Berufskrankheitenliste: Immer noch keine Aktualisierung in Sicht!

In Österreich wird die Berufskrankheitenliste trotz dringendem Handlungsbedarf nicht aktualisiert – dabei macht Deutschland vor, wie es geht.
Vor langer Zeit, genauer gesagt im Jahr 2012, wurde die Berufskrankheitenliste das letzte Mal geringfügig angepasst. Zwar wurde die Modernisierung der Berufskrankheitenliste im türkis-grünen Regierungs-programm vereinbart – passiert ist aber bis heute nichts.

Dabei würde es insgesamt einen großen Aktualisierungsbedarf geben. Das betrifft zum Beispiel Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder arbeitsbedingte Krebserkrankungen wie den Weißen Hautkrebs. Dies sind Erkrankungen, die in der Liste nicht vorkommen.

Welchen Vorteil haben ArbeitnehmerInnen, wenn ihre Berufskrankheit auf der Liste steht?
Ist eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt, stehen ArbeitnehmerInnen bei deren Diagnose oft mehr medizinische Leistungen zu bzw. ergeben sich verschiedene Vorteile, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um Rehabilitationsmaßnahmen oder ein Übergangsgeld für den Fall, dass eine berufliche Umschulung notwendig ist. Des Weiteren können Selbstbehalte wegfallen und ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent kann eine Versehrtenrente geltend gemacht werden. Wenn eine Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkannt ist, dann besteht kein Anspruch auf diese umfassenderen Leistungen.


Deutschland als Vorbild

Wie es anders gehen kann, zeigt das Beispiel unseres Nachbarn Deutschland. Dort finden sich mittlerweile 16 Krankheiten zusätzlich auf der Liste, die auch für Österreich wichtig wären. Der Weiße Hautkrebs etwa wurde in Deutschland bereits 2015 anerkannt und im Jahr 2019 gab es 3.766 anerkannte Fälle – in Österreich hingegen aufgrund des Fehlens in der Liste keinen einzigen. Nach Lärmschwerhörigkeit ist der Weiße Hautkrebs, der durch UV-Strahlung ausgelöst wird, in Deutschland mittlerweile die zweithäufigste Berufskrankheit.

Besonders gefährdet sind ArbeitnehmerInnen, die viel im Freien arbeiten müssen, wie Bauarbeiter, HandwerkerInnen, KellnerInnen auf Hütten, GärtnerInnen, FahrradbotInnen oder BademeisterInnen. Sie werden oft unter dem Begriff „Outdoor-WorkerInnen“ zusammengefasst. Nach Schätzungen der AUVA handelt es sich dabei in Österreich um ca. 400.000 ArbeitnehmerInnen, die potentiell betroffen sind.

Was der ÖGB empfiehlt
Im Zweifelsfall immer melden: Grundsätzlich ist jeder Verdacht auf eine Berufskrankheit laut Gesetz zu melden – und zwar vom Arbeitgeber bzw. von den behandelnden Ärzten. Dies gilt auch für Covid-19. Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt dem Unfallversicherungsträger. Somit gilt: Auch im Zweifelsfall ist eine Berufskrankheiten-Meldung zu erstatten.


Was in Österreich fehlt
Viele arbeitsbedingte Krebserkrankungen fehlen überhaupt in der Liste, wie die AUVA festgehalten hat. Genauso ist es bei anderen Erkrankungen, etwa dem so genannten Carpaltunnelsyndrom –es entsteht durch eine Druckschädigung der Nerven, ausgelöst durch monotone, immer wiederkehrende Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke. Genauso wenig kommen Erkrankungen der Wirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten auf der Liste vor und auch Abnützungen der sogenannten Rotatorenmanschette scheinen auf der Liste nicht auf, obwohl sie bis zum Funktionsverlust des Schultergelenkes führen können – vor allem bei Frauen, die jahrelang an der Scannerkasse arbeiten.

ExpertInnen mahnen
Die Gesellschaft für Arbeitsmedizin hat bereits zweimal im Februar 2019 und im Dezember 2020 eingemahnt, dass die Berufskrankheitenliste aktualisiert werden muss. Diese wurde zuletzt 2012 nur minimal angepasst. 53 Erkrankungen stehen auf der Liste, nicht alle davon haben für die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts noch Relevanz; auf der anderen Seite fehlen gewichtige arbeitsbedingte Erkrankungen. Hier gibt es also dringenden Handlungsbedarf – dafür setzt sich der ÖGB ein!
(Information des ÖGB, 23.02.2021)

Betriebsärztliche Aussendung: Schutzimpfung gegen FSME!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe MitarbeiterInnen!
Auch in Zeiten der Corona Pandemie sollte auf andere wesentliche Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge nicht verzichtet werden, darunter fällt auch die „Zeckenschutzimpfung“.

Zu beachten ist ein unbedingt einzuhaltender Abstand zu allen derzeit zugelassenen Covid-Impfungen (jeweils zu den Teilimpfungen) von zwei Wochen. Ein Abwarten des Abschlusses (beide Teilimpfungen) einer Covid Grundimmunisierung ist nicht notwendig. Ansonsten bestehen keine Einschränkungen. Die Impfintervalle der FSME-Impfung sollten jedenfalls eingehalten werden.

Auch heuer ist es aufgrund der zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat im Jahre 2002 getroffenen Vereinbarung möglich, Ihnen die „Zeckenschutzimpfung“ anzubieten. Die Aufteilung der Impfkosten für MitarbeiterInnen ist wie folgt: 70 % AUVA, 15% Betriebsrat, 15 % MitarbeiterInnen. Für die MitarbeiterInnen des UKH Linz wird der Selbstbehalt vom Betriebsrat übernommen.

Anmeldung:
Die Anmeldung ist bei Frau Sonja Pernsteiner (Tel.: 05 9393-32715 oder per e-mail: sonja.pernsteiner@auva.at) bis spätestens 10.03.2021 durchzuführen. Nachbestellungen nach dem 10.03.2021 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Für Angehörige kann der Impfstoff mitbestellt werden, es ist aber dafür der volle Preis von € 21,89 für Erwachsene und € 18,59 für Kinder (bis 16 Jahre) bei Martina Kronsteiner zu bezahlen. Die Impfung von Angehörigen wird aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt.

Impfschema:
Die Grundimmunisierung besteht aus:

  1. Teilimpfung
  2. Teilimpfung: 4 bis 8 Wochen nach der 1. Teilimpfung
  3. Teilimpfung: 9 bis 12 Monate nach der 1. Teilimpfung
  4. Auffrischung (Boosterimpfung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung

Weitere Auffrischungsimpfungen: Alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre! Die Verabreichung/Abgabe des für MitarbeiterInnen kostenlosen Impfstoffes wird daher nur entsprechend den Intervallen des o.a. Impfschemas durchgeführt.
Freundliche Grüße, Dr. Heinz Schikola (Betriebsarzt)

Österreichischer Gewerkschaftsbund: Ein gutes Leben für uns alle!

Wir sind der österreichische Gewerkschaftsbund. 
Wir sind eine Bewegung, die sich für ihre 1,2 Millionen Mitglieder einsetzt:
die unselbständigen Beschäftigten, die Menschen in einer Ausbildung, die Arbeitslosen und Pensionisten. Wir orientieren uns an ihren Bedürfnissen und kämpfen für die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse.
Für mehr Gerechtigkeit. Für Dich.

Mehr über uns!

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz Februar 2021!

Es gibt wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente! Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können.

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

Februar-Aktionen:
– 20er Schwedenbomben, 3 Heide Tafeln und 12 Stück Manja oder Swedy um nur € 14,99
– exklusive Tafel-Aktion: 10 Heidi-Tafeln um nur € 9,99
– Valentinsaktion: 20er Schwedenbomben, Niemetz Mini Marzipan Pralinen, Heide Herz Bouquet und 4 exklusive Heide Tafeln um nur € 19,99

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