Ärzteüberstunden: EU droht Österreich mit Klage

Ueberstunden

Österreich kommt in Sachen Arbeitszeit von Spitalsärzten unter Druck. Die Arbeitszeitrichtlinie der EU sieht Maximalarbeitszeiten vor, die an österreichischen Spitälern oft nicht eingehalten werden. Die EU-Kommission droht Österreich deshalb mit einer Klage, sollte nicht bald eingelenkt werden. Noch einen Monat hat das Sozialministerium nach einer ersten Mahnung aus Brüssel Zeit für eine Stellungnahme, wie es die Belastung der Ärzte reduzieren will.

EU erlaubt maximal 48 Stunden pro Woche
Dienste von 70 Stunden und mehr in der Woche, darunter auch Nachtdienste: Für österreichische Ärztinnen und Ärzte ist das wegen vieler Überstunden keine Seltenheit, vor allem in den Spitälern. Die Arbeitszeitrichtlinie der EU verbietet das aber, in einer durchschnittlichen Woche sieht sie inklusive Überstunden maximal 48 Stunden Arbeit für die Ärzte vor.

Dem steht in Österreich aber noch das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz entgegen, das bis zu 72 Stunden Wochenarbeitszeit erlaubt. Das geht so nicht, steht in einem Mahnschreiben, das die EU-Kommission kürzlich an Österreich geschickt hat.
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Arbeiterkammer-Wahl 2014 – in 4 Tagen geht’s los!

AK-Logo-neu

AK – die starke Kraft für Arbeitnehmer
Ob bei Problemen am Arbeitsplatz oder bei Fragen zum Konsumentenrecht, zur Weiterbildung und zum Steuersparen:
Bei der Arbeiterkammer erhalten die Mitglieder Service, Rat und Hilfe – rasch, unbürokratisch, kostenlos.

Die AK ist aber nicht nur eine moderne Dienstleisterin. Sie ist auch die gesetzliche Interessenvertreterin der Arbeitnehmer/-innen. Als solche kümmert sie sich darum, dass deren Anliegen in der politischen Debatte Gehör finden.

Mit Ihrer Stimme geben Sie der Gerechtigkeit mehr Gewicht!
Welche Schwerpunkte in der AK gesetzt werden, darüber entscheiden gewählte Vertreter/-innen. Wer diese sind, das bestimmen die AK-Mitglieder alle fünf Jahre in freier und geheimer Wahl. Heuer ist es wieder so weit.

Wir können direkt im UKH wählen!
Wir können im Betrieb wählen, und zwar zu den folgenden Terminen:

  • Freitag, 21. März 2014, 7 bis 14 Uhr
  • Montag, 24. März 2014, 7 bis 15.30 Uhr
  • Dienstag, 25. März 2014, 7 bis 14 Uhr – jeweils im 1.UG, Lounge/Speisesaal

Weitere Informationen
sind auf der Homepage der AK OÖ. zu finden: AK-Wahl 2014

Wir bieten an: LED-Stirnlampe in aufregend jungem Design

Stirnlampe

Wir starten die nächste Verkaufsaktion:
LED-Stirnlampe in aufregend jungem Design – einfach zu bedienen – drei hochwertige weiße LEDs. Der Kopf ist schwenkbar, kompakt und so leicht, dass man ihn beim Tragen kaum spürt.

Preis / Bestelldauer:
Pro Stück € 24,90. Bestellung ist bis 31. März 2014 möglich. Ein Muster liegt im BR-Büro zur Ansicht auf.

Alle weiteren Details sind hier zu finden:
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Sozialpartnerschaft in Oberösterreich

ÖGB OÖ

Aufzeigen, wenn ArbeitnehmerInnen um ihre Rechte geprellt werden und einklagen, wenn Entgelt vorenthalten wird, gehören zu den wichtigsten Aufgaben von AK und ÖGB. Die beiden Arbeitnehmervertretungen achten darauf, dass (Kollektiv-)Verträge und sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen eingehalten werden. Schließlich geht es für einzelne ArbeitnehmerInnen um viel Geld, wenn sie über Jahre und Monate um ihre Ansprüche gebracht werden. Schwarze Schafe schaden rechtschaffenen Unternehmen Arbeiterkammer und ÖGB scheuen nicht davor zurück, vertragsbrüchige Unternehmen beim Namen zu nennen. Dabei geht es nicht um Pauschalverurteilungen, sondern um das Aufzeigen von nachweislichem, systematischem Rechtsbruch in einzelnen Betrieben. Das scheint der Wirtschaftskammer nicht zu gefallen. Sobald illegale Machenschaften oder Verstöße gegen Gesetze und Kollektivverträge aufgezeigt werden, wehrt sich die WK. Dabei muss es im Sinne aller sein, dass sich alle Betriebe und ArbeitnehmerInnen an die gemeinsamen Regeln halten: Wer schwarze Schafe schützt, schadet ArbeitnehmerInnen, anständigen Unternehmern und gefährdet das sozialpartnerschaftliche Miteinander. Read more

Info zur AK-Wahl im UKH Linz: Wahlzeiten / Wahlkarten

AK-Wahl 2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie schon bekannt, findet im heurigen Frühjahr wieder die Arbeiterkammer-Wahl statt.

Wir können im Betrieb wählen, und zwar zu den folgenden Terminen:

  • Freitag, 21. März 2014, 7 bis 14 Uhr
  • Montag, 24. März 2014, 7 bis 15.30 Uhr
  • Dienstag, 25. März 2014, 7 bis 14 Uhr – jeweils im 1.UG, Lounge/Speisesaal

Bei Abwesenheit: Wahlkarte beantragen!
Wer zu diesen Tagen aus Urlaubs- oder sonstigen Gründen nicht im Haus ist, kann eine Wahlkarte beantragen: ganz bequem gleich beim Betriebsrat vorbeischauen – letzte Möglichkeit dafür ist am Freitag, 07. März 2014. BRV Kronsteiner wird dann die Wahlkarten besorgen.

Weitere Informationen
zur AK-Wahl gibt’s hier: AK-Wahl 2014

Nachzahlung für Salzburger Spitalsbedienstete

Finanzspezialist

Es ist ein Paukenschlag, der das Land Salzburg 32 Millionen Euro auf einmal kosten wird. Und die Bediensteten des Landes um dieselbe Summe reicher macht. Wobei die Folgen für Stadt, Gemeinden und Bund noch gar nicht absehbar sind.

Was ist passiert?
Das Landesgericht Salzburg hat im Streit um die Vordienstzeiten entschieden: Die Salzburger Landeskliniken (SALK) müssen die Vordienstzeiten ihrer Mitarbeiter voll anrechnen. Der SALK-Betriebsrat hatte geklagt – und recht behalten.

Bisher hatte das Land den Mitarbeitern nur 60 Prozent der Zeiten angerechnet, wenn diese von einem anderen Arbeitgeber kamen. Das sparte Kosten im Budget – doch leider stellt sich jetzt heraus, dass es nicht rechtens war.

Nach ersten Berechnungen muss das Land 16 Mio. Euro an die Mitarbeiter zahlen – rückwirkend für drei Jahre. Dazu kommt die Valorisierung der Überstunden und Nachtdienste, die zusätzlich mit acht Millionen Euro zu Buche schlagen dürfte. Natürlich steigen auch die laufenden Gehälter an – Experten schätzen die Kosten auf 2,4 Mio. Euro pro Jahr.
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Mitarbeiter-Chip für die Automaten Wartebereich EU/NB

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Ab Montag, 03. März 2014, kann beim Krankenhaus-Buffet ein Chip erworben werden.  Mit diesem Chip können bei den Heißgetränke- und Snack-Automaten im Erdgeschoß (EU/NB) folgende Produkte mit Mitarbeiter-Bonus (wird aufgebucht)  gekauft werden:

  • Kaffee, Süßes: 90 Cent
  • Soft-Getränke: 1,20 Euro
  • Mineralwasser: 80 Cent

Der Chip selbst wird kostenlos bereitgestellt.

Schwedenbomben-Verkauf im UKH Linz: neues Jahr – neuer Preis!

Die Firma Niemetz hat sich gemeldet und bietet wieder Schwedenbomben zum Verkauf an – bitte die neuen Preise beachten!

Schwedenbomben Manja Swedy

Verkauft wird dieses Mal:
a) eine Schachtel mit 20 Stück Schwedenbomben (Original-Qualität, keine Ausschussware)
b) eine Schachtel mit 40 Stück Schwedenbomben-Ausschussware (d.h., leicht beschädigt oder verformt, aber sonst 1. Qualität)
c) Manja und Swedy

Termin:
Donnerstag, 27. Februar 2014, in der Zeit von 11 bis 12 Uhr, wie immer im Eingangsbereich zwischen AUVA-Landesstelle und UKH Linz.

Preisliste:
Wer interessiert ist, sieht sich hier die neuen Preise an:
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FSME-Schutzimpfung im UKH Linz

Zecken

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe MitarbeiterInnen!

Auch heuer ist es aufgrund der zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat im Jahre 2002 getroffenen Vereinbarung möglich, Ihnen die „Zeckenschutzimpfung“ anzubieten.

Die Aufteilung der Impfkosten für MitarbeiterInnen sieht so aus: 70 % AUVA, 15 % Betriebsrat, 15 % MitarbeiterInnen. Für die Angestellten des UKH wird der Selbstbehalt vom Betriebsrat übernommen.

Für Angehörige  kann der Impfstoff mitbestellt werden, es ist aber dafür der volle Preis von € 21,89 für Erwachsene und € 18,59 für Kinder (bis 16 Jahre) zu bezahlen. Die Impfung von Angehörigen wird aus rechtlichen Gründen im Haus nicht durchgeführt.

Anmeldung
Die Anmeldung (ggf. Bezahlung) ist bei BRV Martina Kronsteiner (Tel. 1585) bis spätestens 07.03.2014 durchzuführen. Nachbestellungen nach dem 07.03.2014 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Impftermine
20.03.2014 und 03.04.2014, jeweils von 09.00 bis 11.00 Uhr, bei unserer Betriebsärztin, Frau Dr. Bayer-Treml, Erdgeschoß, Nachbehandlung, Zi. 10. Wir bitten Sie, Ihren Impfpass mitzubringen.

Ev. Rückfragen sind jeweils Donnerstag Vormittag persönlich bei Frau Dr. Bayer-Treml im Nachuntersuchungsraum 10 oder von Montag bis Freitag telefonisch bei Frau Michaela Heese (Tel..: 0732/2333-8414) möglich.

Impfschema
Die Grundimmunisierung besteht aus:

  1. Teilimpfung
  2. Teilimpfung: 4 bis 8 Wochen nach der 1. Teilimpfung
  3. Teilimpfung: 1 Jahr nach der 1. Teilimpfung

1.   Auffrischung (Boosterimfpung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung. Weitere Auffrischungsimpfungen alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre! Die Verabreichung/Abgabe des für MitarbeiterInnen kostenlosen Impfstoffes wird daher nur entsprechend den Intervallen dieses Impfschemas durchgeführt.

Freundliche Grüße
Dr. Maria Bayer-Treml (Betriebsärztin)

AUVA-Landesstelle Linz
Unfallverhütungsdienst – Arbeitsmedizin
Garnisonstraße 5, 4017 Linz

Tel. +43 732 23 33-8433
Fax +43 732 23 33-8400
mailto:Maria.Bayer-Treml@auva.at

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