Neue Broschüre: psychische Belastungen bei der Arbeit

Broschüre psychische BelastungenErkennen – Bekämpfen – Vermeiden

Die Evaluierung psychischer Belastungen bei der Arbeit ist im Rahmen des ArbeitnehmerInnen-schutzgesetzes (ASchG) seit 2013 verbindlich geregelt.

Für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen und die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten bedeutet diese Vorgabe zweifellos einen Meilenstein und macht konkrete, mitunter tiefgreifende Maßnahmen in den Betrieben erforderlich.

Die vorliegende neue Broschüre der GPA-djp soll eine praktische Handlungshilfe für alle sein, die arbeitnehmerseitig in die Evaluierung eingebunden sind.

Sie beleuchtet Verantwortlichkeiten und Aufgaben und somit auch die verschiedenen Rollen und Möglichkeiten der Akteure im Prozess. Außerdem soll sie den Blickwinkel auf bestehende Handlungsfelder öffnen und  die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Betriebsräten im Rahmen der Evaluierung thematisieren.

Hier zum Nachlesen:
Psychische Belastungen bei der Arbeit

Es ist wieder Zeit für mehr Bewegung: Step-Workout im UKH Linz!

Step-Workout

Die Feiertage sind vorbei und es gibt viele Gründe für mehr Bewegung!

Daher bieten wir auch im neuen Jahr wieder Step-Workout-Stunden im UKH Linz an, wiederum abgehalten von Sandra Weirauch, und gestartet wird am kommenden Montag, den 12. Jänner 2015!

Stundeninhalt:
In dieser Stunde kombinieren wir eine kleine Step-Choreografie mit anschließendem Bodyworkout. So trainieren wir unsere Ausdauer, Koordination und bauen dazu noch ein paar kleine Muskelkraftwerke auf! Für Spaß und Abwechslung sorgen dabei der Einsatz von Musik und Übungen aus verschiedenen Trainingsarten (Pilates, Rückenschule, Power-Yoga, Bodyart etc.).
Mit einem entspannenden Stretchingteil klingt die Stunde aus.

Wer?
Alle, die Spaß und Freude an Bewegung haben – Aerobic-Erfahrung ist nicht notwendig!

Wann?
jeden Montag ab
 12. Jänner 2015,  jeweils 15.15 bis 16.15 Uhr, in der Physiotherapie des UKH Linz, UG 1.

Ich freue mich auf Dein Kommen!
Sandra Weirauch
Für ev. Rückfragen: Tel. 42644

Das bringt 2015 für Arbeitnehmer und Konsumenten

AK-Logo-neuManches neu macht das Jahr 2015 für Arbeitnehmer und Konsumenten: das Lohn- und Sozialdumpinggesetz wird verschärft, zu Verbesserungen kommt es im Arbeitszeitgesetz sowie im Mietrecht und im Sozialrecht gibt es einige Anpassungen.

Die Änderungen, die 2015 wirksam werden, im Detail (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Schutz vor Lohn- und Sozialdumping
Die behördlichen Lohn-Kontrollmöglichkeiten werden nun auf das gesamte (durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag) zustehende Entgelt – unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien – erweitert. Damit wird die verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung von Verstößen ausgedehnt. Bisher konnte nur der Grundlohn überprüft werden.

Weiters wird eine Informationspflicht der Arbeitnehmer über einen (ihr Arbeitsverhältnis betreffenden) Strafbescheid gegen den Arbeitgeber im Falle von Lohndumping eingeführt. Die Forderung der Arbeiterkammer in ihrer Parlamentarischen Bürgerinitiative ist damit noch nicht zur Gänze erfüllt. Die AK verlangt ja, dass die Beschäftigten bereits verständigt werden müssen, wenn eine Kontrolle durch Gebietskrankenkasse und Finanzamt zeigt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen haben – nicht erst nach Ausstellung eines Strafbescheides.

Änderungen im Arbeitszeitrecht
Einerseits kommt es zu einer Erleichterung für die Arbeitgeber bei den Arbeitszeitaufzeichnungen, andererseits wird das Recht der Arbeitnehmer zur Übermittlung von Arbeitszeitaufzeichnungen erweitert. Die rechtliche Konsequenz für die Nichterfüllung der Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen ist die Hemmung der Verfallsfristen.

Sozialwerte
Die Höchstbeitragsgrundlage, bis zu deren Höhe Sozialversicherung zu zahlen ist, erhöht sich auf 4650 Euro brutto monatliches Entgelt (2014: 4530 Euro), die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 405,98 Euro monatlich bzw. 31,17 Euro täglich (2014: 395,31 Euro monatlich bzw. 30,35 Euro täglich), die Rezeptgebühr steigt um 15 Cent auf 5,55 Euro pro Medikament und das höchstmögliche Arbeitslosengelt erhöht sich auf 48,30 Euro täglich (2014: 48,02).

Weitere Informationen dazu siehe auch hier: Sozialversicherungsbeiträge 2015

Pflegegeld
Derzeit ist für die Pflegestufe 1 ein durchschnittlicher Mindest-Stundenwert von mehr als 60 Stunden erforderlich, ab Jänner 2015 sieht der Gesetzesentwurf mehr als 65 Stunden vor. In der Pflegestufe 2 wird sich der Mindest-Stundenwert um zehn auf über 95 Stunden erhöhen.

Pensionsversicherung
Bei der Korridorpension steigt die Anzahl der erforderlichen Versicherungsmonate von 38,5 Jahren auf 39 Jahre.

Das Alter für die Anwendung des Tätigkeitsschutzes bei Gewährung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension steigt von 58 Jahren auf 59 Jahre.

Für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer müssen 36,5 Beitragsjahre der Pflichtversicherung oder 39 Versicherungsjahre vorliegen, jeweils um sechs Monate mehr als bisher.

Mietrechtsgesetz-Änderung
Die Erhaltungskosten von Gasthermen, E-Boilern und Durchlauferhitzern ist ein fast schon „ewiges“ Streitthema. Hier hat der Gesetzgeber nun eine klare Regelung getroffen: Die Vermieter haben die Kosten für Reparatur oder Austausch dieser Geräte zu übernehmen. Andererseits müssen die Mieter für die regelmäßige Wartung auf ihre Kosten sorgen.
(Information der AK OÖ., 22.12.2014)

Gedanken des AUVA-Zentralbetriebsrates zum Jahreswechsel

Gratzer WolfgangSehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!

Als MitarbeiterInnen der AUVA blicken wir auf ein durchwachsenes Jahr 2014 zurück.

Zu Jahresbeginn einigte man sich im Zuge der Regierungsbildung auf eine Beitragssenkung zur AUVA in Höhe von 0,1 %, das bedeutet einen jährlichen Einnahmenverlust von rund 90 Mio Euro.

Freilich ist es erfreulich, dass sich die AUVA dazu bekennt, keine Kürzungen bei Leistungen und Personal vorzunehmen.

Dennoch werden nunmehr Kooperationen im großen Stil geprüft, Studien erarbeitet und weitreichende Umstrukturierungen angedacht.

Die Kooperation des UKH Klagenfurt mit dem 10mal so großen LKH Klagenfurt (Wörtherseeklinikum) könnte beispielgebend für weitere UKH’s sein und ist deshalb für uns als ZBR von enormer Bedeutung. In noch größeren Zügen denkt man in der Region Wien, wo eine Zusammenlegung der beiden UKH’s Meidling und LBK und der RZ’s Meidling und Weißer Hof mit einer gleichzeitigen Anbindung an ein großes Wiener Krankenhaus im Rahmen einer vertieften Machbarkeitsstudie geprüft wird.

Dabei geht es um nicht mehr und nicht weniger, als bestimmte Abteilungen (z. B. Küche, Labor, Röntgen, etc.) gemeinsam mit anderen zu führen und dadurch Personal und somit Kosten einzusparen. Es ist nicht selbstverständlich, dass die AUVA im Zuge möglicher Kooperationen eine Beschäftigungsgarantie abgegeben hat. Dennoch, kommt es zur Umsetzung einer Kooperation, sind wir besonders gefordert. Schließlich geht es uns – wie auch im ZBR-Positionspapier dargestellt – darum, für und mit betroffenen KollegInnen Zukunftsperspektiven zu erarbeiten und Angebote zur beruflichen Weiterentwicklung zu schaffen.

In den letzten Wochen und Monaten brachte nunmehr ein Einschaubericht des Gesundheitsministeriums für die AUVA unerwünschte Schlagzeilen. Die in der Öffentlichkeit diskutierten Vorkommnisse sollen hier nicht näher kommentiert werden. Fakt ist allerdings, dass damit ein Obmannwechsel verbunden ist. Während sich Obfrau Renate Römer anderen Aufgaben widmet, liegen die Geschicke der AUVA nunmehr in den Händen des steirischen Unternehmers Thomas Gebell.

Mit dem Wechsel an der Führungsspitze der AUVA kommen 2015 eine Reihe von Herausforderungen auf uns zu. Die gesetzlich geschaffene Finanzlücke kann nicht dauerhaft ignoriert werden. Maßnahmen zur Kostendämpfung, wie oben beschrieben, müssen umgesetzt werden. Dass das – wie von der AUVA zugesagt – tatsächlich nicht zu Lasten unserer KollegInnen und der Leistungen an unsere Versicherten passiert, ist einer unserer Arbeitsschwerpunkte für das bevorstehende Jahr.

Wie ich meine, eine Herausforderung, die uns über die nächsten Jahre begleiten wird. Aber auch eine Herausforderung, der wir uns stellen und die wir gemeinsam mit Ihnen, unseren KollegInnen und Interessenvertretungen, erfolgreich bewältigen werden.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen ein zufriedenes, ein erfolgreiches, aber vor allem ein gesundes Jahr 2015!

Mit kollegialem Gruß
Wolfgang Gratzer, Vorsitzender des AUVA-Zentralbetriebsrates

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