Wir laden ein: 42. AUVA-Kegelturnier in Graz!

Kegeln 2015

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Wir laden Euch zum bereits  42. AUVA Kegelturnier in Graz am 18. und 19. November 2016 herzlich ein, das zu den bereits bekannten Teilnahmebedingungen auch dieses Jahr wieder durchgeführt wird.

Teilnahmebedingungen
Es können zu dem Turnier von jeder BR-Körperschaft vorerst unbegrenzt Kolleginnen und Kollegen genannt werden, somit ist die Nennung einer Mannschaft nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Turnier.

Neben der Einzelwertung werden jeweils die 4 besten Keglerinnen und Kegler jeder Verwaltungsdienststelle (HS/LS) und Einrichtung (UKH/RZ) für die Mannschaftswertung herangezogen und hierbei aber auch nur jeweils eine Damen- und Herrenmannschaft.

Bitte zu beachten, dass damit Spielgemeinschaften (HS/LS, LS/UKH) nicht mehr für die Mannschaftswertung Berücksichtigung finden, ein Unterschied zwischen Arb. und Ang. wird jedoch nicht gemacht.
Die Schubanzahl aller TeilnehmerInnen beträgt einheitlich  2×25.

Das Kegeln findet auf den Bahnen des ASKÖ in Graz-Eggenberg am Freitag, den 18. November 2016, von 15.00 bis ca. 22.30 Uhr, und am Samstag, den 19. November 2016, von 08.00 bis ca. 14.00 Uhr statt.

Anmeldung
Die namentliche Nennung der TeilnehmerInnen sollte bis spätestens 27. Oktober 2016 erfolgen, damit Bahneinteilung und Zeitplan noch rechtzeitig vor dem Turnier versenden werden können.
Das Nenngeld pro Teilnehmer(in) beträgt € 15,–, wird vom BR übernommen.

Wir freuen uns schon jetzt auf Eure Anmeldung!
Gut Holz!

Step-Workout im UKH Linz: am Montag geht’s wieder los!

Step-Workout

Nach der Sommerpause geht’s wieder los!
Wir bieten wieder Step-Workout-Stunden im UKH Linz an, wiederum abgehalten von Sandra Weirauch. 

Gestartet wird ab Montag, den 03. Oktober 2016, von 15.15 bis 16.15 Uhr, im Bereich der Physiotherapie des UKH Linz, UG 1.

Stundeninhalt:
In dieser Stunde beginnen wir mit einem kurzen Warmup, haben Spaß bei einer einfachen Step-Choreographie und machen weiter mit einem abwechslungsreichen Bodyworkout – vor allem im Bereich BPP.
So trainieren wir unsere Ausdauer und Koordination und bauen dazu noch ein paar kleine Muskelkraftwerke auf. Die passende Musik ist natürlich mit dabei.
Mit einem kurzweiligen Stretchingteil lassen wir die Stunde ausklingen

Wer?
Alle, die Spaß und Freude an Bewegung haben – Aerobic-Erfahrung ist nicht notwendig!
Einfach hinkommen, mitmachen, Spaß haben!

Ich freue mich auf Dein Kommen!
Sandra Weirauch
Für ev. Rückfragen: Tel. 42644

Kollektivvertrag: Bewährtes System nicht zerstören!

AK-Logo-neuRuf nach Zurückdrängung der Kollektivverträge ist für AK nicht verständlich – sie stärken sowohl Beschäftigte als auch Wirtschaft.

Immer öfter wird der Ruf laut, dass Kollektivverträge durch betriebliche Vereinbarungen ersetzt werden sollen.

„Das würde nicht nur zu Lohndumping bei Arbeitnehmern führen, sondern durch Wettbewerbsverzerrung auch zu gewaltigen Nachteilen für redlich arbeitende Unternehmer“, warnt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Denn Kollektiverträge schaffen gleiche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen, Entlohnung und Arbeitszeit einer Branche. Firmen-Kollektivverträge hingegen würden zu einem unlauteren Kosten- und damit Wettbewerbsvorteil – besonders für ausländische Unternehmen auf Kosten österreichischer Firmen – führen.

Für etwa 98 Prozent der österreichischen Beschäftigungsverhältnisse gilt einer der mehr als 850 Kollektivverträge. Mit dieser Tarifdeckung ist Österreich europaweit führend – ein starkes und wichtiges Ergebnis der in Österreich nach wie vor gelebten Sozialpartnerschaft. Die hohe Deckung mit Kollektivverträgen ist auch einer der Gründe, warum Österreich zu den 10 reichsten Ländern der Welt gehört.

Ohne Kollektivvertrag keine Mindeststandards
Welche Nachteile sich aus dem Fehlen eines Kollektivvertrags ergeben, davon können Beschäftigte von Rechtsanwaltskanzleien oder von Werbeagenturen (außerhalb Wiens) ein Lied singen. Diese beiden Gruppen haben keinen Kollektivvertrag, weil die Arbeitgeber/-innen seit langem tarifliche Mindeststandards verweigern. Die Folgen: unterdurchschnittliche Löhne und Gehälter, kein Rechtsanspruch auf Sonderzahlungen, keine geeigneten Rahmenbedingungen für Arbeitszeit-Regelungen.

Vorteile von Kollektivverträgen
Die Vorteile von Kollektivverträgen für die Arbeitnehmer/-innen liegen klar auf der Hand:

  • Branchen-Kollektivverträge sorgen für jährliche Lohn- und Gehaltserhöhungen und für einen Rechtsanspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
  • Sie schaffen gleiche Mindeststandards bei der Entlohnung und bei den Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer/-innen innerhalb einer Branche. Damit verhindern sie, dass Beschäftigte untereinander ausgespielt werden können.
  • Kollektivverträge bieten aber auch flexible Rahmenbedingungen für Arbeitszeitmodelle innerhalb der Branche – etwa im Hinblick auf Schichtarbeit, Feiertagsarbeit oder Überstunden und Mehrarbeit.

Kollektivverträge sind aber nicht einseitig nur für die Beschäftigten von Vorteil, sondern auch für die Wirtschaftsseite:

  • Die Unternehmen sparen sich viel Zeit, weil sie nicht in tausenden Einzelverhandlungen mit den Betriebsräten und/oder Arbeitnehmern/-innen Verträge aushandeln müssten, sondern das ihre Vertretung pauschal für sie macht.
  • Konflikte um Lohnerhöhungen oder Arbeitszeiten werden aus den Betrieben herausgehalten, weil sie auf Branchenebene und nicht im Unternehmen ausgefochten werden.
  • Überdies stellen die branchenbezogen abgeschlossenen Kollektivverträge sicher, dass sich der Wettbewerb nicht durch Lohndumping oder unterschiedliche Lohnniveaus zwischen den einzelnen Betrieben zusätzlich verschärft.

AK fordert Beibehaltung der Kollektivverträge
Sollten in Österreich „Firmenkollektivverträge“ ermöglicht werden, würde die kollektivvertragliche Bindung auch für ausländische Arbeitgeber/-innen wegfallen und diese dann einen enormen Preis- bzw. Wettbewerbsvorteil gegenüber österreichischen Unternehmen haben.

Die Arbeiterkammer setzt sich für Beibehaltung des österreichischen Kollektivvertragsmodells ein. Die Forderung nach „Verbetrieblichung“ wichtiger Rechtsregelungen ist ein typischer neoliberaler Zugang – diese Haltung wird von der AK zurückgewiesen.
(Information der AK OÖ., 20.09.2016)

 

Jetzt nach dem Sommer wieder aktuell: Kann Urlaub verjähren? Und wenn ja, wann?

Urlaub VerjährungNach der Haupturlaubszeit taucht in der AK-Rechtsberatung immer wieder die Frage auf, ob Urlaub eigentlich verjähren kann. Und wenn ja, wann? Denn nach der genossenen Auszeit im Sommer haben viele Arbeitnehmer/-innen noch Urlaubsguthaben „stehen“.

Die Antwort der AK-Experten/-innen: Ja, der Urlaub verjährt grundsätzlich 2 Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Unbedingt darauf achten, dass man nie mehr als 3 Jahresurlaube offen hat – der darüber hinausgehende Urlaub wäre schon verjährt.

Wie viel Urlaub hat man?
Jede/r Arbeitnehmer/-in und jeder Lehrling hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. In der Regel sind das 30 Werktage (= 5 Wochen), nach Vollendung des 25. Dienstjahres 36 Werktage (= 6 Wochen). Wenn der Urlaub verjährt ist, ist gesetzlich weder ein Verbrauch noch eine finanzielle Abgeltung vorgesehen.

„Die Beschäftigten arbeiten, wie die Wirtschaftsdaten zeigen, sehr hart und produktiv. Deshalb steht ihnen die Erholung zu. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten den Urlaub im eigenen Interesse wirklich beanspruchen und verbrauchen. Denn Urlaub trägt wesentlich zur Lebensqualität, zum Ausgleich und zur Gesundheit bei“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Wie wird der Urlaubsverbrauch bzw. die Verjährung gerechnet?
Beim Urlaubsverbrauch wird der aktuell angetretene Urlaub prinzipiell auf den ältesten Resturlaub angerechnet.

Ab wann gibt es überhaupt Urlaubsanspruch?
Wenn man in einer Firma neu zu arbeiten beginnt, entsteht der Urlaubsanspruch im ersten halben Jahr im Verhältnis zur zurückgelegten Dienstzeit. Nach jeweils zirka 13 Kalendertagen hat man also Anspruch auf einen Urlaubstag, nach rund zweieinhalb Monaten auf eine ganze Urlaubswoche.

Nach diesem halben Jahr steht der Urlaub im vollen Ausmaß zu. Ab dem zweiten Arbeitsjahr erwirbt man gleich zu Beginn des Arbeitsjahres den gesamten Urlaubsanspruch.
(Information der AK OÖ., 18.09.2016)

Kinderunterbringung sowie Aus- und Weiterbildung 2016: Anträge können gestellt werden!

Wichtige Information

Es ist wieder soweit!
Auch heuer können Sozialfonds-Anträge bezüglich “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Formulare haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Sozialfonds 2016

Die Richtlinien sind ähnlich gegenüber dem Vorjahr – bitte jedoch nur die neuen (geänderten) Formulare verwenden – eventuell noch vorhandene alte Formulare bitte vernichten.

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt die Anträge gestellt werden. Fehlende Teilnahmebestätigungen, etc. werden dann nach der Veranstaltung nachgereicht.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Dienstag, der 22. November 2016!
Es ist also genug Zeit vorhanden – zu spät eingelangte Anträge können wir nicht nachschicken!

PS:
Es ist davon auszugehen, dass Zuschüsse bzgl. Unterbringungskosten für Studenten heuer zum letzten Mal gewährt werden!

Super Mischung: Kultur Schallaburg – Familie – Mostjause und -verkostung!

Schallaburg 2Schallaburg 1Samstag, 05. November 2016, ab 10 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch und Eure Familienangehörigen zu einem gemeinsamen Ausflug zur 70er-Ausstellung auf der Schallaburg mit anschließender gemütlicher Mostjause sowie Most- und Saftverkostung herzlich einladen!

Programm:
Abfahrt ist am Samstag, 05. November 2016, um 10 Uhr vor dem Unfallkrankenhaus Linz.
Um 12 Uhr gemeinsame Führung durch die 70er-Ausstellung auf der Schallaburg.
Diese dauert ca. 1 Std. 15 Minuten.

Im Anschluss daran kehren wir zu einer gemütlichen Mostheurigenjause inklusive Most- und Fruchtsaftverkostung im Zeillerner Mostg’wölb ein.
Schallaburg 3Anmeldung/Eigenbeitrag:
Die Anmeldung zu dieser Fahrt ist ab sofort möglich – mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrags, der sich wie folgt gestaltet:
Die Kosten für die Mitarbeiter übernimmt der BR. Angehörige Erwachsene zahlen € 25,–, Kinder € 15,–.

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