Corona-Tausender für alle, die das Land am Laufen halten!

Weil ein Danke nicht genug ist. Ihr Einsatz muss jetzt belohnt werden.
Auch in Krisenzeiten ist der Einsatz vieler ArbeitnehmerInnen notwendig, um unser Land am Laufen zu halten. Die Beschäftigten im Handel, im Gesundheitsbereich, im öffentlichen Verkehr, auf den Baustellen, bei der Post, der Produktion, der Reinigung und viele mehr sind in diesen Zeiten besonders gefordert und leisten noch mehr als sonst.
Sie gehen physisch und psychisch ans Limit und tragen wesentlich dazu bei, dass das Leben so normal wie möglich weiterlaufen kann.

Die Menschen, die das Land am Laufen halten,
brauchen mehr als ein Danke!

Ohne sie stünden wir jetzt vor einem Kollaps. Es ist schön zu sehen, dass ihre Arbeit jetzt geschätzt wird, die Solidarität in Form von Applaus zum Ausdruck gebracht wird und unser Land gerade von einer Danke-Kampagne nach der anderen überzogen wird. Dieses Danke ist wichtig. Aber es braucht mehr als dieses Danke!

UNTERSCHREIBE JETZT FÜR EINEN CORONA-TAUSENDER FÜR ALLE BESCHÄFTIGTEN, DIE DAS LAND AM LAUFEN HALTEN!

Wir lassen niemanden zurück
Die Corona-Krise hat alle ArbeitnehmerInnen fest im Griff. Aber wie heißt es in dieser Krise: Gemeinsam schaffen wir das – und wir lassen niemanden zurück! Um tausende Menschen vor Arbeitslosigkeit zu schützen, hat der ÖGB in Rekordzeit die Corona-Kurzarbeit erarbeitet und fast 900.000 Menschen davor bewahrt, ihren Job zu verlieren.
Nicht alle konnten mit der Corona-Kurzarbeit geschützt werden, viele Firmen haben leider voreilig ihre MitarbeiterInnen beim AMS gemeldet, sie erhalten jetzt nur rund die Hälfte ihres vorherigen Nettoeinkommens. Der ÖGB warnt schon lange davor, dass 55 Prozent Nettoersatzrate nicht nur zu wenig, sondern armutsgefährdend ist. Das Arbeitslosengeld muss daher auf zumindest 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erhöht werden.

In dieser Ausnahmesituation braucht es auch jetzt gleich eine Anerkennung
Oberstes Ziel ist und bleibt, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Einkommen der Beschäftigten dauerhaft zu heben – aber in dieser Ausnahmesituation braucht es auch jetzt gleich eine Anerkennung.  Dieses Geld fließt zum größten Teil über den Konsum in den Wirtschaftskreislauf und wäre damit auch jetzt wichtig, um unsere Wirtschaft wieder anzukurbeln.

Wer sich der Gefahr aussetzt, um unser Land am Laufen zu halten, hat unsere Solidarität verdient
Es geht um Menschen, die dafür sorgen, dass Corona-Infizierte und andere Kranke behandelt werden, dass Lebensmittel und Medikamente vorhanden sind. Es sind die Beschäftigten im Gesundheitsbereich, in Produktionsbetrieben, in der Stadtreinigung, in Supermärkten, bei Rettungsorganisationen, in der Luftfahrt, in den Schulen, den Kindergärten und viele mehr. Ohne (Intensiv)PflegerInnen, TankstellenmitarbeiterInnen, Lkw-FahrerInnen, Müllabfuhr, Sicherheitspersonal und viele weitere HeldInnen würde unser System nicht funktionieren.
Es sind auch die Menschen, die oft niedrige Einkommen haben, vielfach Überstunden leisten sowie einem hohen Gesundheitsrisiko und körperlicher Belastung ausgesetzt sind. Insbesondere Frauen, die durch Kinderbetreuung mehrfach belastet sind. Umso wichtiger ist, dass ihr Einsatz auch jetzt belohnt wird.

Der ÖGB fordert daher einen Corona-Tausender für alle Beschäftigten, die das Land am Laufen halten. 
Diesen Corona-Tausender sollen alle bekommen, die während der Corona-Krise das Haus verlassen müssen, um zu arbeiten und damit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind bzw. waren. Steuerfrei im Rahmen des Corona-Hilfspakets der Bundesregierung.
Den HeldInnen der Krise steht dieser Corona-Tausender jetzt als Bonus zu – auch die Welle der Solidarität unter der Bevölkerung zeigt, dass sie diese Anerkennung verdient haben.

UNTERSCHREIBE JETZT FÜR EINEN CORONA-TAUSENDER FÜR ALLE BESCHÄFTIGTEN, DIE DAS LAND AM LAUFEN HALTEN! 
(Information des ÖGB, 21.04.2020)

Information der AUVA-Führung bzgl. Urlaub/Zeitguthaben für den Mai 2020

Sehr geehrte Führungskräfte,
die COVID-19-Krise dauert nunmehr vier Wochen an und in diesem Zusammenhang kam es zu mehreren Gesetzesänderungen, die auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungsträger als Dienstgeber haben.

Der Krisenstab der AUVA hat diese Entwicklung beobachtet und wird die bisherigen Vorgaben für den Zeitraum ab 01.05.2020 bis 31.05.2020 wie folgt anpassen.

1. Einseitiger Rücktritt der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers von einer Vereinbarung bezüglich Verbrauch Zeitguthaben/ Urlaub
• Von einer getroffenen Urlaubsvereinbarung kann nur bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes und nach Zustimmung sowohl der Abteilungsleitung als auch der zuständigen Bereichsdirektion zurückgetreten werden. Die Einschränkungen, die aus den Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 resultieren, stellen allein keinen derartigen Grund mehr dar.
• Von einer getroffenen Vereinbarung zur Konsumation von Zeitausgleich und zum Verbrauch von dienstfreien Tagen im Sinne des Pensionskassenkollektivvertrages kann nicht zurückgetreten werden.
Einvernehmliche Aufhebungen von getroffenen Urlaubsvereinbarungen sind weiterhin möglich und bleiben von den Regelungen, die für einseitige Rücktritte vom Dienstnehmer angewendet werden, unberührt.

2. Einseitige Anordnung des Arbeitgebers zum Verbrauch von Zeitguthaben/ Urlaub
Für die AUVA gelten die gesetzlichen Regelungen mit den nachfolgend dargestellten Modifikationen:
Der jeweils örtlich zuständige Betriebsrat ist vorab über die Anwendungsbereiche für die eine Betriebseinschränkung durch COVID-19 Maßnahmen vorliegt zu informieren.
Hinsichtlich jener Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, für die die betrieblichen Einschränkungen zur Anwendung gelangen, ist primär der Abbau von Zeitguthaben, nach dem Abbau von Zeitguthaben der Verbrauch von Urlaub anzuordnen. Über diese Anordnungen ist der jeweils örtlich zuständige Betriebsrat vorab zu informieren.
Pro zwei, auf diese Weise angeordneten Zeitausgleichstage (Anspartage)/ Urlaubstage erhält die Mitarbeiterin/ der Mitarbeiter einen Tag Dienstfreistellung (2:1), der im unmittelbaren Anschluss an die zwei Zeitausgleichstage (Anspartage)/ Urlaubstage zu konsumieren ist. Sofern es sich dabei um einen Urlaubsanspruch (nach Verbrauch des Resturlaubes der Jahre 2019 und davor) aus dem Jahr 2020 handelt, wird pro einem, auf diese Weise angeordneten Urlaubstag ein Tag Dienstfreistellung (1:1) gewährt.
Sollte der die Mitarbeiterin/ der Mitarbeiter während der Konsumation von Urlaub und Dienst-freistellung erkranken, sind die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insbesondere § 5 UrlG) nur auf die Urlaubstage anzuwenden.
Ohne Zustimmung der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers darf nicht mehr als der Verbrauch von insgesamt zwei Wochen an Zeitguthaben und Urlaub angeordnet werden.

3. Auswirkungen Dienstpläne (GraphDi)/ :P:I:C:
Bei Personen, die in GraphDi geführt werden und die nicht unter die in Punkt 2. angeführte Personengruppe fallen, gelten ab 01.05.2020 wieder die Regelungen, wie vor der COVID-19 Krise. Bei der Dienstplangestaltung ist natürlich weiterhin auf die aufgrund der Krise erforderliche Kohortierung zu achten.
Sonderregelung: Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der eigenen Einrichtungen, die im Mai 2020 kohortierungsbedingt Nachtdienste leisten und die vertraglich vereinbarte Normalarbeitszeit nicht erreichen, erhalten als Kompensation bis zu 16 Stunden gutgeschrieben, um einen negativen Saldo auszugleichen.
Bei Personen, die im :P:I:C: geführt werden und die nicht unter die in Punkt 2. angeführte Personengruppe fallen, gelten ab 01.05.2020 wieder die Regelungen (z.B. Gleitzeit-BV), wie vor der COVID-19 Krise.
Für sogen. Risikogruppen und Personen mit Betreuungspflichten gelten weiterhin die bereits bekannten Regelungen.

Empfehlung: „Stopp Corona-App“ des Roten Kreuzes!

Was kann die „Stopp Corona-App“ des Roten Kreuzes?
Die Stopp Corona-App will dazu beitragen, die Infektionskette der Corona-Infektionen schnellstmöglich zu unterbrechen. Dazu dient als Kernstück ein Kontakt-Tagebuch, indem persönliche Begegnungen mittels „digitalem Handshake“ anonymisiert gespeichert werden. Treten bei einer Person dann Symptome einer Corona-Erkrankung auf, wird man als Kontakt automatisch benachrichtigt und gebeten, sich selbst zu isolieren. Das verringert jenes Fenster, indem weitere Personen angesteckt werden können. Zuständige Ärzte – die diesen Prozess jetzt bei jedem Fall durchführen – können damit entlastet werden. Das funktioniert natürlich umso besser, je mehr Menschen die App nutzen. Deshalb: jeder Download zählt!

Digitaler Handshake
Jeder, der die App hat, kann bei einer Begegnung, mit Freunden, Familien oder im Beruf angeben, sich mit dieser Person getroffen zu haben. Die Begegnungen werden anonym gespeichert.

Ärztliche Meldung
Stellt ein Arzt eine Corona-Infektion fest, kann der User eine Meldung über seinen Verdacht abgeben, um seine Kontakte anonymisiert zu benachrichtigen.

Datenschutz ist uns wichtig!
Ihre Privatsphäre liegt uns sehr am Herzen, damit Sie der App zu Recht Vertrauen schenken. Deshalb haben wir die App so gestaltet, dass sie möglichst wenig Daten erfasst. Der Anspruch ist, dass wir Sie grundsätzlich nicht identifizieren können, solange Sie keine Infektion melden – nur dann erfassen wir für 30 Tage Ihre Mobiltelefonnummer, damit Missbrauch möglichst verhindert wird. Ansonsten kennen wir nur eine einzigartige Nutzerkennung (UUID), die aber nicht mit anderen Daten verknüpft ist. Nur aus dieser Nummer und den uns sonst zur Verfügung stehenden Daten können wir nicht herausfinden, wer Sie sind. Weitere Infos 

Die aktuelle Version der App mit automatischem digitalen Handshake ist für Android ab Version 6.0 und höher sowie für iOS mit Version 12 und höher geeignet.

Sie haben noch weitere Fragen?
Dann wenden sie sich gerne mit Anliegen zur App an stoppcorona@roteskreuz.at oder unseren FAQ Bereich, in dem wir ihnen umfangreichere Informationen bereitgestellt haben.

Covid-19: Sonder-Info der AK OÖ. für alle Pflege- und Gesundheitsberufe

Die Arbeiterkammer dankt allen, die derzeit in etwa Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Mobilen Diensten dazu beitragen, dass Menschen in dieser besonderen Situation gut versorgt werden. Ihr leistet großartige Arbeit! Danke!

Wir haben einige Informationen speziell für diese Berufsgruppen zusammengefasst. Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert. 

Folgende Fragen werden auf einer speziellen Seite der AK OÖ. zusammengefasst und beantwortet:

  • Muss ich eine Maske tragen?
  • Welche Änderungen ergeben sich generell bei Gesundheits- und Pflegeberufen?
  • Muss ich mich weiterhin registrieren lassen?
  • Ich bin schwanger. Darf/Muss ich weiterarbeiten?
  • Ich gehöre einer Risikogruppe an. Darf/Muss ich trotzdem arbeiten?
  • Ich bin in Berufsausbildung. Wie geht es weiter?
  • Hat Covid-19 Auswirkungen auf meine Sonderausbildungen/Spezialisierungen?
  • Ich will im Herbst eine Ausbildung zu einem Gesundheits- und Sozialbetreuungsberuf beginnen, ist das möglich?
  • Kann meine Arbeitszeit aufgrund der Pandemie verlängert werden?
  • Kann mir mein Arbeitgeber einseitigen Urlaub anordnen?
  • Was tun bei Kinderbetreuungspflichten?
  • Empfehlung zu Schutzmaßnahmen
  • Bekomme ich frei, wenn die 24-Stunden-Betreuerin ausfällt oder ich Menschen mit Beeinträchtigungen betreuen muss?

Antwort darauf und noch viel mehr ist hier zu finden: Arbeiterkammer OÖ. – Pflegeberufe in der Corona-Krise
(AK OÖ., 06.04.2020)

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