Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für dieses Konzert haben wir wieder einige Karten erhalten. Eine Karte pro Mitarbeiter übernimmt der BR, eine Angehörigen-Karte kostet den vollen Preis von € 24,–.
Die Anmeldung ist ab sofort möglich, hat jedoch bis spätestens 18. Jänner 2017 zu erfolgen.
Und wer über die Künstlerin mehr erfahren möchte, sieht entweder hier nach: Evelyn Ruzicka – oder erkundigt sich bei DGKS Sabine im OP!
Unternehmen fällt es oft sehr leicht, die Gutgläubigkeit der Konsumentinnen und Konsumenten auszunützen.
Die Konsumentenschützer/-innen der Arbeiterkammer Oberösterreich haben in zehn Punkten zusammengefasst, worauf Sie unbedingt achten sollten:
- Ich gebe keine Kontodaten, PINs oder TANs in E-Mails oder am Telefon bekannt!
Mit meiner Bank und meiner Kreditkartenfirma kommuniziere ich nur über das Postfach auf der gesicherten Seite des Unternehmens. Meine Kontonummer teile ich nur mir bekannten seriösen Firmen mit. Und ich trage keine Notiz zu meinem Bankomat-Code mit mir herum. - Ich kontrolliere monatlich meine Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen!
Um jeglichen Missbrauch auszuschließen, überprüfe ich alle Positionen und reklamiere umgehend bei meiner Kreditkartenfirma. Beim Girokonto hole ich mir nicht autorisierte Zahlungen umgehend mit Hilfe meiner Hausbank zurück. - Ich bin skeptisch bei Super-Schnäppchen und zahle nicht im Voraus!
Ich checke alle Angebote genau, die zu schön sind, um wahr zu sein: Mit welchem Unternehmen habe ich es zu tun? Gibt es auf der Website ein ordentliches Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen? Keinesfalls zahle ich, bevor die Ware geliefert wurde. - Ich öffne keine Anhänge von E-Mails mit unbekanntem Absender!
Ganz egal, wie interessant die Nachricht ausschaut, ich klicke nicht auf angehängte Dateien bei Nachrichten von Personen, die ich nicht kenne, oder Firmen, mit denen ich keinen Vertrag abgeschlossen habe. Habe ich tatsächlich einen Vertrag mit diesen Firmen, überlege ich, ob es nicht ein gesichertes Postfach gibt, über welches die Kontakte üblicherweise laufen. - Ich treffe keine wichtigen Entscheidungen, ohne vorher darüber zu schlafen!
Ob ich eine Wohnung miete, eine Versicherung abschließe oder einen Vertrag mit einem Fitnessstudio mache: Ich nehme mir den Vertrag mit nach Hause, lese ihn durch und bei wichtigen Entscheidungen schlafe ich sogar einen Nacht darüber, um mir sicher zu sein. - Ich bezahle keine Rechnungen von Firmen, bei denen ich nichts gekauft habe!
Ich lasse mich nicht unter Druck setzen von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten, die eine mir nicht bekannte Forderung betreiben. Zur Klärung wende ich mich schriftlich an das Unternehmen, um das zugrunde liegende Geschäft in Erfahrung zu bringen. - Bei Problemen mit Firmen oder auf Reisen reklamiere ich nachweislich sofort!
Bei mangelhaften Produkten, nicht zufriedenstellenden Leistungen oder auch verpatztem Urlaub reklamiere ich sofort. Ich wende mich an das Unternehmen und fordere die Behebung des Mangels. Als Nachweis für meine Beschwerde verwende ich einen eingeschriebenen Brief oder verlange eine Bestätigung vom Vertreter des Unternehmens vor Ort. - Ich kaufe keine Konsumgüter auf Kredit!
Einen Kredit nehme ich mir nur auf, um etwas Dauerhaftes wie eine Wohnung oder eine Ausbildung zu finanzieren. Keinesfalls erfülle ich mir meine Wünsche auf Pump. So bewahre ich mir meinen finanziellen Freiraum für Notfälle. - Bei der Geldanlage lasse ich mich nicht blenden!
Vermeintlich gut gemeinte Ratschläge von angeblichen Freunden oder exorbitante Renditen angeblich risikoloser Geheimtipps werden mich in meiner Entscheidung nicht beeinflussen. Ich gehe trotz niedriger Zinsen nicht mehr Risiko ein, als ich tragen will, lege eine passende Laufzeit fest, berücksichtige alle anfallenden Kosten und wähle ein Produkt, das ich verstehe. - Ich kaufe keine Großpackungen, wenn ich sie gar nicht brauche!
Ich gehe nicht hungrig einkaufen. Ich schreibe mir eine Einkaufsliste, damit nicht mehr im Korb landet, als ich ausgeben wollte. Ich vergleiche alle Angebote mit den Einzelpreisen, ob sich tatsächlich eine Ersparnis ergibt. Lebensmittel kaufe ich nur in Großpackungen, wenn ich diese benötige oder aufbewahren kann.
(Information der AK OÖ., 02.01.2017)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Die AUVA und somit auch wir als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein bewegtes Jahr 2016 hinter uns. Reformprojekte, die bereits 2015 auf Schiene gestellt wurden, wurden nach der konstituierenden Vorstandssitzung im April rasch voran und weiter getrieben.
Zwei Projekte sind da besonders hervorzuheben: einerseits die Effizienzsteigerungsanalyse (ESA) und andererseits Kooperationen unserer UKH mit Schwerpunktkrankenanstalten in den jeweiligen Ländern.
Hintergrund für beide Projekte ist vorwiegend die politisch bewusst herbeigeführte schwierige finanzielle Situation unserer AUVA. Sind es bei ESA vor allem interne organisatorische Veränderungen in unseren Dienststellen, versucht man bei den Kooperationen Synergien zu finden und die finanziellen Abgänge unserer Einrichtungen einzudämmen.
Freilich müssen beide Projekte genau beobachtet und deren mögliche Auswirkungen analysiert werden. Read more
Geringfügigkeitsgrenze, Arbeitslosengeld, Rezeptgebühr & Co.: Neue sozialrechtliche Werte im Jahr 2017
Was bringt das Jahr 2017? Mit dem Jahreswechsel ändern sich wie immer viele sozialrechtliche Werte.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat schon jetzt die wichtigsten Punkte zusammengefasst – von A(rbeitslosengeld) bis Z(uzahlungen zum Kuraufenthalt).
Ab wann ist Sozialversicherung fällig?
Ein wichtiger Wert für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Grenze für die Versicherungspflicht oder Geringfügigkeitsgrenze. Wer im Jahr 2017 monatlich maximal 425,70 Euro (2016: 415,72 Euro) verdient, ist nur unfallversichert. Empfehlenswert ist daher eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung.
Diese freiwillige Selbstversicherung kostet 60,09 Euro pro Monat. Die Geringfügigkeitsgrenze ist aber auch in anderen Zusammenhängen relevant, etwa beim Dazuverdienen zum Arbeitslosengeld oder zu bestimmten Formen der Pension.
Das maximale Arbeitslosengeld beträgt 2017 täglich 53,36 Euro und der Familienzuschlag für Angehörige 0,97 Euro.
Kinderbetreuungsgeldkonto ab März
Für Geburten ab dem 1. März 2017 gilt im Hinblick auf das Kinderbetreuungsgeld eine neue Rechtslage. Die Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes werden in ein „Kinderbetreuungsgeldkonto“ umgewandelt.
Sozialversicherung bezahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Diese liegt 2017 bei monatlich 4.980 Euro (laufendes Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen).
Die Rezeptgebühr pro Medikament wird von 5,70 Euro (2016) auf 5,85 Euro erhöht. Eine Befreiung von der Rezeptgebühr auf Antrag ist zum Beispiel für einen Alleinstehenden bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 889,84 Euro möglich.
Das Service-Entgelt für die e-card wird im November 2017 für das Jahr 2018 eingehoben, die Höhe beträgt 11,35 Euro.
Alle sozialrechtlichen Werte
Die detaillierten Werte zu diesen und anderen Leistungen (etwa Kinderbetreuungsgeld oder Zuzahlungen zu Kuraufenthalt und Rehabilitation) finden Sie hier.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch und Eure Angehörigen zu einem besonderen Winterausflug einladen: Gemeinsame Schneeschuhwanderung im Raum Spital am Pyhrn – inklusive Ausklang mit Lagerfeuer-Romantik und Würstelessen!
Samstag, 25. Februar 2017, 10 bis 16 Uhr
(Bus-Abfahrt 8.30 Uhr vor dem UKH)
Programm:
Gemeinsame Bus-Abfahrt ist um 8.30 Uhr vor dem UKH Linz! Start ist oberhalb von Spital am Pyhrn, Am Wur 7. Los geht’s dort um 10 Uhr. Schneeschuhe werden zur Verfügung gestellt.
Reine Gehzeit mit Guide ca. 3 bis 3 1/2 Stunden. Ausklang am Lagerfeuer mit Würstelvariation, Krautsalat, Gebäck, Nachspeise und Punsch.
Anmeldung:
Anmeldung ist ab sofort möglich. Pro Mitarbeiter kann ein Angehöriger mitgenommen werden. Mitarbeiter zahlen keinen Eigenbeitrag, für Angehörige müssen wir den vollen Preis von € 50,– verlangen. Anmeldung ist bis spätestens Freitag, 20. Jänner 2017, erforderlich.
Leistungsbeschreibung:
Geführte Schneeschuh-Wanderung – ganz entspannt und gemütlich. Professionelle Betreuung durch einen zertifizierten Outdoor-Trainer. Leih-Schneeschuhe, Stöcke, Gamaschen.
Sie erfahren viel rund ums Wandern im Winter: Notfallszenario, richtige Ausrüstung, Kartenkunde, Lenkung auf größtmögliche Aufmerksamkeit auf Wildtiere und Natur, Wildtiermanagement: Umgehung von Fütterungsanlagen, Einstands- und Aufforstungsgebiete meiden, Gefahren im Schnee, Lawinensituation, Verhalten gegenüber Grundstückseigentümer und Jäger, Orientierung im Gelände.
Veranstalter:
Genaue Informationen zum Veranstalter sind hier nachzulesen: Abenteuer-Management.
Für alle, die trotz Weihnachtskeksen noch Lust auf Süßes haben oder für Weihnachten noch ein Geschenk suchen: Fa. Niemetz besucht uns mit einem Wagen voller Schwedenbomben und speziellen Aktionen!
Freitag, 23. Dezember 2016, 08.30 bis 10 Uhr
Eingangsbereich zwischen UKH und AUVA-Landesstelle Linz
Und hier geht’s weiter zur Weihnachts-Aktion sowie zur speziellen Dankeschön-Aktion! Read more
Freitag, 17. März 2017, bis Sonntag, 19. März 2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch heuer möchten wir Euch herzlichst zum AUVA-Schitag nach Tirol einladen.
Das genaue Programm gibt’s zwar noch nicht, der Termin ist jedoch fix und wir nehmen ab sofort die Anmeldungen entgegen. Wir hoffen, dass viele mitfahren!
Termin:
Freitag, 17. März 2017, bis Sonntag, 20. März 2017.
Abfahrt ist am Freitag um 14 Uhr.
Unterkunft:
Wir sind wieder in dem schönen Hotel direkt neben dem RZ Bad Häring untergebracht, das viele schon aus den vergangenen Jahren kennen:
Hotel “Panorama Royal” (siehe im Internet: http://www.panorama-royal.at/de/).
Anmeldung:
Die Anmeldung (inklusive Bekanntgabe des Geburtsjahres bei Teilnahme am Rennen) ist ab sofort möglich, sollte jedoch bis spätestens Freitag, den 17. Februar 2017, erfolgen.
Die Anmeldung ist nur mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrages in Höhe von € 80,– (unverändert zum Vorjahr) gültig. Anmeldungen per mail oder Telefon ohne Bezahlung landen nur auf der Warteliste und gelten als noch nicht angemeldet!







