AK OÖ. kritisiert die AUVA – Versehrtenrente erst nach Hürdenlauf?

Zermürbender Hürden­lauf vom Arbeits­unfall bis zur Versehrten­rente: AK kritisiert Umgang der AUVA mit Versicherten 
Wer wegen eines Arbeitsunfalls in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine Versehrtenrente. Diese wird von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zuerkannt. In letzter Zeit werden allerdings Arbeitsunfälle trotz klarer Sachlage oft nicht anerkannt und Verfahren unnötig in die Länge gezogen.

„Für viele Versicherte wird der Antrag auf die zustehende Leistung zu einem zermürbenden Hürdenlauf“, beklagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Er fordert die Entscheidungsträger/-innen in der AUVA auf, diese fragwürdigen Praktiken zu unterbinden.

Versehrten­rente für schwere Fälle
Bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) sind rund 3,2 Millionen Arbeitnehmer/-innen versichert. Die AUVA ist verpflichtet, den Versicherten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die ihnen rechtlich zustehenden Leistungen zu gewähren. Je nach Schwere der körperlichen Schädigung kommen verschiedene Leistungen in Betracht: Unfallheilbehandlung, berufliche oder soziale Maßnahmen, Beistellung von Körperersatzstücken, orthopädische Behelfe. In besonders schweren Fällen sowie im Todesfall werden auch Geldleistungen, wie etwa die Versehrtenrente, gewährt.

AUVA-Bescheide: jeder zehnte an­ge­fochten
Im Jahr 2018 erließ die AUVA knapp 4.400 Bescheide. Gegen 492 davon wurde Klage erhoben. Rund 120 dieser Klagen wurden von der Arbeiterkammer Oberösterreich eingebracht – zumeist ging es dabei um die Anerkennung von Arbeitsunfällen oder die Zuerkennung einer Versehrtenrente. Wie viele Versicherte sich nicht gegen ablehnende Bescheide gewehrt haben, lässt sich kaum abschätzen.

Arbeits­unfall – was fällt darunter?
Oftmals scheitern Klagen bereits an der Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall. Die AUVA vertritt hier die Meinung, dass es sich um sogenannte „Anlageschäden“ handle. Das heißt konkret, dass nicht der Arbeitsunfall als Ursache für nachhaltige körperliche Beeinträchtigungen anerkannt wird, weil angebliche „Vorerkrankungen“ die Schäden oder das Leiden „begünstigt“ haben. In der gerichtlichen Praxis wird ein Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt, wenn das Gutachten zu der Erkenntnis kommt, dass der Schaden auch ohne den Arbeitsunfall innerhalb eines Jahres eingetreten wäre.

Dazu kommt, dass die AUVA trotz eindeutiger Gutachten zugunsten der Versicherten immer wieder Anträge auf Gutachtensergänzungen oder Gutachtenserörterungen stellt. Dadurch werden die Verfahren teils empfindlich in die Länge gezogen. „Für die Betroffenen ist das oftmals äußerst zermürbend. Kein Wunder, dass viele das Handtuch werfen und aufgeben“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

AUVA ver­zögert Ver­fahren
Einen besonders ärgerlichen Verfahrensverlauf erlebte eine diplomierte Krankenpflegerin einer OP-Station, die von einem Frischoperierten schwer verletzt worden war. Die AUVA gewährte ihr keine Versehrtenrente und bestritt im Laufe des Klagsverfahrens sogar, dass die Verletzung vom Arbeitsunfall stammte. Auf Basis eines unfallchirurgischen Gutachtens sprach das Gericht der Klägerin eine Versehrtenrente zu. Damit war das Verfahren aber noch immer nicht beendet, denn die AUVA ging gegen das Urteil in Berufung. Letztlich bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Linz nach 2-jähriger Verfahrensdauer das Urteil vollinhaltlich. Sogar das OLG empfand die Vorgehensweise der AUVA als „verfahrensverzögernd“.

Warum nicht seriös und korrekt?
„Die AUVA ist gesetzlich dazu verpflichtet, korrekt und seriös zu beurteilen, ob Rechtsansprüche vorliegen, und die zustehenden Leistungen auszuzahlen. Sie ist aber nicht dazu angehalten, eindeutige Verfahrensergebnisse zu ignorieren und dadurch Verfahren zulasten der Versicherten in die Länge zu ziehen“, sagt der AK-Präsident. Er fordert die Entscheidungsträger/-innen in der AUVA auf, derartige Praktiken zu unterbinden, Arbeitsunfälle als solche anzuerkennen sowie eindeutige Gutachten und unzweifelhafte Gerichtsurteile zu akzeptieren.

Da diese Praktiken eng mit den Budgetkürzungen durch die türkis-blaue Bundesregierung zusammenhängen, fordert die AK den Gesetzgeber auf, der AUVA wieder ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, den Beitragssatz zur Unfallversicherung wieder auf mindestens 1,4 Prozent der Beitragsgrundlage zu erhöhen, die Einsparungen bei der AUVA wieder zurückzunehmen und den Personalstand der AUVA nicht weiter zu senken.
(Information der AK OÖ., 18.06.2020)

Sommer, Sonne und Urlaubsgeld!

Das Wichtigste zum Urlaubsgeld
Der Sommer steht vor der Tür und das bedeutet nicht nur Reisezeit, sondern auch Extra-Geld! Auf den Konten der ArbeitnehmerInnen landet das Urlaubsgeld – ein zusätzliches Gehalt oder ein zusätzlicher Lohn! Mit dem Urlaubsgeld gönnen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wohlverdiente Auszeit und verreisen, viele sparen es aber auch oder investieren es in kleinere oder größere Anschaffungen.

Urlaubsgeld ist kein Geschenk vom Chef
Dass es im Sommer Urlaubsgeld (und Ende des Jahres Weihnachtsgeld) gibt, ist für viele Beschäftigte in Österreich selbstverständlich. Doch so selbstverständlich ist es leider nicht. Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt es nur wegen des Einsatzes der Gewerkschaften! Wir haben es in langen Verhandlungen erkämpft und stellen sicher, dass es Jahr für Jahr bei den Beschäftigten ankommt und Extra-Geld in ihre Kassen spült.

Also, wenn dich jemand als Telefonjoker in der Millionenshow fragt: „Wer hat das Urlaubsgeld erfunden?“, gibt es nur eine richtige Antwort: „Die Gewerkschaften!“ Wichtig zu wissen ist auch, dass Teilzeitbeschäftigte und Lehrlinge auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen – zumindest anteilsmäßig. Freie DienstnehmerInnen, Werkvertrag-nehmerInnen und Selbstständige bekommen kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Ein weit verbreitetes Märchen ist, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld gesetzlich verankert sind. Das ist falsch. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlungen.

Seit wann gibt es Urlaubsgeld?
Ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt: Urlaubsgeld – wie wir es kennen – gibt es seit den 1950er-Jahren. Die Gewerkschaften setzen sich seit damals für zusätzliche Löhne und Gehälter ein. Damit sollte der Lebensstandard der Angestellten und ArbeiterInnen weiter verbessert werden. ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian hat es bereits vor einigen Jahren treffend formuliert: „Das 13. und 14. Gehalt sind nicht vom Himmel gefallen.“
(Information gesehen auf oegb.at, 03.06.2020)

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Die AK OÖ. öffnet ihre Häuser wieder für die Mitglieder!

Nach Corona-Shutdown: AK Ober­österreich öffnet ihre Häuser wieder für die Mit­glieder
Ab kommenden Montag, 8. Juni 2020, sind sowohl die AK-Zentrale in Linz als auch alle AK-Bezirksstellen in ganz Oberösterreich wieder für die Mitglieder geöffnet.
Die persönliche Beratung erfolgt aus Sicherheitsgründen weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Auch die Arbeiterkammer Oberösterreich hatte ja im Zuge der Corona-Maßnahmen all ihre Gebäude geschlossen. Beratungen erfolgten ausschließlich online und telefonisch und nur in ganz dringenden Ausnahmefällen auch persönlich.

Beratungszahlen explodiert
Die vergangenen Wochen und Monate waren auch für die Arbeiterkammer Oberösterreich eine große Herausforderung. Die Sorgen und Nöte der Menschen haben die Beratungszahlen in der AK geradezu explodieren lassen. Für die Monate März und April verzeichnete die AK-Rechtsberatung Rekordwerte. Seit dem Shutdown am 16. März hat die Arbeiterkammer Oberösterreich die Fragen von zehntausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern telefonisch und per Mail beantwortet.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Wir konnten all das sehr gut bewältigen. Nun kehren auch wir Schritt für Schritt in den gewohnten Alltag zurück.“

AK öffnet alle Standorte in Oberösterreich
Das bedeutet, dass ab Montag, 8. Juni, alle Häuser der AK Oberösterreich wieder für die Mitglieder öffnen. Die AK-Zentrale in Linz ist für Besucher/-innen wie gewohnt über den Haupteingang zu betreten. Auch in den 14 Bezirksstellen in ganz Oberösterreich sind die Türen wieder geöffnet. Allerdings gelten auch hier die aktuell üblichen Sicherheitsmaßnahmen: Abstand von mindestens 1 Meter untereinander einhalten, Nutzung der Hände-Desinfektion sowie Mund- und Nasenschutz tragen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Die AK-Expertinnen und Experten stehen natürlich weiterhin für Rat und Hilfe am Telefon und per Mail zur Verfügung unter der Telefonnummer 050/6906-0.
Alle Infos und Kontaktdaten finden Sie unter ooe.arbeiterkammer.at. Für persönliche Beratung gilt nach wie vor: Bitte unbedingt vorher einen Termin vereinbaren! 

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Bitte bei der Anfrage „Firmenangebot AUVA“ angeben!

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