Die derzeitige Coronavirus-Situation hat auch weitreichende Auswirkungen auf Familien. Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend Antworten auf häufig gestellte Fragen (z.B. zu Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Informationen für Jugendliche, Gewalt in der Familie, Vereinbarkeit von Familie und Beruf) ausgearbeitet.
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Corona – Auswirkungen auf Familien
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Sonderbetreuungszeit
AK und ÖGB arbeiten daran, dass trotz Corona-Krise möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Dafür werden neue Maßnahmen entwickelt, die auch nur für diese einzigartige Krise gelten sollen. Alle, die zur Bewältigung der Krise beitragen, damit das Leben in Österreich geordnet weitergeht, müssen große Anstrengungen leisten und sind HeldInnen. Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen!
Liebe Kollegin, lieber Kollege, besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen!
Die Corona-Pandemie stellt eine große Herausforderung für Österreich und dessen Gesundheitssystem, für die AUVA im Gesamten und für uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar. Momentan lassen sich weder die Dauer noch die künftigen Anforderungen in dieser Ausnahmesituation abschätzen. Laufend erreichen uns Betriebsrätinnen und Betriebsräte eine große Anzahl an Anfragen und wir versuchen gemeinsam mit der Generaldirektion, diese so schnell wie möglich zu klären.
Oberste Prämisse für die AUVA und für uns Betriebsrätinnen und Betriebsräte ist es, die Handlungsfähigkeit der AUVA und ihrer für das Gesundheitssystem und die Versicherten wichtigen Einrichtungen und Dienststellen soweit und solange als möglich aufrecht zu erhalten.
Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist neben der Vorsicht im Umgang mit anderen Menschen die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Selbstverständlichkeit handeln sollte: Wer krank ist bzw. sich krank fühlt, bleibt zu Hause!
Ganz grundsätzlich gilt, dass wir in dieser Zeit so viel Normalität und Kultur wie möglich aufrechterhalten wollen. Was vor der Corona-Krise gegolten hat, das gilt auch jetzt und wurde von der Generaldirektion auch so zugesagt:
Niemand wird wegen der derzeitigen Situation gekündigt. Auch wenn Sie in einem befristeten Dienstverhältnis zur AUVA stehen gilt: Wenn Ihre Führungskraft mit Ihrer Arbeitsleistung zufrieden ist und entsprechender Bedarf (z.B. Karenzurlaub) weiterhin vorhanden ist, steht einer Verlängerung nichts im Wege!
Nachstehend einige oft gestellte arbeitsrechtliche Fragen und die Antworten. Sie geben den derzeitigen Stand der Vereinbarungen zwischen der Generaldirektion und dem Zentralbetriebsrat wieder, Änderungen oder Erweiterungen sind jederzeit möglich: Read more