Für alle, die an der Betriebsversammlung vor Weihnachten nicht teilnehmen konnten (aber auch für alle anderen), möchten wir hier eine Zusammenfassung des Vortrags von BRV Erik Lenz und BRV Martina Kronsteiner zum jederzeitigen Nachlesen veröffentlichen.
Besprochen wurden Auszüge aus dem Regierungsprogramm und die Auswirkungen auf die AUVA und ihre Beschäftigten sowie allgemeine Auswirkungen im Gesundheitswesen. Fettgedruckt und grau unterlegt = direkt aus dem Regierungsprogramm kopiert.
Im Gegenzug müssen immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich endgültig abgeschafft werden.
Diese Privilegien kosten den Staat Millionen und privilegieren nur die Begünstigten.
Ablöse des Berufsschutzes durch Einkommensschutz unter Einbindung der Sozialpartner.
Stufenweise, konsequente und nachhaltige Abschaffung aller noch verbliebenen Pensionsprivilegien.
Wieder einmal will also der Gesetzgeber unsere Dienstordnungspension abschaffen. Die Auszahlung der Dienstordnungspension für all jene, die vor 1996 in die AUVA eingetreten sind, ist abhängig vom Weiterbestehen der AUVA. Würde es die AUVA nicht mehr geben und würden die Beschäftigten auch aus der Dienstordnung fallen, gibt es auch keine Zusatzpension mehr!
Der Berufsschutz für all jene, deren Berufsausbildung zumindest zwei Jahre gedauert hat, garantiert im Falle einer Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche, dass keine Tätigkeiten unter dem derzeitigen Berufsbild angeboten bzw. angenommen werden müssen.
Evaluierung aller bestehenden Selbstbehalte im Gesundheitssystem mit Untersuchung auf Lenkungswirkung und Neukonzipierung von ökonomischen Anreizen im Gesundheitswesen.
Reduktion der Uberregulierung für private Gesundheitsanbieter.
Diskussion der Reform der Krankenanstalten-Finanzierungssystem.
Adaptierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes.
Über die Evaluierung der Selbstbehalte ist sonst nichts Genaueres beschrieben, es ist aber zu befürchten, dass noch weitere Selbstbehalte mit Anreizsystemen angedacht sind.
Privaten Anbietern soll der Zugang erleichtert werden, dies würde eine zunehmende Privatisierung unseres Gesundheitssystems bedeuten. Ein Ausbau der Zweiklassenmedizin würde dazu führen, dass gewisse Leistungen nur mehr für zahlungskräftige Kranke möglich wären.
Über die Finanzierung des Krankenanstaltensystems ist keine Erklärung ausgeführt, die Länder werden sich jedoch die Entscheidungshoheit ihrer Krankenanstalten nicht nehmen lassen.
Bei der Adaptierung des KA-AZG ist zu befürchten, dass die Arbeitszeitgrenzen wieder ausgeweitet werden und die Ruhezeiten verkürzt werden könnten. Read more