Zu uns kommt ab heute schon der Osterhase!

BRV Martina Kronsteiner ist diese Woche, beginnend ab heute, als Osterhase unterwegs! Für alle Angestellten gibt’s ein kleines Ostergeschenk!

Und viele spezielle Osterangebote sind auch hier zu finden:

Eine wirklich unglaubliche Anzahl an Vergünstigungen – nur für Gewerkschaftsmitglieder und alle, die jetzt beitreten wollen!
Alle Details dazu siehe hier im entsprechenden Artikel: Blog-Artikel

Auch 2017: Tennisspielen direkt neben dem UKH Linz!

… und zwar in unmittelbarer Nähe zum UKH Linz
auf der SVM-Tennisanlage des Magistrat Linz in der Semmelweißstraße 29!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für alle Tennisfans – und solche, die es noch werden wollen – besteht auch heuer wieder die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe zum Unfallkrankenhaus Tennis zu spielen.

Die Anlage befindet sich in der Semmelweißstraße 33 (Anfahrt: aus der UKH-Parkgarage hinaus, Garnisonstraße nach links, dann gleich die erste Kreuzung wieder links in die Semmelweißstraße hinein).

Anmeldung/Eigenbeitrag:
Alle, die heuer dort wieder oder zum ersten Mal spielen möchten, sollten sich bis spätestens Freitag, den 28. April 2017, bei uns melden.
Es ist ein Formular für die Gastmitgliedschaft 2017 auszufüllen und zu unterschreiben sowie der Eigenbeitrag zu begleichen.

Der Eigenbeitrag für neue Teilnehmer beträgt auch heuer € 40,–. Für die Teilnehmer, die eine Karte vom Vorjahr noch haben, beträgt der Eigenbeitrag wiederum € 20,–, bei Anmeldung bitte uns die Mitglieds-Nr. bekanntgeben.

Direkt nach Anmeldeschluss erfolgt die Datenübermittlung von uns an das Magistrat Linz und alle Karten werden dann für das heurige Jahr wieder freigeschaltet.

Einladung zum AUVA-Beachvolley-Turnier 2017 in Klagenfurt

Beachvolley 1

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Zentralbetriebsrat der AUVA veranstaltet heuer im Sommer zum 10. Mal das AUVA-Beachvolleyball-Turnier.

Termin:
Samstag, 10. Juni 2017, ab 9 Uhr

Austragungsort:
Strandbad Klagenfurt, Metnitzstrand 2, 9020 Klagenfurt/Wörthersee

Spielmodus:
Teilnahmeberechtigt sind alle Bediensteten der AUVA. Auch Fans sind herzlich willkommen.
Aufgrund der guten Erfahrungen vom letzten Turnier 2016 wollen wir den 2-Leistungsklassen-Spielmodus beibehalten.

Hier geht’s weiter zur Ausschreibung des Veranstalters und zu den Details des Spielmodus:
ZBR Ausschreibung 2017 Beachvolleyballturnier

Anmeldung:
Die Teamanmeldung ist ab sofort möglich – inklusive Mitteilung, an welchem Bewerb teilgenommen wird, Anmeldeschluss ist der 24. Mai 2017.
Der Eigenbeitrag beträgt € 30,–, ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Unterkunft und Nenngeld übernimmt der BR, für die Anreise ist wieder selbst zu sorgen.

Wir hoffen, dass wir ein paar Teams inklusive Fans aus dem UKH Linz zu dieser stimmungsvollen und in den letzten Jahren immer äußerst gelungenen gemeinsamen Veranstaltung entsenden können!

Arbeiten bis zur Pension: Ja, aber wie?

Der Österreichische Arbeitsklima Index zeigt: Viele ältere Beschäftigte halten nicht bis zur Pension durch
Etwas mehr als ein Viertel der österreichischen Beschäftigten ist über 50 Jahre alt. Ältere Arbeitnehmer/-innen finden in vielen Betrieben keine Arbeitsbedingungen vor, die ihrer gesundheitlichen Situation gerecht werden und die sie daran glauben lassen, bis zur Pension durchhalten zu können. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Österreichischen Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert bessere Arbeitsbedingungen und ein Bonus-Malus-System für ältere Beschäftigte.

Eine Tätigkeit für immer?
In vielen Betrieben gibt es noch zu wenige Bemühungen, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass ältere Beschäftigte bis zur Pension durchhalten. Laut Österreichischem Arbeitsklima Index der AK Oberösterreich hält es die Hälfte der über 50-Jährigen für unwahrscheinlich, ihre derzeitige berufliche Tätigkeit bis zur Pension ausüben zu können.

Rückenschmerzen, Muskelverspannung & Co
Nur 17 Prozent der über 50-Jährigen bezeichnen ihre gesundheitliche Verfassung als sehr gut. Rund 40 Prozent der älteren Beschäftigten haben mindestens 6 gesundheitliche Beschwerden. Besonders leiden sie unter Rückenschmerzen (69 Prozent), Muskelverspannungen (65 Prozent) und Kopfschmerzen (49 Prozent). Aber auch Schlafstörungen, hoher Blutdruck sowie Magen- und Verdauungsbeschwerden machen vielen zu schaffen.

Andere Rahmenbedingungen, andere Möglichkeiten
Auf die Frage, unter welchen Umständen ältere Arbeitnehmer/-innen bis zur Pension durchhalten können, nennen vier von zehn eine Verringerung der Arbeitszeit. Jeweils ein Viertel bräuchte weniger Stress bzw. ein anderes Tätigkeitsfeld. Die AK fordert daher mehr Investitionen in die Betriebliche Gesundheitsförderung, insbesondere für ältere Arbeitnehmer/-innen, eine rasche Umsetzung der in der Evaluierung der psychischen Belastungen erarbeiteten Maßnahmen sowie eine Reduktion der Überstunden. „Letzteres würde nicht nur die Arbeitssituation der älteren Beschäftigten entlasten, sondern auch Jobs schaffen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Sehr lange Arbeitslosigkeit im Alter
Denn auch die Situation älterer Arbeitnehmer/-innen auf dem Arbeitsmarkt stellt sich kritisch dar. Zwar haben die Beschäftigungsbeihilfen der vergangenen Jahre bewirkt, dass die Beschäftigtenzahlen und Beschäftigungsquoten bei über 50-Jährigen gestiegen sind. „Das Problem ist aber, dass Ältere nach dem Verlust des Arbeitsplatzes sehr lange arbeitslos bleiben“, erklärt Kalliauer. Das sehen auch die Betroffenen selbst sehr realistisch: Laut Arbeitsklima Index glauben nur 26 Prozent der Älteren, nach einem Jobverlust rasch wieder Arbeit zu finden.

Bonus-Malus-System einführen
Zur Verringerung der Altersarbeitslosigkeit müssen daher vorrangig die Arbeitsplätze der älteren Arbeitnehmer/-innen gesichert werden und zusätzlich Unternehmer dazu animiert oder „gezwungen“ werden, Ältere einzustellen. Hier könnte ein Bonus-Malus-System Abhilfe schaffen: Betriebe, die Ältere einstellen, sollen belohnt werden. Jene, die keine älteren Bewerber/-innen nehmen, sollen im Gegenzug zahlen. „Die Unternehmen haben die Wahl, ob sie ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen wollen: Entweder sie beschäftigen tatsächlich ausreichend viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder sie übernehmen zumindest einen Teil der sozialen Kosten der Altersarbeitslosigkeit, die sie mit ihrer Personalpolitik verursachen“, sagt der AK-Präsident.

Entscheidend für das Funktionieren des Bonus-Malus-Systems sind die finanziellen Anreize für die Unternehmen: „Die Beträge, die zu lukrieren oder zu zahlen sind, sollten in der Größenordnung von rund 500 Euro monatlich liegen, damit sich Unternehmen gezielt um eine verstärkte Beschäftigung Älterer bemühen“, erklärt Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 17.03.2017)

Neue Regelungen für das Kinderbetreuungsgeld seit März 2017

Gültig für Geburten ab dem 01. März 2017!
Wer sein Baby ab dem 01.03.2017 zur Welt bringt, für den gelten neue Regelungen rund um das Kinderbetreuungsgeld.

Die bisherigen vier Pauschalmodelle werden ab diesem Zeitpunkt durch ein Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto) ersetzt.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) bleibt weiterhin als Option bestehen, wird allerdings angepasst.

Eltern, die sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (annähernd gleich) aufteilen, können sich ab März außerdem einen Partnerschaftsbonus abholen. Neu ist auch der so genannte Familienzeitbonus. Geringfügige Änderungen gibt es auch beim Wochengeld vor allem, wenn Sie ein Kind bekommen, während Sie für ein anderes Kinderbetruungsgeld beziehen.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Anspruch und Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
  • Auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und idente Haupt-wohnsitzmeldungen
  • Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
    (5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und 5 Untersuchungen des Kindes)
  • Einhaltung der Zuverdienstgrenze
    (Wird sie überschritten, wird der Überschreitungsbetrag zurückgefordert – Einschleifregelung)
  • Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung für das Kind und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil

Es gibt zwei Kinderbetreuungsgeld-Varianten
Mit den verschiedenen Wahlmöglichkeiten beim Kinderbetreuungsgeld-Konto sowie dem einkommens-abhängigen Kinderbetreuungsgeld steht den Eltern künftig mehr Gestaltungsspielraum zur Verfügung. Read more

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