Save the date: Köstliches Surace-Eis im UKH Linz am Mi, 14. Juli 2021

Mittwoch, 14. Juli 2021,
vor dem Speisesaal UKH Linz, UG1, ca. 11.30 bis 14.00 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben auch heuer ein Mittel gegen die Sommerhitze:

BRV Martina Kronsteiner verwöhnt alle am Mittwoch, den 14. Juli 2021, mit einem Surace-Eiswagen Carrettino Gelato im UKH Linz und verteilt sechs köstliche Sorten Eis – folgende Sorten:

  • Panna Cotta
  • Torta di Sacher
  • Cute Biscottino
  • Sunny Lemone
  • Freaky Fragola
  • Maracuja Kiss

Also einfach vorbeikommen! In Summe sollten sich ca. 360 Kugeln ausgehen, da wird sicherlich keiner zu kurz kommen!

Dieser Betriebsrats-Blog ist still und heimlich übersiedelt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Unser Betriebrats-Blog wird ab sofort technisch nicht mehr direkt vom ÖGB, sondern von einer externen Partner-Agentur betreut.
Daher hat sich auch die Domain geändert und wir sind jetzt hier erreichbar:

www.ukhlinz-betriebsrat.at

Alle bestehenden Verknüpfungen auf den Desktops sollten direkt umgeleitet werden bzw. werden umgestellt, auch alle Abofunktionen bleiben unverändert.
Somit solltet Ihr im besten Fall vom Umzug gar nichts merken!

Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats Juni 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir übermitteln Euch hiermit die aktuelle Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats, verfasst von Erik Lenz – sehr umfangreich und informativ!
Dieses Mal geht es u. a. um folgende Themen:

  • Klima zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat
  • Einvernehmlich – das AUVA-Unwort des Jahres!
  • Regionen ersetzen Landesstellen – ohne Beschluss
  • Gratisparkplätze für Direktoren in Wien – oder doch nicht?!
  • Anrechnung Vordienstzeiten für alle Mitarbeiter
  • … und noch viel mehr!

Also, reinlesen lohnt sich! Hier geht’s direkt weiter: Mitarbeiter-Information Juni 2021

Offensive Gesundheit: Umfrage „Ich glaub‘, ich krieg‘ die Krise!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Gestern startete die „Offensive Gesundheit“ eine große Umfrage unter Beschäftigten in der Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege zu den psychischen Folgen der Corona-Pandemie.

Bereits 2018 hat die Arbeiterkammer Wien in einer großen Onlineumfrage „Wo drückt der Schuh?“ die Fragen nach den Gedanken über einen möglichen Berufsausstieg gestellt.

Durch die neue Befragung sollen Erkenntnisse über die weitere Entwicklung gewonnen werden. Mit den im Herbst vorliegenden Ergebnissen können fundierte Aussagen über einzelne Berufsgruppen im öffentlichen wie im privaten Sektor des Gesundheitswesens und der Langzeitpflege getroffen werden, die die Grundlage für längst überfällige Reformen – nämlich mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen – liefern.

Die Umfrage wird bis 16. August 2021 laufen und wir ersuchen alle um rege Beteiligung!

Hier geht’s direkt weiter zur Umfrage: Ich glaub‘, ich krieg‘ die Krise!

Für alle: Geschenksgutschein Cineplexx-Kinos oder Musiktheater Linz!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Aufgrund der allgemeinen Corona-Situation seit gut einem Jahr und deshalb nicht möglich gewesenen Veranstaltungen haben wir einen finanziellen Spielraum und diesen wie folgt genützt:

Wir möchten – nach den Lebensmittelgutscheinen von Rewe – auch die Kultur unterstützen und können allen Mitarbeitern einen Geschenksgutschein im Wert von € 50,– anbieten, entweder einzulösen im Musiktheater Linz oder in den Cineplexx-Kinos (diese sind ab 18. Juni 2021 wieder offen).

Wer Interesse hat, möge sich also bei uns melden. Wir haben jede Menge der Gutscheine eingekauft – Kino etwas mehr als Musiktheater – und die Aktion läuft, solange der Vorrat reicht!

Informationen im Internet:
Musiktheater Linz
Cineplexx-Kinos

PS:
Übrigens, wer die Rewe-Lebensmittelgutscheine im Wert von € 200,– noch nicht abgeholt hat: Zeit dafür ist nur noch bis Ende Juni!!!

AK OÖ.: Fußballfieber in der Arbeit kann zu bösem Erwachen führen

Fußballfieber kann zu bösem Erwachen führen! AK-Tipp zur Euro: Klären Sie mit dem Chef, was geht und was nicht
Am Freitag startet mit einem Jahr Verspätung die Fußball-EM – manche Spiele werden in der Arbeitszeit der meisten Beschäftigten übertragen. Bei aller Euphorie um das österreichische Team sollten Arbeitnehmer/-innen beachten, dass sie ihren Job riskieren, wenn sie ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitszeit fernsehen oder dabei Alkohol konsumieren. „Am besten ist es, mit dem Arbeitgeber abzuklären, was geht und was nicht“, empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Fußball in der Arbeitszeit – Tipps der AK
In den nächsten 4 Wochen rollt wieder in ganz Europa das runde Leder. Wer mit den Kollegen/-innen Fußball schauen will, sollte vorher mit dem Arbeitgeber abklären, was erlaubt ist und was nicht. „So können Konflikte oder gar arbeitsrechtliche Konsequenzen von vornherein vermieden werden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und gibt nützliche Tipps:

Klären Sie bereits im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb ab. Wenn Sie während der Arbeitszeit die Live-Spiele mitverfolgen wollen, muss eine Lösung gefunden werden, die für alle in Ordnung ist und die weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt.

In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages und somit auch nicht erlaubt. Sollten etwa Kollegen/-innen gemeinsam Fußball schauen wollen, müssen sie das vorher mit der/dem Vorgesetzten abklären.

Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie etwa in Lokalen oder Wettbüros, braucht keine zusätzliche Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeitsleistung wegen der Ablenkung durch das Fußballspiel nicht oder nur eingeschränkt erbracht wird.

Erlaubt der Arbeitgeber das Radiohören während der Arbeitszeit, dann dürfen natürlich auch die Spiele im Radio mitverfolgt werden – allerdings mit der Einschränkung, dass die Arbeitsleistung darunter nicht leidet und andere Mitarbeiter/-innen oder Kunden/-innen nicht gestört werden.

Ist die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer/-innen die Spielergebnisse online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream ist aber problematisch, da bei einer Spielzeit von mindestens 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann. Zudem könnte die Serverleistung an ihre Belastungsgrenzen stoßen.

Wer sich Urlaub nehmen will, um die Euro noch intensiver verfolgen zu können, muss das mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Ein einseitiger Urlaubsantritt ist auch in Zeiten allgemeinen Fußballfiebers nicht zulässig. Wie immer bei einer Urlaubsvereinbarung muss auf die Erholungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer/-innen ebenso wie auf die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden.

Keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Gibt es ein Alkoholverbot während der Arbeit, dann gilt dieses Verbot auch für die Zeit der Europameisterschaft und für gemeinsame Fußballnachmittage und -abende im Betrieb.

Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, hängt vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit ab. In Jobs mit Kundenverkehr, wo es um ein entsprechendes Erscheinungsbild geht, kann der Arbeitgeber Fandressen oder ähnliche Utensilien verbieten. Aber auch hier gilt: Am besten mit der/dem Vorgesetzten klären, was geht und was nicht.

„Auch wenn die Euphorie groß sein wird, insbesondere, wenn das österreichische Team erfolgreich spielt und lange im Turnier bleibt, sollten die Beschäftigten achtsam sein und mit ihren Arbeitgebern Spielregeln vereinbaren.
Diese gelten am Arbeitsplatz genauso wie am Fußballplatz“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 09. Juni 2021)
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