Großer Handtaschenverkauf sowie 3-teiliges Kofferset zum Sensationspreis!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir können Euch folgende Schnäppchen zum Verkauf anbieten:

Handtaschen, Einzelstücke, zum Sensationspreis von € 25,–,
sowie ein dreiteiliges Kofferset zum Preis von € 59,– (anstelle von € 189,–)

Taschen und Kofferset

Von den Handtaschen haben wir 65 unterschiedliche lagernd – also am besten gleich kommen, gustieren, bezahlen und mitnehmen! Angebot gültig, solange der Vorrat reicht.

Vom Kofferset haben wir ein Musterset zum Anschauen hier, wird bei Gefallen von uns bestellt.

Also einfach anrufen (Tel. 42607) und vorbeischauen!

FSME-Schutzimpfung 2015 im UKH Linz

ZeckenLiebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch heuer ist es aufgrund der zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat im Jahre 2002 getroffenen Vereinbarung möglich, Ihnen die „Zeckenschutzimpfung“ anzubieten.

Die Aufteilung der Impfkosten für MitarbeiterInnen ist wie folgt: 70 % AUVA, 15% Betriebsrat, 15 % MitarbeiterInnen.

Für die Angestellten des UKH wird der Selbstbehalt vom Angestellten-Betriebsrat übernommen.

Für Angehörige  kann der Impfstoff mitbestellt werden, es ist aber dafür der volle Preis von
€ 21,89 für Erwachsene und € 18,59 für Kinder (bis 16 Jahre) zu bezahlen.
Die Impfung von Angehörigen im Haus wird aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt.

Anmeldung
Die Anmeldung (ggf. Bezahlung) ist ab sofort möglich, jedoch bis spätestens 15. Februar 2015 durchzuführen.

Impftermine
Donnerstag, 05. März 2015 und Donnerstag, 12. März 2015, jeweils von 9 bis 11 Uhr bei unserer Betriebsärztin, Frau Dr. Bayer-Treml, UKH-Nachbehandlung im Erdgeschoß, Zimmer 10. Wir bitten Sie, Ihren Impfpass mitzubringen.

Rückfragen sind jeweils Donnerstag vormittags persönlich bei Frau Dr. Bayer-Treml im Nachuntersuchungsraum 10 (ausgenommen 29.02.2015) oder von Montag bis Freitag telefonisch bei Frau Michaela Heese (Tel.: 05 9393-32712) möglich.

Impfschema
Die Grundimmunisierung besteht aus:

  • 1. Teilimpfung
  • 2. Teilimpfung: 4 bis 8 Wochen nach der 1. Teilimpfung
  • 3. Teilimpfung: 9 bis 12 Monate nach der 1. Teilimpfung
  • 1. Auffrischung (Boosterimfpung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung
  • Weitere Auffrischungsimpfungen: alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung

Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre!

Die Verabreichung/Abgabe des für MitarbeiterInnen kostenlosen Impfstoffes wird nur entsprechend den Intervallen des o.a. Impfschemas durchgeführt.  Eine jährliche Anmeldung zum Bezug des kostenlosen Impfstoffes für den angeblichen Eigenbedarf von MitarbeiterInnen (Auffrischung) ist daher nicht möglich.

Nachbestellungen nach dem 15. Februar 2015 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Freundliche Grüße!
Dr. Maria Bayer-Treml, Betriebsärztin
AUVA-Landesstelle Linz, Unfallverhütungsdienst – Arbeitsmedizin, Garnisonstraße 5, 4010 Linz
Tel. 05 9393 32707
Maria.Bayer-Treml@auva.at

Neue Broschüre: psychische Belastungen bei der Arbeit

Broschüre psychische BelastungenErkennen – Bekämpfen – Vermeiden

Die Evaluierung psychischer Belastungen bei der Arbeit ist im Rahmen des ArbeitnehmerInnen-schutzgesetzes (ASchG) seit 2013 verbindlich geregelt.

Für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen und die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten bedeutet diese Vorgabe zweifellos einen Meilenstein und macht konkrete, mitunter tiefgreifende Maßnahmen in den Betrieben erforderlich.

Die vorliegende neue Broschüre der GPA-djp soll eine praktische Handlungshilfe für alle sein, die arbeitnehmerseitig in die Evaluierung eingebunden sind.

Sie beleuchtet Verantwortlichkeiten und Aufgaben und somit auch die verschiedenen Rollen und Möglichkeiten der Akteure im Prozess. Außerdem soll sie den Blickwinkel auf bestehende Handlungsfelder öffnen und  die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Betriebsräten im Rahmen der Evaluierung thematisieren.

Hier zum Nachlesen:
Psychische Belastungen bei der Arbeit

Es ist wieder Zeit für mehr Bewegung: Step-Workout im UKH Linz!

Step-Workout

Die Feiertage sind vorbei und es gibt viele Gründe für mehr Bewegung!

Daher bieten wir auch im neuen Jahr wieder Step-Workout-Stunden im UKH Linz an, wiederum abgehalten von Sandra Weirauch, und gestartet wird am kommenden Montag, den 12. Jänner 2015!

Stundeninhalt:
In dieser Stunde kombinieren wir eine kleine Step-Choreografie mit anschließendem Bodyworkout. So trainieren wir unsere Ausdauer, Koordination und bauen dazu noch ein paar kleine Muskelkraftwerke auf! Für Spaß und Abwechslung sorgen dabei der Einsatz von Musik und Übungen aus verschiedenen Trainingsarten (Pilates, Rückenschule, Power-Yoga, Bodyart etc.).
Mit einem entspannenden Stretchingteil klingt die Stunde aus.

Wer?
Alle, die Spaß und Freude an Bewegung haben – Aerobic-Erfahrung ist nicht notwendig!

Wann?
jeden Montag ab
 12. Jänner 2015,  jeweils 15.15 bis 16.15 Uhr, in der Physiotherapie des UKH Linz, UG 1.

Ich freue mich auf Dein Kommen!
Sandra Weirauch
Für ev. Rückfragen: Tel. 42644

Das bringt 2015 für Arbeitnehmer und Konsumenten

AK-Logo-neuManches neu macht das Jahr 2015 für Arbeitnehmer und Konsumenten: das Lohn- und Sozialdumpinggesetz wird verschärft, zu Verbesserungen kommt es im Arbeitszeitgesetz sowie im Mietrecht und im Sozialrecht gibt es einige Anpassungen.

Die Änderungen, die 2015 wirksam werden, im Detail (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Schutz vor Lohn- und Sozialdumping
Die behördlichen Lohn-Kontrollmöglichkeiten werden nun auf das gesamte (durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag) zustehende Entgelt – unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien – erweitert. Damit wird die verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung von Verstößen ausgedehnt. Bisher konnte nur der Grundlohn überprüft werden.

Weiters wird eine Informationspflicht der Arbeitnehmer über einen (ihr Arbeitsverhältnis betreffenden) Strafbescheid gegen den Arbeitgeber im Falle von Lohndumping eingeführt. Die Forderung der Arbeiterkammer in ihrer Parlamentarischen Bürgerinitiative ist damit noch nicht zur Gänze erfüllt. Die AK verlangt ja, dass die Beschäftigten bereits verständigt werden müssen, wenn eine Kontrolle durch Gebietskrankenkasse und Finanzamt zeigt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen haben – nicht erst nach Ausstellung eines Strafbescheides.

Änderungen im Arbeitszeitrecht
Einerseits kommt es zu einer Erleichterung für die Arbeitgeber bei den Arbeitszeitaufzeichnungen, andererseits wird das Recht der Arbeitnehmer zur Übermittlung von Arbeitszeitaufzeichnungen erweitert. Die rechtliche Konsequenz für die Nichterfüllung der Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen ist die Hemmung der Verfallsfristen.

Sozialwerte
Die Höchstbeitragsgrundlage, bis zu deren Höhe Sozialversicherung zu zahlen ist, erhöht sich auf 4650 Euro brutto monatliches Entgelt (2014: 4530 Euro), die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 405,98 Euro monatlich bzw. 31,17 Euro täglich (2014: 395,31 Euro monatlich bzw. 30,35 Euro täglich), die Rezeptgebühr steigt um 15 Cent auf 5,55 Euro pro Medikament und das höchstmögliche Arbeitslosengelt erhöht sich auf 48,30 Euro täglich (2014: 48,02).

Weitere Informationen dazu siehe auch hier: Sozialversicherungsbeiträge 2015

Pflegegeld
Derzeit ist für die Pflegestufe 1 ein durchschnittlicher Mindest-Stundenwert von mehr als 60 Stunden erforderlich, ab Jänner 2015 sieht der Gesetzesentwurf mehr als 65 Stunden vor. In der Pflegestufe 2 wird sich der Mindest-Stundenwert um zehn auf über 95 Stunden erhöhen.

Pensionsversicherung
Bei der Korridorpension steigt die Anzahl der erforderlichen Versicherungsmonate von 38,5 Jahren auf 39 Jahre.

Das Alter für die Anwendung des Tätigkeitsschutzes bei Gewährung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension steigt von 58 Jahren auf 59 Jahre.

Für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer müssen 36,5 Beitragsjahre der Pflichtversicherung oder 39 Versicherungsjahre vorliegen, jeweils um sechs Monate mehr als bisher.

Mietrechtsgesetz-Änderung
Die Erhaltungskosten von Gasthermen, E-Boilern und Durchlauferhitzern ist ein fast schon „ewiges“ Streitthema. Hier hat der Gesetzgeber nun eine klare Regelung getroffen: Die Vermieter haben die Kosten für Reparatur oder Austausch dieser Geräte zu übernehmen. Andererseits müssen die Mieter für die regelmäßige Wartung auf ihre Kosten sorgen.
(Information der AK OÖ., 22.12.2014)

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