Konstituierende Sitzung des neu gewählten Angestelltenbetriebsrates

Rechte im Betrieb 1

Innerhalb von sechs Wochen nach einer Betriebsratswahl hat sich der neu gewählte Betriebsrat zu konstituieren. Diese Sitzung wurde für den Mittwoch, den 15. Juli 2015, 14 Uhr, festgelegt.

In dieser Sitzung nächste Woche geht es vor allem um folgende Themen:

  • Wahl der/des Betriebsratsvorsitzenden und der Stellvertreter
  • Aufteilung der Funktionen (Kassa, Schriftführer, etc….)
  • Grundsatzbeschlüsse für die kommende Funktionsperiode

Bei den Grundsatzbeschlüssen handelt es sich auch um Betriebsratsleistungen, die wieder festzulegen sind, wie z. B. Höhe der Zuschüsse für Bädergutscheine, Höhe der Zuschüsse bei Hochzeit oder Geburt eines Kindes, Gutscheinverkauf welcher Firmen, usw.

Falls wer eine kreative Idee beisteuern möchte, was z. B. Änderungen bei Gutscheinen, etc. betrifft, dann Mitteilung an uns erbeten (z. B. per Mail an den Schreiber dieser Zeilen) – für neue Anregungen sind wir jederzeit offen!

Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrates Sommer 2015

Gratzer WolfgangLiebe Kolleginnen und Kollegen!

Hiermit übermitteln wir Euch wiederum die aktuelle und auch sehr umfangreiche Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrates, wie immer verfasst von Wolfgang Gratzer, dem ZBR-Vorsitzenden.
Dieses Mal geht es vor allem um

  • Bericht vom Vorstand
  • Kooperationen Wien / Kärnten
  • Effizienzsteigerungsanalyse in der AUVA
  • Change-Abschluss
  • Betriebsvereinbarungen
  • … und noch viel mehr!

Also, Zeit nehmen und weiterlesen (ist aus Datenschutzgründen auf einem internen Server gespeichert, kann daher nur innerhalb der AUVA geöffnet werden):
Mitarbeiter-Info Sommer 2015

Rechtzeitig vor dem Sommer: Alles Wissenswerte zum Thema „Urlaub“

Urlaub 2014

Die Temperaturen steigen wieder, die Urlaubszeit naht – Grund genug, auf diesem Blog wieder einmal alles zum Thema „Urlaub“ zu veröffentlichen – vor allem interessant für neue Kolleginnen und Kollegen, aber auch für „alte Hasen“.

Unter anderem geht es um folgende Punkte:

  • Urlaubsanspruch
  • Urlaubsverjährung
  • Urlaubsberechnung / Anrechnungszeiten
  • Unterschied Urlaubsgeld / Urlaubsentgelt
  • Krank im Urlaub – Was tun?

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Wieder mal zur Erinnerung: Zum Glück gibt’s Urlaubsgeld!

Urlaubsgeld

Zwei mal im Jahr gibt es mehr Geld am Konto, das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben, darauf gebe es sogar einen gesetzlichen Anspruch. Dem ist aber nicht so.

Das 13. Und 14. Gehalt wurden von den Gewerkschaften erkämpft und in Kollektivverträgen verankert. Um weiterhin das hohe Niveau der Kollektivverträge aufrecht zu erhalten, brauchen die Gewerkschaften die Unterstützung der BetriebsrätInnen und der Gewerkschaftsmitglieder.

Nicht alle bekommen Sonderzahlungen
Nicht alle bekommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ein 13. Und 14. Gehalt gibt es nur dort, wo es die Kollektivverträge vorsehen. Atypisch Beschäftigte wie Freie DienstnehmerInnen oder WerkvertragsnehmerInnen, bekommen keine Sonderzahlungen. Immer noch gibt es auch bei den unselbständig Beschäftigten Bereiche, in Österreich zum Glück sehr wenige, die nicht in den Geltungsbereich eines Kollektivvertrages fallen.

Urlaub Aktion 1Urlaub Aktion 2

Urlaub Aktion 3Urlaub Aktion 4

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