Pistenspaß für Mitglieder der GPA-djp

Immer weniger Familien fahren in Österreich Schi. Einer der Gründe dafür ist wohl das merkliche Anziehen der Preise für die Liftkarten.

Wir kümmern uns täglich um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und um ihre gerechte Entlohnung. Es ist uns aber auch wichtig, unseren Mitgliedern interessante Angebote zur Freizeitgestaltung zu machen. Die CARD-Angebote der GPA-djp können sich sehen lassen und gerade in OÖ. versuchen wir laufend, attraktive Kooperationen für unsere Mitglieder einzugehen.

In der Broschüre stellen wir Ihnen die besten Pisten-Angebote für ÖGB-Mitglieder in OÖ. und Salzburg vor. Zücken Sie Ihre GPA-djp-Card und planen Sie gleich Ihre Schisaison 2017 für sich und Ihre Familie!

Für Noch-Nicht-Mitglieder: Sie haben mit der Anmeldung Gelegenheit, Mitglied zu werden und neben allen anderen Vorteilen einer Mitgliedschaft auch noch unsere Pistenangebote zu nutzen.

Pistenspaß für GPA-Mitglieder (öffnen und einmal nach rechts drehen 🙂 )
GPA-djp-mitgliedsanmeldung

AK OÖ. fordert mehr Schutz für Kranke!

Während der Grippewelle krank zur Arbeit: AK-Präsident Kalliauer fordert Kündigungsschutz im Krankenstand
Husten, Schnupfen, Fieber: Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat in den letzten Tage die aktuelle Grippewelle erfasst.

„Leider gehen viele von ihnen aus Verantwortungsbewusstsein oder Angst vor dem Jobverlust zur Arbeit, obwohl sie sich besser auskurieren sollten“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher unter anderem einen Kündigungsschutz im Krankenstand und eine Personalplanung, die die Beschäftigten entlastet.

Pflichtbewusstsein mit negativen Folgen
Jede/-r dritte Beschäftigte geht krank zur Arbeit. Das zeigt der Arbeitsgesundheitsmonitor der AK Oberösterreich. Und das oft mit schwerwiegenden Folgen: Neben der drohenden Verschlimmerung einer Krankheit, weil man auf die Erholung und Genesung verzichtet, und der Ansteckungsgefahr für die Kollegen/-innen steigt das Unfall- und Fehlerrisiko und sinkt die Produktivität.

Warum gehen so viele krank zur Arbeit?
Aus den Daten des Arbeitsgesundheitsmonitors gehen die Gründe hervor, krank zur Arbeit zu gehen, diese sind aber je nach Branche sehr unterschiedlich:

  • Im Gesundheits- und Sozialbereich und im Unterrichtswesen sagen über 70 Prozent, sie wollen die Kollegen/-innen nicht im Stich lassen.
  • Am Bau, im Fremdenverkehr sowie im Nahrungs- und Genussmittelbereich gehen Kranke zur Arbeit, weil es keine Vertretung gibt und niemand sonst die Arbeit erledigen kann.
  • Bei den Beschäftigten von Banken und Versicherungen gaben fast 60 Prozent an, dass die Arbeit liegen bleibt, wenn sie krank zuhause bleiben, und damit der Stress nach dem Krankenstand nur umso höher sein würde.
  • In der Leasing- und Nahrungs- und Genussmittelbranche haben mehr als 20 Prozent Angst vor Konsequenzen, wie etwa Jobverlust, und gehen deswegen auch krank zur Arbeit.

Über alle Branchen hinweg ist hoher Zeitdruck eine der Hauptursachen, dass Beschäftigte krank in die Arbeit gehen. Etwa die Hälfte jener, die durch Zeitdruck oder seelisch aufreibende Arbeit belastet sind, geht krank zur Arbeit. Bei jenen, die sich nicht durch Zeitdruck oder seelisch aufreibende Arbeit belastet fühlen, sind es „nur“ rund 30 Prozent.

Krank zur Arbeit und dann noch länger krank
In vielen Fällen hat das schlimme Folgen: 47 Prozent derer, die nicht das Bett gehütet haben, klagen darüber, dass sie sich müde und abgeschlagen fühlen. Fast ebenso viele glauben, dass sie deswegen länger krank waren. Mehr als ein Drittel meint, bei der Arbeit unkonzentriert zu sein.

„Es wäre also der falsche Weg der Unternehmen und ihrer Interessenvertretungen, Druck auf kranke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuüben. Vielmehr ist es notwendig, dass die Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen und ernst nehmen. Das fördert die Gesundheit der Beschäftigten und nutzt auch dem Betrieb selbst, weil er auf gesunde, aufmerksame und konzentrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen kann“, sagt Kalliauer.

Wer krank ist, muss geschützt werden
Der AK-Präsident fordert einen Kündigungsschutz im Krankenstand. „Die Beschäftigten hätten dann weniger Angst, wegen Krankheit den Job zu verlieren. Betriebe wiederum wären gezwungen, krankmachende Arbeitsbedingungen abzustellen und etwa mehr Zeitpuffer bei Aufträgen oder Personalressourcen für Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen einzuplanen“, erklärt Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 08.01.2017)

Dienstverhinderung bei Schneechaos im Winter – arbeitsrechtliche Information

Dienstverhinderung bei Schneechaos
Wenn sich Frau Holle austobt, Straßen und Schienen unter dem Schnee verschwinden und alle Pläne durch Glatteis ins Schleudern geraten, stellt sich die Frage:

Schaffe ich es heute überhaupt in die Arbeit? Und falls ja, wann? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, falls ich nicht oder zu spät komme?

So schaut’s arbeitsrechtlich aus
Wenn extreme Wetterbedingungen herrschen und Sie deshalb nicht oder nicht pünktlich Ihre Arbeit antreten können, liegt ein so genannter Dienstverhinderungsgrund vor. Das heißt, Ihr Fernbleiben oder Ihre Verspätung ist entschuldigt – allerdings nur, wenn Sie vorher alles Zumutbare unternommen haben, um es trotz Schnee und Eis (pünktlich) in die Arbeit zu schaffen. Sie müssen beispielsweise früher als sonst aufbrechen, wenn der Wetterbericht schon am Vorabend das Schneechaos vorhersagt. Oder vom Auto auf Öffis umsteigen, falls das eine gangbare Option ist.

Was ist „zumutbar“?
Was aber letztendlich zumutbar ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Einem gesunden Arbeitnehmer wird es etwa zuzumuten sein, wenn er ein paar Kilometer zu Fuß marschiert, sollte auf Schiene oder Straße nichts mehr gehen.

Arbeitgeber sofort informieren
Melden Sie sich sofort bei Ihrem Arbeitgeber, sobald sich abzeichnet, dass Sie nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen können!

Kein Urlaub, keine Gleitzeit
Wenn Sie wetterbedingt nicht oder zu spät am Arbeitsplatz erscheinen, müssen Sie keinen Urlaubstag nehmen und sich auch keinen Zeitausgleich verrechnen lassen. Bei Gleitzeit gelten Dienstverhinderungen in der fiktiven Normalarbeitszeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit.

Beispiel zur Gleitzeit 
  • In Ihrem Betrieb ist es möglich, zwischen 6 Uhr und 20 Uhr im Rahmen der Gleitzeit zu arbeiten.
  • Für den Fall, dass eine Dienstverhinderung eintritt, wird für alle eine genormte Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr angenommen (fiktive Normalarbeitszeit).
  • Sollten Sie es aufgrund von Schneeverwehungen erst um 10 Uhr in die Arbeit schaffen, wird Ihnen die Zeit zwischen 8 und 10 Uhr als Arbeitszeit angerechnet – ungeachtet dessen, dass Sie sonst meist schon um 7 Uhr zu arbeiten beginnen.

Kein Grund zur Entlassung
Sollte Sie Ihr Arbeitgeber entlassen, weil Sie wegen Schnee und Eis zu spät oder gar nicht in die Arbeit gekommen sind, ist diese Entlassung unberechtigt. Wichtig ist allerdings immer, dass Sie alles Zumutbare unternommen haben, um es (zeitgerecht) in die Arbeit zu schaffen.

Weniger Geld wegen Dienstverhinderung?
Wie schaut es aus mit der Bezahlung, wenn mich das extreme Wetter daran hindert, meine Arbeit zu leisten? Das ist bei Angestellten und ArbeiterInnen unterschiedlich geregelt.

  • Bei Angestellten sieht das Angestelltengesetz zwingend vor, dass sie ihr Entgelt auch für die Zeit der Dienstverhinderung bekommen.
  • ArbeiterInnen haben dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ihr Kollektivvertrag keine abweichende Regelung enthält.

Ausnahme bei ArbeiterInnen im Katastrophenfall
Selbst wenn Ihr Kollektivvertrag vorsieht, dass Sie keine Entgeltfortzahlung bei wetterbedingter Dienstverhinderung bekommen, eine Ausnahme gibt es: Sollten Sie oder Ihre nahen Angehörigen von einer Katastrophe persönlich betroffen sein, müssen Sie jedenfalls Ihr Geld bekommen. Persönliche Betroffenheit bedeutet, dass Ihr Leben, Ihre Gesundheit oder Ihr Eigentum (oder das Ihre nahen Angehörigen) gefährdet ist.
Beispiel: Massive Schneefälle haben das Dach Ihres Hauses eingedrückt. Sie müssen sich, Ihre Familie und Teile Ihres Eigentums in Sicherheit bringen und können daher nicht arbeiten gehen.
(Information der AK OÖ.)

Wir laden ein: Evelyn Ruzicka singt Edith Piaf!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Für dieses Konzert haben wir wieder einige Karten erhalten. Eine Karte pro Mitarbeiter übernimmt der BR, eine Angehörigen-Karte kostet den vollen Preis von  € 24,–.
Die Anmeldung ist ab sofort möglich, hat jedoch bis spätestens 18. Jänner 2017 zu erfolgen.

Und wer über die Künstlerin mehr erfahren möchte, sieht entweder hier nach: Evelyn Ruzicka  – oder erkundigt sich bei DGKS Sabine im OP!

10 Neujahrsvorsätze für Konsumenten: Damit tappen Sie in keine Falle!

Unternehmen fällt es oft sehr leicht, die Gutgläubigkeit der Konsumentinnen und Konsumenten auszunützen.

Die Konsumentenschützer/-innen der Arbeiterkammer Oberösterreich haben in zehn Punkten zusammengefasst, worauf Sie unbedingt achten sollten:

  1. Ich gebe keine Kontodaten, PINs oder TANs in E-Mails oder am Telefon bekannt!
    Mit meiner Bank und meiner Kreditkartenfirma kommuniziere ich nur über das Postfach auf der gesicherten Seite des Unternehmens. Meine Kontonummer teile ich nur mir bekannten seriösen Firmen mit. Und ich trage keine Notiz zu meinem Bankomat-Code mit  mir herum.
  2. Ich kontrolliere monatlich meine Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen!
    Um jeglichen Missbrauch auszuschließen, überprüfe ich alle Positionen und reklamiere umgehend bei meiner Kreditkartenfirma. Beim Girokonto hole ich mir nicht autorisierte Zahlungen umgehend mit Hilfe meiner Hausbank zurück.
  3. Ich bin skeptisch bei Super-Schnäppchen und zahle nicht im Voraus!
    Ich checke alle Angebote genau, die zu schön sind, um wahr zu sein: Mit welchem Unternehmen habe ich es zu tun? Gibt es auf der Website ein ordentliches Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen? Keinesfalls zahle ich, bevor die Ware geliefert wurde.
  4. Ich öffne keine Anhänge von E-Mails mit unbekanntem Absender! 
    Ganz egal, wie interessant die Nachricht ausschaut, ich klicke nicht auf angehängte Dateien bei Nachrichten von Personen, die ich nicht kenne, oder Firmen, mit denen ich keinen Vertrag abgeschlossen habe. Habe ich tatsächlich einen Vertrag mit diesen Firmen, überlege ich, ob es nicht ein gesichertes Postfach gibt, über welches die Kontakte üblicherweise laufen.
  5. Ich treffe keine wichtigen Entscheidungen, ohne vorher darüber zu schlafen!
    Ob ich eine Wohnung miete, eine Versicherung abschließe oder einen Vertrag mit einem Fitnessstudio mache: Ich nehme mir den Vertrag mit nach Hause, lese ihn durch und bei wichtigen Entscheidungen schlafe ich sogar einen Nacht darüber, um mir sicher zu sein.
  6. Ich bezahle keine Rechnungen von Firmen, bei denen ich nichts gekauft habe!
    Ich lasse mich nicht unter Druck setzen von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten, die eine mir nicht bekannte Forderung betreiben. Zur Klärung wende ich mich schriftlich an das Unternehmen, um das zugrunde liegende Geschäft in Erfahrung zu bringen.
  7. Bei Problemen mit Firmen oder auf Reisen reklamiere ich nachweislich sofort!
    Bei mangelhaften Produkten, nicht zufriedenstellenden Leistungen oder auch verpatztem Urlaub reklamiere ich sofort. Ich wende mich an das Unternehmen und fordere die Behebung des Mangels. Als Nachweis für meine Beschwerde verwende ich einen eingeschriebenen Brief oder verlange eine Bestätigung vom Vertreter des Unternehmens vor Ort.
  8. Ich kaufe keine Konsumgüter auf Kredit!
    Einen Kredit nehme ich mir nur auf, um etwas Dauerhaftes wie eine Wohnung oder eine Ausbildung zu finanzieren. Keinesfalls erfülle ich mir meine Wünsche auf Pump. So bewahre ich mir meinen finanziellen Freiraum für Notfälle.
  9. Bei der Geldanlage lasse ich mich nicht blenden!
    Vermeintlich gut gemeinte Ratschläge von angeblichen Freunden oder exorbitante Renditen angeblich risikoloser Geheimtipps werden mich in meiner Entscheidung nicht beeinflussen. Ich gehe trotz niedriger Zinsen nicht mehr Risiko ein, als ich tragen will, lege eine passende Laufzeit fest, berücksichtige alle anfallenden Kosten und wähle ein Produkt, das ich verstehe.
  10. Ich kaufe keine Großpackungen, wenn ich sie gar nicht brauche! 
    Ich gehe nicht hungrig einkaufen. Ich schreibe mir eine Einkaufsliste, damit nicht mehr im Korb landet, als ich ausgeben wollte. Ich vergleiche alle Angebote mit den Einzelpreisen, ob sich tatsächlich eine Ersparnis ergibt. Lebensmittel kaufe ich nur in Großpackungen, wenn ich diese benötige oder aufbewahren kann.

(Information der AK OÖ., 02.01.2017)

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