Pressegespräch mit IV: AUVA kann aus eigener Kraft nur 100 Mio einsparen

Georg Kapsch, Industriellenvereinigung

Die AUVA muss laut Regierungsprogramm bis Ende des Jahres ein Konzept zur Einsparung von 500 Millionen vorlegen, sonst droht ihr die Auflösung. Aus eigener Kraft schafft sie allerdings nur 100 Mio., sagte Obmann Anton Ofner am Donnerstag in einem Pressegespräch mit dem Präsidenten der Industriellenvereinigung, Georg Kapsch.

Nachdem der Unfallversicherungsbeitrag für die Unternehmer schon 2014 von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent gesenkt wurde, will Ofner mit 1. Jänner 2019 noch um einen weiteren Zehntel-Prozentpunkt auf 1,2 hinuntergehen, was ohne Freisetzungen von Mitarbeitern und ohne Bettenabbau möglich sei. Dies entspreche etwa 100 Mio. Euro, sagte er.

Die Hälfte des Betrags schaffe man aufgrund der guten Konjunkturlage einnahmenseitig. Der Rest soll durch Konsolidierungsschritte hereingebracht werden, etwa durch die teilweise Verlegung isolierter Reha-Zentren – für Ofner ein „Relikt aus der Vergangenheit“ – direkt zu den Unfallkrankenhäusern.

Enthalten sein soll dies in einem Konzept, das Mitte des Jahres fertig und mit Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) akkordiert sein soll. Im Juni könnte der Beschluss im AUVA-Vorstand fallen, die Beitragssenkung soll dann mit Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.

Allerdings verlangt die Regierung eine Beitragssenkung auf 0,8 und nicht nur auf 1,2 Prozent. „Das kann man nicht aus dem Betrieb heraus einsparen“, betonte Ofner einmal mehr: „Um in diese Größenordnung zu kommen, müssen systemfremde Leistungen entfernt werden.“

An den Kragen gehen soll es aus seiner und Kapsch‘ Sicht etwa dem im Paragraf 319a ASVG geregelten sogenannten Pauschbetrag, den die AUVA an Fondsspitäler für dort behandelte Unfallpatienten an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger abführen muss. Dieser wurde zuletzt von 205 auf 209 Mio. Euro jährlich erhöht. Die AUVA will stattdessen auf eine transparente Einzelfallabrechnung umstellen. Dann wären nämlich nur rund 50 Mio. Euro zu zahlen, man würde sich also eine Überzahlung von 150 bis 160 Mio. Euro sparen.

DDr. Ofner, Obmann AUVA

Weitere 40 bis 50 Mio. Euro wären zu holen, wenn die AUVA nicht mehr für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall aufkommen müsste, und 160 Mio. würde es bringen, wenn die Versicherung mehr für die Behandlung von Freizeitunfällen in ihren Krankenhäusern bekäme. Statt 850 bis 1.000 Euro pro Tag bekomme die AUVA hier nämlich nur 240 bis 250 Euro ersetzt. „Wenn wir das zusammenrechnen, dann kommen wir schon in die Größenordnung der geforderten Senkung der Arbeitgeberbeiträge“, sagte der AUVA-Obmann.

Kapsch betonte, die AUVA könne Vorbild für Reformmöglichkeiten im gesamten Sozial-versicherungsbereich sein. Er sprach sich auch dafür aus, dass es zu einer Entflechtung zwischen den politischen Zielsetzungen und der operativen Führung der Träger kommen müsse. Die geplante Reduktion auf nur noch fünf Sozialversicherungsträger begrüßte er. Dies solle schnell umgesetzt werden, und zwar ohne Rücksichtnahme auf die „Befindlichkeit“ einzelner Landeshauptleute.

Dass die AUVA mit der Auflösungsdrohung unter Druck gesetzt wird, wertete er als ungerecht, aber nur, weil es in anderen Bereich des Systems nicht geschehen sei. „Wenn Sie keine Konsequenz an die Wand malen, geschieht in den meisten Fällen nichts“, sagte der IV-Präsident.

Mitarbeiter-Information vom AUVA-Obmann, Hrn. DDr. Ofner

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Um Sie, wie versprochen, über die Entwicklungen der aktuellen Situation unserer AUVA auf dem Laufenden zu halten, möchte ich Ihnen heute kurz berichten, dass Generaldirektor Dr. Helmut Köberl und ich vergangenen Freitag unseren ersten Besuch bei Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein absolviert haben.

In einem gut einstündigen Gespräch haben wir der Frau Bundesministerin dargelegt, dass es für die AUVA nicht einfach sein wird, eine Beitragssenkung in der Höhe, wie sie im Regierungsprogramm festgeschrieben ist, kompensieren zu können. Wichtig dabei war es uns, zu erläutern, dass es Ziel der AUVA ist – und bleiben muss – Arbeitsunfälle zu vermeiden und den Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechtssicherheit und beste Betreuung bei Arbeitsunfällen und deren Folgen angedeihen zu lassen – und den Menschen in Österreich weiterhin eine Unfallversorgung in Topqualität zu bieten.

Deshalb haben wir die Forderungen der neuen Regierung, unsere AUVA von den versicherungsfremden Leistungen, die sie seit Jahren zu leisten hat, vollständig zu entlasten, im Gespräch mit Bundesministerin Hartinger-Klein unterstrichen. Denn diese Entlastung ist Voraussetzung, um einen weiteren, erheblichen finanziellen Abgang abfedern, und uns auf unsere Kernkompetenzen konzentrieren zu können.

Nach einer gemeinsamen Bestandsaufnahme mit der Frau Bundesministerin haben wir vereinbart, auf Basis von Berechnungen und Lösungsvorschlägen, die die AUVA durchführt und erarbeitet, einen gemeinsamen Weg für eine positive Entwicklung unserer AUVA zu finden und bis Ende des Jahres erste finanzielle Erfolge zu erreichen. Diese Vorgehensweise entspricht auch den im Regierungsprogramm gestellten Forderungen. Die Forderungen lauten nicht, bis Ende des Jahres 500 Millionen Euro einzusparen.

Unseren bereits eingeschlagenen Reformweg, Strukturen noch straffer und effizienter zu gestalten, setzen wir fort, damit es für die Versicherten zu keinen Qualitätsverlusten in der Unfallversorgung kommt.

Der Herr Generaldirektor und ich konnten uns davon überzeugen, dass Bundesministerin Hartinger-Klein an einer Lösung im Sinne des Weiterbestandes der AUVA ebenso interessiert ist, wie wir und Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das Büro und die Selbstverwaltung der AUVA stehen dafür ein, dass bei allen strukturell notwendigen Veränderungen keine bestehenden Arbeitsverhältnisse gefährdet werden.

Ich bin überzeugt, dass wir mit viel Einsatz – und vor allem gemeinsam – ein gutes Ergebnis für eine erfolgreiche Zukunft der AUVA erreichen können.

Ich danke Ihnen allen für Ihr Vertrauen!
Ihr DDr. Anton Ofner

Auch 2018: Jeden Montag nachmittags Step-Workout im UKH Linz!

Step-Workout

Auch 2018:
Wir bieten jeden Montag wieder Step-Workout-Stunden im UKH Linz für alle hier im Haus an, wiederum abgehalten von Sandra Weirauch.

Jeden Montag nachmittags von 15.15 bis 16.15 Uhr, im Bereich der Physiotherapie des UKH Linz, UG 1.

Stundeninhalt:
In dieser Stunde beginnen wir mit einem kurzen Warmup, haben Spaß bei einer einfachen Step-Choreographie und machen weiter mit einem abwechslungsreichen Bodyworkout – vor allem im Bereich BPP.
So trainieren wir unsere Ausdauer und Koordination und bauen dazu noch ein paar kleine Muskelkraftwerke auf. Die passende Musik ist natürlich mit dabei.
Mit einem kurzweiligen Stretchingteil lassen wir die Stunde ausklingen.

Wer?
Alle, die Spaß und Freude an Bewegung haben – Aerobic-Erfahrung ist nicht notwendig!
Einfach hinkommen, mitmachen, Spaß haben!

Ich freue mich auf Dein Kommen!
Sandra Weirauch
Für ev. Rückfragen: Tel. 42644

Mitarbeiter-Information von Hrn. Obmann-Stv. Birbamer

Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, geschätzte Funktionärskolleginnen und -kollegen!
Vor wenigen Tagen hat sich der Obmann der AUVA, DDr. Ofner, in einem offenen Brief an die Unternehmerinnen und Unternehmer gewandt und ist dabei auf die im Regierungsprogramm enthaltenen Aussagen zur AUVA eingegangen.

Bekanntlich haben die Koalitionsparteien dort die Absicht festgehalten, den Beitrag zur Unfallversicherung von 1,3% auf 0,8% zu senken. Die AUVA wird aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie diese Beitragssenkung möglich gemacht werde kann. Sollte ihr das nicht gelingen, wird ihr die Auflösung angedroht.

Ich kann mich als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AUVA vielen Aussagen von Obmann DDr. Ofner durchaus anschließen und sie sogar unterstreichen. Tatsächlich liefert die AUVA um einen konkurrenzlos günstigen Beitrag eine Haftpflichtversicherung für die Unternehmen und sichert diese gegen Schadenersatzforderungen verunfallter oder durch Berufskrankheiten geschädigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab, die in schweren Fällen existenzbedrohend für die Betriebe sein können. Gerade für die klein- und mittelbetriebliche Struktur Österreichs ist dieser Schutz von großer Bedeutung.

Ebenso ist es richtig, dass die AUVA für Menschen, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu Schaden kommen, eine optimale Versorgung sicherstellt – von der Heilbehandlung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln über berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen bis hin zur finanziellen Entschädigung beibleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Den Ausführungen des AUVA Obmanns ist auch zuzustimmen, wenn er auf die Erfolge der AUVA Prävention hinweist, ohne die die Schadenszahlen mit Sicherheit höher wären als sie es heute sind – etwas, das man Jenen zu bedenken geben sollte, die vielleicht meinen, man solle für die Prävention künftig weniger ausgeben. Auch der Hinweis auf die Leistungen der Unfallkrankenhäuser – und ich möchte ergänzen auch der Rehabilitationszentren einschließlich unserer Spezialeinheit für Berufskrankheiten – ist gut und richtig.

Allerdings sollte nicht der Eindruck entstehen, eine Beitragssenkung im Ausmaß von 0,5% Punkten wäre durch das Ende von Querfinanzierungen zu Lasten der AUVA, sowie durch den Wegfall versicherungsfremder Leistungen relativ problemlos kompensierbar. Tatsächlich muss bewusst sein, dass dies für das österreichische Sozial- und Gesundheitssystem spürbare Konsequenzen haben wird, die ich kurz andeuten möchte. Read more

Zettl GmbH: Köstlichkeiten für die kalten Tage!

Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit neuen Angeboten für Ihre MitarbeiterInnen starten wir wieder in das neue Jahr:

Für die kalten Tage haben wir eine Auswahl an Köstlichkeiten für jeden Anlass, von der Faschingszeit bis hin zu Aschermittwoch,  zusammengestellt, die wieder bis zu 30% vergünstigt sind.
Frischlingsrücken, Wildleberkäse, Filet vom Schwäbischen-Schwein sind deftige Genüsse, für den feinen Anlass finden Sie Kaviar, Petersfisch, Garnelen & Jakobsmuscheln sowie Wels-Köstlichkeiten im Angebot.

Wie gewohnt können die Kulinarien direkt bei uns bestellt werden, die Lieferung folgt zum Wunschdatum an eine Lieferadresse nach Wahl. Die Rechnungslegung geht direkt zu Handen des Bestellers. Unsere Aktion – mit Details zu den Produkten, Bestellung und Lieferung – finden Sie im Anhang (siehe unten).
Selbstverständlich können die Delikatessen auch in unserem webshop bestellt werden: Mit dem Code zettl20 werden die Angebotspreise vergeben sowie auf das weitere Sortiment -20% Rabatt gewährt.

Details zum Angebot siehe hier: Zettl GmbH – Angebot für die kalten Tage 2018

Gewalt im Spital: Schutz für Personal

AK-Präsident Kalliauer zur Causa Wilhelminenspital: Arbeitgeber müssen medizinisches und Pflegepersonal wirksam vor Gewalt schützen!
Die Medienberichte der vergangenen Tage über gewalttätige Übergriffe auf das Personal im Wiener Wilhelminenspital in Wien lassen aufhorchen. Die Krankenhausleitung möchte ab Februar 2018 „in erster Linie als präventive Maßnahme“ im Bereich der Notaufnahme eine Videoüberwachung installieren. Geht es nach AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, bietet die Videoaufzeichnung aber nur begrenzt Schutz vor Übergriffen: „Wirksamer wäre es, mehr Personal in der Pflege und medizinischen Versorgung einzusetzen“, so Kalliauer.

Musterbetriebsvereinbarung hilft Betriebsräten
Gewalt in der Pflege gehört leider auch in Oberösterreich für viele Beschäftigte zum Berufsalltag. Die AK Oberösterreich startete deswegen bereits im Jahr 2016 eine Informations- und Beratungsoffensive zu diesem Thema. Für medizinische- und Pflegeeinrichtungen hat die AK eine Musterbetriebsvereinbarung entwickelt, die Gewerkschaften und Betriebsräten dabei unterstützt, das Problem betrieblich besser lösen zu können.

Prävention statt Dokumentation: mehr Personal
Generell empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, Gewalt gegen medizinisches und Pflegepersonal präventiv abzufangen, anstatt diese auf Band zu dokumentieren: „Inwiefern Videoaufnahmen einen Schutz vor Übergriffen darstellen, ist unklar. Diese können zwar dabei helfen, dass bei Angriffen rasch Sicherheitspersonal entsandt wird und dass die Täterinnen bzw. Täter identifiziert werden. Die Angriffe selbst können im Nachhinein allerdings nicht mehr abgewehrt werden“, so Kalliauer.

Zielführender wäre, mehr Personal beziehungsweise Sicherheitspersonal einzusetzen und andere technische Vorkehrungen zum Schutz der Beschäftigten, etwa einen Notfallknopf oder Handys, zu installieren.

Betriebsräte sollen eingebunden werden
Die AK empfiehlt, in den betroffenen Betrieben wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur unter anderem (sozialen) Betreuung von beeinträchtigten Personen ein Problembewusstsein für das Thema Gewalt in der Pflege zu schaffen. Die Arbeitgeber/-innen müssen in Absprache mit den Betriebsräten gemeinsame Maßnahmen entwickeln, etwa:

  • Den Patienten/-innen und Klienten/-innen muss klargemacht werden, dass Gewalt gegen Pflegekräfte kein Kavaliersdelikt ist. Angriffe können angezeigt werden und gewalttätige Patienten/-innen aus der Einrichtung weggewiesen werden.
  • Auch vermeintliche „Bagatellangriffe“ müssen bei der Arbeitsplatzevaluierung berücksichtigt werden. Die Prävention muss durch laufende Anpassung der Evaluierung verbessert werden.
  • Bereits in der Aus- und Weiterbildung für Kranken- und Pflegeberufe muss die Sensibilität für das Thema geschaffen werden. Pflegekräfte dürfen nicht die Verantwortung der Gewalt gegen sie übernehmen, es müssen Selbstverteidigungstechniken gelehrt werden.
  • Technische Sicherheitsmaßnahmen wie Notruftasten oder Handys müssen sicherstellen, dass Pflegekräfte schnelle Hilfe anfordern können.
  • Bei Dienstbesprechungen muss auch die Gewaltbereitschaft von Patienten/-innen Thema sein, gemeinsame Handlungen müssen geplant werden.
  • Für die Dienstübergabe muss genügend Zeit vorhanden sein, es müssen besondere Vorkommnisse der letzten Schicht besprochen werden.
  • Es muss ausreichend Personal zur Verfügung stehen, insbesondere im Nachtdienst sollte immer eine zweite Person in Reichweite sein.

(Information der AK OÖ., 07.01.2018)

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