Wir kommen der Bitte um Veröffentlichung folgender Veranstaltung gerne nach:Diese Veranstaltung ist seit Jahren toll organisiert und die vielen sportlichen Personen hier im UKH könnte das interessieren.
Hier geht’s weiter zu den Details:
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ZBRV Wolfgang Gratzer
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch die aktuelle und umfangreiche Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats übermitteln.
Dieses Mal geht es vor allem um folgende Themen:
- Änderung in der AUVA-Führungsspitze
- Finanzielle Situation der AUVA
- Effizienzsteigerungsanalyse (ESA) – erster Zwischenbericht
- Kooperationen: Grundsatzpapier
- Projekt Evaluierung aller Betriebsvereinbarungen
- aktuelle Themen im ZBR-Stenogramm…
Hier ist der entsprechende Link (Öffnen ist nur innerhalb der AUVA möglich):
ZBR-Mitarbeiterinformation Juli 2016
Nur noch wenige Tage bis zum Beginn der großen Ferien
Wie jedes Jahr melden sich auch heuer wieder viele Eltern bei der Arbeiterkammer, weil im Sommer geschlossene Kinderbetreuungs-Einrichtungen Mütter, Väter und letztlich auch die Kinder vor nahezu unlösbare Probleme stellen.
„Die Eltern haben in der Regel nur 25 Tage Urlaub, die Kinderbetreuungseinrichtungen in Oberösterreich sind aber im Schnitt fast 29 Tage geschlossen. Wie soll das gehen?“, fragt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Mehr als ein Monat geschlossen
Nach wie vor machen viele Kinderbetreuungseinrichtungen während der Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien dicht.
Die oberösterreichischen Horte zum Beispiel bleiben fast 33 Tage im Jahr geschlossen. Alle oberösterreichischen Kindertagesheime zusammen kommen im Schnitt auf 28,5 Schließtage – das sind um rund 7 Tage mehr als im bundesweiten Durchschnitt!
Für die Eltern machen diese sieben Tage einen großen Unterschied. „Wir hören immer wieder, dass Eltern ihren Urlaub nicht gemeinsam nehmen können, weil es sich einfach nicht ausgeht. Das ist sicher nicht im Sinne der Familien und damit letztendlich auch nicht im Sinne der Kinder“, sagt AK-Präsident Kalliauer.
Flexible Arbeitszeiten, unpassende Öffnungszeiten
Probleme mit der Kinderbetreuung gibt’s allerdings nicht nur im Sommer. Ganz allgemein passen die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen nicht zu den immer flexibler werdenden Arbeitszeiten der Eltern.
Laut einer europaweiten Erhebung von Eurofund ist flexibles Arbeiten in Österreich längst Realität: Bei deutlich mehr als der Hälfte der Arbeitnehmer/-innen bleibt die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht gleich. Bei 29 Prozent ändern sich die Wochen-Arbeitszeiten. Und bei der Hälfte sind Arbeitsbeginn und Arbeitsende nicht fix. Zudem arbeitet fast ein Drittel der Beschäftigten mindestens einmal im Monat länger als 10 Stunden am Tag.
Die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen halten da aktuell nicht mit – jede dritte Einrichtung in Oberösterreich hat weniger als 7 Stunden pro Tag offen. Nur ein Viertel der Kindertagesheime in unserem Bundesland hat mehr als 9 Stunden geöffnet. Um die Versorgungslücken zu schließen, stellt der Bund für den Zeitraum 2014 bis 2017 im Rahmen einer sogenannten 15a-Vereinbarung rund 305 Millionen Euro für die Länder als Kofinanzierung zur Verfügung, wenn diese das Betreuungsangebot ausbauen. Dieses Geld wird aber vom Land Oberösterreich nur zögerlich abgeholt.
Kinder würden davon profitieren
„Wir brauchen einen raschen Ausbau der Kinderbetreuungsplätze, die den Vereinbarkeitskriterien für Familie und Beruf entsprechen“, fordert Kalliauer. Zu diesen Kriterien gehöre auch, dass die Betreuungseinrichtung maximal 5 Wochen im Jahr geschlossen bleibt: „Da geht es um Betreuung, aber auch um Bildungschancen. Schließlich können Kinder auch im Sommer spielerisch gefördert werden.“ Für einen qualitätsvollen Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen werde es jedenfalls auch mehr Personal brauchen, so Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 29.06.2016)
Die aktuell beschlossene Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, von der viele Beschäftigte in der Pflege betroffen sein werden, ist grundsätzlich positiv zu bewerten, aber es gibt nach Meinung der Arbeiterkammer Oberösterreich auch dringenden Nachbesserungsbedarf.
Das neue Gesetz soll unter anderem die Akademisierung der Pflegeausbildung (Bachelor) und damit eine enorme Aufwertung bringen, beinhaltet jedoch aber andererseits keinen Mindestpersonalschlüssel, kritisiert die AK.
Pflegeberufe bekommen endlich nötigen Stellenwert
Die Bedeutung der Pflegebranche wird auch in Zukunft weiter zunehmen und somit der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften permanent steigen. Mit der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz soll diplomiertes Pflegepersonal in Zukunft nicht mehr an Krankenpflegeschulen, sondern an Fachhochschulen ausgebildet werden.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer begrüßt das: „Damit wird den Pflegeberufen endlich ein höherer Wert zugemessen, den sie schon lange verdient hätten.“
Hier ortet AK OÖ noch Mängel
Das neue Gesetz wird aber nicht nur die Ausbildung in der Pflege reformieren, sondern auch Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigten haben. „Bei genauerer Betrachtung der Novelle“, so AK-Präsident Kalliauer „sehen die Arbeiterkammer, die zuständigen Betriebsräte und die betroffenen Beschäftigten mehrere Punkte kritisch.“ Die Mängel aus Sicht der Arbeiterkammer:
Im neuen Gesetz gibt es keine Regelung, wie die Mitarbeiter/-innen in der Praxis eingesetzt werden müssen. Deshalb sind Einsparungen beim Personal zu befürchten. Die AK fordert daher neuerlich einen verbindlichen bundesweiten Mindestpersonalschlüssel, um die derzeitige Qualität in der Pflege aufrecht zu erhalten.
Bisher bekamen Pflegeschülerinnen und -schüler während der Ausbildung ein Taschengeld. Für die künftigen Fachhochschul-Studenten/-innen ist dafür im Gesetzesentwurf keine Regelung vorgesehen. Nach Meinung der AK muss die Bezahlung von Pflichtpraktika im neuen Gesetz noch klar festgelegt werden.
Im Gesetzesentwurf findet sich kein Hinweis darauf, ob bereits erworbene Praxiserfahrung im neuen Ausbildungssystem angerechnet wird. Das ist nach AK-Ansicht unbedingt notwendig. Auch für bereits diplomiertes Personal muss es möglich sein, einfach zum Bachelor-Abschluss zu kommen.
Noch bis ins Jahr 2024 werden diplomierte Fachkräfte an den Krankenpflegeschulen nach dem jetzigen System ausgebildet. Das ist der AK zu lange – die Übergangsfrist sollte überdacht werden. Auf alle Fälle muss die künftige Wertigkeit des derzeitigen Diploms im neuen Gesetzesentwurf sichergestellt sein. Das ist nach dem Entwurf nicht der Fall.
Es wird eine zweijährige Ausbildung zur Pflegefachassistentin/zum Pflegefachassistenten eingeführt. Die Möglichkeit für die einjährige Ausbildung zur Pflegeassistentin/zum Pflegeassistent bleibt aber aufrecht. Die AK tritt dagegen auf, weil die Absolventen/-innen der kürzeren Ausbildung benachteiligt sind – sie verdienen weniger, haben keinen Berufsschutz und steigen beim Zugang zur Pension schlechter aus.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Auch wenn die Novelle bereits den Ministerrat passiert hat und demnächst im Parlament beschlossen werden sollte, werden wir auch weiterhin Verbesserungen für die Beschäftigten einfordern.“
(Information der AK OÖ., 14.06.2016)