Gewerkschaft und BetriebsrätInnen fordern umgehend Sicherheitsmaßnahmen
„Die Krankenhausbetreiber müssen das Problem mit gewalttätigen Übergriffen gegen SpitalsmitarbeiterInnen endlich ernst nehmen und für Sicherheit sorgen“, sagt Erwin Deicker, Betriebsratschef im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder. Dass zunehmende Probleme mit gewalttätigen PatientInnen, wie jüngst in der Notfallambulanz, öffentlich diskutiert werden, bewertet er als positiv. „Unsere Arbeitgeber dürfen nicht länger die Augen verschließen. Unsere KollegInnen geben tagtäglich ihr Bestes, um unsere PatientInnen gut zu versorgen. Sie haben ein Recht auf ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld.“
Zweiter Nachtdienst auf jeder Station und Security in Ambulanzen gefordert
Eine der Hauptursachen sei, dass die Personalbesetzung in den Häusern nicht adäquat sei. „Als ersten Schritt muss es auf jeder Station verpflichtend einen zweiten Nachtdienst geben“, fordert Sebastian Prohaska, Betriebsratsvorsitzender bei den Barmherzigen Schwestern. Besonders problematisch sei die Lage in den Notfallambulanzen. Lange Wartezeiten führen oft zu aggressiver Stimmung. „Das Personal ist massiv überlastet. Dazu kommt, dass Ambulanzen regelrecht gestürmt werden. Sehr viele der PatientInnen würden aber eigentlich in eine Arztpraxis gehören“, sagt Prohaska. Die Patientenströme müssten besser gelenkt werden. Zudem fordern die beiden Betriebsräte Security-Dienste rund um die Uhr und nicht nur in der Nacht.
Sofort erste Schritte für mehr Sicherheit setzen
„Das Pflegepersonal arbeitet in einer exponierten Lage und ist permanent mit Menschen in einer Ausnahmesituation konfrontiert. Diese Arbeit ist schwierig und fordernd. Die Arbeitgeber müssen ihrer Fürsorgepflicht für ihr Personal endlich entsprechend nachkommen und sofort erste Schritte für mehr Sicherheit setzen“, sagt Engelbert Eckhart, Landessekretär der für die Ordensspitäler zuständigen Gewerkschaft vida. „BetriebsrätInnen und Gewerkschaft sind gern bereit, an Projekten für mehr Sicherheit im Krankenhaus mitzuarbeiten.“
(Information des ÖGB OÖ., 02.08.2016)
Siehe auch:
Pflegekräfte vor Gewalt schützen – neuer Online-Check
6 von 10 Personen mit Nacken- oder Kreuzschmerzen führen ihre körperlichen Probleme auf die Belastungen im Job zurück. Das zeigt der Arbeitsgesundheitsmonitor der AK Oberösterreich. „Daher ist es dringend nötig, den Gesundheitsschutz in den Betrieben zu stärken“, fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Frauen öfter betroffen
Verspannungen, gefolgt von Rückenschmerzen, Kopfweh, Erschöpfung und Schlafstörungen – das sind die Top 5 der Beschwerden der oberösterreichischen Arbeitnehmer/-innen. Frauen haben etwas häufiger körperliche Beschwerden als Männer, gerade von Kopfschmerzen und Schlafproblemen sind sie öfter betroffen.
4 von 5 Beschäftigten leiden unter Beschwerden
Erfreulich ist, dass in Oberösterreich der Anteil jener, die an 5 oder mehr Beschwerden gleichzeitig leiden, signifikant sinkt. So haben etwa „nur“ mehr 19 Prozent 7 oder mehr Beschwerden – 2012 waren es noch 37 Prozent. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der Menschen ohne Beschwerden von 13 auf 19 Prozent. Im Umkehrschluss heißt das aber immer noch: 4 von 5 Beschäftigten in Oberösterreich haben gesundheitliche Beschwerden.
Ganz klar ist der Zusammenhang zwischen Arbeit und Gesundheit, insbesondere im Industriebundesland Oberösterreich: 6 von 10 Personen mit Nacken- oder Kreuzschmerzen führen ihre körperlichen Probleme auf die Belastungen im Job zurück. Schmerzen in den Beinen erklären sich 48 Prozent als Resultat der Arbeitsbelastungen. Allerdings wissen die Beschäftigten sehr wohl zu differenzieren: So führt nur jede/-r Zehnte einen chronischen Husten auf die Arbeit zurück, nur jede/-r Siebte gibt dem Job Schuld an Verdauungsproblemen.
Jede Branche mit typischen Belastungen
Kälte, Hitze, Staub, Heben von schweren Lasten sowie Gase, Chemikalien und Dämpfe – mit diesen Belastungen haben die Oberösterreicher mehr zu kämpfen als Beschäftigte im restlichen Österreich. So kommen etwa 39 Prozent mit Chemikalien, Gasen und Dämpfen in Kontakt – im Rest Österreichs sind es nur 22 Prozent. Kaum Unterschiede gibt es bei Bildschirmarbeit und dauernden Kundenkontakt.
Signifikant höher als im Bundesdurchschnitt ist in Oberösterreich die Unfall- und Verletzungsgefahr: Bundesweit fühlen sich 39 Prozent davon zumindest wenig belastet, in Oberös-terreich sind es 57 Prozent. Dass das nicht nur ein subjektives Empfinden ist, zeigt die Statistik der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA): 2014 gab es in Oberösterreich 32,9 Arbeitsunfälle pro 1.000 Versicherte, im Bundesdurchschnitt 29,9.
Länger krank arbeiten?
Trotz steigender Belastungen und vieler Beschwerden müssen die Menschen immer länger arbeiten, bevor sie in Pension gehen können. „Viele erreichen aber das gesetzliche Pensionsalter nicht in einem aufrechten und aktiven Beschäftigungsverhältnis, weil die Arbeit sie zunehmend krank macht“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Die AK fordert daher dringend, den Gesundheitsschutz in allen Betrieben zu stärken, und findet dabei die Unterstützung ihrer Mitglieder: Etwa die Hälfte der Beschäftigten fordert mehr Gesundheitsförderung und geringere körperliche Belastungen, 42 Prozent eine Verkürzung der Arbeitszeit.
Gesundheit schützen, Gefährder bestrafen
Gesundheitsschutz ist eine klare Führungsaufgabe und muss als solche eingefordert werden können – auch von den Kontrollbehörden wie etwa dem Arbeitsinspektorat, das mit mehr Personal und mehr Kompentenzen ausgestattet werden muss. „Wer die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet, muss regelmäßig kontrolliert und auch spürbar bestraft werden“, fordert der AK-Präsident, der auch mehr Mitspracherechte von Betriebsräten/-innen und mehr Einbindung von Arbeitsmedizinern/-innen und Sicherheitsfachkräften sowie den verpflichtenden Einsatz von Arbeitspsychologen/-innen fordert.
(Information der AK OÖ., 02.08.2016)
Bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet? Habe ich Entgeltanspruch?
Der Arbeitsplatz kann infolge starker Unwetterschäden nicht erreicht werden! Das eigene Haus steht unter Wasser! Im überschwemmten Betrieb fallen Aufräumarbeiten an! – Inwieweit bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet, und verliere ich – wenn ich nicht arbeite – meinen Entgeltanspruch?
Eine abschließende Antwort auf diese Fragen gibt es leider nicht! Es ist stets im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden!
Aber zumindest ein paar grundsätzliche Dinge können gesagt werden:
§ 8 Absatz 3 Angestelltengesetz regelt den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Dienstverhinderung aus wichtigem Grund.
Angestellte behalten ihren Entgeltanspruch, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind.
Sind Angestellte wegen Unwetterschäden von ihrem Arbeitsplatz abgeschnitten, wird im Regelfall trotzdem Entgelt zustehen. Dasselbe gilt, wenn Angestellte zu spät an ihren Arbeitsplatz gelangen, weil es unwetterbedingt z.B. zu Verspätungen im öffentlichen Verkehr kommt. Die Angestellten müssen aber jede zumutbare Möglichkeit ausschöpfen, um (pünktlich) an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Was zumutbar ist, muss nach den Begleitumständen des Einzelfalls beurteilt werden.
Könnten Angestellte zwar ihren Arbeitsplatz erreichen, steht aber z.B. der Keller des eigenen Hauses unter Wasser oder droht dem Haus infolge Überschwemmungen (weiterer) Schaden, der durch Schutzmaßnahmen abgewehrt werden kann, so sind sie nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Der Schutz des Eigentums vor akuter Bedrohung bzw. Schadensbegrenzung gilt gegenüber der Arbeitsverpflichtung im Regelfall als „höherrangiges Gut“ und somit als Dienstverhinderungsgrund mit Entgeltfortzahlung.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Angestellten auch tatsächlich persönlich tätig werden müssen und nicht etwa andere z.B. im Haus lebende Personen die notwendigen Maßnahmen treffen können.
In Katastrophengebieten, in denen die Allgemeinheit betroffen ist, kann unter Umständen anderes gelten.
Aufgrund ihrer Treuepflicht können Angestellte im überschwemmten Betrieb für Bergungs- und Aufräumarbeiten herangezogen werden.
Nicht zumutbar wären Bergungs- und Aufräumarbeiten allerdings dann, wenn sie für die Angestellten mit Gefahren verbunden wären oder wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprächen.
Für Arbeiter/innen, die durch eine Katastrophe persönlich betroffen sind, gilt das Gesagte sinngemäß (§ 1154b Absatz 5 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).
Für konkrete Anfragen stehen Ihre Betriebsräte und die Regionalgeschäftsstellen der GPA-djp gerne zur Verfügung.
(Information der GPA-djp)
Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen!
Die Gleichbehandlungsbeauftragten der AUVA haben ein neues Webportal für Gleichbehandlungsbeauftragte erstellt.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Gleichbehandlung wie zum Beispiel Betriebsvereinbarungen, den (neu erstellten) Leitfaden für Gleichbehandlung und Links zu den essentiellen Einrichtungen, wie zum Beispiel die Gleichbehandlungsanwaltschaft oder das BM für Bildung und Frauen, die sich dem Thema der Gleichbehandlung widmen und externe Hilfestellung leisten können.
Jede Einrichtung der AUVA hat zudem einen Bereich eingerichtet bekommen, der zusätzliche hausspezifische Informationen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitstellt.
Um ein effizientes und informatives Webportal mit Ihrer Unterstützung etablieren zu können, sind wir für Wünsche und Anregungen Ihrerseits jederzeit offen.
Unser Webportal kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
http://auva-portale/gbb/
Es ist wieder soweit – Fa. Niemetz besucht uns wieder mit einem Wagen voller Schwedenbomben und sonstigen Süßigkeiten.
Freitag, 29. Juli 2016, 9 bis 10.30 Uhr
Eingangsbereich zwischen UKH und Landesstelle Linz
Und hier geht’s weiter zur speziellen Sommer-Aktion – inklusive Luftmatratze!
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Über Vermittlung unserer Kollegin Daniela Perner (Abt. 6) können wir wieder anbieten:
100 %iges steirisches Kürbiskernöl
aus der Getreidemühle Roman Posch, Hartberg
Preise wie folgt:
1 Liter: € 19,–
1/2 Liter: € 10,–
1/4 Liter: € 7,–
Bestellung:
ist ab sofort bei uns möglich, sollte jedoch bis spätestens Freitag, den 12. August 2016, erfolgen. Die Bezahlung erfolgt – wie immer – gleich bei der Bestellung!
Geliefert wird dann noch Ende August!