Arbeitnehmerschutz muss gestärkt werden

AK

Rechnungshof bestätigt AK-Forderung
In seinem aktuellen Bericht zur Wirksamkeit und Effizienz des Arbeitnehmerschutzes in Österreich bestätigt der Rechnungshof einen zentralen Kritikpunkt der Arbeiterkammer: Die Arbeitsinspektionen sind mit zu wenig Ressourcen ausgestattet und können ihre Aufgaben nur eingeschränkt erfüllen.

Auch bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA) sieht der Rechnungshof Handlungsbedarf.

Die Arbeitsinspektion ist das Kontrollorgan des Bundes im Bereich des gesetzlichen Arbeitnehmerschutzes. Die Behörde hat seit langem mit zu geringen finanziellen und personellen Ressourcen zu kämpfen. Dieser Umstand wird seit Jahren von der Arbeiterkammer kritisiert.

Auch der Rechnungshof hat sich nun in seinem Bericht kritisch geäußert. Er stellt fest, dass die Kontrollquote der überprüften Arbeitsstätten im Jahr 2009 nur rund 14,7 Prozent betragen hat. Im Jahr 2006 waren es noch 21,6 Prozent gewesen. Aufgrund von Pensionierungen, Einsparungen der Bundesregierung und mangelhafter Personalplanung wird sich laut Rechnungshof der personelle Engpass bis 2016 noch verschärfen. Zudem ist das Vorgehen der Arbeitsinspektionen in den verschiedenen Aufsichtsbezirken nicht einheitlich. Es fehlen klare Richtlinien und Zielvorgaben.

Rechnungshof ortet Handlungsbedarf
Auch bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA), die als gesetzlichen Auftrag die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten hat, ortet der Rechnungshof Handlungsbedarf. So wird beispielsweise kritisiert, dass das derzeitige Beitragssystem keine unmittelbaren Anreize für Unternehmen zu vermehrten Arbeitnehmerschutzmaßnahmen liefert. Anders als in Deutschland oder der Schweiz, wo es ein risikoorientiertes Beitragssystem gibt.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer sieht sich durch den Rechnungshofbericht bestätigt:

Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass die Arbeitsinspektion mit mehr Mitteln ausgestattet werden muss. Wenn die Menschen länger in Beschäftigung bleiben sollen, dann muss mehr Geld in die Prävention gesteckt werden.

(Information der AK OÖ., 08.10.2013)

Original Niemetz-Schwedenbomben-Verkauf im UKH Linz

Die Firma Niemetz hat sich gemeldet und bietet wieder Schwedenbomben zum Verkauf an.
Schwedenbomben Manja Swedy

Verkauft wird dieses Mal:
a) eine Schachtel mit 20 Stück Schwedenbomben zum Preis von € 4,50 (Original-Qualität, keine Ausschussware)
b) Manja und Swedy zum Preis von je € 1,50 pro Packung

Ob auch die große Schachtel (40 Stück, Ausschussware, € 5,50) dieses Mal verkauft wird, konnte uns im vorhinein nicht genau gesagt werden. Der neue Niemetz-Eigentümer fährt nämlich offensichtlich seine Produktionsmaschinen langsamer und somit wird kaum mehr Ausschussware produziert – und das, was dann Ausschuss ist, kann nicht mehr verkauft werden.

Termin:
Montag, 07. Oktober 2013, in der Zeit von 11 bis 12 Uhr, wie immer im Eingangsbereich zwischen AUVA-Landesstelle und UKH Linz.

Zitat des Monats September 2013

Der beste Chef

Der beste Chef wird von den Mitarbeitern kaum wahrgenommen.
Nicht besonders gut ist es, wenn man ihm unterwürfig gehorcht oder ihn mit Überschwang begrüßt.
Schlecht ist es, wenn man ihn verabscheut.
Von einem guten Chef, der wirkungsvoll arbeitet, wird man nach vollbrachter Arbeit und erreichten Zielen sagen: “Das haben wir ohne ihn geschafft!”

Laotse, chin. Philosoph, 3. od. 4. Jh.v.Chr

Einladung zum AUVA-Kegelturnier in Graz

Kegeln

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Wir laden Euch zum bereits 39. AUVA Kegelturnier in Graz vom 15. bis 16. November 2013 herzlich ein, das wir zu den bereits bekannten  Teilnahmebedingungen auch dieses Jahr wieder durchführen wollen.

Teilnahmebedingungen
Es können zu dem Turnier von jeder BR-Körperschaft vorerst unbegrenzt Kolleginnen und Kollegen genannt werden, somit ist die Nennung einer Mannschaft  nicht mehr Voraussetzung für die Teilnahme am Turnier.

Neben der Einzelwertung werden jeweils die 4 besten Keglerinnen und Kegler jeder Verwaltungsdienststelle (HS/LS) und Einrichtung (UKH/RZ) für die Mannschaftswertung herangezogen und hierbei aber auch nurjeweils eine Damen- und Herrenmannschaft.

Bitte zu beachten, dass damit Spielgemeinschaften (HS/LS, LS/UKH) nicht mehr für die Mannschaftswertung Berücksichtigung finden, ein Unterschied zwischen Arb. und Ang. wird jedoch nicht gemacht. Die Schubanzahl aller TeilnehmerInnen beträgt einheitlich  2×25.

Das Kegeln findet auf den Bahnen des ASKÖ in Graz-Eggenberg am Freitag, dem 15. November 2013, von 15.00 bis ca. 22.30 Uhr und am Samstag, dem 16. November 2013, von 08.00 bis ca. 14.00 Uhr   statt.

Anmeldeschluss
Die namentliche Nennung der TeilnehmerInnen sollte bis spätestens 23.10.2013 erfolgen, damit wir Bahneinteilung und Zeitplan noch rechtzeitig vor dem Turnier versenden können. Sollte nach Nennungsschluss die gemeldete Teilnehmeranzahl so hoch sein, dass wir mit dem vorgesehenen Zeitrahmen Probleme bekommen könnten, behalten wir uns vor, den Modus kurzfristig nach Notwendigkeit abzuändern.
Teilnahmeberechtigt sind alle zum Zeitpunkt des Turniers bei der AUVA beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch solche, die bereits im Laufe dieses Jahres in den Ruhestand getreten  sind.

Das Nenngeld pro Teilnehmer(in) beträgt € 12,–, wird vom BR übernommen.

Nachdem wir auch dieses Jahr wieder die Abendveranstaltung im Hotel Paradies (Graz, Straßganger Straße 380 b) durchführen werden, können wir bei dieser Gelegenheit  auch den TeilnehmerInnen die Möglichkeit der Übernachtung im selben Hotel zu besonders günstigen Konditionen anbieten.

Wir freuen uns schon jetzt auf Eure Anmeldung! Gut Holz!

Sozialfonds-Anträge Kinderunterbringung sowie Aus- und Weiterbildung 2013

Sozialfonds

Es ist wieder soweit!
Auch heuer können Anträge bezüglich „Aus- und Weiterbildung“ sowie „Kinderunterbringung“ gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Formulare haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Sozialfonds 2013

Die Richtlinien sind ähnlich gegenüber dem Vorjahr. Bitte nur die neuen (geänderten) Formulare verwenden – eventuell noch vorhandene alte Formulare bitte vernichten.

Wichtig:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 29. November 2013!

Es ist also genug Zeit vorhanden – zu spät eingelangte Anträge können wir nicht nachschicken!

ÖGB fordert Recht auf Wechsel der Arbeitszeit

Teilzeit - Vollzeit

Bedürfnisse von Eltern in der Arbeitswelt besser berücksichtigen
Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Schlüssel zu einer höheren Frauenerwerbsquote und geringeren Einkommensunterschieden zwischen den Geschlechtern. Arbeitszeiten, die sich an den Bedürfnissen von Eltern orientieren, sind auch für Väter wichtig. Zu Schulbeginn fordert ÖGB-Landesvorsitzender Johann Kalliauer deshalb mehr Flexibilität – allerdings von den Unternehmen. „Wir fordern ein Recht auf Wechsel der Arbeitszeit. Wenn Eltern auf Teilzeit reduzieren, sollen sie auch einen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur Vollzeit haben“, sagt Kalliauer. Arbeiten Teilzeitbeschäftigte regelmäßig mehr, sollen sie ebenfalls ein Recht auf Anhebung der Arbeitszeit haben.

Die Mitgestaltungsrechte der ArbeitnehmerInnen müssten ausgebaut werden. „Die Beschäftigten wissen selbst am besten, welche Regelungen ihnen das Leben erleichtern würden“, betont Kalliauer. „Ein Zwölf-Stunden-Normalarbeitstag, der noch dazu die MitarbeiterInnen um Überstundenzuschläge bringt, trägt bestimmt nicht zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.“

Reduzieren ArbeitnehmerInnen ihre Arbeitszeit, sei zudem sicherzustellen, dass sie eine zumindest gleichwertig qualifizierte Tätigkeit verrichten. „Wenn in einem Betrieb Vollzeit-Jobs offen sind, sind Teilzeitbeschäftigte, die wieder Vollzeit arbeiten möchten, zu bevorzugen“, schlägt Kalliauer vor. „Schließlich hat der oft beklagte Karriereknick wegen Familiengründung oft damit zu tun, dass Frauen keine Chance bekommen, nach einigen Jahren Teilzeit wieder Vollzeit zu arbeiten und viele Betriebe nicht bereit sind, Führungspositionen mit Teilzeitbeschäftigten zu besetzen.“ Ein Rechtsanspruch auf Wechsel der Arbeitszeit ohne Karriererückschritt könnte zudem mehr Männer dazu motivieren, beruflich eine Zeit kürzer zu treten und mehr Aufgaben in der Familie zu übernehmen.
(Information vom ÖGB OÖ., 10.09.2013)

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