Schwedenbomben-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz Oktober 2023

Auch im Oktober (dieses Mal ausnahmsweise schon in Monatsmitte) gibt es wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente!

Fa. Niemetz freut sich, für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können, dieses Mal mit spezieller Herbst-Aktion sowie Manja- und Swedy-Schokolade-Aktionen!

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

GPA-Info: Grippe und grippale Infekte! Was ist rechtlich zu beachten?

Grippe und grippale Infekte! Was ist rechtlich zu beachten?
Im Zuge der Grippewelle werden vermehrt arbeitsrechtliche Fragen betroffener Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an die GPA-djp gerichtet.

Was muss ich tun, wenn ich an der Grippe erkranke?
Kranke Arbeitnehmer/innen müssen sich umgehend krank melden, wobei die innerbetrieblichen Spielregeln zu beachten sind.
Keine Verpflichtung besteht, dem/der Arbeitgeber/in mitzuteilen, woran man erkrankt ist.

Kann mein/e Arbeitgeber/in von mir verlangen, dass ich mich gegen Grippe impfen lasse?
Grundsätzlich nicht. Die Entscheidung, ob sich jemand impfen lässt oder nicht, wird von dem/der Einzelnen, nicht von dem/der Arbeitgeber/in getroffen. Eine Anweisung zur Impfung überschreitet im Normalfall die Weisungsbefugnis des/der Arbeitgeber(s)/in.

(Bei bestimmten Berufsgruppen mag es anderweitige (gesetzliche) Regelungen geben – dies ist im Einzelfall zu klären!)

Mein Kind (mein/e Ehepartner/in) ist an Grippe erkrankt. Habe ich Anspruch auf Pflegefreistellung?
Die Pflegefreistellung ist in § 16 Urlaubsgesetz umfassend geregelt. Sie gebührt pro Jahr

a) wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen (z.B. Ehepartner/in, der/die eingetragene Partner/in, Verwandte/r in gerader Linie, Wahl- und Pflegekind, Lebenspartner/in) oder

b) wegen der notwendigen Betreuung eines Kindes infolge Ausfalles einer Person, die das Kind ständig betreut oder

c) wegen der Begleitung eines erkrankten Kindes bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, sofern das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

im Ausmaß einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (also idR 1 Woche/Jahr). Für die Zeit der Pflegefreistellung gebührt Entgeltfortzahlung.

Lassen Sie sich bezüglich der konkreten Voraussetzungen in Ihrer individuellen Situation bitte in Ihrer zuständigen Regionalgeschäftsstelle beraten. Im Anlassfall ist auch stets zu berücksichtigen, ob der Anspruch schon ausgeschöpft ist oder nicht.

Hat der/die Arbeitnehmer/in den Anspruch verbraucht, besteht ein weiterer Freistellungsanspruch im selben Ausmaß, wenn die Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes, welches das 12.Lebensjahr noch nicht überschritten hat, notwendig ist.
Dieser Anspruch besteht nur, sofern nicht ohnedies ein anderer Dienstverhinderungsgrund geltend gemacht werden kann (zB § 8 Abs 3 AngG).

Für Angestellte gibt es gemäß § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen einer Dienstverhinderung aus wichtigem Grund. Hier ist jedoch stets die Zumutbarkeit anderweitiger Vorkehrungen zu prüfen.

Die Schule/der Kindergarten  ist wegen der Grippe geschlossen. Muss ich Urlaub oder Zeitausgleich nehmen, um mein Kind betreuen zu können?
Wenn die Schule oder der Kindergarten grippebedingt geschlossen wird, hat der/die Arbeitnehmer/in Anspruch auf Betreuungsfreistellung gemäß § 16 Urlaubsgesetz („wegen der notwendigen Betreuung eines Kindes infolge Ausfalles einer Person, die das Kind ständig betreut“), sofern dieser nicht schon ausgeschöpft ist.
Auch hier ist außerdem § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz heranzuziehen.

Für alle Mitarbeiter: Covid-Auffrischungsimpfung im Haus möglich!

Sehr geehrte Damen und Herren!
Die AUVA bietet heuer allen Mitarbeiter:innen eine COVID-Auffrischungsimpfung an, diese Impfung ist selbstverständlich freiwillig und ohne dafür anfallende Kosten.

Anmeldung bis 19. Oktober 2023, 12 00 Uhr, bei Frau Nora Palaoro DW 32103

Impftermin: 24.Oktober 2023

Ort: UKH Linz Seminarraum

Es steht der Varianten angepasste Impfstoff, Comirnaty Omicron XBB.1.5 (BioNTech), zur Verfügung, der in Mehrdosendurchstechflaschen geliefert wird.

Nach Entnahme einer Dosis ist die Haltbarkeit sehr beschränkt. Ein Aufheben von einzelnen Dosen und deren individuelles „Verimpfen“ zu anderen Terminen ist deshalb leider nicht möglich.

Abhängig von der Zahl der Impfwilligen kann vorerst ein Impftermin angeboten werden, das ist der 24.Oktober 2023.
Dazu ist eine verbindliche Anmeldung bis 19. Oktober 2023, 12 00 Uhr unbedingt notwendig.

Wer soll? Empfehlungen? Siehe österreichischer Impfplan 2023/2024  vom 5.9.2023, S12 ff http://www.sozialministerium.at/impfplan

„Verkürzt“ Zusammengefasst:

  • Allgemein wird nur mehr eine einmalige Impfung, bevorzugt im Herbst, mit absteigender Priorität empfohlen für: unter „Indikation“ gelistete Personen / Personal des Gesundheitswesens/ alle Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr.
  • Grundsätzlich sollten ausschließlich gegen XBB gerichtete Variantenimpfstoffe verwendet werden.
  • Bei Gesunden wird ein Mindestabstand zu vorangegangener Exposition (Infektion oder Impfung) von mindestens 6, idealerweise 12 Monaten empfohlen.
  • Erfolgt eine Impfung während oder nach einer nicht bekannten Infektion, so ist dies unproblematisch.
  • Eine Antikörperbestimmung vor oder nach einer COVID-19-Impfung ist weder erforderlich noch empfohlen (kein definiertes Schutzkorrelat!, ausgenommen immunsupprimierte Personen).
  • Die gleichzeitige Verabreichung (kontralateral) von Influenza-Impfstoffen mit COVID- 19-Impfstoffen ist (wäre) möglich, besondere Abstände zwischen diesen Impfungen sind daher nicht notwendig.
  • Im Herbst 2023 werden Variantenimpfstoffe gegen XBB.1.5. verfügbar sein. Nach bisher vorliegenden Daten wird auch die neue Variante  EG.5.1. („Eris“) durch diese Impfstoffe abgedeckt.
  • Zusätzlich kann das Einhalten von nicht-pharmazeutischen Interventionen (allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen, inkl. dem Tragen von Masken) in Abhängigkeit von der epidemiologischen Situation hohe Bedeutung in der Vermeidung der  Infektionsausbreitung (auch von Influenza, RSV, Metapneumovirus….) haben.

Verträglichkeit?
Wer bisher RNA Impfstoffe nicht gut vertragen/stark darauf reagiert hat könnte auch auf Varianten-angepasste-Impfstoffe anderer Hersteller und Produktions-Technologie warten. (z.B. Nuvaxovid, ein sogenannter rekombinanter Proteinimpfstoff, derzeit im EMA Zulassungs-Verfahren).

Allerdings konnte bei der letzten, rezenten Fortbildung der Österreichischen Gesellschaft für Vakzinologie nicht beantwortet werden, ob und vor allem ab wann welche weiteren Impfstoffe in Österreich verfügbar sein werden. Ob es sich lohnen würde zu warten, ist also unklar.

Da vorerst nicht abschätzbar ist, ob diese dann auch für uns verfügbar sein werden, empfehle ich diesbezüglich bei der Hausärztin/dem Hausarzt nachzufragen.

Die Ausschreibung zur Influenza Impfung erfolgt gesondert, entsprechend der epidemiologischen Situation nach dem COVID Impf-Angebot.

Herzliche Grüße, Heinz Schikola

Darf ich mich kurz vorstellen: „Ich bin der Bankomat hier im Haus!“

„Hallo allerseits!
Darf ich mich kurz vorstellen: Ich bin der Bankomat, der seit dem Neubau des Unfallkrankenhauses Linz im Jahr 2005 in der Halle im Erdgeschoß steht.

Mir hat es immer sehr gut gefallen hier und alle waren zufrieden und sehr erfreut, dass es mich hier gibt. Ich funktioniere rund um die Uhr und hab nur ganz selten technische Probleme, bin also immer für alle da.

Nun ist es allerdings so, dass ich gerüchteweise gehört habe, dass meine Chefs bei der Raiffeisenbank planen, dass ich nur noch bis Ende des nächsten Jahres hierbleiben darf, weil die Kundenfrequenz scheinbar zu niedrig ist.

Jetzt soll es aber auch noch Gespräche mit den Chefs hier im Haus geben, was z. B. die Höhe der Miete / Stromkosten etc. betrifft. Da ist das letzte Wort hoffentlich noch nicht gesprochen.

Hilfreich wäre sicherlich auch, wenn in nächster Zeit mehr Leute zu mir kommen würden. Daher würde ich Euch alle um Folgendes bitten:

Wenn Ihr Geld braucht, denkt bitte an mich und erledigt das nach Möglichkeit bei mir und nicht irgendwo draußen!

Das würde mich sehr freuen! Vielen lieben Dank!“
😊😊😊

Sozialfonds-Zuschüsse Aus-/Weiterbildung und Kinderunterbringung 2023!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch für das heurige Jahr 2023 können wieder Anträge bezüglich Sozialfonds-Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2023 verwenden – eventuell auf den Abteilungen noch vorhandene alte Formulare bitte entsorgen!

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden.
Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 01. Dezember 2023!
 Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Ergänzung:
Die Richtlinien zum Sozialfonds 2023 wurden in einer Dienstanweisung niedergeschrieben, nach der wir uns richten müssen. Änderungen für heuer betreffen einen strengeren dienstlichen Bezug der Weiterbildung und die Verpflichtung, nur die neuen Formulare zu verwenden.

Weitere Informationen siehe hier: Sozialfondsrichtlinien 2023

Charity Lions Club Linz-Nibelungen: Bernhard Murg & Stefano Bernardin

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir können Euch auch heuer wieder Karten für das Charity-Kabarett des Lions Club Linz-Nibelungen anbieten:

Pro Mitarbeiter steht eine Karte mit dem sehr günstigen Eigenbeitrag von € 10,– zur Verfügung, eine Angehörigen-Karte pro Mitarbeiter ist zum vollen Preis von € 35,– ist möglich.
Die Anmeldung ist ab sofort möglich, sollte jedoch bis spätestens Freitag, den 10. November 2023, erfolgen.

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