Berufskrankheiten: Covid-19-Erkrankung unbedingt melden!

Zum Schutz aller Menschen in Österreich: ÖGB fordert längst überfälliges Update der Berufskrankheitenliste!
Über Covid-19 wissen wir acht Monate nach den ersten Fällen in Österreich nach wie vor wenig. Das ist schlecht. Für Menschen, die täglich im Beruf stehen, sogar noch schlechter. Denn bislang wissen wir nicht, ob und welche Art von Spätfolgen für die Betroffenen entstehen können. Dies ist vor allem bei asymptomatischen und milden Verläufen der Fall.
Umso wichtiger ist es, den Unfallversicherungsträgern wie beispielsweise der AUVA in Corona-Zeiten jegliche Infektion mit Covid-19 zu melden, bei der der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.

Was der ÖGB empfiehlt
– Hast du dich mit Covid-19 infiziert und ist der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben, solltest du deinen Betriebsrat oder Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen und sie dazu veranlassen diese an den jeweiligen Unfallversicherungsträger zu melden.
– Somit stellst Du sicher, dass du Heilbehandlungen, Rehabilitation oder möglicherweise auch finanzielle Unterstützung erhältst.
– Deshalb ist es wichtig, deinen Arbeitgeber oder auch deinen behandelnden Arzt bzw. deine behandelnde Ärztin darauf hinzuweisen, deine Infektion an die zuständige Stelle zu melden.

Immer der Unfallversicherung melden
Auch wenn Erkrankte jetzt als geheilt gelten, können sie, wenn eine Meldung gemacht wurde, auch Jahre später von der AUVA kontaktiert und entsprechend behandelt werden. Auf ihrer Website weist die AUVA darauf hin, dass jene Fälle zu melden sind, in denen ein positiver Labortest auf Covid-19 vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.

Infektionskrankheiten am Arbeitsplatz
Doch für welche Bereiche würde eine Covid-19-Erkrankung gelten? Diese sind: Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen. Gelten würde es aber auch für öffentliche Apotheken, Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge.

Auch Schulen, Kindergärten, Säuglingskrippen sowie der Gesundheitsdienst und Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche gehören dazu. Genauso Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht.

Im Zweifelsfall immer melden
Unabhängig davon ist aber grundsätzlich jeder Verdacht auf eine Berufskrankheit laut Gesetz zu melden – und zwar vom Arbeitgeber bzw. von den behandelnden Ärzten. Dies gilt auch für Covid-19. Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt dem Unfallversicherungsträger. Somit gilt: Auch im Zweifelsfall ist eine Berufskrankheiten-Meldung zu erstatten. Auch die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (z. B. Dokumentationspflicht) sind zu beachten.

Aktualisierung längst ausständig
Eine Einschränkung auf bestimmte Unternehmen ist angesichts der Erfahrungen mit der Pandemie nicht gerechtfertigt. 2013 wurde die Berufskrankheitenliste das letzte Mal geringfügig angepasst. Zwar wird die Modernisierung der Berufskrankheitenliste im türkis-grünen Regierungsprogramm als ein Punkt genannt – geschehen ist jedoch nach wie vor nichts.

Dabei würde es insgesamt einen großen Aktualisierungsbedarf bei der Berufskrankheitenliste geben. Das betrifft z. B. bandscheibenbedingte Erkrankungen der Hals- und Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder arbeitsbedingte Krebserkrankungen wie den weißen Hautkrebs. Dies sind Erkrankungen, die in der Liste nicht vorkommen.

Links
Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus
Definition von Berufskrankheiten – Gesundheitsministerium
(Information des ÖGB, 05.11.2020)

ÖGB: Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit durchgesetzt!

Der ÖGB setzte sich mit Forderung nach Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit durch! Die Bundesregierung hat endlich eingesehen, dass Eltern nicht zurückgelassen werden dürfen

Der ÖGB hat in den letzten Monaten mit der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit Druck aufgebaut und nicht lockergelassen – jetzt hat die Politik endlich reagiert: Am 5. November wurde im Nationalrat einen Antrag eingebracht, um den Rechtsanspruch umzusetzen. Unser unermüdlicher Einsatz für die ArbeitnehmerInnen hat sich ausgezahlt! 

 „Spät aber doch hat auch die Bundesregierung den Ernst der Lage erkannt und eingesehen, dass wir Familien jetzt nicht im Regen stehen lassen dürfen.“
ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann

Der im Nationalrat von den Regierungsparteien eingebrachte Initiativantrag soll den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bei voller Kostenübernahme durch den Bund ermöglichen. Die Sonderbetreuungszeit gleichzeitig bis Juni 2021 verlängert und auf 4 statt bisher 3 Wochen ausgedehnt werden – rückwirkend gültig ab 1. November.

Entlastung für Eltern
Gerade jetzt, wo wir uns bereits im zweiten Lockdown befinden und an Schulen und in Kindergärten coronabedingt große Unsicherheit herrscht, brauchen Eltern mehr denn je Entlastung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung. „Spät aber doch hat auch die Bundesregierung den Ernst der Lage erkannt und eingesehen, dass wir Familien jetzt nicht im Regen stehen lassen dürfen“, so ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann.

Viel Unterstützung für ÖGB-Kampagne
Der ÖGB hat monatelang vehement einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit und die volle Kostenübernahme durch den Bund gefordert. Dazu wurde auch eine Online-Kampagne gestartet, kinderbetreuung.oegb.at, die von zahlreichen verzweifelten Eltern unterstützt wurde. Vielfach haben sie ihren Urlaub bereits aufgebraucht, die Betreuung der Kinder wurde damit zu einer großen Herausforderung.
(Information des ÖGB, 05.11.2020)

AUVA-Angebot: Fitness goes Online!

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Ob im Mobile Office oder im anlassbezogenen – coronabedingten – Homeoffice – Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Gerne möchten wir Ihnen gemeinsam mit der Firma „Fitness goes office“ zukünftig die Möglichkeit geben, 3x täglich – live –  an einem kurzen Training teilzunehmen und sich wertvolle Tipps zum Thema Gesundheit und Ernährung zu holen.

Die Einheiten sind so gestaltet, dass Sie morgens und mittags auch in Bürokleidung daran teilnehmen können. Die Einheit am Nachmittag ist etwas anspruchsvoller gestaltet. Sollten Sie zu den Live Terminen keine Zeit haben, können Sie alle Einheiten zu jeder Zeit auch als Video abrufen.

Mehr erfahren Sie in einem kurzen Video.
Dieses Angebot ist für Sie als Mitarbeiter der AUVA kostenlos und gilt vorerst befristet bis Jahresende.

Alle Details zum Programm, zur Anmeldung und der technischen Voraussetzung erfahren Sie in einer 15 minütigen online Kick Off Session am 10.11. oder am 17.11. jeweils um 11:00 Uhr.
Um teilzunehmen, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Link:
Kick Off Webex 10.11. 2020 – 11 Uhr – Passwort: GEtkUFGE732
Kick Off Webex 17.11. 2020 – 11 Uhr – Passwort: ecKsUcq8j53

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ass. jur. Holger Wagner
Direktor Personal & Organisation
Generaldirektion

Umziehzeit im Spital: AK Tirol unterstützt Betriebsrat

Die Arbeiterkammer (AK) Tirol unterstützt den Betriebsrat der tirol kliniken im Streit um die Umkleidezeiten. Die werden seit gut einem Jahr nicht mehr als Arbeitszeit gewertet, was Betriebsrat und AK mittels Feststellungsklage ändern wollen.

Seit gut einem Jahr fällt das Anziehen der Arbeitskleidung in den tirol kliniken in der Früh nicht mehr in die Arbeitszeit. Dem vorangegangen war ein Urteil des OGH. Demnach zählte das An- und Ausziehen der Dienstkleidung von medizinischem und Pflegepersonal in Spitälern als Arbeitszeit. Der Belegschaft wurde darauf rückwirkend Zeit gutgeschrieben. Dann gab es aber eine Dienstanweisung der tirol kliniken, wonach frische Arbeitskleidung zuhause angezogen werden kann.

Die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, Birgit Seidl, vermisst Gesprächsbereitschaft seitens der tirol kliniken, was die Umkleidezeiten betrifft: „Warum das so ist wird seitens der Klinikführung weder ausreichend begründet, noch gibt es eine Bereitschaft für Gespräche – so kann man nicht mit Beschäftigten umgehen“, empörte sich Seidl.

Wunsch nach Klarheit
Da man Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlaubt habe, den Weg nach Hause und in die Arbeit nach eigenem Wunsch entweder in getragener oder auch in gereinigter Dienstkleidung vorzunehmen, seien die Umkleidezeiten nicht mehr bezahlt worden.

„Dass man sich aber – auch verschärft durch die Corona-Pandemie – nicht mehr so sicher fühlt, zeigt die Tatsache, dass ab 1. Juli dieses Jahres die Dienstkleiderordnung geändert wurde. Jetzt darf man nicht mehr mit getragener Dienstkleidung das Haus verlassen. Ein klareres Eingeständnis, dass hier falsch gehandelt wurde, gibt es eigentlich nicht“, so AK Präsident Zangerl.

Die Arbeiterkammer und der Betriebsrat wollen nun mittels einer Feststellungklage Klarheit. Von Seiten der tirol kliniken heißt es, dass die wenigen Minuten für das Umziehen bei 5.000 Mitarbeitern jährlich rund vier Millionen Euro kosten.
(Informationen gesehen auf ORF Tirol, 04.11.2020)

Gefahr im Spital: Arbeiten mit positivem Covid-Test?

Offensive Gesundheit und Gewerkschaften schlagen Alarm: Massive Gefährdung von PatientInnen und Personal
Gesundheitsminister Rudolf Anschober will, dass MitarbeiterInnen in Spitälern, Pflegeheimen und mobilen Diensten auch mit positivem Covid-19-Test arbeiten dürfen.

Bei der Offensive Gesundheit und mehreren Gewerkschaften schrillen deshalb die Alarmglocken.

Kritik an Arbeit in Spitälern trotz positiven Befunds
Die „Offensive Gesundheit“ kritisiert die Vorgabe von Gesundheitsminister Rudolf Anschober, schwach positiv getestete MitarbeiterInnen weiter in Spitälern, Pflegeheimen und mobilen Diensten arbeiten zu lassen. Damit werde der Eindruck erweckt, dass es keinerlei Bedeutung habe, einen positiven COVID-19-Befund zu haben, solange sich keine Symptome zeigten.

Gerade angesichts der laufenden zweiten Welle müssten aber genau jene geschützt werden, die Minister Anschober trotz Krankheit in die Arbeit schicken will, betont Josef Zellhofer von der Offensive Gesundheit: „Unsere wichtigste Ressource in der Zeit dieser Pandemie sind jene Menschen, die beruflich alles Menschenmögliche dafür tun, dass Österreich den Kampf für unser aller Gesundheit gewinnt. Wir müssen diese Menschen schützen und unterstützen“.

Auch Gewerkschaften sauer
Auch die Gewerkschaft vida kritisiert die Regierungslinie: „Es ist nicht einzusehen, dass die Gesundheits- und Pflegekräfte ihre eigene Gesundheit sowie jene der PatientInnen gefährden müssen, während sonst überall auf Corona positiv getestete Menschen und Kontaktpersonen, um keine anderen anzustecken, in Quarantäne bleiben müssen“, zeigt sich Gerald Mjka, vida-Fachbereichsvorsitzender Gesundheit, empört.

Ebenso sieht es auch die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp): „Pflegekräfte sind nicht die Fußabtreter der Nation. (…) Überall sollen Menschen, die Corona-positiv getestet sind, zuhause bleiben. Es ist nicht einzusehen, dass es hier für Pflegekräfte eine Ausnahme geben soll“, kritisiert Beatrix Eiletz, Vorsitzende des Bereichs Sozialwirtschaft (Pflege und Betreuung) in der Gewerkschaft GPA-djp.

In die gleiche Kerbe schlägt die Gewerkschaft younion: „Als Interessensvertretung kämpfen wir dafür, dass unsere KollegInnen und Kollegen den bestmöglichen Schutz erhalten, um auch unter höchstem Druck und unter höchstem Ansteckungsrisiko ihre Tätigkeit ausüben zu können”, sagt Edgar Martin, Vorsitzenden-Stellvertreter der Hauptgruppe II.

Reaktion des Gesundheitsministeriums
Indes erfolgte aus dem Gesundheitsministerium bereits eine Reaktion. „Positive Personen können in der Regel frühestens 10 Tage nach Symptombeginn und 48 Stunden Symptomfreiheit ohne weitere Auflagen aus der Quarantäne entlassen werden und dürfen somit auch ihrer Arbeit wieder nachgehen”, heißt es in einer Aussendung. Um die höchsten Sicherheitsstandards zu garantieren, sei man bei Gesundheits- und Pflegepersonal noch vorsichtiger, da ein enger Kontakt mit Risikogruppen bestehe.

Zwar wird die Quarantäne bei Gesundheits- und Pflegepersonal auch nach 10 Tagen aufgehoben, für den Arbeitsantritt brauche es aber einen negativen PCR-Test. Wenn das Testergebnis dennoch positiv ist – das Ergebnis eines PCR-Tests kann wochenlang positiv bleiben, die Person ist aber nicht mehr ansteckend –, dann muss der sog. Ct-Wert (Mengenmaß vorhandener Virenlast) über 30 liegen: Ab diesem Wert besteht in der Regel keine Ansteckungsgefahr mehr. Das sei schön und gut, trotzdem besteht hier eine Gefahr sowohl für PatientInnen als auch eine besondere Arbeitsbelastung bei krankem Pflegepersonal, so die Gewerkschaften.
(Information des ÖGB, 02.11.2020)

ÖGB-Erfolg: Telefonische Krankmeldung kommt wieder!

Durch den Druck des ÖGB wurde die telefonische Krankmeldung bis März 2021 wieder eingeführt
Nach dem der ÖGB eine erneute Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung gefordert hat, wurde diese nun von Seiten der Bundesregierung wieder ins Leben gerufen. Das ist ein großer Erfolg für die Gewerkschaft. Zuvor liefen PatientInnen Gefahr, sich in den vollen Wartezimmern der Arztpraxen anzustecken. Wer dieser Tage krank wurde, musste also ganz regulär zur Ärztin oder zum Arzt, um sich nach persönlicher Überprüfung krankschreiben zu lassen. Und das, obwohl die Gefahr einer Corona-Ansteckung in den Wartezimmern der Praxen lauerte. Dies hat sich nun durch den Druck des ÖGB geändert.

ÖGB von Anfang an für Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung
Erst vor einigen Tagen forderte die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, die Krankmeldung wieder einzuführen: „Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”.

Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”
Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB

Auch ÖGK-Arbeitnehmervertreter und Ärztekammer für Wiedereinführung
Auch die Arbeitnehmervertreter in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) drängten auf eine Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung. So plädierte etwa Andreas Huss, Obmann der ÖGK, im Ö1-Morgenjournal dafür, die telefonische Krankmeldung befristet bis 31. März 2021 wieder einzuführen. Und auch Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart forderte die Erneuerung der telefonischen Krankschreibung.

An Wirtschaft gescheitert, durch ÖGB-Druck wieder eingeführt
Erst im August ist die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wieder ausgelaufen. Nun folgt nach Druck des ÖGB also die Wiedereinführung. Als Hauptargument dagegen waren von Seiten der Wirtschaft mögliche Missbrauchsfälle ins Treffen geführt worden. Dies erscheint absurd, wenn man weiß, dass die Fälle sogar zurückgegangen sind.
(Information des ÖGB, 30.10.2020)

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