SCROC – Betriebsaktion für alle UKH-Beschäftigte

scroc-2016-1SCROC – Hochwertige funktionelle Sport- und Lifestylemode aus feinster Merinowolle – entwickelt für Dich, Deine Ansprüche, Deinen Sport, Deinen Alltag, Dein Leben!

Entwickelt in Österreich – handgenäht in Europa!

Diese Firma aus OÖ. war voriges Jahr schon hier im Haus mit einer Verkaufsausstellung. Heuer gibt es eine Betriebsaktion für alle Mitarbeiter des UKH Linz: Online-Rabatt von 15 %, gültig im Zeitraum von 09. bis 16. Dezember 2016.

Alle Details zum Einlösen auf www.scroc.eu siehe hier – inklusive UKH-Rabatt Code: Read more

Abschluss Gehalts- und KV-Verhandlungen Sozialversicherung für 2017

gehaltsverhandlungDie Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2017 um durchschnittlich 1,32 % erhöht.

Nach intensiven Verhandlungen konnten die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten in der Sozialversicherung erfolgreich abgeschlossen werden.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

A) Gehaltsrecht

Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2017 um durchschnittlich 1,32 % erhöht.

Die Zulagen-Bemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um 1,22 % erhöht.

B) Rahmenrecht

Auch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen, wie zum Bespiel:

  • Ausweitung der Funktionszulage der Stationsleitungen
  • Diverse Umreihungen im Verwaltungsbereich
  • Rechtsanspruch auf Papamonat

Sämtliche Änderungen treten mit 01.01.2017 in Kraft.

Mit diesem Gehaltsabschluss ist es auch heuer wieder gelungen, ein herzeigbares Ergebnis und reale Lohn– und Gehaltserhöhungen durchzusetzen.

GPA-djp_Logo kleinNur starke Gewerkschaften mit vielen Mitgliedern können derartige Ergebnisse erreichen. In diesem Sinne danken wir für Ihre Mitgliedschaft.
Sollten Sie noch kein Mitglied sein, laden wir Sie herzlich ein, unserer Gemeinschaft beizutreten.

Genauere Informationen sowie die neuen Gehaltstabellen folgen!

Krankenstände weiter auf Tiefstand!

Von „Blaumachen“ keine Spur: Fast 40 Prozent der Beschäftigten waren 2015 keinen einzigen Tag im Krankenstand!
Fast 40 Prozent der oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren 2015 nicht einen einzigen Tag im Krankenstand. Im Gegensatz dazu leiden vergleichsweise Wenige (7,3 Prozent der Beschäftigten) unter schweren und chronischen Erkrankungen, auf sie entfällt aber die Hälfte aller Krankenstandstage. Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer zeigen die Krankenstandsdaten der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse vor allem eines ganz deutlich: „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen mit dem Thema sehr sorgsam um. Sie haben es nicht verdient, sofort der ‚Blaumacherei‘ verdächtigt zu werden.“

Krank zur Arbeit ist schlecht
Im Jahr 2015 waren 39 Prozent der länger als drei Monate Beschäftigten nicht einen einzigen Tag krank gemeldet. Dieser Wert ist in den letzten beiden Jahren sogar signifikant gestiegen. Was auf den ersten Blick erfreulich klingt, verheißt im Hinblick auf die Schnupfen- und Grippesaison wenig Gutes: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen krank zur Arbeit. Das bringt nachweislich mehr Schaden als Nutzen. Neben der Ansteckungsgefahr steigt auch die Gefahr von Unkonzentriertheit, was wiederum zu Fehlern und Unfällen führen kann.

Konstant wenige Krankenstände
2015 waren die oberösterreichischen Arbeitnehmer/-innen im Durchschnitt 12,9 Kalendertage krank – ein bereits seit Jahren konstant niedriger Wert. Der Durchschnitt sagt aber wenig über die Konzentration der Krankenstandstage aus, weil – wie eingangs erwähnt – schwer und chronisch Kranke das Bild verzerren.

Nicht an der Statistik zweifeln
„Das Argument, die Krankenstände seien nicht ordentlich erfasst, weil ein- oder zweitägige krankheitsbedingte Abwesenheiten vom Arbeitsplatz manchmal nicht in der GKK-Statistik auftauchen, kann ich nicht gelten lassen“, sagt AK-Präsident Kalliauer. Nicht erfasst seien nämlich auch die Tage, an denen Beschäftigte arbeiten gehen, obwohl es besser wäre, sie würden sich zu Hause auskurieren. Diese würden eine eventuelle Untererfassung nämlich locker aufwiegen, was nicht nur der Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich, sondern auch viele andere Studien belegen.

  • Um zu vermeiden, dass Menschen aus Angst um den Job krank zur Arbeit gehen, fordert die AK einen besseren Kündigungsschutz im Krankenstand.
  • Zumindest sollte ein Motivkündigungsschutz mit Beweislastumkehr festgelegt werden, sodass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin beweisen muss, dass die Kündigung nicht wegen der Erkrankung erfolgt ist.
  • Ebenso muss der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch bei einvernehmlicher Auflösung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus aufrecht bleiben, so wie bei einer Kündigung, um hier Umgehungsmöglichkeiten zu vermeiden.

Arbeitnehmer leisten viel, sie verdienen Respekt
„Vor allem aber wünsche ich mir mehr Respekt für die Beschäftigten in Oberösterreich, die durch ihre Arbeitsleistung viel für den Wohlstand in diesem Land beitragen. Es ist ihr gutes Recht, bei Krankheit in Ruhe auskurieren zu dürfen, statt sofort der ‚Blaumacherei‘ verdächtigt zu werden“, stellt AK-Präsident Kalliauer fest. Das Um und Auf seien gute Arbeits- und Lebensbedingungen, die Krankheiten möglichst präventiv verhindern.
(Information der AK OÖ., 25.11.2016)

Niemetz-Schwedenbombenverkauf im UKH Linz – November 2016

schwedenbomben-november-2016-1Es ist wieder soweit – Fa. Niemetz besucht uns mit einem Wagen voller Schwedenbomben und sonstigen Süßigkeiten!

Freitag, 25. November2016, 08.30 bis 10 Uhr
Eingangsbereich zwischen UKH und AUVA-Landesstelle Linz

Und hier geht’s weiter zur speziellen Weihnachts-Aktion sowie zur Weihnachts-Geschenkbox: süße Freude mit einer Box voller Köstlichkeiten – solange der Vorrat reicht!
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GuKG-Novelle: Wer darf was in der Pflege?

wer-darf-was-in-der-pflegeMit der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ändern sich ab 1. September 2016 die medizinischen Kompetenzen für die Pflegeberufe.

Dadurch kommt es zum Teil zu einer erheblichen Ausweitung der Aufgaben. Das heißt aber nicht, dass die neuen Tätigkeiten ab sofort erbracht werden müssen. Generell dürfen Beschäftigte eine neue Tätigkeit bzw. Kompetenz erst nach Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben. Diese können sie beispielsweise durch Fortbildungen erwerben.

Welcher Pflegeberuf darf was genau?
Dieser handliche Ratgeber wurde von der AK in Zusammenarbeit mit dem ÖGKV und der FGV im ÖGB erstellt.
Die neu gestaltete wertvolle Broschüre ist hier zu finden:
Wer darf was in der Pflege?

Adventkranz-Ausstellung im UKH Linz

Adventkranz-Ausstellung 2015Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Rechtzeitig vor dem ersten Advent-Wochenende können wir Euch wieder eine Adventkranz-Ausstellung im Haus anbieten:

Donnerstag, 24. November 2016, 10 bis 14 Uhr
UKH Linz, vor dem Speisesaal, 1. UG

Wer Fragen zu den Ausstellungsstücken oder zur Ausstellerin hat, wendet sich bitte an Hrn. Hermüller, AUVA-Landesstelle, Tel. 32403.
Was ausgestellt, ist in den nachfolgenden Bildern zu sehen – einfach hineinklicken!
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Wir laden ein: Familienschitag Jänner 2017!

Hochkönig 2Wir laden Euch und Eure Familienangehörigen wieder zu einem gemeinsamen Familienschitag nach Mühlbach am Hochkönig ein.

Samstag, 21. Jänner 2017, Abfahrt um 7 Uhr!

Abfahrt ist pünktlich um 7 Uhr vor dem UKH!
Vor der Rückreise ist kein gemeinsames Abendessen geplant, d. h., für die Verpflegung vor Ort ist jeder selbst verantwortlich.

Die Rückfahrt ist für ca. 16 Uhr vorgesehen!

Eigenbeiträge / Anmeldungen:
Für MitarbeiterInnen kein Eigenbeitrag,
für erwachsene Angehörige € 25,–,
für Angehörige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr € 20,–.

Die Anmeldungen sind ab sofort möglich, jedoch bis 13. Jänner 2017 erwünscht!

Wir freuen uns auf rege Teilnahme und auf viel Schnee im Jänner!

PS:
Anmeldungen nur gültig mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrags!
In der Zeit von Mi, 23. November, bis Fr, 25. November 2016, keine Anmeldung möglich, da die Betriebsräte an der österreichweiten AUVA-Betriebsrätekonferenz teilnehmen.

UKH-Weihnachtsfeier 2016 – Wir laden alle herzlichst ein!

weihnachtsfeier-2016Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Organisationsteam lädt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzlichst zur gemeinsamen UKH-Weihnachtsfeier ein!

Um vor allem dem Küchenteam die Planung zu erleichtern, ist eine Anmeldung erforderlich. Daher ersuchen wir um Eintrag in den Teilnehmerlisten, die wir in allen Abteilungen austeilen.

Anmeldeschluss ist am Montag, 28. November, bis dorthin die Listen bitte an den Betriebsrat retournieren – dafür schon jetzt herzlichen Dank!!!

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