Warum krank zur Arbeit?
Aus den Daten des Arbeitsgesundheitsmonitors gehen die Gründe hervor, krank zur Arbeit zu gehen: Pflichtgefühl gegenüber den Kolleginnen und Kollegen (60 Prozent), keine Vertretung, die die Arbeit erledigen könnte (37 Prozent), Arbeit bleibt liegen (32 Prozent) und Angst vor Konsequenzen (16 Prozent).

Müde, unkonzentriert und weniger produktiv
In vielen Fällen hat das schlimme Folgen: 55 Prozent derer, die nicht das Bett gehütet haben, klagen darüber, dass sie sich müde und abgeschlagen fühlen. 44 Prozent sagen, dass sie deswegen länger krank waren. Fast ebenso viele meinen, bei der Arbeit unkonzentriert zu sein. 29 Prozent hatten einen Rückfall und jede/-r Fünfte hatte später stärkere gesundheitliche Probleme.

Arbeitgeber haben Fürsorgepflicht
„Wenn, direkt oder indirekt, Druck auf kranke Mitarbeiter/-innen ausgeübt wird, ist das der falsche Weg. Die Arbeitgeber sollten stattdessen ihre Fürsorgepflicht wahr- und ernst nehmen. Das fördert einerseits die Gesundheit der Beschäftigten und nutzt andererseits auch dem Betrieb selbst, weil er auf gesunde, aufmerksame und konzentrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen kann“, sagt Kalliauer.

Kündigungsschutz im Krankenstand würde helfen
Der AK-Präsident fordert einen Kündigungsschutz im Krankenstand. „Die Beschäftigten hätten dann weniger Angst, wegen Krankheit den Job zu verlieren. Betriebe wiederum wären gezwungen, mehr Personalressourcen für Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen einzuplanen“, erklärt Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 28.01.2018)

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