AUVA-Führung: „Ohne AUVA geht es nicht!“

Zur Information und zum jederzeitigen Nachlesen die heutige Presseaussendung der AUVA-Führung:

Österreich braucht die AUVA. Nur durch das gebündelte Know-How der AUVA gibt es eine Unfallversorgung in höchster Qualität.

„Wir haben eine große Verantwortung unseren Patientinnen und Patienten gegenüber. Höchste Qualität in der Unfallversorgung muss gewährleistet sein und bleiben. Nur das spezielle Know-How der AUVA stellt dies sicher. Daher ist die Erhaltung der Unfallversicherung als eigenständige Versicherungssparte für die Allgemeinheit von größter Bedeutung“, sagte Anton Ofner, Obmann der AUVA, heute im Rahmen einer Pressekonferenz.

Die AUVA ist in Österreich der einzige Sozialversicherungsträger, in dem das gesamte Fachwissen, das mit Unfall und Trauma zu tun hat, gebündelt ist. Dieses erstreckt sich von Unfallvermeidung, über Heilbehandlung von Verletzungen, Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Arbeitswelt, bis hin zur finanziellen Abgeltung.

„Gäbe es die Unfallversicherung nicht mehr, müsste damit gerechnet werden, dass diese Kompetenz zu Lasten der Patientinnen und Patienten verloren geht und die Qualität der Versorgung massiv sinken würde“, sagte Ofner. „Auch die Zukunft der Unfallkrankenhäuser wäre damit ungewiss. Eine flächendeckende Unfallversorgung wäre massiv gefährdet“, so Ofner.

Kostenreduktion ohne Qualitätsverlust
„Mit der Beitragssenkung von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent der Beitragsgrundlage haben wir die Lohnnebenkosten für die Beitragszahler um rund 100 Millionen Euro gesenkt. Flächendeckende Maßnahmen zur Kostenreduktion waren notwendig, um den Einnahmensentfall ohne Qualitätsverlust um über die Hälfte zu reduzieren“, sagte Helmut Köberl, Generaldirektor der AUVA, im Rahmen der Pressekonferenz.

Im Jahr 2016 stiegen die Aufwendungen lediglich um 2,5 Prozent, die Erträge im Vergleich zum Jahr 2015 sind ebenfalls um 2,5 Prozent gestiegen. Die höchsten Ausgaben entfallen mit rund 508 Millionen Euro auf den Bereich der Rentenleistungen. Als weitere große Positionen können mit 453 Millionen Euro die Kosten für die Unfallheilbehandlung, mit 95 Millionen Euro die Ausgaben für die Rehabilitation sowie mit 78 Millionen Euro die Ausgaben für die Prävention genannt werden.

Hervorragende Ergebnisse der Patientenbefragung
Die Ärztinnen und Ärzte der AUVA haben in den Fächern Unfallchirurgie, Intensivmedizin und Anästhesie eine spezielle Ausbildung und mit ca. 58.000 operativen Eingriffen und 365.000 Versorgungen jährlich besonders viel Erfahrung und Expertise. Die Versorgung von Schwerstverletzten, wie Patientinnen und Patienten mit schweren Schädel-Hirnverletzungen oder Querschnittslähmung, ist eine Kernkompetenz der AUVA.

„Eine aktuelle Patientenbefragung belegt eine äußerst hohe Patientenzufriedenheit von 98 Prozent in unseren Unfallkrankenhäusern. Dies und die ebenso hohen  Weiterempfehlungsraten bestätigen die Kompetenz und das außergewöhnliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Unfallkrankenhäusern“, sagte Köberl.

„Simply the best“ – Das Musical in Linz

Vor acht Jahren beendete Tina Turner ihre Live-Karriere – 2009 ging die Rock-Queen das letzte Mal auf Welttournee. Diese Tour war der großartige Abschluss einer außergewöhnlichen Karriere: ein halbes Jahrhundert Rock-Geschichte mit Höhen und Tiefen, mit Aufstieg, Fall und einem der eindrucksvollsten Comebacks aller Zeiten.

Fans von Tina Turner können sich im Frühjahr 2017 noch einmal auf eine Zeitreise durch fünf Jahrzehnte Musikgeschichte der Powerfrau begeben und deren größte Hits live erleben – denn dann feiert das brandneue Musical „Simply the best“ Welturaufführung. http://www.tina-musical.com

Und für die Vorstellung in Linz haben wir einige Karten ergattern können:

Samstag, 04. März 2017, 20 Uhr
Brucknerhaus Linz

Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen sind auch hier zu finden: Brucknerhaus Simply the best

Anmeldung/Eigenbeitrag:
Die Anmeldung dazu ist ab sofort möglich. Eine Karte pro Mitarbeiter ist frei. Eine Angehörigenkarte kann erworben werden, diese kostet annähernd den vollen Preis von € 60,– (ist wie immer gleich bei der Anmeldung zu begleichen).

AK OÖ.: Kein Problem zu klein, kein Gegner zu groß

AK OÖ.  zieht Bilanz 2016: Kein Problem zu gering, kein Gegner zu mächtig
Wenn’s darum geht, den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen, ist für den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich kein Problem zu gering und kein Gegner zu mächtig. Insgesamt haben sich die Konsumenten/-innen mit Hilfe der AK im vergangenen Jahr mehr als 9 Millionen Euro erspart. Bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es allerdings noch Verbesserungsbedarf.

Einsatz für 5 Euro
Eine Linzer Pensionistin hatte bei einem defekten Fotoautomaten fünf Euro eingeworfen, aber keine Fotos erhalten. Die Reklamation sollte mittels Kontaktformular abgewickelt werden. Da sich das Formular nicht online ausfüllen ließ und die Zusendung per E-Mail mit Anhang nicht funktionierte, wandte sich die Frau an den Konsumentenschutz. Auch die AK bekam das erste E-Mail an die Firma retour, blieb aber hartnäckig. Auf ein E-Mail an eine andere Adresse reagierte die Firma schließlich, die Konsumentin bekam ihre fünf Euro zurück.

Mehr als 80.000 Anfragen
Bei einem anderen Fall im Zusammenhang mit einer Unfallversicherung bekam der betroffene Konsument aus dem Traunviertel mit Hilfe der AK einen sechsstelligen Betrag. Die beiden Beispiele zeigen deutlich, wie breit das Spektrum ist, das die Konsumentenschützer/-innen abdecken. Insgesamt haben sich im vergangenen Jahr 80.497 Konsumenten/-innen  an die AK gewandt – telefonisch, per E-Mail und brieflich, aber auch über neue Kommunikationswege wie Facebook. Die Online-Angebote des AK-Konsumentenschutzes wurden mehr als 1,2 Millionen Mal aufgerufen. Bei den Downloads war der Heizöl-Preisvergleich Spitzenreiter, gefolgt von Pellets-Preisen und dem Preisvergleich für Fotobücher.

Die Top-Beratungsthemen
Die wichtigsten Themen in der Beratung waren Gewährleistung und Garantie, Reisen (verspätete oder ausgefallene Flüge, Stornierung nach Terroranschlägen), Telekommunikation (Anbieterwechsel), Banken (Negativzinsen, Gebührenerhöhungen), Versicherungen (Leistungsablehnung, Vertragsauflösung im Schadensfall) sowie Mietrecht und Lebensmittel. Zu den Schwerpunkten gehörte auch „Fair-Konsumieren“.

Erfolgreiche Verbandsverfahren und Musterprozesse führte der AK-Konsumentenschutz unter anderem im Zusammenhang mit der SIM-Pauschale bei A1: Konsumenten/-innen können nun bei beendeten Verträgen die SIM-Pauschale für das letzte Vertragsjahr anteilig zurückfordern. Auch bei Leistungsänderungen bei der Westbahn-Kilometerbank sowie bei überhöhten Mahn- und Inkassokosten war der AK-Konsumentenschutz erfolgreich. Eine Klage gegen die automatische Vertragsverlängerung der Online-Partneragentur Parship ist im Laufen.

Kein faires gesetzliches Kräfteverhältnis
Dennoch gibt es noch Verbesserungsbedarf bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen: Viel zu oft lohnt es sich für große Unternehmen, langatmige Gerichtsverfahren zu führen. Selbst im Erfolgsfall erfahren viele Betroffene nicht davon oder haben keine für die Durchsetzung relevanten Unterlagen mehr. Bei kleinen Beträgen kostet die Rückforderung mit eingeschriebenem Brief oft mehr, als sie bringt. Für die Konsumentenschutzeinrichtungen birgt die Durchsetzung der Verbraucherrechte ein hohes finanzielles Risiko. Großen Unternehmen dagegen schadet oft auch ein verlorener Prozess nicht wirklich, da die unberechtigt erhaltenen Beträge nur zu einem geringen Teil zurückgefordert werden.

Bessere gesetzliche Rahmenbedingungen
Die AK fordert daher die Schaffung einer generellen rechtlichen Grundlage für die Abschöpfung von Gewinnen, die Unternehmen durch rechtswidrige Handlungen von Konsumenten/-innen erhalten haben. Diese Gewinne könnten für Konsumentenschutzzwecke gewidmet werden. Rückzahlungsansprüche der Konsumenten/-innen müssten selbstverständlich aufrecht bleiben und wären bei der Abschöpfung anzurechnen. Wichtig wären auch eine bessere kollektive Rechtsdurchsetzung durch die Möglichkeit einer Gruppenklage sowie eine Form der Musterklage, mit der exemplarische Rechtsfragen rasch höchstgerichtlich geklärt werden können.
(Information der AK OÖ.)

Arbeitszeit: Neue Ansätze – gerechte Verteilung – klare Spielregeln

Sechs-Stunden-Tag: Ein Märchen, das wahr werden sollte oder ein Märchen, das völlig an der Realität vorbeigeht?
Die Österreicherinnen und Österreicher arbeiten nicht nur viel und lange, sondern auch extrem flexibel, stellte ÖGB-Präsident Erich Foglar fest. Das österreichische Arbeitszeitrecht sei viel zu starr und völlig unübersichtlich, behauptete IV-Präsident Georg Kapsch. Der Sechs-Stunden-Arbeitstag sei keine Utopie, betonte der schwedische Kommunalpolitiker Daniel Bernmar.

Gewerkschaft, Industriellenvereinigung und öffentliche Verwaltung an einem Tisch: Bei der Diskussion am zweiten und letzten Tag der großen Arbeitszeitkonferenz von AK und Gewerkschaften im Linzer Design Center prallten Welten aufeinander. Eines stellte AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer in seinem Schluss-Statement klar: „Beim Thema Arbeitszeit geht es um gerechte Verteilung und klare Spielregeln.“ Dass die Einhaltung dieser Spielregeln kontrolliert werde, sei unabdingbar.

Österreich ist schon jetzt sehr flexibel
„Unser  geltendes Arbeitszeitrecht bietet viele Möglichkeiten. Es ist ein gutes Instrument, um die unterschiedlichen Interessen auf einen Nenner zu bringen“, sagte ÖGB-Boss Foglar. Es sei noch kein einziger Auftrag wegen zu starrer Arbeitszeitregeln verloren gegangen, in Österreich gebe es jetzt schon Kollektivverträge, die Zwölf-Stunden-Arbeitstage vorübergehend möglich machen würden. Noch mehr Flexibilität sei verhandelbar, aber nur auf Augenhöhe.

Man verhandle immer auf Augenhöhe, konterte IV-Boss Kapsch: Österreichische Betriebe stünden im internationalen Wettbewerb: „Von mir aus können wir eine 25-Stunden-Woche haben, aber nur im globalen Einklang.“ Es ginge nicht darum, dass die Leute mehr arbeiten, oder dass Zuschläge gestrichen würden. Diese Aussage wurde beim Publikum mit spürbarer Skepsis aufgenommen.

Ihm sei klar, dass die Ergebnisse des Experiments mit dem Sechs-Stunden-Tag in einem Altersheim in Göteborg nicht eins zu eins auf die Industrie umlegbar seien, räumte Vizebürgermeister Bernmar ein. Es gebe aber auch positive Beispiele aus anderen Bereichen, etwa aus einer Autoreparaturwerkstätte.

Foglar: Arbeitszeit und Einkommen hängen zusammen
„Wenn der Zwölf-Stunden-Tag zur Regel wird, dann kostet das Arbeitsplätze“, stellte Foglar klar. Selbstverständlich sei der Sechs-Stunden-Tag möglich, für viele Teilzeitbeschäftigte sei er ja jetzt schon Realität, und das nicht immer freiwillig: „Dass wir heute die höchste Beschäftigtenzahl seit 1945 haben, geht auf die hohe Teilzeitrate zurück.“ Man müsse aber von seinem Einkommen auch leben können. Mehr Flexibilität könne durchaus auch mehr Freiheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten, das Um und Auf seien Mitbestimmung und klare Regeln. Arbeitszeit und Einkommen sind für den ÖGB-Präsidenten nicht voneinander zu trennen. In der Vergangenheit sei es nicht ausreichend gelungen, Produktivitätsfortschritte in Arbeitszeitverkürzung und Lohnsteigerungen umzumünzen.

Arbeitszeit: Fünf Punkte für die Zukunft
In seinem Schluss-Statement nannte AK-Präsident Kalliauer fünf Punkte, mit denen sich Arbeiterkammer und Gewerkschaften im Zusammenhang mit dem Thema Arbeitszeit auch in Zukunft beschäftigen werden:

  • Verteilung der Arbeit, Vorteile von Arbeitszeitverkürzung den Kosten gegenüberstellen
  • Flexibilisierung im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Selbstausbeutung
  • Arbeit, von der man leben kann, die Arbeit „überleben“ können angesichts wachsender Belastungen und ständiger Arbeitsverdichtung
  • Neue Arbeitsformen, die lebensphasenorientiertes Arbeiten ermöglichen
  • Spielregeln, die durch kollektive Normen wie das Gesetz, Kollektivverträge und Betriebsvereinbaren gestaltet werden müssen. Die Einhaltung dieser Regeln muss kontrolliert werden.

(Information der AK OÖ., 19.01.2017)

Parkgebühren in unserer Tiefgarage – Neu ab Februar 2017!

Auf Initiative des Betriebsrats hat die Direktion ab 01. Februar 2017 die Garagengebühr erheblich gesenkt, nämlich auf

€ 15,– monatlich für Mitarbeiter während der Dienstzeit, die bis 25 Stunden Teilzeit beschäftigt sind; für alle Mitarbeiter, die eine Außendienstzulage beziehen oder im Besitz eines Ausweises gem. § 29b StVO sind; für Mitarbeiter, mit denen ein Telearbeitsvertrag abgeschlossen wurde sowie für Lehrlinge.

€ 22,– monatlich für Mitarbeiter während der Dienstzeit ab einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 26 Stunden.

Das ist eine deutliche und spürbare Reduktion, für die wir uns auf diesem Weg bei der Direktion sehr herzlich bedanken!
(Information von Erik Lenz, BR-Vorsitzender AUVA-Landesstelle Linz)

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