Einladung zur Betriebsversammlung anlässlich der Betriebsratswahl 2015

Wie vielleicht schon gesehen, wurde die offizielle Mitteilung, dass anlässlich der heurigen Betriebsratswahl eine Betriebsversammlung am Mittwoch, den 13. Mai 2015, stattfindet, im BR-Schaukasten vor dem Speisesaal und am Schwarzen Brett vor dem BR-Büro veröffentlicht.

Wir möchten Euch auch hier herzlich einladen, als Gast wird ZBR-Vorsitzender Wolfgang Gratzer über Aktuelles aus der AUVA berichten. Also Termin vormerken und zahlreich kommen, da für die Beschlussfassung möglichst viele Beschäftigte anwesend sein sollten.

Im Anschluss gemeinsamer Meinungsaustausch bei Kaffee und Kuchen!

Betriebsversammlung Mai 2015

Chorprobe für das große UKH 10-Jahres-Fest

Chor 2
Folgende Information des Betriebsrates der AUVA-Landesstelle Linz leiten wir gerne weiter:
Wie schon teilweise bekannt, findet am 01. Juli 2015 das Fest zum 10jährigen Jahrestag der Übersiedlung statt.

Aus diesem Anlass sollten wir wieder als Chor auftreten.

Es sind dazu aber einige Proben nötig und ich ersuche alle, die beim „Weihnachtschor“ dabei waren, wieder mitzusingen. Natürlich sind auch alle anderen sangesfreudigen Kolleginnen und Kollegen (natürlich auch aus dem UKH) dazu herzlichst eingeladen.

Ich habe moderne und traditionelle Lieder zur Auswahl und wir treffen uns am

Donnerstag, den 07.Mai 2015, um 15.00 Uhr

im Freizeitraum der Landesstelle zur ersten Probe. Sollten sich einige dazu einfinden, werden wir die nächsten Probentermine dort vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Josef Frattner, Stv. Leiter Leistungsabteilung
AUVA-Landesstelle Linz
Tel.  32302
mailto:franz.frattner@auva.at

Gesundheitsschutz für Beschäftigte: AK fordert schärfere Kontrollen in den Betrieben

AK-Logo-neuAktuelle Statistiken und internationale Vergleiche zeigen:
Gesundheitsschutz ist immer noch kein zentrales Thema für viele österreichische Betriebe – trotz alarmierender Zahlen!

Etwa acht von zehn Erwerbstätigen sind in der Arbeit einem körperlichen oder psychischen Gesundheitsrisiko ausgesetzt.

Als Hauptbelastung gilt hoher Zeitdruck. Die AK fordert mehr Verantwortungsbewusstsein der Betriebe, verstärkte Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat und schärfere Strafen bei Verstößen gegen den Gesundheitsschutz.

Die Gefahr, durch Arbeit krank zu werden, ist in Österreich hoch: Laut Statistik Austria sehen 73 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Risiko, durch den Job körperlich krank zu werden. 40 Prozent befürchten, psychisch krank zu werden. Laut Arbeitsklima Index leidet die Hälfte der Beschäftigten unter Zeitdruck. 27 Prozent haben ein Problem mit seelisch belastender und aufreibender Arbeit  und ebensoviele  leiden unter zu wenig Unterstützung durch Vorgesetzte und überlangen Arbeitszeiten.

Körperliche und seelische Belastungen nehmen zu
Als Folge dieser Belastungen kommt es immer häufiger zu psychischen Erkrankungen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer warnt: „Die Zahl an Krankenständen aufgrund von Burn Out oder Depressionen steigt seit Jahren und damit für die Betroffenen das Risiko, den Job zu verlieren. Neben den seelischen sind auch die körperlichen Belastungen stark im Steigen.“

Die häufigsten körperlichen Belastungen am Arbeitsplatz sind laut Statistik Austria starke Anstrengung für die Augen (35 Prozent), Hantieren mit schweren Lasten und Arbeiten in schwieriger Arbeitshaltung (je 27 Prozent). Die schwerwiegendsten Folgen dieser Belastungen sind Rückenbeschwerden. 32 Prozent der von Statistik Austria Befragten geben an, darunter zu leiden. An zweiter Stelle folgen Schmerzen im Nacken und in den Armen (19 Prozent). Körperliche Belastungen verursachen aber auch psychische Probleme wie Stress, Depressionen und Angstzustände.

Arbeitsbedingungen unter die Lupe nehmen
Für AK-Präsident Kalliauer ist klar: „Es liegt in der Verantwortung der Betriebe, auf den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten zu achten.“  Das sehen nicht alle Unternehmen so. Manche heimische Betriebe beschäftigen sich deutlich zu wenig mit ihren Arbeitsbedingungen: EU-weit machen 76 Prozent der Unternehmen eine ständige Evaluierung ihrer Arbeitsbedingungen, mit dem Zweck, mögliche Gefahren für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu erkennen. In Österreich tun dies nur 56 Prozent der Unternehmen.

Rund 80 Prozent der österreichischen Betriebe sind bei der Evaluierung psychischer Belastungen säumig – und das trotz einer klaren gesetzlichen Verpflichtung seit 2013. Die AK fordert daher eine Aufstockung der Zahl an Arbeitsinspektoren/-innen, damit diese ihren Aufgaben hinsichtlich regelmäßiger Kontrollen und wirksamer Sanktionen auch gerecht werden können.

Arbeitsinspektorat muss auch durchgreifen können
Die Menschen müssen immer länger arbeiten, bevor sie in Pension gehen können. Viele erreichen aber das gesetzliche Pensionsalter nicht in einem aufrechten und aktiven Beschäftigungsverhältnis, weil die Arbeit sie zunehmend krank macht.

Die AK fordert daher unter anderem die Einrichtung des Arbeitsinspektorats als Behörde, die auch befugt ist, bei Rechtsverletzungen Verwaltungsstrafverfahren zu verhängen und Strafbescheide zu erlassen. Weiters müssen die Strafen verschärft werden, wenn krankmachende Arbeitsbedingungen nicht abgestellt und Arbeitnehmerschutzbestimmungen nicht eingehalten werden.

Außerdem braucht es mehr Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz. Betriebsräte/-innen müssen bei der Evaluierung der körperlichen und psychischen Belastungen besser eingebunden sein und nachhaltiger eingreifen und verändern können.
(Information der AK OÖ., 14.04.2015)

Arbeitsklima-Index: Führungsdefizite vermiesen den Job

AK-Logo-neuDas Betriebsklima spielt eine wichtige Rolle für die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten.

Qualität und Führungsstil der Vorgesetzten haben dabei ebenso großen Einfluss wie das Ausmaß der Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten und die Loyalität des Betriebs gegenüber den Mitarbeitern/-innen.

Zufriedene Arbeitnehmer sind „treuer“
90 Prozent der Beschäftigten, die mit ihren Vorgesetzten zufrieden sind, sind auch mit ihrer beruflichen Tätigkeit zufrieden. Aber bei jenen Arbeitnehmer/-innen, die mit dem Führungsstil mittel bis gar nicht zufrieden sind, sehen nur 57 Prozent ihre Arbeit positiv.

Auch die so genannte „Betriebstreue“ hängt mit der Zufriedenheit der Arbeitnehmer/-innen zusammen. In den letzten 15 Jahren hat sich hier vieles verändert: Damals antworteten noch 46 Prozent der Arbeitnehmer/-innen, sie wollen „unbedingt wieder im selben Betrieb arbeiten“, jetzt sind es nur mehr 32 Prozent (Angestellte 34, Arbeiter/-innen 29 Prozent).

Führungsstil und betriebliche Rahmenbedingungen stehen oft in Zusammenhang mit der Loyalität zum Betrieb. Insgesamt 83 Prozent der Beschäftigten, die mit dem Vorgesetzten zufrieden sind, sagen, sie würden zumindest „eher“ wieder im selben Betrieb zu arbeiten beginnen. Hingegen meinen das nur 43 Prozent jener, die mit dem Führungsstil nicht zufrie-den sind. Eine der Konsequenzen, die Beschäftigte aus ihrer Unzufriedenheit ziehen: Fast jede/r Fünfte (18 Prozent), der/die mit dem Führungsstil unzufrieden ist, möchte die Firma in naher Zukunft wechseln.

Führungskräfte unter Druck
Vorgesetzte stehen oft selbst unter Druck, vor allem, wenn sie sich auf der mittleren Ebene befinden, also in der so genannten „Sandwich-Position“. Laut Führungskräftemonitor der AK Oberösterreich sehen es 21 Prozent der Führungskräfte als herausfordernd an, sich die Zeit richtig einzuteilen. 22 Prozent kämpfen, um die Vorgaben von Eigentümern oder Vorgesetzten zu erfüllen, und tun sich schwer, durch die Arbeit gesundheitlich nicht beeinträchtigt zu werden. Auch die Motivation von Mitarbeitern/-innen ist mittlerweile für fast ein Viertel (23 Prozent) aller Führungskräfte zur Herausforderung geworden.

AK fordert Ausbau der Mitbestimmung
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer sieht eine bessere innerbetriebliche Mitbestimmung, etwa durch Betriebsräte/-innen, als Schlüssel für ein besseres Betriebsklima: „Mehr Mitbestimmung und Vertretung im Betrieb bringen nicht nur den Mitarbeitern/-innen Vorteile, auch die Unter-nehmen profitieren langfristig. Denn zufriedene Beschäftigte sind motivierter, was letztlich dem Betrieb zu gute kommt. Die Arbeiterkammer setzt sich für den Ausbau der Mitbestimmung in den Unternehmen ein. Zum Beispiel können Betriebsräte/-innen bei Frauenförderplänen und bei Leiharbeitern/-innen noch zu wenig durchsetzen. Hier reicht ihr Mitspracherecht nicht aus.“
(Information der AK. OÖ, 17.04.2015)

Bilanz AK-Rechtsschutz Linz: mehr als 58 Mio Euro erkämpft!

AK-Logo-neuMehr als 118.000 Arbeitnehmer/-innen aus den Bezirken Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung haben im Vorjahr Rat und Hilfe bei der Arbeiterkammer gesucht.

Das zeigt die Leistungsbilanz 2014 des AK-Rechtsschutzes Linz. „Auch in diesen schwierigen Zeiten hilft die AK ihren Mitgliedern wirksam und kostenlos“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

91.500 Anfragen bei der Telefon-Hotline
Im vergangenen Jahr wandten sich 118.212 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an den AK-Rechtsschutz Linz. Vor allem die telefonische Rechtsberatung hat sich wieder bestens bewährt. Dem Großteil der 91.500 Anrufer/-innen wurde sofort geholfen.

Zu einem persönlichen Beratungsgespräch sind im Vorjahr 19.560 Arbeitnehmer/-innen in die Arbeiterkammer Linz gekommen. 7125 AK-Mitglieder meldeten sich schriftlich oder per E-Mail bei den Rechtsexpertinnen und -experten.

58,117.399 Euro Vertretungserfolg
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen kam zur Beratung die Vertretung. Durch außergerichtliche Interventionen wurden im Vorjahr 1,554.373 Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht.

Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern/-innen beharrlich Geld schuldig bleiben, müssen die Ansprüche beim Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt werden. Auf diesem Wege wurden 3,740.623 Euro erkämpft.

In den Gerichtsverfahren ging es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, Überstunden und Mehrarbeit, aber auch um Beendigungsansprüche. Doch selbst nach einem rechtskräfti-gen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeit-nehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet.

Außerdem wurden 2014 für Arbeitnehmer/-innen, die von einer Insolvenz in den Bezirken Linz,  Linz-Land und Urfahr-Umgebung betroffen waren, 35,166.388 Euro geholt.  Davon entfallen 26,885.51 Euro auf die Insolvenz der Firma dayli, die im Bezirk Linz-Land ihren Sitz hatte. Das bedeutet, dass die Ansprüche aller dayli-Beschäftigten in ganz Österreich durchgesetzt wurden.

In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt der AK-Rechtsschutz Linz im vergangenen Jahr 17,656.015 Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche (Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension) und Pflegegeld.

Damit hat der AK-Rechtsschutz Linz 2014 an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen Zahlungen von insgesamt 58,117.399 Euro für die AK-Mitglieder erreicht – ein neuer Rekordwert.

Zu gering entlohnt
Immer mehr Unternehmen verletzen das Arbeitsrecht systematisch.

Hier ein Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin war etwas mehr als 4 Jahre in einem Handelsbetrieb tätig. Sie wurde als Regalbetreuerin eingestellt und daher entsprechend dem Kollektivvertrag für Handelsarbeiter entlohnt. Dies entsprach am Anfang auch der Realität. Ab Jänner 2012 verrichtete die Arbeitnehmerin jedoch hauptsächlich und ab Jänner 2013 ausschließlich Angestelltentätigkeiten, nämlich als Kassiererin. Damit war ab Jänner 2012 nicht der Handelsarbeiter-, sondern der Handelsangestellten-Kollektivvertrag anzuwenden. Damit lag eine unterkollektivvertragliche Entlohnung vor.

Trotz mehrfacher Aufforderung der Arbeitnehmerin wurde die Entgeltdifferenz nicht bezahlt und auch keine Ummeldung bei der Gebietskrankenkasse vorgenommen. Erst nach Intervention der AK bezahlte der Arbeitgeber die offenen Differenzen bei der monatlichen Entlohnung, die Zuschläge für die erweiterten Öffnungszeiten, die angefallenen Mehr- und Überstunden sowie die Differenz bei den Sonderzahlungen nach. Der Nachzahlungsbetrag von mehr als 10.000 Euro betraf allerdings lediglich den Zeitraum von November 2013 bis November 2014, weil wegen der kollektivvertraglichen Verfallsbestimmung nur mehr die offenen Ansprüche für ein Jahr rückwirkend verlangt werden konnten. Der schon seit Jänner 2012 unterentlohnten Arbeitnehmerin entgingen mehr als 5.000 Euro.

Bürgerinitiative für mehr Gerechtigkeit
„Weil sich solche Fälle von Unterentlohnung häufen, haben AK und ÖGB Oberösterreich eine Parlamentarische Bürgerinitiative gestartet, die von 25.000 Menschen unterzeichnet wurde“, so AK-Präsident Kalliauer. „Wir fordern, dass Gebietskrankenkasse und Finanzamt die Beschäftigten verständigen müssen, wenn Betriebskontrollen Unterentlohnung aufdecken. Und Verfallsfristen von weniger als 3 Jahren sollen abgeschafft werden.“
(Information der AK OÖ., 09.04.2015)

OÖ. Betriebssport Bowling Event 2015

Bowling 4

19. Mai bis 13. Juni 2015
Bowling Center Pasching

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Landesverband OÖ. lädt in Zusammenarbeit mit dem Bowling Center Pasching zu einem Betriebs-Bowlingturnier für Lehrlinge und erwachsene Firmenangehörige ein.

Es soll der Spaß im Vordergrund stehen und der Bowlingsport einmal nähergebracht werden. Dabei kann man sich ungezwungen mit anderen Teams zu Wettkampfbedingungen messen. Dies fördert den Teamgeist und das soziale Netzwerk im eigenen und mit anderen Betrieben. Es können auch mehrere Teams je Firma an der Veranstaltung teilnehmen.

Falls wer Interesse hat, bitte direkt bei BRV Kronsteiner (Tel. 42607) melden.

Alle weiteren Details zur Veranstaltung, zum Reglement, etc. bitte hier nachlesen:
Betriebssport Bowling-Ausschreibung-TRIO2015
Bowling-Center Pasching

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